Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung (März 2022) sieht vor, das Gebäude, welche vor Oktober 1993 gebaut worden sind, einem Asbestverdacht unterliegen. Dieser Generalverdacht kann nur durch eine Erkundung im Vorfeld des Eingriffs widerlegt werden. Das bedeutet, dass bei jeder Maßnahme, egal welchen Umfangs, eine Schadstofferkundung im Vorfeld durchgeführt werden muss. Wird die neue Gefahrstoffverordnung als Verordnung im […]