Seminarhinweis “Mietrecht für Hausmeister und Objektverwalter – auch für Neu- und Quereinsteiger geeignet” am 23.10. in München und am 24.10. in Nürnberg

Hausmeister sind das „Gesicht des Wohnungsunternehmens“ und oft erster Ansprechpartner für die Mieter. Sie sollen sich kundenorientiert als Partner der Mieter profilieren und dabei die Interessen des Wohnungsunternehmens durchsetzen. Um in diesem Spannungsfeld zu bestehen, ist es wichtig, über aufgabenbezogene rechtliche Grundkenntnisse zu verfügen. Hierfür bietet Ihnen dieses Seminar einen Überblick über wichtige Bereiche.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Seminar München
Seminar Nürnberg

Verfügbares Einkommen je Einwohner steigt in Bayern im 10-Jahresvergleich um 23,3 Prozent

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner hat sich in Bayern von 2011 bis 2021 nominal, d.h. ohne Berücksichtigung der Preissteigerung, um 23,3 Prozent erhöht. Auf der Ebene der Regierungsbezirke ist die Zunahme in Niederbayern und der Oberpfalz mit 26,6 bzw. 26,4 Prozent am höchsten, gefolgt von Oberbayern mit 24,9 Prozent. Die drei fränkischen Regierungsbezirke und Schwaben liegen darunter (Unterfranken: 22,7%, Oberfranken: 20,7%, Schwaben: 20,1% und Mittelfranken: 18,4%). In den meisten Regierungsbezirken wächst das Verfügbare Einkommen je Einwohner in den Landkreisen stärker als in den kreisfreien Städten. Diese Entwicklung zeigt sich besonders deutlich in Unterfranken, der Oberpfalz, Niederbayern und Mittelfranken, abgeschwächt auch in Oberfranken. Eine Ausnahme bildet Oberbayern. Hier sind die Wachstumsraten in den kreisfreien Städten höher als in den Landkreisen. In Schwaben zeigen sich demgegenüber nur sehr geringe Unterschiede zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen

Den höchsten Pro-Kopf-Zuwachs erreicht im 10-Jahresvergleich (2011 bis 2021) unter den 96 bayerischen Kreisen der Landkreis Freyung-Grafenau mit 37,0 Prozent, noch vor der Landeshauptstadt München mit 34,6 Prozent und dem Landkreis Amberg-Sulzbach mit 32,9 Prozent. Auch in drei weiteren Kreisen beträgt das nominale Wachstum mindestens 30 Prozent (Lkr. Regen, Lkr. Deggendorf und Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab). 63 weitere Kreise kommen auf eine Zunahme von mindestens 20 Prozent. Die übrigen 27 Kreisen bleiben darunter.

Das Verfügbare Einkommen je Einwohner liegt mit 37 515 Euro im Jahr 2021 wie in den Vorjahren im Landkreis Starnberg nominal am höchsten. Es folgen die Stadt und der Landkreis München mit 34 036 Euro bzw. 33 720 Euro sowie der Landkreis Miesbach mit 32 044 Euro. In 21 Kreisen übertrifft das Verfügbare Pro-Kopf-Einkommen den bayerischen Durchschnitt (26 764 Euro).

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte bezeichnet das Einkommen, das private Haushalte u.a. nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und Hinzurechnen von staatlichen Sozialleistungen am Ende für Sparen und Konsum verwenden können. Das Verfügbare Einkommen gibt Hinweise auf den monetären Wohlstand der Bevölkerung. Als nominale Größe berücksichtigt es aber nicht unterschiedliche Lebenshaltungskosten zwischen Regionen oder im Zeitverlauf.

Inflationsrate im September 2023 bei +4,5 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2023 bei +4,5 %. Im August und Juli 2023 hatte die Inflationsrate noch über sechs Prozent gelegen (+6,1 % bzw. +6,2 %). „Die Inflationsrate ist auf den niedrigsten Wert seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine gefallen. Sie bleibt aber dennoch hoch“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Die gestiegenen Preise für Nahrungsmittel sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin besonders deutlich spürbar.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im September 2023 gegenüber dem Vormonat August 2023 um 0,3 %.

Energieprodukte verteuerten sich mit +1,0 % unterdurchschnittlich

Die Preise für Energieprodukte lagen im September 2023 um 1,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats, nach +8,3 % im August 2023. Ausschlaggebend für den deutlich geringeren Preisauftrieb sind hier vor allem die Preiserhöhungen im Vorjahr (Basiseffekt), auch wenn die Preisentwicklungen unterschiedlich waren: Strom war im September 2023 mit +11,1 % weiterhin merklich teurer als ein Jahr zuvor. Dagegen erhöhten sich die Preise für Fernwärme mit +0,3 % nur leicht. Für einige Energieprodukte lagen die Preise im September 2023 sogar niedriger als ein Jahr zuvor (zum Beispiel Erdgas: -5,3 %; Kraftstoffe: -6,0 %). Insbesondere verbilligte sich leichtes Heizöl (-26,0 %).

Zur Meldung

Baupreise für Wohngebäude im August 2023: +6,4 % gegenüber August 2022

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind im August 2023 um 6,4 % gegenüber August 2022 gestiegen. Im Mai 2023, dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik, waren die Preise im Vorjahresvergleich um 8,8 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Baupreise im August 2023 gegenüber Mai 2023 um 0,2 %. Alle Preisangaben beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Mehrwertsteuer.

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen von August 2022 bis August 2023 um 3,1 %. Den größten Anteil an den Rohbauarbeiten und auch am Gesamtindex für den Neubau von Wohngebäuden haben Betonarbeiten und Mauerarbeiten. Betonarbeiten wurden gegenüber August 2022 um 0,2 % teurer, Mauerarbeiten um 5,3 %. Für Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten erhöhten sich die Preise um 7,2 %, Erdarbeiten waren 7,6 % teurer als im August 2022. Verbilligt haben sich im Jahresvergleich hingegen Zimmer- und Holzbauarbeiten, diese kosteten 2,5 % weniger als im August 2022.

Die Preise für Ausbauarbeiten nahmen im August 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 9,0 % zu. Hierbei erhöhten sich die Preise für Tischlerarbeiten um 8,0 %. Diese haben unter den Ausbauarbeiten den größten Anteil am Baupreisindex für Wohngebäude. Bei Heizanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen (zum Beispiel Wärmepumpen) stiegen die Preise um 12,1 %, bei Nieder- und Mittelspannungsanlagen (zum Beispiel Elektro-Warmwasserbereiter) um 10,2 %. Die Preise für Wärmedämm-Verbundsysteme erhöhten sich um 9,9 %.

Neben den Baupreisen nahmen die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) im August 2023 um 9,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat zu.

Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen um 6,4 %, für gewerbliche Betriebsgebäude stiegen sie um 5,7 %. Im Straßenbau erhöhten sich die Preise um 8,2 % gegenüber August 2022.

GdW Stellungnahme zum Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt.

Zwischenzeitlich fand dazu auch eine Anhörung im BMJ statt, an der der GdW teilgenommen hat.

Die finale GdW-Stellungnahme zum Eckpunktepapier und das Eckpunktepapier des BMJ finden Sie in den Anlagen zur Kenntnis.

BMJ Eckpunktepapier
GdW-Stellungnahme

Save the date: 11. Forum Personal vom 05. bis 06. März 2024

Das bundesweite Branchentreffen der Personal- und Organisationsverantwortlichen der Wohnungswirtschaft findet nächstes Jahr vom 05. bis 06. März in Düsseldorf statt.

Die neue Trinkwasserverordnung 2023: Achtung Neubewertung beim Thema Ultrafiltrationsanlagen

Am 24.06.2023 trat die Novelle der TrinkwV in Kraft. Die Wirkung auf Wohnungsunternehmen hält sich bis auf den Punkt Informationspflichten in Grenzen:

  • Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 2026
  • Pflicht zur unverzüglichen Weitergabe der vom Versorger erhaltenen Informationen in Textform
  • Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
  • Neu: Seite 4 zu Ultrafiltrationsanlagen/Warmwassertemperatur/Trinkwasserhygiene

Warmwassertemperaturen/Energieeinsparung/Trinkwasserhygiene

Die Warmwasserbereitstellung nimmt in der Gebäudeenergiebilanz einen erheblichen Stellenwert ein. Auf der Suche nach Potenzialen zur Energieeinsparung werden zunehmend Möglichkeiten der Warmwassertemperaturabsenkung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Trinkwasserhygiene diskutiert. Hierbei stand die Ultrafiltration oft im Mittelpunkt.

Neu Ultrafiltration:
Abschnitt 5 §18ff wurde überarbeitet. Geregelt ist hier die Aufbereitung von Trinkwasser. Zulässig ist die Aufbereitung vor Trinkwasser nur für Zwecke gemäß §18 TrinkwV. Die Ultrafiltration dient der Entfernung von Feststoffpartikeln in der Trinkwasserinstallation und ist damit im Sinne der TrinkwV ausdrücklich gestattet. Ein gesonderter Nachweis der verwendeten Materialien (insbesondere der Membranen) im Rahmen des §20 TrinkwV ist nach Auskunft des Umweltbundesamtes nicht vorgesehen. Eine europäische Trinkwasser-Zulassung der eingesetzten Membranmaterialien ist für den Betrieb obligatorisch.

Bei der Ultrafiltration erfolgt neben der Abreinigung kleinster Feststoffpartikel (u.a. Mikroplastik, nicht gelöste Metalle und Organik) ebenso eine Entfernung von Bakterien und Amöben (lebende oder tote) sowie anderen biologisch aktiven Molekülen. Sie kann somit zu einer erheblich verbesserten Trinkwasserqualität und Hygiene führen. Im aktuell laufenden Forschungsvorhaben „UltraF“ (Endbericht liegt noch nicht vor) konnte die Trinkwasserhygiene auch bei deutlicher Absenkung der Warmwassertemperaturabsenkung unter Nutzung der Ultrafiltration und bestimmten technischen Randbedingungen, z.B. die Einstellung und Überwachung des hydraulischen Abgleiches mit Hilfe elektronischer Zirkulations-Regelventile sichergestellt werden.

Gemäß DVGW W551 dürfen auch andere Verfahren als 60°C/55°CWarmassertemperatur zur Legionellen Prävention angewendet werden. Dies lässt unter Inkaufnahme regelmäßigen Nachweises einer einwandfreien Trinkwasserhygiene durch mikrobiologische Untersuchungen auch zukünftig die Tür für neue innovative Lösungen zur Wärmeenergieeinsparung offen. Der GdW arbeitet regelmäßig daran die aktuellen Erkenntnisse aus den Forschungsprojekten zur Absenkung Trinkwarmwassertemperaturen (UltraF und TU Dresden) in den technischen Standards zu etablieren. Dies ist leider ein langer Prozess.

GdW-Rundschreiben

Rahmenvertrag mit Mietercheck zur Bonitätsprüfung

Der GdW hat mit Mietercheck.de einen Rahmenvertrag zur vergünstigten Nutzung der angebotenen Bonitätsprüfung abgeschlossen. Nähere Informationen finden sie im angehängten Flyer oder unter https://shop.mietercheck.de/gdw.

Flyer

Inflation im September bei 4,1 Prozent in Bayern

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Vergleich zum September des vergangenen Jahres um 4,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr, als Steigerungsraten von über 9 Prozent ermittelt wurden, hat die Entwicklung bei den Verbraucherpreisen somit im Jahresverlauf deutlich an Dynamik verloren. Im Jahresvergleich lassen sich um 31,7 Prozent niedrigere Preise für Heizöl feststellen; Kraftstoffpreise fallen mit 11,4 Prozent ebenfalls deutlich. Die Preise für Nahrungsmittel steigen um 7,7 Prozent. Ohne Nahrungsmittel und Energie gerechnet, beläuft sich die Preissteigerung auf 4,7 Prozent.

Im Vergleich zum Vormonat steigen die Verbraucherpreise im September 2023 um 0,3 Prozent. Binnen Monatsfrist lässt sich ein Preisanstieg bei Heizöl von 2,1 Prozent feststellen. Die Kraftstoffpreise legen um 2,0 Prozent zu. Bei Nahrungsmitteln ist ein Anstieg um 0,9 Prozent im September gegenüber August
festzustellen.

Blick auf den Energiemarkt

Der Preisindex für Energie liegt im September 2023 um 3,4 Prozent unter dem Vorjahr. Mit Blick auf die einzelnen Energieträger aus dem Bereich Haushaltsenergie und Kraftstoffe zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat kann Heizöl (-31,7 Prozent) sowie Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-24,1 Prozent) im September 2023 deutlich günstiger bezogen werden. Kraftstoffe werden ebenfalls deutlich günstiger (-11,4 Prozent); die Preise für Erdgas fallen um 8,4 Prozent. Eine
überdurchschnittliche Preisentwicklung im Jahresvergleich lässt sich für Strom (+7,0 Prozent) feststellen.

Binnen Monatsfrist müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe 2,7 Prozent und für Erdgas 0,9 Prozent weniger bezahlen. Strom wird um 0,8 Prozent günstiger. Steigende Preise lassen sich bei Kraftstoffen (+2,0 Prozent) und vor allem bei Heizöl (+2,1 Prozent) feststellen.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft im Vergleich zum Gesamtindex unterdurchschnittlich. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im September um 2,3 Prozent.

Gas- und Strompreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2023 deutlich gestiegen

Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Gaspreise damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 31,3 %, die Strompreise um 21,0 %. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 %, die Strompreise um 26,2 % höher. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung berücksichtigt.

Erdgas- und Strompreise für private Haushalte weiter stark gestiegen

Die Preise für Strom und Erdgas für private Haushalte stiegen auch im 1. Halbjahr 2023 weiter stark an, trotz zuletzt gesunkener Großhandelspreise. Aufgrund der in der Regel längeren Vertragslaufzeiten für private Haushalte im Vergleich zu Großkunden und der damit verbundenen langfristigeren Energiebeschaffung der Energieversorger werden die Preisentwicklungen im Großhandel verzögert an die privaten Haushalte weitergereicht.

Erdgaskunden mussten nicht nur für die Energie deutlich mehr bezahlen als im 2. Halbjahr 2022, auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte trugen zu den Preissteigerungen bei. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 %, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 % sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 %. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 % mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 % mehr gezahlt werden.

Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 % gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 % mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden zahlten 34,6 % mehr, Haushalte mit weniger als 1 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 % mehr.

Beitrag Destatis