Wissenschaftler fordern Kurswechsel in der Klimapolitik des Gebäudesektors

Renommierte Wissenschaftler aus den Bereich Architektur und Ingenieurwesen haben am 14.11.2024 in Berlin ihr Manifest für eine nachhaltige, kosteneffiziente und sozial verträgliche Klimapolitik im Gebäudesektor vorgestellt.

Darin kritisieren sie die seit vielen Jahren einseitige Fokussierung auf immer höhere Energieeffizienzstandards und fordern einen politischen Richtungswechsel. „Die historisch gewachsene, alleinige Fokussierung auf Energieeinsparung im Gebäudesektor ist gescheitert! Nur ein Paradigmenwechsel im Klimaschutz bei Gebäuden auf einen Praxispfad, der die Reduzierung von Treibhausgasemissionen ins Zentrum unseres Handelns rückt, ist finanzierbar, stellt die Erreichung der Klimaschutzziele sicher und gewährleistet bezahlbares Wohnen“, so die Autorinnen und Autoren. Das Manifest ist Gründungsdokument der „Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“. Ziel der Initiative ist es, einen breiten Diskurs in der Öffentlichkeit zu organisieren. Die Initiatoren fordern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Politik dazu auf, der Initiative beizutreten.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt die Initiative der Wissenschaftler und ist ihr offiziell beigetreten. Unterstützen auch Sie die Initiative für bezahlbaren Klimaschutz:

Auf dieser Internetseite kann man der Initiative per Anmelde-Button beitreten: Link. Sie finden auf der Website auch alle Informationen der Initiative und einen Videomitschnitt der Pressekonferenz.

Unser Bundesverband GdW hat sich anlässlich der Initiative mit einem Brief an die Mitglieder der Regionalverbände gewandt. Darin wird um eine Unterstützung der Initiative gebeten. Sollten Sie das Schreiben nicht bekommen haben, schicken wir es Ihnen gerne zu. Bitte melden Sie sich bei Tobias Straubinger (Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de, Tel.: 089 290020-305).

Download Manifest

Hemmnisse beim Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)

Erste Rückmeldungen von Wohnungsunternehmen zum KNN-Förderprogramm zeigen, dass die im für die Antragstellung verpflichtend anzuwendenden Excel-Tool anzusetzenden Bauwerkskosten (KG 300/400/550) dazu führen, dass die Anforderung mit “nicht erfüllt” gekennzeichnet ist, da die Baukosten über den im Excel-Tool hinterlegten Baukosten-Referenzwert liegen.

Der Baukosten-Referenzwert bildet sich aus der Summe der mittleren Baukosten der KG 300 und 400 für Deutschland (mittlerer BKI-Kostenkennwert der Gebäudeart MFH, mit bis zu 6 WE, einfacher Standard BKI, Stand I. Quartal 2024), welcher mittels BKI-Regionalfaktoren auf das regionale Preisniveau und mittels allgemeinen Baupreisindex (Destatis: Neubau (konventionelle Bauart) von Wohngebäuden) auf das Preisniveau zum Betrachtungszeitpunkt angepasst wird. Die BKI-Regionalfaktoren werden automatisch anhand der eingegebenen Postleitzahl des Investitionsobjekts ermittelt.

Im Ergebnis führt eine Überschreitung des Baukosten-Referenzwerts dazu, dass eine Antragstellung nicht möglich ist. Derzeit gehen wir davon aus, dass der untere Wert für die genannten Kostengruppen bei 2.000 € netto, also 2.380 Euro brutto liegt.

Der GdW steht zu dem Thema in engem Austausch mit dem Bauministerium. Sollten sich die Baukostenobergrenzen als unrealistisch erweisen, besteht seitens des Bauministeriums die Bereitschaft, Anpassungen vorzunehmen.

Wir möchten Sie daher bitten, uns mögliche Hemmnisse für die Inanspruchnahme der KNN-Förderung zukommen zu lassen.

Kontakt: tobias.straubinger@vdwbayern.de

GdW: Coworking – Rahmenvereinbarung 2.0 mit der CoWorkLand (CWL)

Der GdW hat im Jahr 2021 eine Rahmenvereinbarung mit der genossenschaftlich organisierten CoWorkLand (CWL) aus Kiel unterzeichnet, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen für das mobile Arbeiten von Mietern in den Quartieren durch Schaffung von Coworking-Places zu unterstützen, aber auch grundsätzlich für Beschäftigte in den Unternehmen der Wohnungswirtschaft alternative Arbeitsplätze anzubieten, vor allem auch in den ländlichen Räumen.

Mit der neuen Rahmenvereinbarung 2.0 setzen wir die Kooperation mit der CWL fort. Das Leistungspaket der CWL wurde ergänzt und an die Bedürfnisse der Unternehmen weiter angepasst. Inzwischen hat die CWL auch die Anzahl der Coworking-Spaces in Deutschland von 76 (2021) auf 154 (2024) fast verdoppelt und ist nun in fast allen Bundesländern (mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und dem Saarland) vertreten. Eine Reihe von Wohnungsunternehmen haben sich bereits auf der Grundlage der RV 1.0 intensiver mit dem Thema Coworking in ihren Beständen auseinandergesetzt. Neben Vorträgen und Workshops wurden vor allem Potenzialanalysen für eigene Standorte durchgeführt und die Einrichtung von Coworking-Spaces sowie die Unterstützung bei der Betreibersuche geprüft.

Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch das Angebot, bereits vorhandene Coworking-Spaces aus dem deutschlandweiten CWL-Netzwerk zu nutzen. Buchungen können über eine zentrale Buchungsplattform erfolgen.

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BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Förderaufruf für das Programm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ gestartet. Mit dem Programm wird das BMWSB ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dafür stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Pilotprojekte, die zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Digitalisierung im Gebäudebereich beitragen. Dabei stehen u. a. Themen wie ressourcenschonendes Bauen, Kreislaufwirtschaft, innovative Bauverfahren und der Einsatz digitaler Technologien im Fokus. Die Konzeptfindung, Innovationstransfer, integrierte Planung sowie die bauliche Umsetzung werden gefördert (bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben).

Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie sonstige Organisationen), die im Bereich Bauen und Wohnen tätig sind und als Bauherren agieren. Die Lösungsansätze sollen im Verbund von Bauherren mit Planenden, Forschenden und ggf. weiteren am Projekt Beteiligten, wie beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen, entwickelt und umgesetzt werden.

Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen, ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben vorschlagen.

Am 27. September 2024 können bei der Online-Informationsveranstaltung von 10.00 bis 11.30 Uhr Fragen direkt eingebracht werden. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie den Einwahllink finden Sie in Kürze auf Zukunft Bau: https://www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich/foerderaufruf
Anmerkung VdW Bayern: Die Website ist aktuell noch nicht erreichbar.

Bei Fragen zum Förderaufruf wenden Sie sich gerne an die Hotline 030 9940596-11 oder an die Projekt-E-Mail-Adresse innovation@bundesstiftung-bauakademie.de

Alle Informationen finden Sie hier:

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Information zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der im Jahr 2010 entwickelte DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) hat sich als Berichtsstandard in der Praxis etabliert und wird von vielen Wohnungsunternehmen freiwillig angewendet. Auf der Grundlage des branchenspezifischen Standards kann zu den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft anhand von 20 Kriterien berichtet werden.

Im Zuge der aktuellen CSRD-Berichterstattung wird der DNK nun weiterentwickelt.

Ein ausführliche Information des GdW zur Weiterentwicklung der DNK finden Sie hier:

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Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG – Möglichkeit der Fristverlängerung

Ende Juni hatte der GdW angekündigt, weitere zwischenzeitlich hier eingegangene Fragen zur Abgabe von finalen Selbsterklärungen bzw. zur Mitteilung an den Übertragungsnetzbetreiber (Transparenzerklärung) nach § 30 Abs. 1 StromPBG, § 30a Abs. 2 StromPBG und/oder § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG zu beantworten.

Ausgangslage ist dabei die sog. FAQ-Liste “Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG”, Version 17 vom 11. Juli 2024, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/ewpbghoechstgrenze-selbsterklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=51

Mit der sog. Prüfbehörde und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stand der GdW im engen Austausch. Über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes haben wir uns zweimal an Herrn Bundesminister Habeck gewandt. Aufgrund der Widersprüchlichkeit des Gesetzes bleiben jedoch Unklarheiten, die beim Ausfüllen der Selbsterklärungen kenntlich gemacht werden sollten.

Zu den Fristen:

Fristverlängerungsanträge konnten über das Antragsportal der Prüfbehörde gestellt werden. Dieses ist (für Fristverlängerungsanträge) inzwischen geschlossen. Im Falle einer Genehmigung hat die Prüfbehörde die Frist zur Abgabe der finalen Selbsterklärung des Unternehmens auf den 2. September 2024 verlängert. Mit der Verlängerung der Frist zur Abgabe der finalen Selbsterklärung einhergehend verlängerte die Prüfbehörde die Frist zur Mitteilung an den regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 30 Abs. 5 StromPBG und/oder nach § 22 Abs. 5 EWPBG (s. hierzu Kapitel 2.18 der FAQ-Liste) sowie entspr. Fristen der Lieferanten des betroffenen Unternehmens auf den 30. September 2024, sofern diese Normen aufgrund der Höhe der Entlastungsbeträge überhaupt auf das jeweilige Unternehmen anwendbar waren, vgl. 5.5, S. 64 der FAQ-Liste.

Um Rückforderungen zu vermeiden, sollten die Lieferanten über die gewährten Fristverlängerungen unmittelbar informiert werden. Können die hier mitgeteilten Fristen trotz Verlängerung nicht eingehalten werden, weil infolge unterjähriger Verbrauchserfassungen Abrechnungen nicht vorliegen, sollte dies seinem Lieferanten mitgeteilt werden. Verwaltungsrechtlich bliebe hier nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Um dies zu verhindern, reicht nach dem hier vertretenen Verständnis eine Schätzung aus. Diese ist zu vermerken.

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier:

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Neue GdW -Miet- und Nutzungsverträge 2024

Der Fachausschuss Recht des GdW hat die Miet- und Nutzungsverträge sowie die Hausordnung aktualisiert.

Die Aktualisierung wurde aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs zum 1.7.2024 erforderlich, in dessen Folge bei einem „Anschluss an das Breitbandkabelnetz” die Möglichkeit der Mitgebrauchsnutzung als gemeinschaftliche Anlage entfällt. Entsprechend mussten diese Passagen aus den Musterverträgen gestrichen werden.

Da durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs künftig keine Kosten für den Breitbandkabelanschluss über die Nebenkosten mehr abgerechnet werden können, müssen auch die Passagen “Grundgebühren für Breitbandanschluss” aus den Verträgen gestrichen werden.

Daneben wurde der Passus “Allgemeine Betriebskosten” dahingehend geändert, dass eine Aufzählung der “Allgemeinen Betriebskosten” künftig als separate Anlage zu den Verträgen ohne Unterschriften erfolgen kann. Die Aufzählung in den Verträgen selbst kann gestrichen und durch einen dynamischen Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie einen Verweis auf die den Verträgen neu beigefügte Anlage 1 ersetzt werden, die den Wortlaut der BetrKV wiedergibt. Diese Änderungen sind für die Verwender aufgrund der Eigenschaft als Mustervertrag nicht bindend.

Die neuen Miet- und Nutzungsverträge können über Haufe-Lexware bezogen werden.

Link Haufe:

Monopolisierung im Markt für wohnungswirtschaftliche ERP-Systeme: Externe Umfrage

Die auf die Wohnungswirtschaft spezialisierte Essener Unternehmensberatung Connekt wollte ihr Kunden- und Branchennetzwerk zum Stand ihrer Digitalisierungsstrategien befragen, welche IT-Tools in welchem Umfang genutzt werden und wo es Probleme gibt. Unmittelbar vor dem Beginn der Online-Umfrage platzte Ende Juni die Nachricht von der Übernahme der Haufe Real Estate AG durch den Marktführer Aareon und dessen kurz danach erfolgten Gesellschafterwechsel. Connekt reagierte schnell und ergänzte einige Fragen zu dieser gravierenden Marktentwicklung. „Eine für den Befragungszeitpunkt mitten in den Sommerferien enorme Beteiligung von 104 Teilnehmern spiegelt die Sorgen in der Branche wider, die durch die rasante Konsolidierung bei den größten Anbietern wohnungswirtschaftlicher ERP-Systeme entstanden ist“, kommentierte Connekt-Geschäftsführer Peter Wallner. So zeigten sich 77 % der Befragten „aktuell sehr besorgt“ wegen dieser Entwicklung. Diese Sorgen zeigen sich im Übrigen bei den Nutzern aller ERP-Systeme und bei allen Anbietern.

Insbesondere kleine und mittelgroße Wohnungsunternehmen bis 5.000 Wohnungen befürchteten eine nachteilige Entwicklung. Größere Unternehmen fühlen sich offenbar nicht so abhängig von den Software-Anbietern und verfügen über die personellen und fachlichen Ressourcen, auf problematisch empfundene Entwicklungen adäquat zu reagieren.

In vertiefenden Interviews wurde dann auch die allgemeine Entwicklung im ERP-Markt von den Wohnungsunternehmen kritisch betrachtet. „Wird die Leistung durch eine vergrößerte Monopolstellung besser?“, fragten sich viele Interviewpartner. Viele spürten die Veränderungen und empfanden, dass die Servicequalität seit Jahren schwächer wird.

41% aller Befragten denken deshalb über einen Wechsel des ERP-Systems bzw. von dessen Anbieter nach. Davon wiederum hat bereits knapp jeder zweite (44 %) einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Fazit:
Sehr viele Wohnungsunternehmen werden von dieser Entwicklung in einer Phase kalt erwischt, wo sie sich vor allem mit vollständig digitalisierten Prozessen und einer vollintegrierten IT-Landschaft mit hoher Nutzerfreundlichkeit beschäftigen wollen – so die weiteren Kernergebnisse der Umfrage. Stattdessen geht es nun um drohende Abhängigkeiten, die Zukunftsfähigkeit einzelner ERP-Systeme und die Preisentwicklung. Nur so ist auch die große Beteiligung aus unserem Kundenkreis zu erklären. Auch die Quote derjenigen, die nun einen Wechsel erwägen, zeigt die Brisanz und Dynamik dieses Themas: Connekt-Geschäftsführer Manfred Neuhöfer abschließend: „In den ERP-Markt kommt Bewegung. Das eröffnet auch Vertriebschancen. Unsere Beratungserfahrung zeigt allerdings, dass angesichts des Projektaufwands und der Belastung für die Beschäftigten der Anteil der Systemwechsler in einem einstelligen Prozentbereich verharrt. Vielleicht ändert sich das jetzt.“

Anschreiben der Aareal Bank: Aareal Bank und Advent International verkaufen Aareon an TPG

Anschreiben der Aareal Bank AG:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Aareal Bank und Advent International eine Vereinbarung mit TPG und CDPQ über den Erwerb unserer Softwaretochter Aareon geschlossen haben.

Als Verkäufer freuen wir uns, neue Eigentümer für die Aareon gefunden zu haben, die über Finanzkraft und ausgeprägte Branchenerfahrung im Software- und Tech-Sektor verfügen. Der globale Anlagemanager CDPQ, der Mittel für öffentliche Pensions- und Versorgungseinrichtungen verwaltet, wird neben TPG als CO-Investor eine Minderheitsbeteiligung an der Aareon erwerben. Die Aareon wird auf ihrem weiteren Weg von dieser umfangreichen Expertise profitieren. Zudem wird Advent seine Beteiligungen an der Aareon fortsetzen und neues Eigenkapital für einen Minderheitsanteil investieren – das bedeutet für das Unternehmen und Sie als Kunden zusätzliche Kontinuität. Der Verkauf unterliegt noch den üblichen Bedingungen und Genehmigungen und soll in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden.

Die Aareal Bank wird auch in Zukunft Ihre Zusammenarbeit mit der Aareon fortsetzen. Über unser Gemeinschaftsunternehmen First Financial bleibt das Banking- und Softwaregeschäft eng miteinander verbunden. Dadurch können Sie weiter auf unsere Expertise sowie unser bewährtes Leistungsangebot im Bankgeschäft vertrauen und profitieren gleichzeitig von Innovationen und neuen Technologietrends in der Immobilienwirtschaft und angrenzenden Industrien.

Für die Kunden der Aareal Bank ändert sich also nichts. Die getroffenen vertraglichen Regelungen behalten unverändert Gültigkeit. Denn wir bleiben langfristiger Partner der Wohnungswirtschaft in Deutschland und an Ihrer Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Aareal Bank AG

Anschreiben: Aareal Bank

In den kommenden Jahren könnte serielles Bauen auf etwa zehn Prozent Marktanteil anwachsen

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) geht davon aus, dass etwa fünf Prozent seiner Mitgliedsfirmen seriell bauen, die Tendenz sei aber steigend. In den kommenden Jahren könnte serielles Bauen auf etwa zehn Prozent Marktanteil anwachsen. Gerade in den Städten bietet sich angesichts der Krise am Wohnungsmarkt dadurch ein bedeutendes Potenzial: Durch die Anwendung von vorgefertigten Elementen in Holztafelbauweise verkürzen sich die Bauzeiten und die Baubelastungen verringern sich teilweise erheblich. Eine serielle Sanierung mit Holz eignet sich besonders gut für architektonisch einfachere und typenähnliche Gebäude. Es gibt bundesweit rund 2,3 Millionen Gebäude, die für eine Sanierung dieser Art in Frage kommen.

Die Thematik serielles Bauen und Sanieren mit Holz wird aktuell in der erschienen Broschüre unseres Partners INFORMATIONSDIENST HOLZ umfassend dargestellt. Wir freuen uns, dass die Praxisbeispiele in der Broschüre aus Bayern kommen. Denn wir von proHolz Bayern haben Anfang 2023 eine Fachberatung Holzbau Bayern installiert und können firmenneutrale Spezialisten gerade für dieses hochaktuelle Thema “Serielles Bauen/Sanieren mit Holz” kostenlos anbieten.

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