BGH-Urteile zur Aufrechnung der Mietkaution mit verjährten Schadensersatzforderungen

Der BGH hat am 10. Juli 2024 über zwei grundlegende Rechtsfragen entschieden.

Das Wichtigste:

  • Mit Urteil vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 184/23) hat der BGH entschieden, dass eine Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat.
  • Mit Urteil vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 276/23) hat der BGH entschieden, dass Familienangehörige bei der Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb – ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung ausschließlich diejenigen Personen anzusehen sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zusteht. Cousins zählen hierzu nicht

Ein GdW-Schreiben zu den beiden Urteilen finden Sie hier:

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Stabile Neubauzahlen bei kommunalen Wohnungsunternehmen

Mit 7,05 Euro Durchschnittsmiete sind die 111 Unternehmen ein Garant für bezahlbares Wohnen in Bayern

München (16.07.2024) – Bayerns kommunale Wohnungsunternehmen trotzen der Baukrise. Die im VdW Bayern organisierten Wohnungsunternehmen haben 2023 fast 2.500 Wohnungen gebaut. Für das aktuelle Jahr ist die Fertigstellung von 2.184 Wohnungen geplant. Die kommunalen Wohnungsunternehmen haben einen Bestand von 242.802 Wohnungen und vermieten diese für durchschnittlich 7,05 Euro pro Quadratmeter. Darauf verwies Verbandsdirektor Hans Maier beim Forum kommunale Wohnungsunternehmen des Verbandes am 16. Juli.

Die 111 kommunalen Wohnungsunternehmen in Bayern sind die maßgeblichen Akteure, wenn es um den Bau öffentlich geförderter Wohnungen geht. Schließlich ist die Daseinsvorsorge ihr Satzungszweck. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist es den städtischen Wohnungsunternehmen gelungen, die Neubauzahlen stabil zu halten. Von den derzeit bewilligten 18.000 neuen geförderten Wohnungen im Freistaat werden in den kommenden Jahren 15.000 durch die Verbandsmitglieder errichtet.

„Der Freistaat Bayern geht bei der Neubauförderung den richtigen Weg. In den Jahren 2024 und 2025 werden 2,3 Milliarden Euro – davon 870 Millionen Euro aus Bundesmitteln – für die Wohnraumförderung bereitgestellt“, berichtet Maier. Das ist aus Sicht des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen wegen der steigengen Bevölkerungszahl und dem angespannten Wohnungsmarkt auch dringend nötig. Zumal für viele Wohnungsunternehmen Neubauprojekte nur noch mit Fördermitteln möglich seien.

Innovative Lösungen für die Baukrise

Für mehr Wohnungsbau im Freistaat verfolgt die Wohnungswirtschaft auch neue Ansätze. Die Unternehmen setzen vermehrt auf den seriellen und modularen Wohnungsbau. „Ein großer Vorteil bei dieser Bauform sind die Zeitersparnis und deutlich geringere Baukosten“, sagt der Verbandsdirektor.

Positiv beurteilt der Verband die Fortschritte beim Gebäudetyp E. Dieser steht für einfachen und experimentellen Wohnungsbau. Das Bundesjustizministerium hat am 11. Juli einen Gesetzentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus vorgelegt.

Einen weiteren wichtigen Baustein für günstigeres Bauen hat das Bayerische Kabinett mit dem Modernisierungsgesetz Ende Juni beschlossen. Darin enthalten sind zentrale Forderungen der Wohnungswirtschaft wie Erleichterungen bei der Stellplatzpflicht, bei der Aufstockung von Gebäuden und den Typengenehmigungen für serielles Bauen. „So viele positive Nachrichten für den Wohnungsbau hatten wir lange nicht“, freut sich Maier. Eine schnelle Verabschiedung der Regelungen durch den Bayerischen Landtag könnte dem Wohnungsbau den lang erwarteten Schub geben.

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