GdW Arbeitshilfe 92 – “Umsetzung des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten” – 2. Fassung

Am 08.12.2022 wurde das CO2KostAufG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 01.01.2023 beginnen.

Das Gesetz erfüllt zwei wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft: es tritt erst 2023 in Kraft und es greift nicht in laufende Abrechnungsperioden ein und es setzt das von der Wohnungswirtschaft vorgeschlagene Stufenmodell um.

Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten bei ihrer Bestellung jeweils ein kostenfreies Exemplar.

Alle weiteren Besteller sowie Mehrexemplare für unsere Mitglieder können zu einem Preis von 15 EUR zuzüglich Versandkosten ausschließlich beim GdW bezogen werden.

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Postfach 301573
10749 Berlin

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Rahmenvereinbarung Serielles und modulares Bauen 2.0

Am 17.10.2023 erteilte der GdW 20 Bietern bzw. 25 Angeboten den Zuschlag. Damit kam die Rahmenvereinbarung aus der die abrufberechtigten Wohnungsunternehmen Wohnbauprojekte realisieren können, wirksam zu Stande (wir berichteten, vdw aktuell 37/2023). In einem siebenmonatigen, komplexen und kostenintensiven Verfahren wurden von einer fach-kundigen Jury unter Einbeziehung der Partner Bundesbauministerium und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer die 25 besten seriellen und modularen Konzepte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgewählt.

Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgte nach ökonomischen Kriterien, wie Angebots-preis, Skaleneffekte, Liefergebiet, Lieferkosten und gleichgewichtet nach Kriterien der Kategorie Qualität und Innovation. Hier wurden Punkte für städtebauliche und gestalterische Qualität, funktionale und technische Qualität sowie die ökologische Qualität vergeben. Die ökologische Qualität der Angebote ging mit einem Anteil von einem Drittel nun deutlich gewichtiger in die Bewertung ein. Damit orientieren sich die Angebote auch an künftigen Förderkulissen und Nachhaltigkeitsanforderungen.

Die Angebotsunterlagen und alle Informationen finden Sie im Netzwerk Wohnungswirtschaft des GdW: https://netzwerkwohnungswirtschaft.de/.
Dort gibt es unter dem Menüpunkt “Extranet” alle Informationen zum Seriellen und modularen Bauen.

Tarifinformation: Erste Verhandlungen zum Vergütungs- und Manteltarifvertrag

Die Tarifkommission von IG BAU und ver.di hat in ihrer Sitzung am 9. Oktober 2023 die gemeinsame Forderung für die Tarifrunde 2024 beschlossen.

Die Forderung besteht im Kern aus:
– 375 Euro Sockelbetrag und
–  7,9 % Entgelterhöhung
für eine Laufzeit von 12 Monaten.

Die Gewerkschaften schlagen zudem vor, die Lohn- und Gehaltsgruppen zukünftig zu vereinheitlichen sowie zu erweitern.

Am 12.10.2023 hat in Düsseldorf die erste Verhandlungsrunde zum Vergütungstarifvertrag stattgefunden.

Die Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes hat die Forderungen als deutlich überzogen zurückgewiesen. Es wurde  auf die Unternehmen der Branche zukommenden Belastungen hingewiesen.

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, dass die Verhandlungen am 24.10.2023 in Düsseldorf fortgesetzt werden. Die Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes hat zugesagt, ein Angebot vorzubereiten.

Wir werden über den weiteren Fortgang der Verhandlungen berichten.

Die Verhandlungen zur Modernisierung des Manteltarifvertrages sind am 11.10.2023 zunächst beendet worden. Die getroffenen Vereinbarungen müssen von den maßgeblichen Gremien der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbandes noch beschlossen werden. Wir werden auch hierüber informieren.

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Finale Vertragsmuster und das Erläuterungspapier zur ersten Phase mit Telekom Deutschland liegen vor – GdW-Verhandlungen mit diversen Anbietern laufen

Im Mai 2023 haben wir Sie über den erfolgreichen Abschluss der ersten Verhandlungsphase mit der Telekom Deutschland informiert. Nunmehr liegen neben dem bereits kommunizierten gemeinsamen Positionspapier auch die beiden Musterregelungen eines Errichtungs- und Gestattungsvertrags sowie des optionalen Vermarktungsvertrags in finalen Versionen vor. Wie angekündigt erhalten Sie ebenso ein ausführliches Erläuterungspapier zu den Vereinbarungen.

Die Musterregelung eines Gestattungs- und Errichtungsvertrages beinhaltet einen Glasfaser-Vollausbau der Gebäude (FTTH) , der optionale Vermarktungsvertrag kann darüber hinaus für eine Glasfaseranbindung der Gebäude (FTTB) Anwendung finden, ohne dass die Wohnungen mit Glasfaser direkt angebunden sein müssen. Die Musterregelungen gelten für GdW-Wohnungsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. Sie bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit. Zu den Vorteilen zählen unter anderem:

  • Kostenfreier Glasfaseranschluss und Vollausbau der Gebäude mit vier Fasern pro Wohnung.
  • Ausbau anhand einer mit Wohnungsunternehmen abgestimmten technischen Leitlinie.
  • Kostenfreier Betrieb und Service, auf Wunsch über die Vertragslaufzeit hinaus.
  • Zusicherung der Telekom für eine Netznutzung durch Dritte.
  • Angebot einer Vermarktungskooperation an alle interessierten Mitgliedsunternehmen des GdW, die mehr als 100 (einhundert) Wohneinheiten im Bestand haben.

Jedoch raten wir Wohnungsunternehmen, die die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen, derzeit vom Abschluss des optionalen Vermarktungsvertrages ab. Eine werbliche Tätigkeit jeglicher Art kann zur Versagung der erweiterten Kürzung führen. Der GdW sieht auch keine Rechtsgrundlage zur Anwendung der 5 %-Grenze des § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe c) GewStG. In jedem Fall sollte der steuerliche Berater hinzugezogen und ggf. eine verbindliche Auskunft eingeholt werden. Der Abschluss des Gestattungs- und Errichtungsvertrages ist vom Abschluss des Vermarktungsvertrages unabhängig.

Mit der Telekom schließt sich unmittelbar eine zweite Verhandlungsphase mit dem Ziel weiterer Regelungen zu technischen und wirtschaftlichen Kooperationsmöglichkeiten im Falle des Eigenausbaus von FTTH-Gebäudenetzen durch Mitgliedsunternehmen des GdW oder verbundene Unternehmen sowie zu Rahmenbedingungen für die Übereignung von FTTH-Gebäudenetzen auf Wohnungsunternehmen oder mit ihnen verbundenen Unternehmen an. Auf Anregung von Wohnungsunternehmen wird der GdW Möglichkeiten für eine Musterregelung einer reinen FTTB-Anbindung ausloten.

Wohnungsunternehmen können aufgrund der Ergebnisse dieser sowie weiterer zwischen Telekom und GdW geführter Verhandlungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Anpassung bereits geschlossener Verträge, sofern technisch möglich, sowie den Abschluss weiterer Verträge mit der Telekom verlangen.

Die Telekom hat bereits sehr intensiv Mitgliedsunternehmen angeschrieben und für einen Vertrag geworben. Zur Vermeidung von Missverständnissen stellen wir klar, dass der GdW der Telekom weder bisher noch in Zukunft Adressen zur Verfügung gestellt hat oder stellen wird.

Der GdW führt in Abstimmung mit dem Fachausschuss Wohnungswirtschaft 4.0 derzeit weitere Verhandlungen u. a. mit Vodafone und PYÜR/Tele Columbus. Ein zwischenzeitlich endverhandeltes Papier mit dem Kabelverband FRK wird in Kürze nach Fertigstellung eines Erläuterungspapiers kommuniziert. Alle vom GdW verhandelten Rahmenbedingungen sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend.

Die anliegenden Regelungen mit der Telekom finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen:

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Die neue Trinkwasserverordnung 2023

Am 24.06.2023 trat die Novelle der TrinkwV in Kraft. Die Wirkung auf Wohnungsunternehmen hält sich bis auf den Punkt Informationspflichten in Grenzen:

  • Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 2026
  • Pflicht zur unverzüglichen Weitergabe der vom Versorger erhaltenen Informationen in
    Textform
  • Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
  • Faktische Unmöglichkeit neuer Ultrafiltrationsanlagen

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier:

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Mit NEOVID Expert:innen zu Learning & Development Themen aus der Immobilienwirtschaft vernetzen

NEOVID – das beschreibt ein Netzwerk für unsere Branche zu überfachlichen Themen aus dem breiten Themenfeld der Personalentwicklung. Gemeinsam mit den Expert:innen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft widmet sich das Europäische Bildungszentrum der Immobilienwirtschaft (EBZ) den Themen Lernen, Mitarbeiterentwicklung, Führung, Employer Branding, Ausbildung und vielen weiteren Themen. Die Neovid Plattform liefert Studien und Artikel zu aktuellen Fragestellungen im Learning & Development Bereich. Darüber hinaus bietet das EBZ Events in Form von MeetUps und Workshops an, um über zukunftsweisende Themen zu diskutieren und Erfahrungen zu teilen. Mit NEOVID begegnet das EBZ den Herausforderungen fortschreitender Digitalisierung, sowie Veränderungen im Arbeitsalltag durch den zunehmend spürbaren demographischen Wandel.

Ziel des NEOVID Netzwerkes ist es sich gegenseitig zu überfachlichen Personalthemen zu inspirieren und Wissen und Ideen miteinander zu teilen. Gemeinsam stellt sich das EBZ mit den Expert:innen aus Wohnungs- und Immobilienwirtschaft den Herausforderungen eines sich wandelnden Arbeitslebens und treiben Wandel aktiv voran. Damit sollen auch insbesondere mittelständische und kleinere Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienbranche angesprochen und ihnen eine Community für den Austausch und die Vernetzung angeboten werden.

Das Herzstück von NEOVID ist eine Plattform, die aktuell in sechs Themenbereiche gegliedert ist. Jede Seite enthält redaktionelle Texte, Literaturhinweise und aktuelle Studienergebnisse. Zusätzlich haben Nutzer:innen die Möglichkeit sich für die Events des EBZ in Form von MeetUps und Workshops anzumelden oder sich in einem Circle mit anderen Nutzer:innen zusammenzuschließen und gemeinsam an Fragestellungen zu arbeiten.

In Abständen von 6-8 Wochen finden Online-MeetUps zu personalrelevanten Fragestellungen statt. Eine Session umfasst dabei 1,5 Stunden. Neben den MeetUps bietet das EBZ auch ganztägige Workshops an, die zu einem großen Teil am EBZ durchgeführt werden. Auch das Forum Personal ist gemeinsam mit den Regionalverbänden als eine Veranstaltung innerhalb des Neovid Projektes aufgesetzt. Zusätzlich moderiert das EBZ Arbeitsgruppen, sogenannte Circles, in denen sich Nutzer:innen über aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen austauschen und gemeinsame Lösungswege suchen.

Für 2023 plant das EBZ 7 MeetUps, 5 Workshops und 1 Community-Day. Der Community-Day soll das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Community stärken und noch einmal bewusst den persönlichen Austausch fokussieren. Bei der Auswahl der Events wählt das EBZ bewusst einen partizipativen Ansatz, um NEOVID-Mitgliedern die Chance zu bieten sich aktiv mit Themen, die sie gerade beschäftigen einzubringen und weiterführende Impulse zu erhalten. Dazu bindet das EBZ neben internen und externen Referenten auch Erfahrungsberichte und Praxisbeispiele aktiv mit ein.
Sie haben Interesse Teil des NEOVID Netzwerkes zu werden und sind neugierig geworden auf die Inhalte und Events, die NEOVID zu bieten hat? Dann generieren Sie sich einen kostenlosen Testzugang über die folgende Landingpage: https://neovid.de/.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

Zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien hat der Bundestag Änderungen im §35 sowie Ergänzungen im §249 BauGB beschlossen. Im Fokus stehen dabei die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Solaranlagen, die Erhöhung der Speichermöglichkeiten für Wasserstoff sowie der Ausbau erneuerbarer Energien durch Windkraftanlagen. Das Gesetz ist mit der Veröffentlichung am 11.01.2023 in Kraft getreten. Darüber hinaus tritt am 01.02.2023 eine Regelung in Kraft, die die Abstandsflächen von Windanlagen im Außenbereich zu Gebäuden mit Wohnnutzungen auf mindestens 2H (Höhe) definiert.

Das ausführliche GdW-Schreiben können Sie hier herunterladen: Download

Landgericht Berlin stellt Bußgeldverfahren gegen Deutsche Wohnen ein

Die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hatte gegen die Deutsche Wohnen SE am 30. September 2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verhängt. Auf den hiergegen eingelegten Einspruch des Unternehmens hat das Landgericht Berlin das Verfahren eingestellt.
Die Behörde hatte der Deutsche Wohnen SE vorgeworfen, es zwischen Mai 2018 und März 2019 unterlassen zu haben, Maßnahmen zur Ermöglichung einer regelmäßigen Löschung nicht (mehr) benötigter Mieterdaten in ausreichendem Umfang umgesetzt zu haben.
Die Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin hat das Verfahren eingestellt, da der Bußgeldbescheid unwirksam war. Das Landgericht Berlin vertritt die Rechtsauffassung, dass Bußgelder gegen juristische Personen nur verhängt werden könnten, wenn eine nachgewiesene konkrete Handlung von Leitungspersonen oder gesetzlichen Vertretern dargelegt wird, die zu dem Bußgeldtatbestand geführt hat.
Rechtsstreit wird fortgesetzt
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Rechtsmittel gegen den
Beschluss des Landgerichts Berlin eingelegt.

Bauanträge zukünftig auch digital

Die Verwaltung in Bayern soll bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden. Ab dem Jahr 2023 müssen daher alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. Gerade bei der Baugenehmigung bietet die Digitalisierung enormes Potenzial zur Beschleunigung und Vereinfachung.
Das Bauministerium hat zusammen mit dem Digitalministerium und ausgewählten Landratsämtern in einem Pilotprojekt den Digitalen Bauantrag erarbeitet. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 2. Februar beschlossen, dass der Digitale Bauantrag am
1. März an den Landratsämtern Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt a.d.Waldnaab und Traunstein in den regulären Betrieb geht. Ziel ist der sukzessive flächendeckende Einsatz an allen Unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag wurden mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und einer auf ihr basierenden Rechtsverordnung geschaffen. Letztere trat am 1. März 2021 in Kraft. Seit diesem Stichtag wird es im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Landratsämter allen Planern ermöglicht, digitale Bauanträge zu stellen. Zeitgleich werden weitere Online-Assistenten für alle gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen angeboten. Dazu zählen etwa Abgrabungsanträge, Vorbescheidsanträge, Baubeginnsanzeigen und Beseitigungsanzeigen.
Als erstes bayerisches Wohnungsunternehmen hat die GWG Ebersberg einen digitalen Bauantrag beim Landratsamt Ebersberg eingereicht. In der Nacht zum 1. März um 00:06 Uhr. Gebaut wird ein Mehrfamilienhaus in Kirchseeon.

Aufruf – Bilder von aktuellen Neubauprojekten für Verbandsmedien

Im Rechenschaftsbericht des VdW Bayern, aber auch in der Verbandszeitschrift wohnen und auf unserer Internetseite, präsentieren wir gerne die Leistungen der Verbandsmitglieder. Aktuell möchten wir Sie bitten, uns Fotos von abgeschlossenen Neubauprojekten der Jahre 2019 und 2020 für den neuen Rechenschaftsbericht zu schicken.
Falls Sie neue Projekte haben, senden Sie die Fotos am besten per E-Mail bis zum 31.03.2021 an tobias.straubinger@vdwbayern.de. Bitte denken Sie dabei auch an eine kurze Bildunterschrift mit Informationen zu dem Projekt.
Bei Bildern von externen Fotografen sollten die Nutzungsrechte geklärt sein.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.