BelWertV-Novelle veröffentlicht

Die BaFin hat die Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) veröffentlicht. Zu den wesentlichen Änderungen zählt, dass die Mindestkapitalisierungszinssätze an die Zinsentwicklung gekoppelt werden. Anstelle der zuvor geltenden starren Zinssätze von mindestens 5% für Wohnimmobilien und 6% für Gewerbeimmobilien kommt zukünftig ein dynamisches Modell zum Einsatz: Demnach richten sich die Mindestkapitalisierungszinssätze jetzt zu einem festen Stichtag nach der Verzinsung der 30-jährigen Bundesanleihe, zu der ein Risikozuschlag in Höhe von 3% für Wohnimmobilien und 4% für Gewerbeimmobilien hinzugerechnet wird. Dabei sind Ober- und Untergrenzen vorgesehen: So werden die Zinssätze – unbenommen der Zuschläge für bestimmte Objektarten und der Abschläge für bestimmte erstklassige Immobilien – für Wohnimmobilien stets zwischen 3,5% und 5,5% sowie für Gewerbeimmobilien zwischen 4,5% und 6,5% liegen.

Der GdW hatte eine Stellungnahme gegenüber der BaFin abgegeben und die Aufhebung des starren Zinssatzes für Wohnimmobilien gefordert.