Tarifwerkänderung der Bausparkasse Schwäbisch Hall ab 10. Oktober – Bauspardarlehen zum Jahreszins von 1,44 Prozent sichern

Am Dienstag hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall darüber informiert, dass ab 10. Oktober ein neues Tarifwerk gilt.

Da bei der Anlage von Verträgen ein gewisser “Puffer” eingeplant werden sollte, haben Interessenten nur noch bis Ende September Zeit, sich ihr Bauspardarlehen zum garantierten Jahreszins in Höhe von 1,44 Prozent zu sichern. 

Sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Bausparvertrag abzuschließen, wenden Sie sich gerne direkt an die Ansprechpartner der Finanzierungsberatung der Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern GmbH: Finanzierung – VdW Treuhand (vdwbayern-treuhand.de)

Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG – Fristverlängerung auf 31. Oktober 2024

Die Prüfbehörde Energiepreisbremsen hat am Montag informiert, dass letztverbrauchende Unternehmen, denen eine Fristverlängerung für die Abgabe der finalen Selbsterklärung bis zum 2. September 2024 gewährt wurde, ihre finale Selbsterklärung mit Bescheid der Prüfbehörde unverzüglich nach Erhalt des Bescheids, spätestens bis zum 31. Oktober 2024 an ihre Lieferanten zu übermitteln haben. 

Bedingung hierfür ist, dass sie ihren Antrag auf Feststellung der Höchstgrenzen nach § 11 StromPBG und/oder nach § 19 EWPBG bei der Prüfbehörde unter Nutzung des Antragsportals bis spätestens 2. September 2024 gestellt haben; gleiches gilt für verbundene Unternehmen, für die die Feststellung der Höchstgrenzen ebenfalls zu beantragen ist.

Weitere Informationen zur Selbsterklärung finden Sie im Schreiben der Prüfbehörde:

Download

Aktualisierung der FAQ zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen und der FAQ zum Antragsverfahren nach dem EWPBG

Am Montag wurde eine neue Version der FAQ zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG (Version 18.0) veröffentlicht. Gegenüber der vorherigen Version 17.0 wurden i.W. folgende Ergänzungen vorgenommen:

  • Kapitel 1.2.5: Korrektur des Beispiels der Ermittlung der kMk
  • Kapitel 2.16, 5.5, 7.2 und neu 7.3: Verschiebung der Fristen im Falle der Gewährung einer bedingten Fristverlängerung bis spätestens 31. Oktober 2024
  • Kapitel 5.4.6: Technische Hinweise zum Antragsportal
  • Kapitel 5.8.5: Klarstellung für die Berücksichtigung von erstatteten Umlagen und Steuern
  • Kapitel 6.7: Verlängerte Fristen für Schienenbahnen
  • Kapitel 7.1: Erläuterungen zur Akzeptanz von verspäteten finalen Fristverlängerungen
  • Kapitel 7.2: Auflistung der wichtigsten Rückforderungstatbestände
  • Kapitel 7.4: Darstellung des Prozesses der Rückforderung der Lieferanten

Die neue Version 18.0 der Prüfbehörde Energiepreisbremsen finden Sie hier:

Download

Darüber hinaus wurde in der vergangenen Woche eine neue Version des FAQ zum Antragsverfahren nach EWPBG (Version 10.2) veröffentlicht.

Die Version 10.2 des FAQ zum Antragsverfahren nach dem EWPBG finden Sie hier:

Download

GdW Arbeitshilfe 95 “Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Wohnungsunternehmen

Durch die CSRD werden im Wesentlichen große Kapitalgesellschaften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Das entsprechende Umsetzungsgesetz liegt seit Ende Juli als Regierungsentwurf vor. Es ist davon auszugehen, dass bei den meisten betroffenen Unternehmen die erforderliche Expertise, die notwendigen Prozesse und Strukturen sowie die entsprechenden personellen Kapazitäten noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Mittelständisch geprägte Wohnungsunternehmen müssen hierfür enorme zusätzliche Kapazitäten aufbauen, die dann an anderer Stelle im Unternehmen fehlen.

Für eine erleichterte Handhabung der Standards hat der GdW in zwei überregionalen Arbeitskreisen des VdW Bayern und VdW Rheinland-Westfalen unter Einbindung der AGW und des GdW Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung des Fachausschusses Rechnungslegung und Finanzierung zu verschiedenen Fragen Antworten auf die wohnungswirtschaftliche ESRS erarbeitet.

Im Teil 1 der Arbeitshilfe werden neben dem Anwendungsbereich die Schritte der Festlegung der wesentlichen Berichtspflichten (Wertschöpfungskette, IRO-Assessment und Wesentlichkeitsanalyse) dargestellt. Im zweiten Teil folgt dann die wohnungswirtschaftliche Auslegung der Berichtspflichten nach den Themenstandards (E, S und G), die Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie und die Anforderung an die elektronische Berichterstattung (ESEF).

Die Arbeitshilfe möchte der GdW allen Wohnungsunternehmen zur Verfügung stellen. Über den kostenfreien Service-Download der Arbeitshilfe sowie die Möglichkeit der Anforderung eines kostenfreien Exemplars in gedruckter Form werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Information zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der im Jahr 2010 entwickelte DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) hat sich als Berichtsstandard in der Praxis etabliert und wird von vielen Wohnungsunternehmen freiwillig angewendet. Auf der Grundlage des branchenspezifischen Standards kann zu den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft anhand von 20 Kriterien berichtet werden.

Im Zuge der aktuellen CSRD-Berichterstattung wird der DNK nun weiterentwickelt.

Ein ausführliche Information des GdW zur Weiterentwicklung der DNK finden Sie hier:

Download