EU-Kommission veröffentlicht FAQ zu Taxonomie

Die Europäische Kommission hat am 29. November 2024 ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) veröffentlicht, das den Akteuren bei der Umsetzung der europäischen Regelungen zur EU-Taxonomie helfen soll.
Diese FAQ Link enthält technische Erläuterungen zu verschiedenen Elementen der EU-Taxonomie. Dazu gehören die Anwendung der allgemeinen Anforderungen der Taxonomie-Verordnung sowie die technischen Überwachungskriterien für spezifische Tätigkeiten, die in den delegierten Rechtsakten zu Klima und Umwelt enthalten sind.

Darüber hinaus wird auf das „do no significant harm“ (DNSH) Prinzip eingegangen, das sicherstellt, dass wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines der in der „Taxonomie“-Verordnung definierten Umweltziele beitragen, nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines anderen Umweltziels führen. Außerdem werden die Berichtspflichten für Aktivitäten im Rahmen der delegierten Rechtsakte zu Klima und Umwelt klargestellt.

GdW Europabrief
EU-Info

Dan Jørgensen als EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen bestätigt

Bei der Abstimmung des Europäischen Parlaments über das Gesamtkollegium der neuen Kommission wurde der Däne Dan Jørgensen als neuer EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen bestätigt. Eine spezielle Housing-Taskforce wird den Kommissar künftig unterstützen. Ihre Arbeit hat die Kommission zum 1. Dezember 2024 aufgenommen.

Der neue EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen soll einen europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum (European Affordable Housing Plan) erarbeiten und mit der Europäischen Investitionsbank eine gesamteuropäische Investitionsplattform für mehr private und öffentliche Investitionen in den bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum schaffen. Eine Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften soll zusätzliche Fördermaßnahmen, insbesondere für bezahlbaren, energieeffizienten und sozialen Wohnraum, ermöglichen. Zudem sollen systemische Probleme durch Kurzzeitvermietung von Wohnraum und ineffizienter Nutzung des derzeitigen Wohnungsbestands angegangen werden.

OECD-Leitlinien zur Corporate Governance staatlicher Unternehmen

Die OECD hat am 28. Oktober 2024 die überarbeiteten Leitlinien zur Corporate Governance öffentlicher Unternehmen veröffentlicht. Die Leitlinien sollen politischen Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe bei der Bewertung und Verbesserung des rechtlichen, regulatorischen und institutionellen Rahmens für Eigentum und Führung staatlicher Unternehmen dienen.

Sie enthalten Bausteine für die Professionalisierung von Eigentumsverhältnissen und Unternehmensführung sowie praktische Anleitungen für die Umsetzung auf nationaler Ebene. Darüber hinaus stellen sie sicher, dass staatliche Unternehmen zu Nachhaltigkeit, wirtschaftlicher Sicherheit und Widerstandsfähigkeit beitragen, indem sie weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und hohe Standards für Integrität und Geschäftsgebaren aufrechterhalten. Unter anderem wurde ein neues Kapitel über „Öffentliche Unternehmen und Nachhaltigkeit“ in den Leitlinien aufgenommen, das Empfehlungen enthält, wie öffentliche Unternehmen und ihre Eigentümer mit gutem Beispiel vorangehen können, indem sie klimabezogene und andere Nachhaltigkeitschancen und -risiken berücksichtigen.

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Verabschiedung der neuen EU-Verordnung über Bauprodukte (CPR)

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November 2024 die Verordnung über Bauprodukte (CPR) verabschiedet. Diese Verordnung harmonisiert die EU-Vorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, erleichtert ihren freien Verkehr im Binnenmarkt, reduziert den Verwaltungsaufwand und fördert die Kreislaufwirtschaft sowie technologische Innovationen im Bauwesen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess, und die neue Verordnung soll eine einheitliche Grundlage für die Vermarktung von Bauprodukten schaffen.

Die CPR aktualisiert bestehende EU-Vorschriften und will die Normung an technische Entwicklungen anzupassen. Gleichzeitig ermöglicht die Verordnung die Einführung gemeinsamer Spezifikationen, falls der Standardisierungsprozess blockiert ist, und stärkt die Marktüberwachung sowie den Verbraucherschutz. Zudem bleiben die Mitgliedstaaten zuständig für die Regelung von Bauwerken.

Nach der Zustimmung des Rates wird die Verordnung demnächst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und zwanzig Tage danach in Kraft treten. Einige Artikel zur Entwicklung neuer Standards werden bereits einen Monat nach Inkrafttreten angewendet, alle weiteren Artikel nach einem Jahr und Artikel 92, der Sanktionen regelt, zwei Jahre nach Inkrafttreten. Die Verordnung bildet einen wichtigen Bestandteil der Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Förderung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Bauwirtschaft.

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Europäische Kommission veröffentlicht ersten Leitfaden zur EPBD

Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2024 den ersten von einer Reihe von Leitfäden veröffentlicht, die den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der überarbeiteten Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht unterstützen sollen.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der in Artikel 17 (15) enthaltenen Verpflichtung, finanzielle Anreize für die Installation neuer Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zu beenden.

Der Leitfaden klärt verschiedene Begriffe wie „autonome Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“ und „Hybridheizsystem“ sowie die Begriffe „Installation“ und „finanzielle Anreize“. Außerdem enthält der Leitfaden Beispiele. So wird z.B. erläutert, dass der Einbau neuer Erdgas-, Öl- oder Kohleheizkessel nicht mehr subventioniert oder durch zinsgünstige Darlehen oder Steuervergünstigungen gefördert werden darf.

Es werden aber auch Formen von Anreizen genannt, die weiterhin möglich sind. So können z.B. hybride Heizsysteme, die einen Heizkessel mit einem Wärmeerzeuger kombinieren, der erneuerbare Energien nutzt, nur dann gefördert werden, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien erheblich ist. Die Förderung muss im Verhältnis zum Anteil erneuerbarer Energien stehen.

Aber es werden auch Ausnahmen genannt. Beispielsweise die Beibehaltung bereits genehmigter Anreize aus EU-Mitteln, die Finanzierung zusätzlicher Kosten für die Umstellung auf die Verwendung erneuerbarer Gase in einem Heizkessel, die Unterstützung für die Wartung, Reparatur oder Stilllegung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln oder Einkommensbeihilfen für das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Darüber hinaus können Anreize, die bereits auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene gewährt und einem einzelnen Begünstigten mitgeteilt wurden, weiterhin ausgezahlt werden.

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Dan Jørgensen wird Kommissar für Energie und Wohnungswesen

Von besonderer Bedeutung für die Wohnungswirtschaft ist das Ressort des Kommissars für Energie und Wohnungswesen. Ein solches Ressort hat es in der Kommission noch nie gegeben. Von der Leyen hat dieses Portfolio dem dänischen Sozialdemokraten Dan Jørgensen übertragen. Jørgensen ist seit Mitte Dezember 2022 Minister für Entwicklungszusammenarbeit und Globale Klimapolitik in Dänemark. Zuvor war er von 2019 bis 2022 Minister für Klima, Energie und Versorgung. Darüber hinaus hat er bereits neun Jahre Erfahrung als Europaabgeordneter in Brüssel gesammelt.

Während seiner Amtszeit als Kommissar wird er sowohl für den Energie- als auch für den Bereich Wohnungswesen zuständig sein, wobei der Schwerpunkt auf dem Energiebereich liegen wird.

Jørgensens Aufgaben werden sich insbesondere auf die Vollendung der Energieunion, die Senkung der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen, saubere Energie, den Ausbau der Netzinfrastruktur und die Entwicklung eines sicheren Energiesystems unter Berücksichtigung der Technologieneutralität konzentrieren. Seine Arbeit soll dazu beitragen, Energiearmut zu bekämpfen und den Übergang sozial, gerecht und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Um dies zu erreichen, wird von ihm erwartet, dass er eine Reihe von Aktionsplänen und Initiativen vorlegt, u.a.:

  • einen Aktionsplan für bezahlbare Energiepreise
  • einen Aktionsplan zur Elektrifizierung
  • einen Fahrplan zur Beendigung der russischen Energieimporte und vollständige Umsetzung des RepowerEU-Plans
  • eine Initiative zur Förderung erneuerbarer Energien und der Energiespeicherung
  • eine Strategie für Investitionen in saubere Energie
  • Im Bereich Energie sind insbesondere folgende Aspekte relevant: Die Integration der Energiesysteme vorantreiben, um u.a. zusätzliche Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen aufnehmen zu können. Dazu gehören z.B. die Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung und die Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus soll gemeinsam mit dem Klimakommissar ein Rahmen geschaffen werden, um die Subventionen für fossile Energieträger weiter zu reduzieren und schrittweise abzubauen.

Die Forderungen für den Bereich Wohnen sind dagegen überschaubar. So soll Jørgensen einen europäischen Plan für bezahlbares Wohnen vorlegen, der den Städten und Mitgliedstaaten technische Unterstützung bietet, sich aber auch auf notwendige Investitionen und Qualifikationen konzentriert. Teil des Plans wird eine europäische Wohnungsbaustrategie sein, um die Bereitstellung von Wohnraum zu unterstützen. Zu den Maßnahmen sollen die Senkung der Baukosten, die Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte, die Steigerung der Produktivität und die Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Bauens gehören.

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GdW Euroabrief: Dan Jørgensen wird Kommissar für Energie und Wohnungswesen

on besonderer Bedeutung für die Wohnungswirtschaft ist das Ressort des Kommissars für Energie und Wohnungswesen. Ein solches Ressort hat es in der Kommission noch nie gegeben. Von der Leyen hat dieses Portfolio dem dänischen Sozialdemokraten Dan Jørgensen übertragen. Jørgensen ist seit Mitte Dezember 2022 Minister für Entwicklungszusammenarbeit und Globale Klimapolitik in Dänemark. Zuvor war er von 2019 bis 2022 Minister für Klima, Energie und Versorgung. Darüber hinaus hat er bereits neun Jahre Erfahrung als Europaabgeordneter in Brüssel gesammelt.

Während seiner Amtszeit als Kommissar wird er sowohl für den Energie- als auch für den Bereich Wohnungswesen zuständig sein, wobei der Schwerpunkt auf dem Energiebereich liegen wird.

Jørgensens Aufgaben werden sich insbesondere auf die Vollendung der Energieunion, die Senkung der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen, saubere Energie, den Ausbau der Netzinfrastruktur und die Entwicklung eines sicheren Energiesystems unter Berücksichtigung der Technologieneutralität konzentrieren. Seine Arbeit soll dazu beitragen, Energiearmut zu bekämpfen und den Übergang sozial, gerecht und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Um dies zu erreichen, wird von ihm erwartet, dass er eine Reihe von Aktionsplänen und Initiativen vorlegt, u.a.:

  • einen Aktionsplan für bezahlbare Energiepreise
  • einen Aktionsplan zur Elektrifizierung
  • einen Fahrplan zur Beendigung der russischen Energieimporte und vollständige Umsetzung des RepowerEU-Plans
  • eine Initiative zur Förderung erneuerbarer Energien und der Energiespeicherung
  • eine Strategie für Investitionen in saubere Energie

Im Bereich Energie sind insbesondere folgende Aspekte relevant: Die Integration der Energiesysteme vorantreiben, um u.a. zusätzliche Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen aufnehmen zu können. Dazu gehören z.B. die Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung und die Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus soll gemeinsam mit dem Klimakommissar ein Rahmen geschaffen werden, um die Subventionen für fossile Energieträger weiter zu reduzieren und schrittweise abzubauen.

Die Forderungen für den Bereich Wohnen sind dagegen überschaubar. So soll Jørgensen einen europäischen Plan für bezahlbares Wohnen vorlegen, der den Städten und Mitgliedstaaten technische Unterstützung bietet, sich aber auch auf notwendige Investitionen und Qualifikationen konzentriert. Teil des Plans wird eine europäische Wohnungsbaustrategie sein, um die Bereitstellung von Wohnraum zu unterstützen. Zu den Maßnahmen sollen die Senkung der Baukosten, die Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte, die Steigerung der Produktivität und die Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Bauens gehören.

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Wohnungswirtschaft begrüßt Ankündigung eines EU-Kommissionsmitglieds für Wohnungsbau

Am 18. Juli 2024 wurde Ursula von der Leyen vom Europäischen Parlament mit einer überzeugenden Mehrheit von 401 Stimmen für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission bestätigt. Zuvor hatte Ursula von der Leyen in ihrer Bewerbungsrede angekündigt, erstmals ein Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für Wohnungsbau zu ernennen.

Die Aufgabe des neuen Kommissionsmitglieds soll es sein, das soziale und bezahlbare Wohnen zu fördern, die Nutzung von Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu koordinieren sowie die Wettbewerbs- und Beihilferegeln für die Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus mithilfe eines neuen Plans für bezahlbares Wohnen anzupassen.

Eine solche Kontaktstelle in der Kommission, die explizit für die Anliegen des sozialverantwortlichen Wohnungsbaus zuständig ist, existiert bislang nicht und wäre hilfreich. Insbesondere auch, um die Ideen und Wünsche anderer Zuständigkeitsbereiche der EU-Kommission mit Blick auf ihre Bedeutung für das bezahlbare Wohnen zu bewerten und zu sinnvollen Ergebnissen zu kommen.

Auch wenn der Wohnungsbau keine originäre Kompetenz der EU, sondern der Mitgliedstaaten ist, ist gerade angesichts der unglaublichen Dimension des Themas bezahlbarer Wohnraum in ganz Europa eine solche Unterstützung auf europäischer Ebene sinnvoll. Die Tätigkeit des neuen Kommissionsmitglieds muss sich auf die Unterstützung des Wohnungsbaus in den Mitgliedstaaten und Regionen konzentrieren – und nicht auf neue Regulierungen.

Von der europäischen rechtlichen Organisation her dürfte der zuständige Kommissar oder die zuständige Kommissarin ähnlich angesiedelt sein wie die bisherigen Kommissare für Sozial-, Beschäftigungs- und Gesundheitsfragen. Alles Politikbereiche, die in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fallen und von der EU-Kommission politisch unterstützt werden.

In einem nächsten Schritt wird von der Leyen in den kommenden Wochen die Mitgliedstaaten auffordern, zwei Kandidaten – einen Mann und eine Frau – für das Amt des Kommissars vorzuschlagen. Damit soll eine geschlechterparitätische Besetzung des Kollegiums sichergestellt werden, sofern nicht ein amtierender EU-Kommissar wieder ernannt wird. Die Bewerbungsgespräche finden ab Mitte August statt. Bereits im September soll die neue Kommission von der Leyen vorgestellt werden. Im Herbst sollen dann die Anhörungen der designierten Kommissare im Europäischen Parlament stattfinden, bevor sie voraussichtlich im Dezember ihr Amt antreten.
Es wird damit gerechnet, dass seitens des Europäischen Parlaments ein Ausschuss oder Unterausschuss eingerichtet, der sich mit dem Thema Wohnungsbau befasst.

Am 17. Juli 2024 hat das EP den Vorschlag für die zahlenmäßige Zusammensetzung der zwanzig Ausschüsse und vier ständigen Unterausschüsse für die erste Hälfte der zehnten Legislaturperiode bereits angenommen.

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sind mit 90 Mitgliedern die größten Ausschüsse. Weitere für die Wohnungswirtschaft relevante Ausschüsse wie Wirtschaft und Währung (ECON) sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) haben jeweils 60 Mitglieder. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wird 52 Mitglieder haben.

Die Namen der Europaabgeordneten, die in die einzelnen Ausschüsse berufen werden, werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Die erste Sitzung der Ausschüsse ist für den 23. Juli 2024 geplant.

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Die Europäische Kommission hat bereits mehrere Empfehlungen zur Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 veröffentlicht. Die Empfehlung vom 28. Mai 2024 enthält Leitlinien zur Auslegung der Artikel 8, 9 und 10 bei der Umsetzung in nationales Recht in Bezug auf Energieeinsparverpflichtungen. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung des Anteils der Endenergieeinsparungen in bestimmten Zielgruppen sowie die Definition dieser Zielgruppen.
Die Empfehlung vom 17. Juni 2024 enthält Leitlinien für die Auslegung von Artikel 4 der Richtlinie in Bezug auf Energieeffizienzziele und nationale Beiträge.

Am 28. Juni 2024 sind auch die Leitlinien für die Auslegung der Artikel 5, 6 und 7 der EED für den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor, die Renovierung öffentlicher Gebäude und die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht worden. Insbesondere sind diese Leitlinien für die Wohnungswirtschaft relevant, da sie die Abgrenzung der öffentlichen Wohnungsunternehmen in Bezug auf die 3 % Sanierungsquote der öffentlichen Hand definiert.

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Housing Europe – Umfrage zu den sozialen Auswirkungen partizipativer Praktiken im Wohnungswesen

Wir möchten Sie auf eine aktuelle Umfrage des europäischen Verbandes Housing Europe, Brüssel und der Universität Lausanne (EPFL) hinweisen. Die Umfrage konzentriert sich auf die Analyse von Bürgerbeteiligung in verschiedenen Wohnformen sowie Rechtsformen der Eigentümer und wird im Rahmen des SOLVE-H-Projekts durchgeführt. Die Befragung zielt auf Methoden und Potenziale von Beteiligungen im Wohnungswesen ab.

Die Dauer der Befragung beträgt etwa 10-12 Minuten.

Für weitere Informationen und eventuelle Rückfragen steht Ihnen unser Team in Brüssel, Ansprechpartner Herr Dr. Özgür Öner (oener@gdw.de), gern zur Verfügung.

Zur Umfrage