Potenzial Wohnungsleerstand: Bundesbauministerin Klara Geywitz stellt Handlungsstrategie vor

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, hat im Rahmen des Kommunaldialogs “Wohnen in ländlichen Räumen” heute in Berlin die “Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung” vorgestellt. Diese zielt darauf ab, leerstehenden Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Sie wurde im vergangenen Jahr unter Einbeziehung von Fachgesprächen und weiteren Bundesressorts erarbeitet.

Die im Sommer 2024 veröffentlichten Zensusdaten, die den Stand 2022 abbilden, zeigen, dass vor allem in strukturschwachen, und hier insbesondere in ländlichen Regionen, Leerstand besteht. Dieser stellt Kommunen und Gemeinden vor große Herausforderungen. Durch gezielte Förderung und Schaffung von Anreizen für Unternehmen und Privatpersonen unterstützt der Bund Kommunen und Gemeinden dabei, leerstehende Dorf- und Stadtkerne wieder zu attraktiven Wohn- und Arbeitsorten umzugestalten. In der Handlungsstrategie werden verschiedene Maßnahmen der Innenentwicklung, der Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie des Wissenstransfers verknüpft. So tragen bspw. Programme wie die Städtebauförderung maßgeblich dazu bei, die Attraktivität von Städten und Gemeinden zu verbessern. Dies schafft auch für Gebäudeeigentümer wichtige Rahmenbedingungen für Investitionen in leerstehende oder ungenutzte Gebäude. Zukünftig sollten durch eine gezielte Kombination von Städtebauförderung und sozialer Wohnraumförderung im Rahmen der Leerstandsaktivierung Synergien zwischen der Beseitigung städtebaulicher Missstände und der Versorgung der Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung noch stärker genutzt werden.

Die im Rahmen der Strategie entwickelte Webseite “Potenzial Leerstand” (www.region-gestalten.bund.de/potenzial-leerstand), stellt für verschiedene Nutzergruppen anschauliche und vielfältige Informationen zu rechtlichen und finanziellen Instrumenten, guten Beispielen sowie Initiativen beim Abbau von Wohnungsleerstand bereit.

Im Rahmen des Kommunaldialogs “Wohnen in ländlichen Räumen” diskutieren zudem Teilnehmende aus Ländern, Kommunen und Verbänden, wie die Wohn- und Lebenssituation in ländlichen Regionen weiter verbessert werden kann. Neben den Maßnahmen der “Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung” wurden Themen der Städtebauförderung und der Fachkräftegewinnung angesprochen.

GdW: Wohnungsleerstand: Handlungsstrategie des Bundesbauministeriums muss nachgebessert werden

Das Bundesbauministerium hat eine „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung“ im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt, dass der Bund sich dem Thema Wohnungsleerstand grundsätzlich verstärkt annehmen will. Die Inhalte der vorgelegten Strategie sind aber angesichts der Dimension der Leerstandsproblematik gerade in den ostdeutschen Bundesländern nicht ausreichend.

„Aktuell kann die vorgelegte Handlungsstrategie leider nur als enttäuschend bezeichnet werden. Angesichts der genannten Missstände muss die Strategie nachgebessert werden. Und zwar künftig in enger Zusammenarbeit mit den sozial orientierten Wohnungsunternehmen, die vor Ort die Hauptbetroffenen sind und die Probleme sowie notwendige Lösungen am besten kennen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Zu begrüßen ist zunächst, dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren für eine Entlastung insbesondere der ostdeutschen Wohnungsunternehmen mit hohen Wohnungsleerständen gesorgt hat, die zusätzlich mit Altschulden aus der DDR-Zeit zu kämpfen hatten. Hier wurde im Rahmen des Altschuldenhilfe-Gesetzes und der Städtebauförderung sowie durch die in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossene Entlastung von 340 Millionen Euro jährlich ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation dieser Unternehmen geleistet. Allerdings hat bislang lediglich Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden kommunalen Entschuldungsfonds aufgelegt. Hier müssen nun auch die anderen ostdeutschen Länder nachziehen.

„Die wirtschaftliche Situation vieler ostdeutscher Wohnungsunternehmen bleibt gerade in Abwanderungsregionen angesichts allseits steigender Kosten und Anforderungen sehr schwierig und macht viel stärkere Unterstützung von Seiten des Bundes und der Länder unabdingbar“, sagt Gedaschko. Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland haben mit Leerständen bis zu 35 Prozent zu kämpfen statt der in der Handlungsstrategie erwähnten bis zu 20 Prozent. „Gerade vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung des Bundes an die ostdeutschen Länder, nach weiteren Möglichkeiten zur Entlastung besonders betroffener Wohnungsunternehmen zu suchen, viel zu schwach“, sagt Gedaschko. Eine direkte Aufforderung des Bundes an die Länder, dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen, ist notwendig.

Zudem reicht die Absicht des Bundes angesichts der riesigen Herausforderungen gerade in den Städten strukturschwacher Regionen nicht aus, die Städtebauförderung lediglich „auf hohem Niveau fortzuführen“, wie in der Handlungsstrategie vermerkt. „Die ostdeutschen Städte und ihre Bewohner dürfen nicht im Stich gelassen werden. Die Städtebauförderung muss, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, ansteigen“, sagt der GdW-Präsident.

Das Thema des notwendigen Abrisses von Wohnungsbeständen, die aufgrund von jahrelangem, abwanderungsbedingten Leerstand nicht mehr zukunftsfähig sind, wird in der Handlungsstrategie des Bauministeriums nur am Rande erwähnt. Anders als vielfach angenommen, ist Abriss oder Teilabriss für die Wohnungsunternehmen und Länder in Ostdeutschland weiterhin eine zentrale Herausforderung. Für die Unternehmen ist er mit hohen finanziellen Belastungen bei gleichzeitig geringen Mieteinnahmen verbunden, so dass die nicht auskömmliche Abrissförderung zwingend verbessert werden muss. Statt der aktuell hälftig von Bund und Ländern gewährleisteten Förderung von 110 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche muss dieser Betrag auf mindestens 140 Euro erhöht werden.

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2025

Anhaltende wirtschaftliche Schwäche zur Jahreswende

Die wirtschaftliche Schwächephase in Deutschland hält auch zur Jahreswende an. Laut ersten, vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes ist das BIP im Jahresendquartal in preis-, saison- und kalenderbereinigter Rechnung gegenüber dem Vorquartal erneut leicht um 0,1 % zurückgegangen. Im Gesamtjahr 2024 ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) demnach um 0,2 % im Vergleich zu Vorjahr gesunken. Positiv trugen dabei vor allem die öffentlichen und – zu einem geringeren Ausmaß – die privaten Konsumausgaben bei. Dies wurde jedoch überlagert von deutlich rückläufigen Anlageinvestitionen sowie einem negativen Impuls vom Außenbeitrag, wobei weitgehend stagnierenden Importen sinkende Exporte gegenüberstanden.

Diese Ergebnisse spiegeln sich in den jüngsten Indikatoren: Zwar zeigte sich bei der Produktion im Produzierenden Gewerbe im November eine spürbare Erholung, in der Dreimonatsbetrachtung ist diese aber weiterhin abwärtsgerichtet. Aktuelle Stimmungsindikatoren wie der ifo-Geschäftsklimaindex und der Einkaufsmanagerindex für das Verarbeitende Gewerbe zeigen vor dem Hintergrund der anhaltenden Auftragsschwäche und des drohenden US-Protektionismus noch keine Belebung an. Der Dienstleitungssektor zeigt zu Beginn des vierten Quartals ein uneinheitliches Bild: Während sich die Produktion in den unternehmensnahen Dienstleistungen parallel zur Industrieproduktion abschwächt, hellte sich die die Lage in den stärker konsumorientierten Dienstleistungsbereichen tendenziell etwas aufgehellt. So war die Produktion bei den konsumnahen Dienstleistern weiter leicht aufwärtsgerichtet. Die Verbraucherstimmung bleibt zur Jahreswende weiterhin verhalten: Zuletzt hat sich das HDE-Konsumbarometer im Januar wieder deutlich eingetrübt; das GfK-Konsumklima zeigt dagegen eine leichte Erholung an. Der preisbereinigte Umsatz im Einzelhandel konnte trotz schwachem Ergebnis im November im Dreimonatsvergleich noch gut zwei Prozent zulegen. Laut Hauptverband des deutschen Einzelhandels entwickelte sich allerdings das Weihnachtsgeschäft etwas verhaltener als erwartet, was sich teilweise wohl bereits in der rückläufigen Lageeinschätzung des ifo Geschäftsklimas im Einzelhandel niederschlug. Nach dem leichten Anstieg im dritten Quartal dürfte sich damit die schrittweise Erholung des privaten Konsums angesichts der fortgesetzten realen Kaufkraftgewinne auch zum Jahresende fortgesetzt haben.

Eine konjunkturelle Erholung in Deutschland bleibt auch zum Jahresende 2024 aus. Hohe Unsicherheiten bezüglich der wirtschaftlichen Perspektiven im Inland wie auch im Ausland dämpfen derzeit Nachfrage, Produktion, Investitionen und privaten Konsum. Erst mit klaren Aussichten für die weiteren wirtschafts-, finanz- und geopolitischen Rahmenbedingungen besteht die Chance, dass sich der Attentismus auflöst und die Stagnation einer etwas stärkeren wirtschaftlichen Wachstumsdynamik weicht.

Verhaltene weltwirtschaftliche Entwicklung

Die weltweite Produktion von Industriegütern entwickelt sich nach wie vor verhalten. Zu Beginn des vierten Quartals wurde sie saisonbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vormonat ausgeweitet und lag damit um 1,8 % über dem Vorjahr. Zur Jahreswende senden Frühindikatoren für die Industrieproduktion eher negative Signale. Der Stimmungsindikator von S&P Global ist im Dezember zwar dank einer weiteren Stimmungsaufhellung im Dienstleistungsbereich mit +0,2 Punkten auf 52,6 Punkte leicht gestiegen. In der Industrie fiel der Index dagegen wieder unter die Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Auch der SENTIX-Index, der die Stimmung unter Finanzinvestoren mit Blick auf die Weltkonjunktur widerspiegelt, hat im Januar erneut etwas nachgegeben.

Der weltweite Güterhandel hat sich im Oktober seitwärts entwickelt. Gegenüber dem Vorjahresmonat liegt er aktuell nur noch um 1,6 % im Plus. Auch der RWI/ISL-Containerumschlag-Index blieb im November mit 131,8 nach131,9 Punkten nahezu konstant. Während sich die Aktivität in den chinesischen Häfen weiter abkühlte, setzte sich die Erholung in den europäischen Häfen mit einem kräftigen Anstieg des Nordrange-Index von 114,5 auf 115,9 Punkte fort.

Ausfuhren drehen im November ins Plus

Nach den vorangegangenen beiden Rückgängen haben die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen im November saison- und kalenderbereinigt mit 2,1 % gegenüber dem Vormonat wieder expandiert. Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich war allerdings noch ein Minus von 1,1 % zu verzeichnen. Während die Nachfrage aus wichtigen Absatzmärkten wie den EU-Ländern (1,7 %) und China (-4,2 %) im November gegenüber dem Vormonat nachgab, war mit +14,5 % ein kräftiger Zuwachs bei den Warenexporten in die USA zu verzeichnen. Dies könnte, neben Aufholeffekten infolge eines temporären Streiks von US-Hafenarbeitern, auf vorgezogene Lieferungen infolge der angekündigten möglichen US-Zollerhöhungen hindeuten. Die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen nahmen im Vormonatsvergleich saison und kalenderbereinigt um +0,4 % zu, im Dreimonatsvergleich lagen sie ebenfalls mit +0,7 % leicht im Plus. Infolge des stärkeren Anstiegs der Exporte im Vergleich zu den Importen weitete sich der monatliche Handelsbilanzüberschuss saisonbereinigt von seinem zweijährigen Tiefstand (Oktober: 8,1 Mrd. EUR) wieder auf 10,6 Mrd. EUR aus.

Die Einfuhrpreise sind im November saisonbereinigt mit +1,0 % gegenüber dem Vormonat erneut recht deutlich gestiegen, während die Ausfuhrpreise um 0,4 % zulegten. Preistreibend wirkten sowohl import- also auch exportseitig Energie sowie Güter des Verarbeitenden Gewerbes. Die Terms of Trade verschlechterten sich damit zum zweiten Mal in Folge um 0,5 % gegenüber dem Vormonat. In realer Betrachtung dürfte der Anstieg bei den Ausfuhren damit geringer ausgefallen sein, die preisbereinigten Einfuhren dürften sogar etwas rückläufig gewesen sein.

Die Frühindikatoren senden nach wie vor gemischte Signale. Die Auftragseingänge aus dem Ausland sind im November saisonbereinigt um 10,8 % ggü. dem Vormonat eingebrochen, wozu vor allem die stark rückläufigen Bestellungen von Investitions- und Konsumgütern beigetragen haben. Die ausländische Nachfrage nach Vorleistungsgütern nahm dagegen um 1,9 % zu. Im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich lagen die Auslandsaufträge insgesamt aber immer noch um 6,3 % im Plus. Die ifo Exporterwartungen haben sich im Dezember mit einem Rückgang von 5,8 auf -6,1 Saldenpunkte wieder eingetrübt. Kernbranchen der Industrie wie der Metall und der Automobilsektor und in geringerem Maße der Maschinenbau rechnen mit abnehmenden Exporten. Auch bei der Beurteilung der Auftragsbestände aus dem Ausland setzte sich der Abwärtstrend fort.

Alles in allem bleiben die Aussichten für die deutschen Exporteure trotz der Belebung im November durchwachsen. Die Nachfrage nach Investitionsgütern ist nach wie vor schwach, darüber hinaus belastet die Unsicherheit über mögliche US-Zollerhöhungen. Für das Schlussquartal 2024 deuten die aktuellen Daten – trotz möglicher Vorzieheffekte im US-Geschäft – einen weiteren Rückgang der Exporttätigkeit an.

Produktion etwas gefestigt; Ordereingänge aufgrund volatiler Grossaufträge rückläufig

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hat sich im November etwas gefestigt. Nach zwei Rückgängen in Folge erhöhte sie sich preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,5 % gegenüber dem Vormonat. Zudem wurde der Oktoberwert leicht aufwärts revidiert. Produktionssteigerungen ergaben sich zuletzt in allen drei Hauptgruppen. In der Industrie erhöhte sich die Ausbringung um 1,0 %, im Baugewerbe um 2,1 % und im Bereich Energie nach einem starken Rückgang im Vormonat um 5,6 %.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen innerhalb der Industrie waren im November überwiegend positive Entwicklungen zu beobachten: Insbesondere im Bereich des sonstigen Fahrzeugbaus (+11,4 %) und bei den Herstellern von Kfz und Kfz-Teilen (+0,8 %) nahm die Produktion zu. Spürbare Anstiege verzeichneten auch die Bereiche Kokerei und Mineralölverarbeitung (+16,3 %) sowie die Hersteller von DV-geräten, elektrischen und optischen Erzeugnissen (+2,3 %). im Vergleich zum Vormonat weniger produziert wurden dagegen chemische (-0,9 %) und pharmazeutische Erzeugnisse (-2,4 %).

Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich tendierte die Produktion im Produzierenden Gewerbe im November mit -1,1 % unverändert rückläufig. Dabei verbuchte der Energiesektor mit -2,4 % die stärkste Drosselung, während in der Industrie mit -1,3 % und im Baugewerbe mit -0,2 % die Rückgänge etwas weniger stark ausfielen. Auch in den energieintensiven Industrien fiel der Dreimonatsvergleich mit -1,2 % negativ aus, womit sich der abwärtsgerichtete Trend fortsetzte.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im November gegenüber dem Vormonat preis-, kalender- und saisonbereinigt um 5,4 % gesunken, nachdem sie sich bereits im Oktober um 1,5 % verringert hatten. Die Auslandsaufträge gingen dabei im November um 10,8 % zurück, während die Inlandsbestellungen um 3,8 % zulegten. Bereinigt um Großaufträge nahmen die Ordereingänge insgesamt gegenüber dem Vormonat hingegen leicht um 0,2 % zu.

Im weniger volatilen und damit aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich konnten die Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe um 1,7 % zulegen. Dabei ging die Inlandsnachfrage merklich um 4,8 % zurück, während die Auslandsbestellungen um kräftige 6,3 % zunahmen und damit in der Tendenz weiter aufwärtsgerichtet blieben.

Trotz der zuletzt günstigeren Entwicklung der Produktion ist eine nachhaltige Belebung der Industriekonjunktur zur Jahreswende noch nicht erkennbar. Weiterhin bestehen geopolitische Unsicherheiten, die Auftragseingänge waren zuletzt erneut rückläufig und die Stimmungsindikatoren bewegten sich nach wie vor auf niedrigem Niveau.

Einzelhandelsumsatz zuletzt schwächer; moderate Erholung im Trend intakt

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im November trotz des beginnenden Weihnachtsgeschäfts um 0,6 % ggü. dem Vormonat gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel ein reales Umsatzplus von 2,4 %. Der Handel mit Lebensmitteln blieb im November nahezu unverändert (+0,1 %). Der Umsatz im Internet- und Versandhandel ging um 1,2 % zurück, legte ggü. dem Vorjahr jedoch um 9,5 % zu. Im Gesamtjahr 2024 konnte der Einzelhandel seine realen Umsätze nach ersten Schätzungen und nach zwei Jahren mit Negativwachstum um 1,3 % steigern. Nach den Rückgängen in der ersten Jahreshälfte ist zuletzt auch bei den Verkäufen von Kfz eine spürbare Erholung feststellbar.

Neuzulassungen von Pkw insgesamt sind im Dezember sowohl gegenüber dem Vormonat mit -6,2 % als auch dem Vorjahresmonat mit -7,1 % deutlich rückläufig. Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich nahmen die Zulassungen gegenüber der Vorperiode hingegen um 10,1 % zu. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen ergab sich im Dezember im Vormonatsvergleich ein leichter Rückgang um 1,7 %. In der Dreimonats-Betrachtung legten die Zahlen deutlich um 10,1 % zu. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen reduzierten sich im Dezember deutlich um 8,4 %.

Die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland zeigte sich gemessen am HDE-Konsumbarometer und GfK-Konsumklima zuletzt uneindeutig. Lt. Prognose der GfK wird das Konsumklima im Januar leicht um 1,8 Zähler auf -21,3 Pt. steigen. Für Dezember gibt das Marktforschungsinstitut hingegen eine Abnahme von 4,7 Zählern auf -23,1 Pt. an. Positive Effekte hatten laut Institut am aktuellen Rand eine Erhöhung von Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung. Das HDE-Konsumbarometer trübte sich zu Jahresbeginn deutlich ein, nachdem in den Monaten November und Dezember eine Aufhellung zu beobachten war.

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (inkl. Kfz) ist im Dezember leicht um 0,8 Zähler auf -23,0 Punkte gesunken. Die Beurteilung der aktuellen Lage verschlechterte sich um 0,6 Zähler auf -12,7 Punkte. Die Erwartungen sanken um einen Zähler auf -32,7 Punkte. Dennoch planen Unternehmen des Einzelhandels laut ifo-Umfrage zunehmend Preiserhöhungen. So kletterten die Preiserwartungen zum dritten Mal in Folge auf nun 28,1 Punkte.

Nach der enttäuschenden Konsumentwicklung im zurückliegenden Jahr tendieren einige Frühindikatoren zwar verhalten positiv, dies aber weiterhin auf niedrigem Niveau. Angesichts zunehmender Sorgen um die Arbeitsplatzsicherheit und anhaltender innen- und geopolitischer Unsicherheiten steht eine spürbare Erholung des Konsumklimas derzeit noch aus.

Inflationsrate steigt zum Jahresende auf +2,6 Prozent

Der in den letzten Monaten zu beobachtende Auftrieb bei den Verbraucherpreisen hat sich zum Jahresende fortgesetzt. Die Inflationsrate, also der Anstieg des Niveaus der Verbraucherpreise, ist im Dezember voraussichtlich deutlich auf +2,6 % gestiegen, nachdem die Rate im Oktober +2,0 % und November +2,2 % betragen hatte.

Die deutliche Zunahme der Inflationsrate zum Jahresende hat verschiedene Gründe: Die Energiepreise waren im Vorjahresvergleich zwar weiterhin rückläufig, aber die entlastenden Effekte fallen zunehmend geringer aus als in den vorherigen Monaten. Seit September war ein kontinuierlicher Anstieg der Veränderungsraten von -7,6 % auf -1,7 % im Dezember zu beobachten. Zudem hat sich der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln wieder verstärkt. Die Preise lagen hier im Dezember um 2,0 % höher als im Vorjahresmonat, nahmen damit jedoch weiterhin nur unterdurchschnittlich zu. Auch die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) erhöhte sich im Dezember weiter auf +3,1 %. Maßgeblich dafür war der mit +4,1 % erneut überdurchschnittliche Preisdruck im Bereich der Dienstleistungen.

Bei dem Anstieg des Verbraucherpreisindex im Dezember dürften saisonale Muster (Tourismus, Gaststätten) eine Rolle gespielt haben. So erhöhte sich der Verbraucherpreisindex zum Vormonat in Ursprungszahlen um 0,4 %, in saisonbereinigter Rechnung aber nur um 0,2 %. Im Jahresdurchschnitt 2024 betrug die Inflationsrate voraussichtlich +2,2 %, wobei die Kernrate bei +3,1 % lag.

Die Preise auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen entwickeln sich insbesondere im Vorjahresvergleich weiterhin moderat und wirken insgesamt entlastend auf die Inflationsrate: Die Erzeugerpreise nahmen im November gegenüber dem Vorjahresmonat geringfügig um 0,1 % zu, womit es zum ersten Anstieg im Vorjahresvergleich seit Juni 2023 kam. Gegenüber dem Vormonat sind die Erzeugerpreise um 0,5 % gestiegen. Die Einfuhrpreise legten im November im Vormonatsvergleich um 0,9 % zu und lagen damit um 0,6 % über ihrem Vorjahresniveau. Die Verkaufspreise im Großhandel blieben im November gegenüber dem Vormonat unverändert, im Vergleich zum Vorjahresmonat gingen sie um 0,6 % zurück.

An den Spotmärkten haben die Preise für Erdgas in den letzten Monaten spürbar angezogen und der TTF Base Load lag zuletzt mit rd. 48 €/MWh etwa 61 % über dem Niveau des Vorjahres. Gegenüber dem Vormonat stieg er um gut 17 %. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass sich die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen weiter etwas unter 50 €/MWh bewegen dürften. Der Preis für Rohöl (Brent) lag ca. 11 % über dem Niveau des Vormonats und damit zuletzt bei rd. 79 €/bl.; gegenüber dem Vorjahr nahm er um knapp 10 % zu.

Zu Jahresbeginn 2025 ist allerdings mit weiterem Preisdruck auf die Verbraucherpreise aufgrund administrativer Preisanhebungen wie der Erhöhung der CO2-Bepreisung, der Anhebung des Briefportos und der Verteuerung des Deutschlandtickets zu rechnen. Im weiteren Jahresverlauf dürften aber inflationsdämpfende Faktoren wie die moderate Preisentwicklung auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die Nachwirkung der restriktiven Geldpolitik und wieder niedrigere Tarifabschlüsse die Oberhand gewinnen.

Aussichten am Arbeitsmarkt zum Jahresende weiter trübe

Trotz anhaltender wirtschaftlicher Stagnation entwickelt sich der Arbeitsmarkt zum Jahresende vergleichsweise stabil. Im November nahm die Erwerbstätigkeit gegenüber Oktober saisonbereinigt (sb) um 23 Tausend Personen zu. Die SV-pflichtige Beschäftigung verzeichnete im Oktober ebenfalls einen Anstieg (+ 15.000 Personen). Gleichzeitig nahmen die registrierte Arbeitslosigkeit im Dezember mit + 10.000 Personen und die Unterbeschäftigung mit + 5.000 Personen abermals moderat zu. Auch die realisierte Kurzarbeit lag im Oktober um ca. 110 Tausend Personen höher als im Vorjahresmonat, was nach dem Anstieg der Anzeigen bei der BA in den letzten Monaten zu erwarten war. Besonders von Kurzarbeit betroffen ist nach wie vor das Verarbeitende Gewerbe.

Die Frühindikatoren lassen noch keine spürbare Erholung auf dem Arbeitsmarkt zu Beginn des neuen Jahres erwarten: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer erreicht mit 99,2 Punkten seinen niedrigsten Wert abgesehen von der Zeit der Corona-Pandemie. Insbesondere die erwartete Beschäftigungsentwicklung kühlte sich abermals merklich ab. So deutet auch das ifo-Beschäftigungsbarometer mit 92,4 Punkten wiederholt auf eine spürbar restriktiver werdende Personalplanung in fast allen Branchen hin. Die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen liegen weiter auf historisch geringem Niveau, was angesichts des weiter abnehmenden gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots gemäß letzter IAB-Erhebung auf eine stetig sinkende Arbeitskräftenachfrage hindeutet. Trotz einer im historischen und internationalen Vergleich weiterhin robusten Lage am Arbeitsmarkt ist im neuen Jahr daher vorerst nicht mit einer Umkehr der schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt zu rechnen.

Unternehmensinsolvenzen steigen weiter

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Oktober nach endgültigen Ergebnissen um 10,6 % gegenüber dem Vormonat September auf 2.012 Fälle angestiegen. Das waren 35,9 % mehr als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Oktober meldeten die Insolvenzgerichte insgesamt 18.234 beantragte Verfahren, 23,6 % mehr als im Vorjahreszeitraum und 8,4 % mehr als im Vorkrisenzeitraum 2016-2019. Bei den betroffenen Beschäftigten sowie den voraussichtlichen Forderungen zeigen sich, bezogen auf die Summe von Januar bis Oktober, teils deutlich höhere Werte, sowohl im Vergleich zu 2023 (Beschäftigte: +12,6 %; Forderungen: +118,3 %) als auch zu dem Mittelwert 2016-2019 (Beschäftigte: +64,6 %; Forderungen: +147,2 %). Diese im Verhältnis zu den Insolvenzzahlen überproportionalen Anstiege lassen auf vermehrte Insolvenzen von mittleren und großen Unternehmen schließen. Insgesamt zeigt sich die weiterhin hohe Dynamik des Insolvenzgeschehens.

Der im Vergleich mit der amtlichen Statistik methodisch enger gefasste und zeitlich aktuellere IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist im Dezember mit 1.340 Insolvenzen nahezu den Wert des Vormonats auf, liegt aber dennoch 24,3 % höher als im Dezember 2023. Im Gesamtjahr 2024 wurden damit 15.580 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften verzeichnet, das sind 34,3 % mehr als 2023 und 39,1 % mehr als der Mittelwert 2016-2019. Das IWH erwartet auf Basis von Frühindikatoren einen weiteren leichten Anstieg der Insolvenzzahlen ab Februar.

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[1] In diesem Bericht werden Daten genutzt, die bis zum 15. Januar 2025 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preis-, kalender- und saisonbereinigter Daten.

Link BMWK

Mehr Wohngeld ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 steigt das Wohngeld um durchschnittlich rund 15 Prozent. Dadurch wird eine Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland garantiert.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die deutliche Erhöhung des Wohngeldes ist eine gute Nachricht für alle Menschen mit einem geringen Erwerbseinkommen oder kleiner Rente, die Wohngeld erhalten oder einen Anspruch darauf haben. Bezahlbares Wohnen ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land sehr wichtig. Mit der historisch größten Wohngeldreform im vergangenen Jahr haben wir dafür gesorgt, dass deutlich mehr Menschen mit einem geringen Einkommen in Zeiten gestiegener Energiekosten und hoher Inflation zielgerichtet unterstützt werden.

Rund die Hälfte der Bezieher von Wohngeld sind Rentnerinnen und Rentner, etwa ein Drittel Familien – darunter viele Alleinerziehende. Sie alle erhalten ab Anfang Januar eine noch stärkere Entlastung bei ihren Wohnkosten. Insbesondere in ländlichen Regionen unterstützen wir mit dem Wohngeld auch Menschen mit selbst genutztem Wohneigentum, die aufgrund geringer Einkommen die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen können. Der Lastenzuschuss hilft somit auch den Eigentümerinnen und Eigentümern von Häusern oder Wohnungen, ihre Erhaltungskosten weiter zu tragen.

Bundesregierung: CO2-Preis beträgt jetzt 55 Euro

Zum 1. Januar 2025 ist der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne gestiegen. Die Erhöhung ist seit der Einführung des nationalen CO2-Preises im Jahr 2020 bekannt. Damit haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, um auf klimaneutrale Alternativen umzusteigen. Ab 2027 wird das neue, marktbasierte EU-Emissionshandelssystems für Verkehr und Wärme starten.

Die Preise für Benzin können im Schnitt um drei Cent und für Diesel um 3,1 Cent pro Liter steigen. Wie viel Autofahrerinnen und-fahrer letztlich für den Sprit bezahlen müssen, hängt allerdings auch stark vom Ölpreis und anderen Faktoren ab. Die Preise an den Tankstellen schwanken täglich um bis zu acht Cent für Benzin und neun Cent für Diesel. Bei 15.000 Kilometern Fahrleistung kann die Erhöhung des CO2-Preises also rund 50 Euro im Jahr bedeuten.

CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäuden senken

Die nationale CO2-Bepreisung ist laut Angabe der Bundesregierung ein wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Der CO2-Preis trägt dazu bei, die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäuden zu verringern. Das ergibt er erste Auswertungsbericht der Deutschen Emissionshandelsstelle. Damit beide Sektoren ihre Klimaschutzziele erreichen, sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

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Bayerischer Landtag verabschiedet Erstes und zweites Modernisierungsgesetz Bayern

Mit Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder das „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030“ vorgestellt (wir berichteten). Mit dem ersten und zweiten Modernisierungsgesetz möchte der Freistaat besonders das Baurecht entschlacken, damit Bauen in Zukunft schneller und günstiger wird.

Das erste und zweite Modernisierungsgesetz wurden am 10. und 11.12.2024 in zweiter Lesung von den Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag beschlossen. Insgesamt wurden knapp 100 Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung verabschiedet. Zentrale Punkte sind die Bereiche Baurecht, öffentliche Verwaltung und Ehrenamt. Das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften wurde am 17. Dezember 2024 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Stellplätze

Die Systematik der Stellplatzpflicht wird grundlegend verändert. Bisher waren die Stellplatzzahlen in der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung verankert, von denen die Gemeinden aber durch eine kommunale Stellplatzsatzung sowohl nach oben als auch nach unten abweichen konnten. Künftig hat es die Gemeinde selbst in der Hand festzulegen, ob es in ihrem Gebiet eine Stellplatzpflicht geben soll oder nicht.

Es wird allerdings eine Obergrenze für die Anzahl der zu schaffenden Parkplätze geben. Die Obergrenze beträgt zwei Stellplätze je Wohnung.

Geförderter Wohnbau: Wird ein Bauvorhaben auf Grundlage des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Bayern (BayWoFG) gefördert, gilt eine Obergrenze von 0,5 Stellplätzen je geförderter Wohnung, soweit es sich um Mietwohnungen handelt. Die Möglichkeit der Herstellung weiterer Stellplätze auf freiwilliger Basis bleibt natürlich unberührt.

Von diesen Höchstzahlen kann aber jede Gemeinde nach unten abweichen.

2. „Grüngestaltungssatzungen“

Sogenannte „Grüngestaltungssatzungen“ wird es künftig nicht mehr geben. Kommunale Gartengestaltungsanforderungen verursachen vielen Bauherren nicht unerhebliche Kosten (z. B. Pflicht, Bäume bestimmter Mindestgröße einzusetzen). Zusätzlich geht damit viel Bürokratie einher und sie führen zu längeren Genehmigungsverfahren. Das Eigentum des Einzelnen wird gestärkt: Im eigenen Garten soll der Eigentümer selbst – und nicht die Kommune – entscheiden, was und wo gepflanzt wird.

Das Erste Modernisierungsgesetz sieht vor, dass Kommunen zukünftig mittels örtlicher Bauvorschriften über das Verbot von Bodenversiegelung entscheiden und damit auch künftig insbesondere Schottergärten verhindern können.

3. Kinderspielplätze

Die Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes wird gestrichen und in die eigene Entscheidung der Kommunen gestellt. Eine Kommune kann einen Spielplatz nur bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen verlangen. Bei Studentenwohnheimen und Seniorenwohnungen hat der Bauherr ein Recht auf Ablöse, die bei 5.000 Euro gedeckelt ist. Dadurch werden Baukosten eingespart.

4. Übergangsfristen

Die Übergangsfristen für die Fortgeltung kommunaler Satzungen wurden von drei Monaten auf neun Monate verlängert. Die Aufhebung bestehender kommunaler Stellplatzsatzungen führt in vielen Kommunen dazu, neue Satzungen auf Grundlage der neuen Rechtsgrundlage zu erlassen. Die Festlegung eines nur dreimonatigen Übergangszeitraums bis zum Erlöschen der bisherigen Satzungen würde die kommunalen Gremien und die Verwaltungen – insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl – unter erheblichen Zeitdruck setzen. Daher wurde beschlossen, den Übergangszeitraum auf neun Monate zu verlängern.

5. Dachgeschossausbauten

Der Gesetzentwurf stellt Dachgeschossausbauten einschließlich der Errichtung von Dachgauben sowie gebietstypische Nutzungsänderungen verfahrensfrei. Dadurch soll unbürokratisch zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden können. Allerdings ist sicherzustellen, dass die Gemeinden von entsprechenden Ausbauten und Nutzungsänderungen in Kenntnis gesetzt werden. Denn vermehrte Nutzungsänderungen in gemischt genutzten Baugebieten können auch zur Änderung des Baugebietscharakters führen, ohne dass die Gemeinde rechtzeitig gegensteuern und die Bauleitplanung sichern kann. Eine Änderung des Gebietscharakters kann wiederum zu Einschränkungen für Bestandsnutzungen (Gewerbe) führen. Daneben sind kommunale Entwässerungsbeiträge oftmals an die Geschossfläche geknüpft, wobei Dachgeschosse nur im ausgebauten Zustand in die Ermittlung der Beitragshöhe einzubeziehen sind. Ein Dachgeschossausbau löst somit eine zusätzliche Beitragspflicht aus. Um eine korrekte Beitragserhebung und somit eine faire Lastenverteilung unter allen Grundstückseigentümern der Gemeinde sicherzustellen, muss die Gemeinde Kenntnis von Dachgeschossausbauten erlangen. Daher ist eine Anzeigepflicht für Bauherren bei Nutzungsänderungen und Dachgeschossausbauten erforderlich. Diese kann formlos erfolgen.

6. Abstandsflächen

In Großstädten mit mehr als 250 000 Einwohnern gilt die vergrößerte Mindestabstandsfläche von 1 H nur noch dort, wo überwiegend freistehende oder niedrige Gebäude (Gebäudeklasse 1,2 und 3) vorhanden sind. Gerade in den großen Ballungsräumen Bayerns ist der Bedarf an Wohnungsneubau besonders hoch. Mit der Neuregelung wird die größere Abstandsfläche von 1 H auf klassische Gartenstadtquartiere beschränkt.

7. Beschleunigung des Bauverfahrens

Die Baubehörde hat künftig nur noch drei Wochen Zeit, die Vollständigkeit des Bauantrags zu prüfen und Fehlendes zu monieren. Zudem ist der Bauantrag für Wohnraum direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (meist beim Landratsamt) und nicht mehr bei der Gemeinde zu stellen. Dadurch soll Zeit gespart und das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

8. Änderung Vergaberecht:

Das Vergaberecht gilt als einer der größten bürokratischen Hemmschuhe im Wirtschaftsverkehr. Der Freistaat plant deshalb eine umfangreiche Liberalisierung des Vergaberechts auf Landesebene. Oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingt das Europarecht dazu, Verträge öffentlich nach bestimmten Maßgaben auszuschreiben. Unterhalb der EU-Schwellenwerte setzt das Modernisierungsgesetz an, um gerade beim Bauen für erhebliche Beschleunigung zu sorgen.

  • Ab dem 1.1.2025 werden in Bayern deutlich erhöhte Wertgrenzen gelten, die insbesondere im Baubereich eine Verzehnfachung der bisherigen Werte darstellen:
  • Stufe 1: Direktauftrag bis 250.000 € für Bauleistungen bzw. bis 100.000 € für alle sonstigen Leistungen (bisherige Grenze bei Direktaufträgen: 25.000 €).
  • Stufe 2: Erleichterte Vergabe bis 1 Mio. € für Bauleistungen bzw. bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert, also meist 221.000 €, für alle sonstigen Leistungen.
  • Die neuen, liberaleren Regelungen werden neben dem Freistaat auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Staats unterstehen, sowie Kommunen gelten.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Aufruf zur Teilnahme am Tag der Städtebauförderung 2025

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ruft auch in diesem Jahr zusammen mit den Ländern sowie dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund die Städte und Gemeinden dazu auf, sich am Tag der Städtebauförderung am 10. Mai 2025 mit öffentlichkeitwirksamen Aktionen zu beteiligen und aktuelle Projekte zu präsentieren. An diesem Tag finden in ganz Deutschland Veranstaltungen unter dem Motto “Lebendige Orte, starke Gemeinschaften” statt, die zeigen, wie die Städtebauförderung vor Ort wirkt.

Der Tag der Städtebauförderung findet seit 2015 jährlich statt und ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln. Im vergangenen Jahr nutzten rund 500 Städte und Gemeinden mit etwa 680 Veranstaltungen den bundesweiten Aktionstag. Neben den am Programm beteiligten Kommunen sind auch Einrichtungen und Organisationen, Vereine, Fachverbände, Sanierungsträger, Kulturschaffende, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler eingeladen, sich mit eigenen Veranstaltungen und Aktionen am Tag der Städtebauförderung zu beteiligen.

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2025 ist ab sofort auf der Webseite des Aktionstages (www.tag-der-staedtebaufoerderung.de) möglich. Hier können Kommunen zudem Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig.

Bayerische Staatsregierung führt staatliche Wohnungsbaugesellschaften zum 1. Januar 2025 in einer Holding zusammen

Durch die Zusammenführung der drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften BayernHeim, Stadibau und Siedlungswerk Nürnberg unter dem Dach einer Finanzholding will die Bayerische Staatsregierung die bestehenden Strukturen strategisch noch besser ausrichten und künftig mehr Synergien nutzen.  Die Zusammenführung der drei Gesellschaften wurde nach der Kabinettssitzung vom 3. Dezember verkündet.

Wesentliche Ziele sind, die Stärken der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften zu erhalten und sogar auszubauen, um so die Neubauprogramme ambitioniert fortzusetzen. Allein in den ersten fünf Jahren können mehr als sieben Millionen Euro durch Synergiepotenziale etwa im Bereich der IT oder bei der Instandhaltung des Wohnungsbestandes eingespart werden.

Die Holding wird mit einem Stammkapital von 250 Millionen Euro durch Übertragung der Beteiligungen des Freistaates an den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften als Sacheinlage ausgestattet und erhält zusätzlich zehn Millionen Euro Startkapital.

Die Übertragung der Anteile erfolgt zum 1. Januar 2025; ihren Geschäftsbetrieb nimmt die neue Holding im ersten Quartal 2025 auf. Der Aufsichtsrat der Holding ist zukünftiges Kontrollorgan für die Holding sowie für die Tochtergesellschaften. Die Aufsichtsräte auf Ebene der Tochtergesellschaften werden aufgelöst.

Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erbwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.

Im Wohngeldgesetz (§ 43 Absatz 1) ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) garantiert eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat am 27. September 2024 zugestimmt, so dass das Wohngeld rechtzeitig zum 1. Januar 2025 angepasst wird. Mit der Dynamisierung werden private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert. Wer arbeitet und wenig verdient oder wer eine geringe Rente bekommt, wird vor hohen Nebenkosten und steigenden Mieten geschützt.

Die Dynamisierung in Zahlen
  • Das Wohngeld-Plus steigt zum 1. Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent.
  • Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021–2023.
  • Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte in 2025 um mehr als 100 000 Haushalte sinken, mit der Dynamisierung wird eine Stabilisierung der Empfängerhaushalte erreicht.
Weitere Informationen des BMWSB

Gefahrstoffverordnung: Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen

Mit dem vdw aktuell-Artikel vom 23. Oktober (Link) hatten wir Sie über die Beschlussfassung des Bundesrates zur Gefahrstoffverordnung informiert.

Nun hat am 13.11.2024 auch das Bundeskabinett die Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind damit vom Tisch. Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung
durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

Die gemeinsame Interventionen der Wohnungswirtschaft sowohl in den Bundesministerien wie auch bei den Länderchefs, den Beschluss ohne Aufnahme der Erkundungspflichten für Auftraggeber zu fassen, haben damit Erfolg gehabt.

Wir werden auch bei der Ausgestaltung der nun folgenden technischen Ausführungsbestimmungen mitarbeiten und Sie weiter dazu informieren.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des GdW:

Gefahrstoffverordnung: Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts über eine Änderung der Gefahrstoffverordnung. Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, auf eine Asbestbelastung sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind damit vom Tisch. Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

Gebäudeeigentümer sollen nach der von der Bundesregierung geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung von ihnen beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses, sowie ggf. vorliegende weitere Erkenntnisse informieren. Mit dieser Information können Handwerker dann anhand ihres Fachwissens einschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe mit Asbest-Anteilen zum Einsatz gekommen sein könnten. Umfassende Erkundungspflichten für Eigentümer hätten dagegen bedeutet, dass vor Baubeginn alle zu bearbeitenden Bauteile auf Asbest-Anteile untersucht werden müssten. „Die Zahl an Fachkräften, die das umzusetzen hätten, gibt es gar nicht. Die Erkundungen wären zudem extrem teuer geworden. Notwendige energetische Sanierungen zum Erreichen der Klimaziele wären so in sehr weite Ferne gerückt. Deshalb wären umfassende Erkundungspflichten kontraproduktiv für Mensch und Klima“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Asbest ist für die Wohnungswirtschaft kein neues Thema. Seit 1993, dem Ende der Zulässigkeit des Einsatzes von Asbest, steht beim Bauen für die verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft der sichere Umgang bei Arbeiten an Bauteilen mit Asbest im Vordergrund. Bei Tätigkeiten an und in Gebäuden müssen sowohl für Arbeiter als auch Mieter Asbestexpositionen vermieden werden. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer müssen dazu die notwendigen To-dos vorab abgesprochen werden. Die Erkundung beim Gebäudeeigentümer abzuladen, war aber nicht sinnvoll. Es hätte viele Eigentümer überfordert und letztlich Stillstand bei klimagerechten Gebäudesanierungen bedeutet. Je nach Maßnahmenumfang können aber die Fachfirmen am besten einschätzen, was zu tun ist. „Deshalb ist die heute beschlossene Fassung richtig“, so Gedaschko.

145. Bauministerkonferenz in Passau fordert Erleichterung für kostengünstiges Bauen und macht den Weg frei zur Vermeidung überhöhter Baustandards

Die 145. Bauministerkonferenz (BMK) am 26. und 27. September 2024 in Passau unter dem Vorsitz von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter stand unter dem großen Vorzeichen Wohnungsbau. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben verschiedene Themen diskutiert und Beschlüsse gefasst, um den Wohnungsbau zu fördern und das Wohnen bezahlbar zu halten. Dazu gehören beispielsweise transparente und gestaltbare Normen für ein einfaches und kostenreduziertes Bauen, Anpassungen im Baurecht und verlässliche Förderprogramme. Seitens des Bundes nahmen mehrere Staatssekretärinnen und Staatssekretäre an der Konferenz teil.

Die Bauministerkonferenz hat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Einfaches und kostenreduziertes Bauen
Die BMK hebt hervor, dass vorhandene Regelwerke (DIN-Normen, BGB, Förderprogramme) und Planungsprozesse reformiert werden müssen, um kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. Wichtig ist, mehr Anreize in der Förderung zu setzen und das BGB anzupassen, um den Weg frei für innovative Lösungen zu machen.

BauGB-Novelle
Die BMK würdigt den Gesetzentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung und des Bürokratieabbaus. Die BMK fordert die Bundesregierung auf, den Kommunen weitere Instrumente für eine vereinfachte Planung zur Verfügung zu stellen. Die Länder werden sich im laufenden Bundesratsverfahren für diese Forderungen einsetzen.

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die BMK fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur den Wohnungsbau nicht behindert oder verhindert. Unter anderem darf die EU-Verordnung nicht dem Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen.

Serieller Wohnungsbau
Mit der Typengenehmigung in der Musterbauordnung haben die Länder einen einheitlichen Rahmen für seriellen, modularen und systemischen Wohnungsbau geschaffen. Auch die Vorgaben der Länder zur Mietwohnraumförderung stehen einer bundesweiten Etablierung des seriellen, modularen und systemischen Wohnungsbaus nicht entgegen.

Förderprogramme
Für ausreichend bezahlbaren Wohnraum bedarf es verlässlicher und ausreichend ausgestatteter Förderprogramme des Bundes. Die BMK appelliert an den Bund, die Abstimmung der Verwaltungsvereinbarungen Sozialer Wohnungsbau und Junges Wohnen zügig voranzutreiben und den Ländern die Entwürfe vorzulegen. Eine weitere Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils der Länder auf 50 Prozent der Bundesmittel lehnt die BMK ab.

Gebäudeenergiegesetz
Die BMK spricht sich gegen jede weitere Verschärfung der Wohngebäudestandards im Neubau und im Bestand aus. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gilt es deshalb, alle auf EU-Ebene bestehenden Spielräume zu nutzen und den Fokus auf die Treibausgas-Emissionen über den Lebenszyklus eines Gebäudes zu legen. Dies gilt auch für die Bestimmungen, die derzeit die Banken bei der Kreditfinanzierung limitieren.

EU-Kommissar und EU-Beihilferecht
Die Europäische Union hat keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau und die Wohnraumförderung. Es gilt jetzt, den neuen EU-Kommissar im Bereich Wohnen für die Anliegen der für die Wohnraumförderung zuständigen Länder zu sensibilisieren.

Wohnungswirtschaft begrüßt Beschlüsse der Bauministerkonferenz

Die Bauministerkonferenz hat konstruktive Beschlüsse für die Zukunft des bezahlbaren Bauens und Wohnen gefasst, insbesondere in den Bereichen Bürokratieabbau, Bauvereinfachung und -beschleunigung sowie bezahlbarer Klimaschutz.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Bauministerkonferenz hat heute wichtige Beschlüsse gefasst. Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch auf Bundesebene Gehör finden und in die Umsetzung gehen. Es ist absolut wichtig, dass vorhandene Regelwerke und Planungsprozesse weiter reformiert werden, um das Bauen einfacher und kostengünstiger zu machen. Ebenso wichtig ist es, dass die Kommunen über die Baugesetzbuch-Novelle hinaus weitere Instrumente für eine vereinfachte Planung erhalten. Nur so kann ein echter Bau-Turbo gezündet werden. Der serielle und modulare Wohnungsbau muss weiter nach vorne gebracht werden und energetische Anforderungen an Gebäude dürfen nicht noch weiter nach oben geschraubt werden – auch das sind bedeutende Beschlüsse, die Realität werden müssen.

Bildunterschrift:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pressekonferenz (von rechts nach links): Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Christian Bernreiter, Bayerns Bauminister und Vorsitzender der BMK, Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. (Quelle: StMB)