Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) – Webveranstaltung am 1. Juli 2024

Nachhaltiger Wohnungsbau bringt ökologische, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte zusammen. Das Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) schafft den Rahmen, um für den Wohnungsneubau die gelebte Nachhaltigkeit zu dokumentieren und sichtbar zu machen. Darüber hinaus kann durch die Erlangung des NaWoh Siegels im Zusammenspiel mit EH 40 und QNG eine Förderung im KFN-Programm erlangt werden.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat den Verein zur Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus NaWoh als Zertifizierungsstelle zum 28. Mai 2024 akkreditiert. Auch das neue NaWoh-Zertifizierungsprogramm 4.0 wurde zugelassen. Mit den Akkreditierungen von Stelle und System erfüllt NaWoh nun offiziell die Anforderungen für die Konformitätsbewertung von Gebäuden als Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels Nachhaltiges
Gebäude (QNG). Dieses ist Grundlage für den Erhalt von Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Das Ergebnis ist eine tolle Bestätigung unseres hohen Qualitätsanspruchs an neue Wohngebäude und unserer langjährigen Expertise im Bereich der Konformitätsbewertung und Nachhaltigkeit. Zumal es neben unserer Arbeit als Zertifizierungsstelle auch unsere inhaltliche Arbeit für die Wohnungswirtschaft würdigt.

Mit der erfolgreichen Prüfung ist der NaWoh ab sofort in der Datenbank für akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen der DAkkS eingetragen. Bei dem von NaWoh abgeschlossenen Verfahren handelt es sich um eine Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen nach DIN EN ISO/IEC 17065. Das von NaWoh angebotene Zertifizierungsmodell stößt bereits auf große Resonanz. Mehr als 200 Projekte haben sich schon bei NaWoh zusätzlich zur regulären Zertifizierung für eine QNGPrüfung angemeldet.

Weiterführende Informationen gibt es online unter Nachhaltigkeit im Wohnungsbau – NaWoh – Nachhaltiger Wohnungsbau nawoh.de

Zur Einführung des neuen Programms NaWoh 4.0 hat sich der GdW entschieden, am 1. Juli 2024, zusammen mit dem ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt, eine WebVeranstaltung für Interessierte anzubieten.

Darüber hinausist geplant, eine gemeinsame Informationsoffensive mit den Bildungsträgern der Wohnungswirtschaft zu organisieren. Das Online-Seminar widmet sich der Vorstellung des Zertifizierungs-Programms NaWoh 4.0 und beantwortet Fragen zur konkreten Nutzung im Planungsalltag.

Weiterführende Informationen zum Onlineseminar und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie unter: Zertifizierungsprogramm NaWoh: ZEBAU
Das Onlineseminar ist kostenlos und kann bei Bedarf über die Zebau-Mediathek abgerufen werden.

GdW-Info

Ist Public Viewing denn steuerpflichtig?

🎶 ’54, ’74, ’90, 2006 Ja so stimmen wir alle ein, Mit dem Herz in der Hand und der Leidenschaft im Bein, werden wir … 🎶

Der Song der deutschen Band Sportfreunde Stiller und wurde am 5. Mai 2006 veröffentlicht – und war damit der Soundtrack des Fußball Sommermärchens zur Weltmeisterschaft 2006. Das Album hieß „“ You Have to Win Zweikampf“ – und bezieht sich auf einen Ausspruch von Bixente Lizarazu – einem französischen Fußballstar aus dem Baskenland, der damals beim FC Bayern kickte.

Zur Fußball-Europameisterschaft 2008 veröffentlichten die Sportfreunde Stiller das Lied als ’72, ’80, ’96, 2008 – in Anspielung auf die deutschen EM-Titel der Jahre 1972, 1980 und 1996.

Mit dem Umdichten auf die Fußball-Europameisterschaft 2024 (14.06. – 14.07.) wird es wohl schwierig werden – doch die Originalversion kann man auch nach ein paar Bier noch fehlerfrei mitsingen – am liebsten beim Public Viewing. Der Begriff Public Viewing – für gemeinsames öffentliches Fußball Gucken hat sich ebenfalls seit 2006 im deutschen Sprachgebrauch etabliert.

❓ Kollegen und Freunde fragen mich derzeit: „Ist Public Viewing denn steuerpflichtig?“ ⁉ Kurz-Antwort der Steuerberaterin: „Kommt nicht auf die Dauer, sondern auf den Umfang an“

Und hier die Langversion: ⚽ Steuerlich kommt es darauf an, was für einen Umfang an Speisen und Getränken der Geschäftspartner oder der Arbeitgeber beim Public Viewing sponsort. ⚽ 🥉

Sparversion:
Wenn die Mitarbeiter Ihre Brotzeit selber mitbringen oder die Trinkgeldkasse dafür verwenden, dann entstehen dem Arbeitgeber keine Aufwendungen – und damit für die Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil. ⚽ 🥈

Kleinversion:
Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke, Gebäck gelten als Aufmerksamkeiten – und damit nicht als Bewirtung. Fazit: Der Arbeitgeber kann Salzstangerl und Chips, dazu Cola und Wasser steuerfrei für die Mitarbeiter oder Gäste besorgen und als Betriebsausgaben geltend machen. ⚽ 🥇

Bewirtungsversion:
Bei Mahlzeiten und bei Bier und Wein – und anderen alkoholischen Getränken ist das Finanzamt leider weniger großzügig – diese gelten üblicherweise als Bewirtung, mit allen damit verbundenen Regelungen (Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Verbuchung, Arbeitslohn). ⚽ 🏆

Version Betriebsfest:
Ein Public Viewing kann für Mitarbeitende auch als steuerlich günstige Betriebsveranstaltung gestaltet werden – dann kommt auch der lohnsteuerliche Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter in Betracht – oder ermäßigte Lohnpauschalierungen.

Autorin:
Edeltraud Schmid
BayernLB Abteilung Steuern

Bayerisches Bauministerium: Innovative Projekte rund um Digitalisierung im Bauwesen gesucht

Auch in diesem Jahr sucht das BIM-Cluster Bayern unter der Schirmherrschaft von Bauminister Christian Bernreiter wieder inspirierende Vorbilder, die sich um die Digitalisierung im Bauwesen verdient gemacht haben. BIM steht für Building Information Modeling und beschreibt die digitale und vernetzte Planung, den Bau und die Bewirtschaftung von Gebäuden und anderen Bauwerken. „Die Baubranche steht aktuell vor vielen Herausforderungen“, so Minister Bernreiter. „Mit der digitalen Transformation lassen sich zwar nicht alle Probleme lösen, aber sie ist ein wichtiger Baustein für eine moderne und zukunftsorientierte Bauwirtschaft.“

In verschiedenen Kategorien können sich bundesweit Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Projektsteuerer, Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker sowie bayerische Kommunen mit laufenden oder bereits abgeschlossenen Bauprojekten oder Digitalisierungsinitiativen mit Bezug zum Bauwesen in Bayern bewerben.

Es gibt vier Hauptpreise:

1. BIM2field – die digitale Baustelle
2. Wirtschaftliches und ressourcenschonendes Planen & Bauen für bezahlbaren Wohnraum
3. Übergreifende Verwendung von BIM-Modellen
4. Bauen im Bestand

Darüber hinaus gibt es drei Sonderpreise:

1. Ländlicher Raum
2. Digitale Kooperation/Open BIM
3. Effektive und effiziente BIM Implementierung

Bis zum 19. August 2024 können sich Interessierte für den BIM-Preis Bayern 2024 über das Online-Einreichportal bewerben. Die Preisverleihung ist am 2. Oktober 2024 im Rahmen der BIMWeeks am Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in München geplant. Weitere Informationen zum BIM-Preis Bayern 2024 und einen Link zur Bewerbung gibt es hier: https://www.bim.bayern.de/bim-preis-bayern-2024/

Zum BIM-Cluster: Das BIM-Cluster Bayern ist eine vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, der buildingSMART-Regionalgruppen Bayern, der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, dem Bayerischen Bauindustrieverband und dem Landesverband Bayerischer Bauinnungen ins Leben gerufene Initiative.

Das Ziel: Gemeinsam möchten wir die digitale Transformation im Bauwesen vorantreiben und den Einsatz von BIM im Bereich Architektur, Ingenieurwesen und Bauwirtschaft in Bayern fördern.