Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde das Erfordernis einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgegeben. Diese Änderung ist seit 1. Januar 2025 in Kraft.
Um den Genossenschaften eine Handlungshilfe für Beschlüsse nach § 177 Abs. 1 GenG-neu zu geben, wurde seitens des GdW-FA Recht eine Muster-Beschlussvorlage entwickelt, die es ermöglichen soll, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31. Dezember 2029) eine Beitrittserklärung nach § 15 GenG oder die Erklärung nach §15b GenG zur Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen auch dann in Textform zulässig ist, wenn die Satzung die Schriftform vorsieht.