Aktuelle Nachrichten

Antragstellung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)

Wir informieren Sie, dass zum 01.10.2024 die Neubauförderung “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet (vgl. Anlage).

Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten

  •  “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude” (296),
  •  “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude” (596)

und wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse angeboten. Analog zu den bestehenden BEG-Produkten erfolgt die Kreditvergabe beihilfefrei.

Der GdW hatte sich bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen intensiv dafür eingesetzt, dass keine höheren Anforderungen als der Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) vorgeschrieben werden, eine Mietobergrenze eingeführt wird und die Förderung nicht auf Nichtwohngebäude ausgeweitet wird. Die Nichteinführung einer Mietobergrenze und die Ausweitung des Programms auf Nichtwohngebäude wurde seitens des Ministeriums mit beihilferechtlichen Unsicherheiten begründet. Wir werden uns weiterhin für eine Verbesserung der Förderbedingungen und für eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Programms einsetzen.

Download Anlage

GdW Arbeitshilfe 95 – Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Wohnungsunternehmen – Teil 1

Durch die CSRD werden im Wesentlichen große Kapitalgesellschaften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Das entsprechende Umsetzungsgesetz liegt seit Ende Juli als Regierungsentwurf vor. Es ist davon auszugehen, dass bei den meisten betroffenen Unternehmen die erforderliche Expertise, die notwendigen Prozesse und Strukturen, sowie die entsprechenden personellen Kapazitäten noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind.

Mittelständisch geprägte Wohnungsunternehmen müssen hierfür enorme zusätzliche Kapazitäten aufbauen, die dann an anderer Stelle im Unternehmen fehlen.

Für eine erleichterte Handhabung der Standards hat der GdW in zwei überregionalen Arbeitskreisen des VdW Bayern und VdW Rheinland Westfalen unter Einbindung der AGW und des GdW Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung des Fachausschusses Rechnungslegung und Finanzierung zu verschiedenen Fragen Antworten für die wohnungswirtschaftliche Auslegung der ESRS erarbeitet.

In Teil 1 der Arbeitshilfe werden neben dem Anwendungsbereich die Schritte zur Festlegung der wesentlichen Berichtspflichten (Wertschöpfungskette, IRO-Assessment und Wesentlichkeitsanalyse) dargestellt. Im zweiten Teil folgt dann die wohnungswirtschaftliche Auslegung der Berichtspflichten nach den Themenstandards (E, S und G), die Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie und die Anforderungen an die elektronische Berichterstattung (ESEF).
Alle weiteren Besteller sowie Mehrexemplare für unsere Mitglieder können zu einem Preis von 15 EUR zuzüglich Versandkosten ausschließlich beim GdW bezogen werden.

Download Arbeitshilfe:

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025

Motto: Anders Bauen für bezahlbares Wohnen – Innovativ – einfach – experimentell

Ausschreibungsstart: Jetzt bis zum 31. Januar 2025 bewerben!

Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025 sucht unter dem oben genannten Motto fertiggestellte oder in Fertigstellung befindliche Neubauprojekte im Bereich Wohnen, die durch Innovation und/oder Einfachheit und /oder Experimentieren dem gesamtgesellschaftlichen Wunsch des bezahlbaren Wohnens entsprechen bzw. entgegenkommen.

Das Fachmagazin DW Die Wohnungswirtschaft richtet den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft zum 22. Mal aus, um herausragende Beispiele aus der Praxis der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu ehren. Präsentiert wird der Award von der Aareon AG. Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., ist erneut Schirmherr der Initiative.

Demografische Entwicklung und Kostenentwicklung

Wohnen ist von elementarer Bedeutung für die Menschen, denn Wohnen ist ein sehr wesentlicher Teil des Lebens. Alle Menschen wollen deshalb gut, sicher und bezahlbar Wohnen. All dies organisiert die Wohnungswirtschaft bislang stetig, aber Bezahlbarkeit wird immer schwieriger, insbesondere im Neubau.

Die demografische Entwicklung in Deutschland führt regelmäßig zu mehr Wohnraumbedarf, vor allem in zentralen Orten und deren Umgebung. Gebaut wurde daher in den letzten zehn Jahren relativ viel, auch wenn damit leider nie den bundesregierungspolitischen Wohnungs-Zielzahlen entsprochen werden konnte.

Seit den immer massiver werdenden Baukosten- und Kreditzinsanstiegen, aber auch durch steigende Bauanforderungen, wird der Neubau zunehmend stärker ausgebremst und ist auf ein deutlich niedrigeres Volumen gesunken.
Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Refinanzierung der Neubauprojekte über bezahlbare bzw. sozial verträgliche Mieten kaum noch möglich ist. Die auf Basis der Projektausführung real berechneten Kostenmieten nähern sich mittlerweile einer Verdreifachung der Durchschnittsmieten im Bestand selbst.

Auch durch die Nutzung von nur noch wenig vorhandenen Fördermitteln sowie die unternehmensinterne Quersubventionierung kann bezahlbarer Neubau für die breite Schicht der Bevölkerung kaum noch gewährleistet werden.
Für den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025 werden daher kreative Neubauprojekte gesucht, die über innovative, einfache und experimentelle Wege das Bauen erleichtern, dadurch die Kosten reduzieren und infolgedessen auch zur Bezahlbarkeit des Wohnens beitragen.

Welche Bauart bzw. welches Baukonzept wird verwendet? Welche – insbesondere auch unkonventionellen – Bauprodukte und welche Ver- und Entsorgungssysteme kommen zum Einsatz? Wie können digitale Anwendungen oder neue Planungs- und Kooperationsmodelle unterstützen? Oder liegt der Schlüssel zur Bezahlbarkeit schlicht und einfach in der Fokussierung auf das Wesentliche?

Kriterien für eine Bewerbung

Ziel des Preises ist es, Best-Practice-Lösungen in der Immobilienwirtschaft nicht nur zu identifizieren, sondern auch anzuerkennen. Die aufmerksamkeitsstarke Preisverleihung während einer Aareon-Veranstaltung und die Veröffentlichung der Siegerprojekte im führenden Branchenmagazin DW Die Wohnungswirtschaft sowie über weitere (Online-)Kanäle von Haufe.Immobilien soll den Wissenstransfer zwischen deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen fördern

Namhafte Jury kürt die Sieger

Die Jury setzt sich aus namhaften Vertretern der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammen, den Juryvorsitz hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Josef Radermacher inne, unter anderem Mitglied im Club of Rome. Die technische und organisatorische Betreuung der Jurysitzungen übernimmt der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Unterstützt wird der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft außerdem vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Die Partner würdigen mit diesem Preis Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die besonders zeitgemäße und zukunftsfähige Konzepte zur Bewältigung ihrer immobilienwirtschaftlichen und unternehmerischen Herausforderungen erarbeitet und umgesetzt haben.

Weitere Informationen sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie unter:

www.dw-zukunftspreis.de

Preis für Baukultur der Metropolregion München 2025

Unter dem Motto „Transformation mit Qualität“ lobt der Europäische Metropolregion München e.V. aktuell den Preis für Baukultur der Metropolregion München 2025 aus – und das gemeinsam mit starken Partnern wie der Bayerischen Architektenkammer, der Landeshauptstadt München, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag und der Bundesstiftung Baukultur. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter, MdL.

Gesucht werden „gemischt genutzte Quartiere, Stadt- und Ortsteilzentren“ aus der Metropolregion München, die vorbildhaft mit den aktuellen Herausforderungen umgehen und in den letzten sechs Jahren realisiert wurden. Optional kann die Jury einen Sonderpreis „Orte für gutes Zusammenleben“ verleihen.

Projekte einreichen können (Innen-, Landschafts-) Architekten, Stadtplaner, Ingenieure, Projektentwickler, Städte und Gemeinden, Bauherren.

Warum mitmachen?
Die Gewinner werden bei einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet und im Rahmen einer Wanderausstellung und einer Broschüre in der Region präsentiert. Zudem gibt es die Möglichkeit, bei einer Vor-Ort-Veranstaltung das Projekt einem breiten Publikum vorzustellen.

Einsendeschluss: 07.11.2024

Die gesamten Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter www.metropolregion-muenchen.eu/baukultur

Zur Anmeldung

European Responsible Housing Awards 2025

Die European Responsible Housing Awards 2025 (Preis der sozialverantwortlichen europäischen Wohnungswirtschaft) bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit, um die Bedeutung des sozialen und erschwinglichen Wohnungsbaus in Europa hervorzuheben und durch konkrete Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Die European Responsible Housing Awards werden von Housing Europe, dem europäischen Dachverband des GdW, und dem Internationalen Mieterbund IUT im Rahmen der European Responsible Housing Initiative (ERHIN) gemeinsam organisiert. Die fünfte Ausgabe des European Responsible Housing Awards 2025 findet vom 4. bis 6. Juni 2025 in Dublin während des International Social Housing Festivals statt. Die Preisverleihung zielt darauf ab, Best Practices Beispiele im sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau aufzuzeigen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf sozialer Inklusion, Mieterbeteiligung, Nähe zu Dienstleistungen und Arbeitsplätzen sowie langfristiger Bezahlbarkeit und Sicherheit. Es werden fertiggestellte Projekte gewürdigt, die sich für bezahlbaren Wohnraum und soziale Integration einsetzen, um vorbildliche Ansätze zu fördern, die nicht nur ein Dach über dem Kopf bieten, sondern auch eine sichere, nachhaltige und inklusive Gemeinschaft schaffen.

Wenn Sie ein Projekt haben, das den Fokus auf Management-Exzellenz, den Übergang zu umweltfreundlichem Wohnen, die Stärkung von Gemeinschaften oder die Förderung von Chancengleichheit legt, dann nutzen Sie die Gelegenheit zur Teilnahme. Die Bewerbungsphase beginnt im Oktober 2024 und endet Mitte Januar 2025.

Weitere Informationen zum Preis und zu den früheren Ausgaben finden Sie auf der offiziellen Website der European Responsible Housing Awards: https://www.responsiblehousing.eu/. Die ausführlichen Informationen zur Bewerbung stehen spätestens Anfang Oktober unter diesem Link zur Verfügung.

Tarifwerkänderung der Bausparkasse Schwäbisch Hall ab 10. Oktober – Bauspardarlehen zum Jahreszins von 1,44 Prozent sichern

Am Dienstag hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall darüber informiert, dass ab 10. Oktober ein neues Tarifwerk gilt.

Da bei der Anlage von Verträgen ein gewisser “Puffer” eingeplant werden sollte, haben Interessenten nur noch bis Ende September Zeit, sich ihr Bauspardarlehen zum garantierten Jahreszins in Höhe von 1,44 Prozent zu sichern. 

Sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Bausparvertrag abzuschließen, wenden Sie sich gerne direkt an die Ansprechpartner der Finanzierungsberatung der Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern GmbH: Finanzierung – VdW Treuhand (vdwbayern-treuhand.de)

Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG – Fristverlängerung auf 31. Oktober 2024

Die Prüfbehörde Energiepreisbremsen hat am Montag informiert, dass letztverbrauchende Unternehmen, denen eine Fristverlängerung für die Abgabe der finalen Selbsterklärung bis zum 2. September 2024 gewährt wurde, ihre finale Selbsterklärung mit Bescheid der Prüfbehörde unverzüglich nach Erhalt des Bescheids, spätestens bis zum 31. Oktober 2024 an ihre Lieferanten zu übermitteln haben. 

Bedingung hierfür ist, dass sie ihren Antrag auf Feststellung der Höchstgrenzen nach § 11 StromPBG und/oder nach § 19 EWPBG bei der Prüfbehörde unter Nutzung des Antragsportals bis spätestens 2. September 2024 gestellt haben; gleiches gilt für verbundene Unternehmen, für die die Feststellung der Höchstgrenzen ebenfalls zu beantragen ist.

Weitere Informationen zur Selbsterklärung finden Sie im Schreiben der Prüfbehörde:

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Aktualisierung der FAQ zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen und der FAQ zum Antragsverfahren nach dem EWPBG

Am Montag wurde eine neue Version der FAQ zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG (Version 18.0) veröffentlicht. Gegenüber der vorherigen Version 17.0 wurden i.W. folgende Ergänzungen vorgenommen:

  • Kapitel 1.2.5: Korrektur des Beispiels der Ermittlung der kMk
  • Kapitel 2.16, 5.5, 7.2 und neu 7.3: Verschiebung der Fristen im Falle der Gewährung einer bedingten Fristverlängerung bis spätestens 31. Oktober 2024
  • Kapitel 5.4.6: Technische Hinweise zum Antragsportal
  • Kapitel 5.8.5: Klarstellung für die Berücksichtigung von erstatteten Umlagen und Steuern
  • Kapitel 6.7: Verlängerte Fristen für Schienenbahnen
  • Kapitel 7.1: Erläuterungen zur Akzeptanz von verspäteten finalen Fristverlängerungen
  • Kapitel 7.2: Auflistung der wichtigsten Rückforderungstatbestände
  • Kapitel 7.4: Darstellung des Prozesses der Rückforderung der Lieferanten

Die neue Version 18.0 der Prüfbehörde Energiepreisbremsen finden Sie hier:

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Darüber hinaus wurde in der vergangenen Woche eine neue Version des FAQ zum Antragsverfahren nach EWPBG (Version 10.2) veröffentlicht.

Die Version 10.2 des FAQ zum Antragsverfahren nach dem EWPBG finden Sie hier:

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GdW Arbeitshilfe 95 “Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Wohnungsunternehmen

Durch die CSRD werden im Wesentlichen große Kapitalgesellschaften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Das entsprechende Umsetzungsgesetz liegt seit Ende Juli als Regierungsentwurf vor. Es ist davon auszugehen, dass bei den meisten betroffenen Unternehmen die erforderliche Expertise, die notwendigen Prozesse und Strukturen sowie die entsprechenden personellen Kapazitäten noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Mittelständisch geprägte Wohnungsunternehmen müssen hierfür enorme zusätzliche Kapazitäten aufbauen, die dann an anderer Stelle im Unternehmen fehlen.

Für eine erleichterte Handhabung der Standards hat der GdW in zwei überregionalen Arbeitskreisen des VdW Bayern und VdW Rheinland-Westfalen unter Einbindung der AGW und des GdW Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung des Fachausschusses Rechnungslegung und Finanzierung zu verschiedenen Fragen Antworten auf die wohnungswirtschaftliche ESRS erarbeitet.

Im Teil 1 der Arbeitshilfe werden neben dem Anwendungsbereich die Schritte der Festlegung der wesentlichen Berichtspflichten (Wertschöpfungskette, IRO-Assessment und Wesentlichkeitsanalyse) dargestellt. Im zweiten Teil folgt dann die wohnungswirtschaftliche Auslegung der Berichtspflichten nach den Themenstandards (E, S und G), die Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie und die Anforderung an die elektronische Berichterstattung (ESEF).

Die Arbeitshilfe möchte der GdW allen Wohnungsunternehmen zur Verfügung stellen. Über den kostenfreien Service-Download der Arbeitshilfe sowie die Möglichkeit der Anforderung eines kostenfreien Exemplars in gedruckter Form werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Information zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der im Jahr 2010 entwickelte DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) hat sich als Berichtsstandard in der Praxis etabliert und wird von vielen Wohnungsunternehmen freiwillig angewendet. Auf der Grundlage des branchenspezifischen Standards kann zu den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft anhand von 20 Kriterien berichtet werden.

Im Zuge der aktuellen CSRD-Berichterstattung wird der DNK nun weiterentwickelt.

Ein ausführliche Information des GdW zur Weiterentwicklung der DNK finden Sie hier:

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