Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2025 wirksam werden erstellt.
Schlagwort: 1/2025
Basiszinssatz zum 1. Januar 2025
Der Basiszinssatz (§ 247 Abs. 2 BGB) hat sich zum 1. Januar 2025 verändert und beträgt nun 2,27 Prozent.
Nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (Verbrauchergeschäfte) betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs.2 BGB, aktuell also 7,27 Prozent. Nach § 288 Abs. 2 BGB (Handelsgeschäfte) beträgt der Zinssatz bei Entgeltforderungen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell somit 11,27 Prozent.
Der jeweils maßgebliche Basiszinssatz wird immer zum 1. Januar und zum 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Auf der Internetseite basiszinssatz.de findet sich ein Zinsrechner.