Wichtige Klarstellung zu Modernisierungsmieterhöhungen in der Einkommensorientierten Förderung

In einem aktuellen Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat der VdW Bayern eine bedeutende rechtliche Klärung erreicht, die die Anwendbarkeit von Mieterhöhungsregelungen bei Modernisierungsmaßnahmen von EOF-Wohnungen betrifft.

Die rechtliche Klärung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt: Die ersten EOF-Wohnungen erreichen ein Baualter von 25 Jahren, ein Zeitraum, in dem Modernisierungsmaßnahmen oft notwendig werden. Zugleich erfordert die Zielsetzung bezüglich der Gebäudestrategie, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, umfassende Investitionen in den Bestand.

Klarstellung zu Modernisierungsmieterhöhungen

Die Klärung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und betrifft Wohnungen, die im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) gebaut wurden.

Der VdW Bayern stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob die in den jüngeren Wohnraumförderbestimmungen (WFB) eingeführten Einschränkungen für allgemeine Mieterhöhungen – wie die 7,5 %-Kappung und die Stabilität der Miete für die ersten fünf Jahre – auch für Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB gelten. Diese Regelungen betreffen aus Sicht des VdW Bayern aufgrund ihrer Systematik allein Mieterhöhungen nach § 558 BGB (bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete).

Das Ministerium bestätigte, dass die genannten Einschränkungen nicht für Modernisierungsmieterhöhungen gelten. Die entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 559 BGB) bieten eine eigene Systematik, die von den Wohnraumförderbestimmungen nicht außer Kraft gesetzt wird. Diese Klarstellung bringt dahingehend dringend benötigte Sicherheit für die Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern.

Insbesondere in Anbetracht der Herausforderungen, den Bestand klimaneutral zu modernisieren, hilft die Entscheidung dabei, Finanzierungs- und Planungssicherheit zu erreichen. Unternehmen können nun darauf vertrauen, dass Modernisierungsmieterhöhungen auch bei nach der EOF geförderten Wohnanlagen nach den gängigen Regelungen des BGB kalkuliert werden können.

Es ist jedoch ratsam, jeden Einzelfall anhand des jeweiligen Förderbescheids zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle individuellen Regelungen eingehalten werden.

Ihre Ansprechpartner:
Herr Patrik Zeitler,
Tel.: +49 89 290020 -436,
patrik.zeitler@vdwbayern.de

Aufruf – Bilder von aktuellen Neubauprojekten für den Jahresbericht

Für den Jahresbericht des VdW Bayern sind wir auch in diesem Jahr auf der Suche nach schönen Bilder von abgeschlossenen Baumaßnahmen der Verbandsmitglieder.

Falls Sie passende Projekte haben, senden Sie die Fotos per E-Mail oder Download-Link bis zum 28. Februar 2025 an tobias.straubinger@vdwbayern.de.

Bitte denken Sie dabei auch an eine kurze Information zu dem Projekt (Bauherr, Ort, Zahl der Wohnungen).

Bei Bildern von externen Fotografen sollten die Nutzungsrechte geklärt sein.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Elektronische Rechnung – Status der ERP-Systeme

Beim Mitgliederdialog des VdW Bayern am 11. Dezember waren die Einführung der neuen E-Rechnungen und die damit verbundene Implementierung dieser Funktion bei den ERP-Systemen der Wohnungsunternehmen ein großes Thema.

Nach Rücksprache mit unserem Bundesverband GdW haben wir die folgende Rückmeldung zum Status bei axera und wowinex von der Aareon Deutschland GmbH erhalten.

Für das ERP-System wowinex wurde mit dem Dezember-Update die Funktionalität für E-Rechnungen mit dem Modul “Digitale Rechnungserfassung“ offiziell eingeführt. Damit können elektronische Rechnungsformate – neben PDF-Rechnungen – automatisch importiert und verarbeitet werden. Dabei werden nicht nur Kopfdaten, sondern auch Positionsdaten berücksichtigt. Die lesbare Darstellung der neuen Formate erfolgt über einen integrierten Viewer, der sämtliche im strukturierten Teil der Rechnung enthaltenen Daten übersichtlich aufbereitet. Dieser Viewer kann sowohl in der Digitalen Rechnungserfassung als auch im wowinex Rechnungseingangsbuch aufgerufen werden. Für 2025 sind zusätzliche Erweiterungen geplant, darunter die Validierung elektronischer Rechnungsformate auf Korrektheit. Außerdem soll der Viewer in weitere Buchungsprogramme von wowinex integriert werden. Ebenso ist die Unterstützung von Ausgangsrechnungen, die mit einem eigenen Aareon-Tool oder einem Partner-Tool erstellt werden, in Planung.

Auch für die Cloud-ERP Lösung axera arbeitet Aareon mit Hochdruck an der Implementierung von E-Rechnungsfunktionen. Im ersten Schritt wird der Funktionsumfang die Anzeige von E-Rechnungen im Rechnungseingang sowie die Übernahme von Rechnungsinformationen wie Kreditor, Rechnungsnummer, Datum und Betrag bei der Verbuchung umfassen. Die Übernahme von Einzelpositionen ist in einem späteren Schritt vorgesehen. Darüber hinaus wird es möglich sein, Rechnungen aus den verschiedenen Dateiablagen anzuzeigen. Das Release dieser Funktionen ist bis Ende Januar 2025 geplant. Für das kommende Jahr sind zusätzlich die Übernahme von Einzelpositionen sowie die Erzeugung von Ausgangsrechnungen geplant.

In diesem Zusammenhang haben wir auch bei Dr. Klein WoWi Port nach dem Stand der Umsetzung gefragt. Laut dem Unternehmen haben die Anwender diese Funktionalität bereits im Dezember erhalten und können sie seitdem aktiv nutzen.

VdW Bayern Treuhand: Newsletter

Jeden Monat liefert die VdW Bayern Treuhand Informationen zu aktuellen Themen aus der Wohnungswirtschaft – ob Klimapfad, die Kommentierung von neuen Gesetzen oder Einblicke in aktuelle Projekte. Darüber hinaus werden aktuelle Finanzierungskonditionen zur Verfügung gestellt, Kolleginnen und Kollegen vorgestellt und es gibt spannende Neuigkeiten aus dem VdW Bayern und dem GdW.

Melden Sie sich gerne für den Empfang an!

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Jahresabschlussbefragung 2024: Die bayerische Wohnungswirtschaft baut im Jahr 2025 trotz schwieriger Lage weiter

Die Ergebnisse der Jahresabschlussbefragung 2024 der bayerischen Wohnungswirtschaft zeichnet ein durchmischtes Bild der aktuellen Situation innerhalb der Branche.

Einerseits hat sich die Einschätzungen der eigenen Geschäftslage gegenüber Dezember 2023 minimal verbessert – bleibt jedoch weiterhin deutlich hinter der Situation vor der Coronapandemie zurück.

Auch im Bereich des Wohnungsneubaus stehen die Zeichen für 2025 auf Kontinuität. Der VdW Bayern rechnet für das Jahr 2024 mit insgesamt etwa 4.500 Wohnungsfertigstellungen der Verbandsmitglieder. Allein die 163 antwortenden Unternehmen planen, im kommenden Jahr 2025 3.300 Wohnungen fertigzustellen. Die Fertigstellungen werden sich über die Jahre 2023 – 2025 betrachtet damit voraussichtlich auf einem gleichbleibenden Niveau bewegen.

Es zeigt sich: Die Wohnungswirtschaft bleibt auch in schwierigen Zeiten aktiv und baut weiter. Die Investitionen in den Wohnungsbau sollen bei 27% der antwortenden Unternehmen steigen.

Gleichzeitig zeigt die Befragung auch, dass sich die Wohnungswirtschaft Bayern mit einem zusehends unmöglichen Aufgabenspektrum konfrontiert sieht. Bereits heute fehlen vielen Unternehmen etwa die Mittel, um Wohnungsneubau und Klimawende gleichzeitig zu stemmen. Dies zeigt sich auch an den Investitionsbudget der Unternehmen, welche sich laut Umfrage stetig weiter in Richtung Modernisierung verschieben. 37% der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen werden im kommenden Jahr mehr Geld für Modernisierungsmaßnahmen ausgeben.

Außerdem zeigt die Jahresabschlussbefragung noch einmal deutlich, wie schwierig die wirtschaftlichen Bedingungen für den Bau bezahlbarer Wohnungen aktuell sind. Beim Wohnungsneubau setzen nahezu alle Unternehmen auf Förderung. 90% aller im kommenden Jahre geplanten Wohnungen sollen laut Antworten der Umfrageteilnehmer unter Nutzung von Fördermitteln realisiert werden. Insgesamt planen die Unternehmen, rund 240 Mio. Euro an Fördermittel beim Freistaat Bayern abzurufen. Sollten die Unternehmen keine Förderung für ihr Projekt erhalten, so planen 58%, den Wohnungsbau bis auf Weiteres ein- oder zurückzustellen. Weitere 18% würden den Umfang ihrer Projekte deutlich reduzieren.

Um einen Ausweg aus der aktuellen Baukrise zu finden, steht für die 502 Wohnungsunternehmen in Bayern eine Verlässlichkeit der Förderbedingungen folglich an erster Stelle. Nahezu jedes zweite Unternehmen sieht Sicherheit bei der Ausstattung mit Fördermitteln als größten potenziellen Baubeschleuniger. „Mehr Sicherheit“ ist damit aktuell gefragter als „Mehr Fördermittel“.

Das Eintreten für passende und verlässliche Förderbedingungen wird die politische Arbeit des VdW Bayern im kommenden Jahr erneut maßgeblich bestimmen.

Bei allen Unternehmen, die in den vergangenen Tagen an der Jahresabschlussbefragung teilgenommen haben, möchten wir uns für die wertvollen Einschätzungen herzlich bedanken.

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In eigener Sache – Weihnachten 2024

Aufgrund der Weihnachtsferien sind die Mitarbeiter:innen des VdW Bayern vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr!

Einladung zur Teilnahme an der Jahresabschlussbefragung des VdW Bayern „Ausblick 2025 der bayrischen Wohnungswirtschaft“

Der VdW Bayern möchte Siee herzlich zur Teilnahme an der Jahresabschlussbefragung des VdW Bayern „Ausblick 2025 der bayrischen Wohnungswirtschaft“ einladen. Noch rund 250.000 Wohnungen sollen aktuellen Prognosen zufolge im Jahr 2024 insgesamt in Deutschland entstanden sein. Die Gründe für die sich fortsetzende Talfahrt liegen für die Wohnungswirtschaft auf der Hand: Zu hohe Baukosten, zu lange Planungsvorläufe, zu hohe Unsicherheit bei den Fördermitteln – um nur einige Faktoren zu nennen.

Mit Blick auf diese Probleme, aber auch auf die im Februar 2025 anstehende Bundestagswahl, bitten wir Sie heute, uns Ihren Ausblick auf das Jahr 2025 mitzuteilen. Die Fragen beziehen sich auf Ihre Planungen rund um Investitionen, Neubau und Fördermittel sowie Ihre Sichtweise auf Maßnahmen für mehr Wohnungsneubau sowie zur Unterstützung der Klimawende.

Ihre Antworten sind für die politische Interessenvertretung des VdW Bayern sowie unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen der gesamten bayrischen Wohnungswirtschaft von großem Wert.

Eine Bearbeitung der Umfrage nimmt rund 7 Minuten in Anspruch.

Eine Teilnahme an der Befragung ist bis einschließlich Dienstag, 17. Dezember, um 10 Uhr möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Tjerk Wehland (089/290020315 / tjerk.wehland@vdwbayern.de) gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Zur Umfrage

VdW Bayern: Fragebogen zur Jahresstatistik nur noch per Mail

Seit vielen Jahren erhalten Sie im Dezember vom Bundesverband GdW die Bitte, Ihre Daten für die Jahresstatistik mitzuteilen. Ab diesem Jahr wird die Umfrage erstmals ausschließlich per E-Mail verschickt.

Die Jahresstatistik ist ein zentrales Instrument für die Arbeit des Verbands. Sie macht die Stärken und Herausforderungen der bayerischen Wohnungswirtschaft sichtbar und begleitet deren Entwicklung mit belastbaren Zahlen. Diese Daten sind unverzichtbar für die politische Interessenvertretung im Namen Ihres Unternehmens.

Die Jahresstatistik hat außerdem eine wichtige organisatorische Funktion: Nur auf Basis der von Ihnen übermittelten Daten können wir Ihre Stimmrechte zum Verbandstag sowie die Höhe des Verbandsbeitrages für Ihr Unternehmen korrekt berechnet.

Der GdW wird Ihnen die Umfrage zur Jahresstatistik am 16.12.2024 über folgende E-Mail-Adresse zusenden: koepp@gdw.de
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Webserver die Zustellung der E-Mail mit Anhang ermöglicht.

Falls Ihr Unternehmen bis zum 20.12.2024 keine E-Mail mit dem Statistik-Fragebogen erhalten hat oder Sie Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an Herrn Tjerk Wehland (tjerk.wehland@vdwbayern.de; +4989290020315) oder Frau Miia Mäkinen (miia.maekinen@vdwbayern.de; +4989290020304).

Bereits heute vielen Dank für Ihre Unterstützung und die Bearbeitung der Statistik.”

VdW Bayern-Mitgliederbereich für Gremienmitglieder und Mitarbeiter:innen

Seit dem Start des neuen Mitgliederbereichs der VdW Bayern-Internetseite vor vier Jahren haben sich rund 1.700 Personen für das Angebot registriert. Im Mitgliederbereich finden Sie alle Artikel aus der vdw aktuell (mit Schlagwortsuche), wichtige Dokumente und Informationen unseres Bundesverbands GdW, aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung und Prüfungsnahe Beratung, aktuelle KfW-Informationen, unsere Rahmenverträge sowie ein Tool für die Prüfungsplanung. Bei Interesse können Sie diesen Service auch Ihren Gremienmitgliedern und selbstverständlich auch Ihren Mitarbeiter:innen ermöglichen.

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite des VdW Bayern: Link

Bei der Registrierung ist die Eingabe der Mitgliedsnummer erforderlich. Bitte teilen Sie diese den Nutzern mit.

Für Rückfragen steht Ihnen Tobias Straubinger gerne zur Verfügung (tobias.straubinger@vdwbayern.de; 089 290020-305).

Sitzung des Fachausschusses Technik am 11. November 2024

2022 beauftragte der VdW Bayern, gemeinsam mit der GEWOFAG, der GWG München (heute beide Münchner Wohnen), der wbg Nürnberg und der Joseph-Stiftung, den Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion, Professor Dr. Stefan Winter, TU München, mit der Erarbeitung einer „Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau“.

2023 wurde die Planungshilfe im Rahmen eines Workshops den Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern übergeben. Seit September steht das umfangreiche Nachschlagewerk als Veröffentlichung im Informationsdienst Holz zum Download bereit.

Die Publikation erfreut sich großer Beliebtheit, wie Michael Keller vom Informationsdienst Holz im Rahmen seines Vortrags bei der Sitzung des Fachausschusses Technik am Montag, 11. November 2024, berichtete. Die 252 Seiten umfassende Veröffentlichung des VdW Bayern erläutert grundsätzliche Anforderungen für den Brand- Schall- und Wärmeschutz der Holztafel-, Holzmassiv- und Hybridbauweise, und stellt Musterdetails der gängigen Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse drei bis fünf mit Ausschreibungstexten und den entsprechenden Nachweisen zur Verfügung.

Michael Keller informierte in der Sitzung zudem über die neue Muster-Holzbaurichtlinie. Neben dem weitern inhaltlichen Austausch, u.a. über Alternativen zum Planungsprozess nach HOAI im Rahmen von Bauvorhaben in serieller und modularer Bauweise, diskutierten die Mitglieder über das Konzept des Workshops Technik am Dienstag, 21. Januar 2025 in Fürth. Er beschäftigt sich mit der „Dekarbonisierung als Grundlage für die Bestandsentwicklung“. Im Mittelpunkt stehen Werkstattberichte von Wohnungsunternehmen und aktuelle Entwicklungen bei Wärmepumpen und Speichertechnologien. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ab Mitte Dezember über unsere Website www.vdwbayern.de unter der Rubrik Veranstaltungen/Fachveranstaltungen möglich.

Der Fachausschuss Technik begrüßte in seiner dritten Sitzung 2024 das neu berufene Mitglied André Zaman, Geschäftsführer der NUWOG, Neu-Ulm. Neu berufen wurde zudem nach dem Ausscheiden von Dr. Doris Zoller, Geschäftsführerin der Münchner Wohnen, die seit Mai 2024 Mitglied im Verbandsrat des VdW Bayern ist, Ole Beißwenger, Prokurist der Münchner-Wohnen.

Für Fragen zur Arbeit des Fachausschusses steht Ihnen Frau Dr. Susanne Koch gerne zur Verfügung (089 2900 20 312 / susanne.koch@vdwbayern.de).