Grundvoraussetzung für das Vorliegen eines als Sachbezug begünstigten Gutscheins oder einer begünstigten Geldkarte ist, dass diese ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Dies bedeutet, dass eine Auszahlung des Gutscheins in bar ausgeschlossen sein muss. Die funktionale Begrenzung ist durch technische Vorkehrungen sowie in den zur Verwendung kommenden Vertragsvereinbarungen sicherzustellen. Seit dem 01.01.2022 gelten […]