Bundestag beschließt Telekommunikationsgesetz – ein schlechter Tag für über 12 Mio. Mieterhaushalte

Der Deutsche Bundestag hat am 22.04.2021 in zweiter und dritter Lesung über die umstrittene Novelle des Telekommunikationsgesetzes beraten. Mit dem neuen Gesetz soll die jahrzehntelang bewährte Betriebskostenumlage abgeschafft werden, die bislang Mietern eine kostengünstige TV-Versorgung sowie den dringend notwendigen Glasfaserausbau der kommenden Jahre sichert. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen.

„Das sind schlechte Nachrichten für über 12 Mio. Mieterhaushalte in ganz Deutschland. Auf sie kommen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu. Die Regierung leistet hier einen echten Bärendienst für Mieter mit geringen Einkommen und sozial orientierte Vermieter“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zu der Entscheidung. Denn ab 1. Juli 2024 müssen Mieter ihren TV-Dienst nach der neuen Regelung in Einzelabrechnung abonnieren. Ein Sammelabo über ihr Wohnungsunternehmen, das bislang sehr günstige TV-Kosten sicherte, ist dann nicht mehr möglich. Belastet werden mit dieser neuen Regelung ausgerechnet geringverdienende Haushalte: Für sie werden ab Mitte 2024 die TV-Kosten dann auch nicht mehr als Kosten der Unterkunft von der Kommune übernommen.

Vermieter müssen die Verträge für Millionen von Haushalten neu verhandeln, da sie ab Mitte 2024 aufgrund der Streichung der Umlage die bisher vereinbarten Zahlungen nicht mehr an Netzbetreiber leisten können. „Diese Entscheidung sorgt für weniger Wettbewerb und generell steigende Preise. Denn durch die Streichung der Umlage wird es vor allem für kleinere mittelständische Netzbetreiber immer schwieriger, im Wettbewerb mit den ‚Großen‘ bestehen zu können“, sagt Axel Gedaschko. Das Nachsehen haben auch Vermieter, die mit eigenen Gemeinschaftsempfangsanlagen ihren Mietern einen besonders kostengünstigen TV-Empfang ermöglichen. Auch diese Umlage ist ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hatte gegenüber der Politik den Erhalt der Umlageoption gefordert, jedoch gleichzeitig ein individuelles, gesetzliches Opt-out-Recht für Mieter unterstützt.

Als Anschlussregelung für den Wegfall der Umlagefähigkeit soll ein sogenanntes „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ dienen, das als Betriebskosten für die Dauer von fünf bis neun Jahren umlagefähig ist. Dabei müssen Mieter ihren Anbieter frei wählen können. Der GdW begrüßt, dass es hier überhaupt eine Anschlussregelung gibt. Doch leider gilt auch hier: einfach nur schlecht gemacht. „Die neuen, sehr restriktiven Regelungen werden den von der Wohnungswirtschaft gewünschten Glasfaserausbau nicht wie erhofft in Schwung bringen. Ganz im Gegenteil: Es droht ein Rohrkrepierer“, sagt der GdW-Präsident. Der Ausbau von Gigabit-Netzen, die nicht Glasfasernetze sind, bleibt sogar ganz von der Umlage ausgeschlossen.

„Mit dieser Entscheidung werden insbesondere sozial schwächere Mieter und letztlich ganz Deutschland von einer schnellen, zukunftsfähigen Medien- und Digitalversorgung abgehängt“, so das Fazit des GdW-Präsidenten.

Steigende Wohnungsfertigstellungen als wichtiges Signal: Hohe Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen

Bayerisches Landesamt für Statistik
Mit 64 013 Wohnungsfertigstellungen in Bayern 2020 ein Rekordergebnis erreicht – Oberbayern etwa auf Vorjahresniveau, alle anderen Regierungsbezirke im Plus

Statement VdW Bayern
Steigende Wohnungsfertigstellungen als wichtiges Signal: Hohe Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen

München (14.04.2021) – Der VdW Bayern sieht den starken Anstieg der Wohnungsfertigstellungen im Freistaat als positives Signal. „Das Wachstum bei den Baufertigstellungen für Mehrfamilienhäuser spiegelt die zunehmenden Investitionen unserer Mitgliedsunternehmen in den Neubau wider“, kommentiert Verbandsdirektor Hans Maier.

Die 493 Verbandsmitglieder werden 2021 mehr als zwei Milliarden Euro in den Wohnungsbau investieren. Das ist nach Ansicht von Verbandschef Maier auch dringend nötig. „Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen ist nach wie vor riesig und wird sich durch die Corona-Pandemie sicher noch vergrößern“, sagt Maier. „Wir brauchen Vorfahrt für den Wohnungsbau auf allen politischen Ebenen.“ Bisher sei die Wohnungswirtschaft relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Die Arbeiten auf den Baustellen liefen im letzten Jahr fast wie geplant.

Dabei werde der Wohnungsbau für die Unternehmen eine immer größere Herausforderung, berichtet der Verbandschef. Der Mangel an bezahlbaren Grundstücken, steigende technische Anforderungen und die hohen Baukosten wirken oft als Baubremsen.

Gute Noten für die Bayerische Bauordnung
Positiv wird die neue Bayerische Bauordnung bewertet. Vor allem die Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens weckt hohe Erwartungen. „Der lange Weg zur Baugenehmigung war immer eine der großen Baubremsen“, erläutert Verbandschef Maier. Der in der neuen Bauordnung angestrebte Zeithorizont von drei Monaten bis zur Baugenehmigung könnte die Umsetzung von Projekten entscheidend beschleunigen.

135.000-fache Entlastung für Münchens Wohnungsmarkt

Bei den Mitgliedern der Vereinigung Münchener Wohnungsunternehmen beträgt die Miete 7,54 Euro pro Quadratmeter

München (12.04.2021) – Das Thema Wohnen bewegt die Menschen in Bayern. Vor allem die Bewohner der Landeshauptstadt München leiden unter den hohen Miet- und Immobilienpreisen. Ein Lichtblick sind die in der VMW Vereinigung Münchener Wohnungsunternehmen organisierten Wohnungsgenossenschaften, kommunalen, kirchlichen und freien Wohnungsunternehmen. Bei den 135.000 Wohnungen in ihrem Bestand beträgt die Durchschnittsmiete 7,54 Euro pro Quadratmeter und liegt damit weit unter den marktüblichen Preisen. Die Wohnungsunternehmen verwalten nicht nur den Wohnungsbestand, sondern planen zahlreiche Neubauprojekte. Das stellt die sozial orientierten Wohnungsunternehmen oft vor enorme Herausforderungen. Denn die Rahmenbedingungen haben sich in der letzten Legislaturperiode trotz der großen Erwartungen an die Wohnungswirtschaft nicht wesentlich verbessert. Bei der digitalen Frühjahrstagung der VMW diskutierten am 12.04.2021 Vorstände und Geschäftsführer der Münchner Wohnungsunternehmen über die Zukunft des bezahlbaren Wohnens. Ihr Fazit: Bei den wohnungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung ist noch viel Luft nach oben.

„Die Wohnungswirtschaft ist insbesondere auf Bundesebene mit einer sehr widersprüchlichen politischen Agenda konfrontiert“, kritisiert VdW Bayern-Verbandsdirektor Hans Maier. Zum einen gebe es hohe Erwartungen an den schnellen Bau bezahlbarer Mietwohnungen, um die angespannten Wohnungsmärkte zu entlasten. Hinzu kämen klimapolitische Vorgaben mit der CO2-Bepreisung und den hohen Anforderungen an die energetische Sanierung der Wohnungsbestände. Demgegenüber stehe die starke Regulierung der Branche durch eine Vielzahl von Normen und Verordnungen sowie die falschen Ansätze zur Beschneidung der Einnahmenseite. Kritik gibt es auch für weiter steigende Baukosten und den nach wie vor mangelhaften Zugang zu bezahlbarem Bauland.

Hohe Investitionen in den Wohnungsbau

Das Thema Bauland ist auch ein Dauerbrenner in München. Die Landeshauptstadt ist bei der Konzeptvergabe kommunaler Grundstücke ein bundesweiter Vorreiter. Doch mit der beschlossenen ausschließlichen Vergabe der Baugrundstücke im Erbbaurecht fremdeln viele Wohnungsunternehmen. Das liegt vor allem an den oft als restriktiv und unwirtschaftlich empfundenen Erbbaurechtsbedingungen. „Wir brauchen ein modernes Erbbaurecht“, fordert der Verbandsdirektor. Hier sei ein fairer Interessenausgleich zwischen Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer nötig. „Das Angebot muss attraktiv für die Wohnungsgenossenschaften, darunter auch die vielen Neugründungen, sein“, betont Maier.

In der Landeshauptstadt München wurden im Jahr 2020 durch die VMW-Mitglieder mehr als 1.300 neue Wohnungen gebaut und gut 820 Mio. Euro in den Wohnungsbau investiert. „Für das Jahr 2021 ist die Fertigstellung von rund 2.200 Wohnungen geplant“, berichtet Dr. Klaus-Michael Dengler, der Vorsitzende der VMW und Geschäftsführer der GEWOFAG. „Die VMW-Mitglieder sind und bleiben ein ganz wichtiger Faktor für das bezahlbare Wohnen in München.“

Forderung nach verlässlichen Rahmenbedingungen

Von der Landesebene wünschen sich die Unternehmen eine marktgerechtere und weniger bürokratische Ausgestaltung der Konditionen der Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Außerdem sollte die Auflagen- und Gutachtenflut in Baugenehmigungsverfahren reduziert werden. „Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um die großen Zukunftsherausforderungen beim Bauen und Wohnen bewältigen zu können“, sagt Verbandsdirektor Hans Maier.

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Statement VdW Bayern: Wohnungswirtschaft begrüßt Planungssicherheit für bezahlbare Mietwohnungen

München (25.03.2021) – Die Wohnungswirtschaft Bayern begrüßt die vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Wohnraumfördermittel in Höhe von 848,6 Millionen Euro. „Die Staatsregierung hat ihr Wort gehalten. Das Fördervolumen ist angesichts der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Städten auch dringend nötig“, sagt VdW Bayern-Verbandsdirektor Hans Maier. Damit hätte die sozial orientierten Wohnungsunternehmen Planungssicherheit für ihre Neubauprojekte.

Die 490 Mitglieder des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen stehen für das bezahlbare Wohnen im Freistaat. Im Jahr 2019 haben sie 1,2 Milliarden Euro in den Wohnungsneubau investiert und 4.429 Wohnungen gebaut.

„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um die großen Zukunftsherausforderungen beim Bauen und Wohnen bewältigen zu können“, erklärt der Verbandsdirektor. Mit den Wohnraumfördermittel des Freistaats können wir nun rechnen. „Wenn die Wohnungsunternehmen nun auch noch passende Baugrundstücke finden und die Baukostensteigerungen gestoppt werden, können wir richtig loslegen“, kommentiert Maier.

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Wohnungswirtschaft unter Druck

Schwäbische Wohnungsunternehmen fordern bessere Rahmenbedingungen

Augsburg / München (03.03.2021) – Das Thema Wohnen bewegt die Menschen in Bayern. Im Bundestagswahlkampf werden Wohnungsbau, Mietenpolitik und Klimaschutz auch in Bayern eine wichtige Rolle spielen. Das stellt die Branche vor enorme Herausforderungen. Denn die Rahmenbedingungen für Wohnungsunternehmen haben sich in der letzten Legislaturperiode trotz der großen Erwartungen an die Wohnungswirtschaft nicht wesentlich verbessert. Bei der digitalen Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft schwäbischer Wohnungsunternehmen diskutierten am 03.03.2021 Vorstände und Geschäftsführer der schwäbischen Wohnungsunternehmen über die Zukunft des bezahlbaren Wohnens. Ihr Fazit: Bei den wohnungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung ist noch viel Luft nach oben.

„Die Wohnungswirtschaft ist insbesondere auf Bundesebene mit einer sehr widersprüchlichen politischen Agenda konfrontiert“, kritisiert VdW Bayern-Verbandsdirektor Hans Maier. Zum einen gebe es hohe Erwartungen an den schnellen Bau bezahlbarer Mietwohnungen, um die angespannten Wohnungsmärkte zu entlasten. Hinzu kämen klimapolitische Vorgaben mit der CO2-Bepreisung und den hohen Anforderungen an die energetische Sanierung der Wohnungsbestände. Demgegenüber stehe die starke Regulierung der Branche durch eine Vielzahl von Normen und Verordnungen sowie die falschen Ansätze zur Beschneidung der Einnahmenseite durch Mietendeckel und Mietpreisbremsen. Kritik gibt es auch für weiter steigende Baukosten und den nach wie vor mangelhaften Zugang zu bezahlbarem Bauland.

Hohe Investitionen in den Wohnungsbau

Trotz der oft schwierigen Situation auf den lokalen Wohnungsmärkten haben die Verbandsmitglieder ihre Neubau-Investitionen kräftig erhöht. Diese haben sich bayernweit von 400 Mio. Euro im Jahr 2015 auf 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2019 verdreifacht. Die noch ausstehenden Zahlen für 2020 werden einen weiteren Anstieg belegen.

Im Regierungsbezirk Schwaben wurden 2019 715 neue Wohnungen gebaut und rund 227 Mio. Euro in den Wohnungsbau investiert. Die Durchschnittsmiete der 53 schwäbischen Wohnungsunternehmen im VdW Bayern liegt bei 5,65 Euro pro Quadratmeter.

Forderung nach verlässlichen Rahmenbedingungen

„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um die großen Zukunftsherausforderungen beim Bauen und Wohnen bewältigen zu können“, sagt Josef Hartmann, der Vorsitzende der AdW Schwaben.
Von der Landesebene wünschen sich die Unternehmen eine marktgerechtere und weniger bürokratische Ausgestaltung der Konditionen der Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Bauland sollte verbilligt und bevorzugt für preisgünstiges Bauen und Wohnen zur Verfügung gestellt. Außerdem sollte die Auflagen- und Gutachtenflut in Baugenehmigungsverfahren reduziert werden.

Die kommunale Ebene steht bei der Baulandbereitstellung und der Baurechtschaffung in der Pflicht. Hier erwarten sich die Wohnungsunternehmen weitere Vereinfachungen im Baugenehmigungsverfahren.

Gute Noten für die Bayerische Bauordnung

Positiv wird die neue Bayerische Bauordnung bewertet. Vor allem die Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens weckt hohe Erwartungen. „Der lange Weg zur Baugenehmigung war immer eine der großen Baubremsen“, erläutert Verbandschef Maier. Der in der neuen Bauordnung angestrebte Zeithorizont von drei Monaten bis zur Baugenehmigung könnte die Umsetzung von Projekten entscheidend beschleunigen.

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Wohngipfel 2021: Viel Luft nach oben beim bezahlbaren Bauen und Wohnen

Gäbe es für die Umsetzung des im September 2018 von Bund, Ländern und Kommunen beschlossenen Maßnahmenkatalogs für mehr bezahlbare Wohnungen eine Schulnote, wäre das eine 4,4. In einigen Themenfeldern wie der angestrebten Beschränkung der Baukostensteigerungen oder der verbilligten Abgabe von öffentlichen Liegenschaften wäre es sogar eine 5– stark versetzungsgefährdet. Das ergab eine repräsentative Umfrage unter den Mitgliedern der im GdW organisierten Regionalverbände.

Besonders kritisch wird auf Bundesebene die Performance zur Beschränkung der Baukostensteigerungen (Schulnote: 5,3), der verbilligten Abgabe von öffentlichen Liegenschaften (Schulnote: 4,9), der Begrenzung der Folgekosten gesetzlicher Regelungen und Normungsvorgaben (Schulnote: 4,8) und der erfolgten Mietrechtsanpassungen (Mietpreisbremse, Mietendeckel) (Schulnote: 4,7) bewertet.

„Beim bezahlbaren Bauen und Wohnen in Deutschland ist auch zwei Jahre nach dem Wohngipfel der Bundesregierung noch sehr viel Luft nach oben. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen stellen der Regierung heute ein eindeutiges Zeugnis aus: Es besteht Handlungsbedarf auf allen staatlichen Ebenen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Zwar hat der Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, doch es hakt oft bei der Umsetzung dieser Maßnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene. Von den eigentlich geplanten 1,5 Mio. neuen Wohnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode nur 1,2 Mio. Wohnungen gebaut sein und damit 300.000 zu wenig.

„Der nötige ‚Wumms‘ fehlt beim Bauen und Wohnen in Deutschland. Deshalb fordert die sozial orientierte Wohnungswirtschaft im GdW nach den Bundestagswahlen ein eigenständiges Bundesministerium für Wohnen, Bauen und Infrastruktur“, so Gedaschko. Nur so werden die kontinuierlich steigenden Herausforderungen von Klimaschutz, digitaler Transformation und sozialer Gerechtigkeit für die Wohnungsunternehmen zu meistern sein. Bei den fünf zentralen Politikfeldern der Wohnraumoffensive erhält die Umsetzung der Städtebauförderung und die Zukunftssicherung des Gebäudebestands von den Unternehmen noch die besten Noten. Die Politikfelder Baurecht und Neubau werden am schlechtesten beurteilt.

Besonders deutlich wird Umsetzungslücke zwischen den staatlichen Ebenen bei der Baugesetzbuchnovelle: Sie sollte die Empfehlungen der Baulandkommission umsetzen, jedoch bleibt schon der Entwurf der Bundesregierung weit hinter den Beschlussempfehlungen zurück. Das Gesetz beschränkt sich vor allem auf eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht – und zeigt damit auch auf, wie sehr eine auf Bundesebene angesiedelte Koordinierung durch ein eigenständiges Bundesministerium für Wohnen, Bauen und Infrastruktur notwendig ist.

Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um die großen Zukunftsherausforderungen beim Wohnen und Bauen bewältigen zu können. Sehr differenziert adressieren die Unternehmen an die jeweilige politische Ebene, welche Maßnahmen noch ausstehen und dringend umgesetzt werden müssten. Ganz oben auf der Wunschliste der Unternehmen gegenüber der Bundesebene steht: Normen, Qualitätsanforderungen und Standards, die das Bauen betreffen abzuspecken, Bauland verbilligt und bevorzugt für preisgünstiges Bauen und Wohnen zur Verfügung zu stellen und die Baurechtschaffung zu beschleunigen.

Von der Landesebene wünschen sich die Unternehmen vor allem eine marktgerechtere und weniger bürokratische Ausgestaltung der Konditionen der Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Weiterhin ganz oben auf der Wunschliste steht die Forderung nach Harmonisierung und Vereinfachung der Bauordnungen. Bauland sollte verbilligt und bevorzugt für preisgünstiges Bauen und Wohnen zur Verfügung gestellt und die Auflagen- und Gutachtenflut in Baugenehmigungsverfahren reduziert werden. Im Länderranking ist das Bundesland Berlin Spitzenreiter – in negativer Hinsicht. Die besten Noten für die Wohn- und Baupolitik gab es für das Saarland.

Die kommunale Ebene steht vor allem bei der Baulandbereitstellung und Baurechtschaffung in der Pflicht. Hier wünschen sich die Unternehmen vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung der Baurechtschaffung, eine verbilligte und bevorzugte Abgabe von Bauland für Vorhaben des preisgünstigen Mietwohnungsbaus sowie ebenfalls eine Reduzierung der Auflagenflut im Baugenehmigungsverfahren.

Steigende Baugenehmigungen als wichtiges Signal: Hohe Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen

München (08.02.2021) – Der VdW Bayern sieht den starken Anstieg der Baugenehmigungen für Geschosswohnungen als positives Signal. „Das Wachstum bei den Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser ist ein wichtiger Meilenstein zur Bekämpfung des Wohnungsmangels im Freistaat“, kommentiert Verbandsdirektor Hans Maier.

Die 490 Verbandsmitglieder werden 2021 mehr als zwei Milliarden Euro in den Wohnungsbau investieren. Das ist nach Ansicht von Verbandschef Maier auch dringend nötig. „Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen ist nach wie vor riesig und wird sich durch die Corona-Pandemie sicher noch vergrößern“, sagt Maier. „Wir brauchen Vorfahrt für den Wohnungsbau auf allen politischen Ebenen.“ Bisher sei dir Wohnungswirtschaft relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Die Arbeiten auf den Baustellen liefen im letzten Jahr fast wie geplant.

Dabei werde der Wohnungsbau für die Unternehmen eine immer größere Herausforderung, berichtet der Verband. Der Mangel an bezahlbaren Grundstücken, steigende technische Anforderungen und die hohen Baukosten wirken oft als Baubremsen.

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Bayerisches Landesamt für Statistik
Nach den vorläufigen Ergebnissen der Baugenehmigungsstatistik wurden von den Bauämtern in Bayern im Jahr 2020 insgesamt 77 743 Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungsverfahren) für Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden erteilt. Die in neuen Mehrfamilienhäusern stiegen auf insgesamt 40 040 (+8,9 Prozent gegenüber 2019).

Novellierung des Telekommunikationsgesetzes: Betriebskostenumlage erhalten und Opt-out-Recht einführen

München (20.01.2021) – Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen und der Deutsche Mieterbund Landesverband Bayern fordern bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung beizubehalten. Für Mieter soll es ein Opt-out-Recht zum Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses geben. Damit unterstützen die beiden Landesverbände die Position des Deutschen Mieterbundes und des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Die Wohnungswirtschaft warnt seit Bekanntwerden der Vorschläge zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Sommer 2020 vor den Folgen einer Abschaffung der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses. Sie befürchtet höhere finanzielle Belastungen der Mieter durch eine Einschränkung des Wettbewerbs, das Ausbremsen des Glasfaserausbaus sowie ein vertrags- und mietrechtliches Chaos.
„Fernsehen darf nicht teurer werden“, bringt es VdW Bayern-Verbandsdirektor Hans Maier auf den Punkt. Wir brauchen hier dringend eine pragmatische Lösung für Mieter und Wohnungsunternehmen.
Die Position von Wohnungswirtschaft und Mieterbund Bayern haben die beiden Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dargelegt und auch bei Justizminister Georg Eisenreich dafür geworben.
Opt-out-Recht eröffnet Mietern mehr Spielraum
Wohnungswirtschaft und Mieterbund sprechen sich für ein gesetzliches Opt-out-Recht für Mieter aus, die aus der Umlagefinanzierung und Nutzung des Breitbandanschlusses aussteigen wollen. Bei Mietern, die nicht aussteigen wollen, sollten Wohnungsunternehmen weiterhin die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskostenumlage abrechnen dürfen.
Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Landesverband Bayern e.V., erklärt: „Mit dieser Lösung können alle profitieren: Die MieterInnen haben ein Auswahlrecht, was die Betriebskosten in diesem Punkt günstiger machen könnte, der Breitbandausbau bleibt bezahlbar und die Anbieterstrukturen werden erhalten.“
Um neue, für die Mieter ebenfalls günstige Lösungen zu ermöglichen und die Opt-out-Option insgesamt wirtschaftlich schultern zu können, fordert die Wohnungswirtschaft ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis abgeschlossen wurden.
Versorgung von Transferleistungsempfängern nicht vergessen
Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft weisen darauf hin, dass auch die Versorgung von Transferleistungsempfängern zwingend bedacht werden muss. Aktuell werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Wird dies verändert, muss dafür gesorgt werden, dass Kabelgebühren auch weiterhin für Transferleistungsempfänger übernommen werden, sei es als Kosten der Unterkunft oder als Be-standteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs
Hintergrund
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) beschlossen. Der Bundesrat wird am 12. Februar 2021 darüber entscheiden.

Auch 2021 viele Bremsen für den Wohnungsbau

München (30.12.2020) – Corona-Pandemie, ein Regelungs-Dickicht und die immer komplexere Technisierung der Wohnhäuser sind nur einige unter vielen Baubremsen für Bayerns Wohnungswirtschaft. Dies ergab eine Mitgliederbefragung des VdW Bayern unter 491 Verbandsmitgliedern. Trotzdem will die Branche für das Jahr 2021 größtenteils an ihren vor der Pandemie geplanten Bau- und Modernisierungsprojekte festhalten und voraussichtlich bayernweit über 2 Milliarden Euro in preiswerten Wohnraum investieren.
„Der hohe Planungsaufwand für Neubauten durch zu viele Vorgaben, steigende technische Anforderungen an Wohngebäude sowie hohe Grundstücks- und Handwerkerkosten wird auch im neuen Jahr die Wohnungsunternehmen in Bayern vor große Probleme stellen“, fasst Verbandsdirektor Maier die Ergebnisse der Mitgliederbefragung zusammen.

73 Prozent der befragten Unternehmen sehen sich durch zu viele Verordnungen und Regelwerke am Bau ausgebremst. „Der daraus resultierende Planungsmehraufwand ist damit die größte Baubremse für Bayerns Wohnungswirtschaft“, stellt Maier klar. Ein fast ebenso großes Problem für die Branche sind die immer weiter steigenden technischen Anforderungen an Wohngebäude: Automatische Belüftung und Heizungssteuerung sind wartungsaufwändig und teuer in der Einrichtung. „Wir würden uns wünschen, dass hier in Zukunft verstärkt eine Kosten-Nutzen-Abwägung stattfindet.“

Schon lange beklagt die Wohnungswirtschaft darüber hinaus explodierende Grundstücks- und Handwerkerkosten. Die Beschaffung geeigneter Grundstücke ist aktuell für 68 Prozent aller bauwilligen Unternehmen ein großes Problem, fehlende Kapazitäten im Bauhandwerk bremsen 60 Prozent der Unternehmen in ihrer Bautätigkeit aus.

Insgesamt betrachtet lief die Arbeit auf Bayerns Baustellen trotz all dieser Baubremsen und der Pandemie im „Corona-Jahr“ 2020 relativ gut, resümiert der Verbandsdirektor. „Die bauaktiven Mitgliedsunternehmen berichten zum Jahresende von durchschnittlichen Verzögerungen von rund vier Monaten – damit kann man noch leben“. Pandemiebedingte Verzögerungen traten vor allem im Frühjahr 2020 auf, als zahlreiche Handwerker aus dem europäischen Ausland kurzfristig vor geschlossen Grenzen stand. „Hier hat die Politik schnell reagiert und pragmatische Lösungen gefunden“, lobt der Verbandsdirektor.

Ungetrübter Investitionswille der Wohnungswirtschaft

Sehr froh ist der Verbandschef auch über den ungetrübten Investitionswillen der Branche: „Über 80 Prozent der Wohnungsunternehmen wollen ihre Investitionen für 2021 genauso durchführen, wie sie vor der Pandemie geplant waren. Fast 10 Prozent berichten uns, dass sie im kommenden Jahr sogar mehr Geld als ursprünglich eingeplant in die Hand nehmen werden – ein gutes Zeichen!“

Gemessen an den Prognosen Anfang 2020 bedeute dies, dass die bayerische Wohnungswirtschaft auch 2021 wieder über 2 Milliarden Euro in bezahlbaren Wohnraum investieren wird. Diese Investitionen sind dringend nötig, denn über 87 Prozent der Unternehmen meldeten im Dezember, dass sich die Nachfrage nach Wohnraum im Jahr 2020 nicht verringert habe. „Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum für Bayern und dürfen dabei über Corona auch die vielen weiteren Baubremsen nicht vergessen, die bauwilligen Genossenschaften und Wohnungsunternehmen das Leben schwer machen“, fordert Maier.

„Die sozialorientierten Wohnungsunternehmen würde es sehr freuen, wenn ein weiteres Lösen dieser Baubremsen unter die guten Vorsätze bei Politik und Verwaltung für das kommende Jahr fiele“, erklärt der Verbandsdirektor.

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Mehr Mietstundungen auf Bayerns Wohnungsmärkten

München (18.12.2020) – Immer mehr Mieter von Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen im Freistaat beantragen Mietstundungen. Insbesondere die Situation im Gewerbebereich spitzt sich weiter zu. Das ergab eine neue Umfrage unter den 491 Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern.

„Die Einschätzungen im Rahmen der mittlerweile vierten Mitgliederbefragung im Jahr 2020 bieten Grund zur Sorge – aber auch Anlass zur Erleichterung“, ordnet Verbandsdirektor Hans Maier die Ergebnisse der Umfrage ein. Einerseits zeige sich, dass viele Wohnungsunternehmen mittlerweile sehr gut mit der schwierigen Pandemie-Situation umgehen können: „Das Vermietungsgeschäft, Neubau, Modernisierung und Instandhaltung laufen in einer neuen Normalität weiter“, erklärt Maier. Entsprechend ist Kurzarbeit in der Branche nach wie vor kein Thema. Nur ein einziges Unternehmen berichtet davon, bislang auf Kurzarbeitergeld zurückgegriffen zu haben.

Mehr Anfragen nach Mietstundungen – insbesondere bei Gewerbemietern

Etwas mehr Sorgen als noch in der letzten Umfrage bereitet den Unternehmen und auch Verbandschef Maier dagegen die Situation in der Mieter- und Mitgliederschaft. Meldeten im Juli 38 Prozent der befragten Unternehmen, dass sie aus dem Kreis ihrer Mieterschaft Anfragen zu Mietstundungen erreichten, so waren es im Dezember 55 Prozent. Im Gewerbebereich haben sich bereits bei über 60 Prozent aller Unternehmen Gewerbemieter gemeldet und um Stundung von Zahlungen gebeten. „Während jede Anfrage nach Stundungsvereinbarungen auf größere wirtschaftliche Engpässe bei einzelnen Mietern hinweist, ist die Gesamtzahl der von Stundung betroffenen Mietverhältnisse je Unternehmen weiterhin gering“, gibt Verbandsdirektor Maier gleichzeitig zu bedenken. Entsprechend sehen derzeit die meisten Wohnungsunternehmen Corona-bedingte Mietausfälle als geringes Problem. Anders sieht es bei der Gewerbevermietung aus – hier sehen etwa 30 Prozent der Unternehmen, die Gewerbevermietung betreiben, in den kommenden Monaten ein mäßiges und 27 Prozent ein hohes oder sogar sehr hohes Risiko weiterer Ausfälle.

„Bislang hat kein Mieter bei den befragten Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern aufgrund von pandemiebedingten Zahlungsschwierigkeiten seine Wohnung verloren“, betont Maier. Die meisten Wohnungsunternehmen haben außerdem ursprünglich geplante Mieterhöhungen in den Beständen komplett zurückgestellt.

Entwicklung des sozialen Miteinander in den Wohnquartieren wird unterschiedlich bewertet

Auch die Qualität des menschlichen Miteinanders in den Wohnanlagen wird von der Wohnungswirtschaft während der Pandemie genau beobachtet – viele Unternehmen haben schon seit Langem eigene Sozialarbeiter für die Quartiersarbeit eingestellt. „Gute und schlechte Nachrichten halten sich aktuell die Waage“, fasst Maier die Rückmeldungen in diesem Bereich zusammen. 17 Prozent der Unternehmen geben an, dass sich das soziale Miteinander in den Wohnanlagen verbessert haben – es wird von nachbarschaftlicher Hilfe und mehr Engagement berichtet. Gleichzeitig melden allerdings 24 Prozent der Befragungsteilnehmer, dass sich die Stimmung in den Quartieren stark oder sogar sehr stark (1,5 Prozent) verschlechtert habe.

„Durch Homeoffice und den allgemeinen Lockdown sind die Menschen viel häufiger zuhause. Das Potential für Auseinandersetzungen, etwa über Lärm aus der Nachbarwohnung, steigt. Aufgrund der aktuellen Situation sind viele Menschen permanent angespannt“, erklärt Verbandsdirektor Maier. „Die sozialorientierte Wohnungswirtschaft ist auch in der Krise für die Mieter da – ob in der Quartiersarbeit oder bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten“, unterstreicht Maier.

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