Zensus 2022: Oberbayern – eine Größe für sich: 4,7 Millionen Einwohner – Wachstum seit 2011 von über acht Prozent

Der Zensus ist die größte Erhebung der amtlichen Statistik und gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Regionalkonferenzen zeigen die Zensusergebnisse in den Regierungsbezirken und das ist notwendig. Denn Oberbayern zum Beispiel ist eine Größe für sich, größer als elf der 16 deutschen Länder, ein Regierungsbezirk geprägt von vielen Kontrasten. Zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 leben in Oberbayern 4 678 189 Menschen. Zwischen dem Zensus 2011 und dem Zensus 2022 ist Oberbayern um 8,1 Prozent gewachsen.

In einer Pressekonferenz mit dem Regierungspräsidenten von Oberbayern, Dr. Konrad Schober und dem Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim, Andreas März präsentierten Dr. Thomas Gößl, Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik, am 18.07.2024 die Ergebnisse für den Regierungsbezirk Oberbayern.

Oberbayern mit hohen Spannbreiten in der regionalen Tiefe

Oberbayern hat nach den Ergebnissen aus dem Zensus 2022 insgesamt 4 678 189 Einwohner und damit 349 971 Einwohner mehr als zum Zensusstichtag im Jahr 2011. Ein Blick auf die Kreisebene zeigt ein differenziertes Bild. Auf der einen Seite verzeichnet der Kreis Traunstein ein stabiles Wachstum von 1,1 Prozent (1 963 Personen), während der Kreis Mühldorf a.Inn mit 12,4 Prozent den höchsten Anstieg aufweist.

Mit 42,8 Jahren sind die Oberbayern im Schnitt knapp ein Jahr jünger als der Freistaat insgesamt. Besonders jung ist die Landeshauptstadt München mit einem Durchschnittsalter von 41,3 Jahren. Im Vergleich hierzu ist der Markt Garmisch-Partenkirchen mit 46,1 Jahre um fast fünf Jahre älter.

Weniger Mitglieder in den Konfessionen evangelisch und römisch-katholisch

Beim Zensus 2011 gehörten mehr als zwei Drittel der Bevölkerung Oberbayerns der römisch-katholischen Kirche (51,3 Prozent) oder der evangelischen (13,5 Prozent) an. Nach den Ergebnissen des Zensus 2022 liegt der Anteil bei der römisch-katholischen Kirche bei 40,7 Prozent und bei der evangelischen Kirche bei 10,3 Prozent, zusammen ist das nur knapp die Mehrheit.

Ausländeranteil in Oberbayern zeigt Vielfalt in der Bevölkerung

Der Ausländeranteil in Bayern liegt mit absolut 1 860 563 Personen bei 14,3 Prozent. In Oberbayern haben mit 18,4 Prozent insgesamt 861 997 Personen keine deutsche Staatsangehörigkeit. In der Stadt München steigt der Anteil auf 27,3 Prozent (403 149). Am stärksten vertreten ist die kroatische Bevölkerung mit 71 888 Personen (1,5 Prozent), und die 68 532 türkischen Staatsangehörigen, die ebenfalls 1,5 Prozent ausmachen. In der Stadt München liegt der Anteil dieser beiden Gruppen mit jeweils 2,3 Prozent höher.

Wohnen in Oberbayern: Neubiberg mit der höchsten Miete in Deutschland

Am 15. Mai 2022 gab es in Oberbayern 932 218 Wohngebäude (ohne Wohnheime). Gut ein Drittel (35,3 Prozent) der Wohngebäude waren freistehende Einfamilienhäuser, weitere 16,9 Prozent waren Doppelhaushälften und 12,6 Prozent Reihenhäuser.

Aufgegliedert nach den Gebietskategorien des Landesentwicklungsprogramms (LEP) in den ländlichen Raum und in Verdichtungsräume (München, Ingolstadt, Rosenheim), ergibt sich für den ländlichen Raum eine durchschnittliche Wohnfläche pro Person von 61,1 m² und für den Verdichtungsraum von 51,2 m². Die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung liegt im ländlichen Raum bei 111,9 m² und in den Verdichtungsräumen mit 84,3 m² gut ein Viertel darunter.

Aufgesplittet nach dem LEP ist das Gefälle zwischen der Metropole München, ihrem Speckgürtel und den ländlicheren Gebieten deutlich. In den Verdichtungsräumen liegen die durchschnittlichen Mietpreise bei 11,90 Euro pro Quadratmeter, während in den ländlichen Räumen die Preise pro Quadratmeter mit 8,10 Euro rund vier Euro niedriger sind.

Oberbayern hat im bayerischen Vergleich die teuersten Mieten mit 10,95 Euro pro Quadratmeter. Die Mieten in der Landeshauptstadt München sind dabei mit 12,89 Euro unter den Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands die höchsten, gefolgt vom Landkreis München mit 11,74 Euro pro Quadratmeter. Daneben haben 75 der oberbayerischen Gemeinden Durchschnittsmieten über zehn Euro, wovon Neubiberg mit 13,84 Euro deutschlandweit die höchste Miete aufweist. Die Landkreise Mühldorf a.Inn und Altötting haben im Gegensatz dazu die niedrigsten Durchschnittsmieten in Oberbayern von 6,78 Euro bzw. 6,36 Euro pro Quadratmeter.

In der nächsten Ausgabe der vdw aktuell wird der Beitrag “Zensus 2022: Regierungsbezirk Niederbayern im Fokus” veröffentlicht.

Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung: Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen

Wir informieren Sie darüber, dass ein offizieller Antrag zur Änderung der Gemeindeordnung in den Bayerischen Landtag eingebracht wurde und damit landesrechtliche Erleichterungen für kommunale Unternehmen auf den Weg gebracht werden sollen.

Der Entwurf sieht im Kern folgende Änderungen vor:

1. Jahresabschluss und Lagebericht

Der Jahresabschluss kommunaler Unternehmen soll entlastet werden, indem die Pflicht zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen nach dem kommunalen Unternehmensrecht weitgehend an die für privat getragene Unternehmen geltenden Vorschriften angeglichen wird.

Bisher müssen Jahresabschlüsse und Lageberichte von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen und kommunalen Unternehmen in Privatrechtsform nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt und geprüft werden. Mit dem Änderungsantrag sollen zukünftig auch für kommunale Unternehmen die bislang im HGB nur für private Unternehmen geltenden größenabhängigen Erleichterungen bei Aufstellung und Prüfung zur Anwendung kommen können.

2. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zudem soll die Pflicht kommunaler Unternehmen zur sogenannten Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das europarechtlich geforderte Maß begrenzt werden.

Durch den vorliegenden Änderungsantrag soll für kommunale Unternehmen in Privatrechtsform, die die HGB-Voraussetzungen für mittelgroße oder kleine Kapitalgesellschaften bzw. Kleinstkapitalgesellschaften aufweisen, keine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten, da die europarechtlich definierten Größenmerkmale nicht überschritten werden. Das heißt, für diese Unternehmen entfällt die Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht und dessen Prüfung.

Anmerkung

Der vorliegende Änderungsantrag weist sowohl hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts als auch dessen Erweiterung um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinden in den Gesellschaftsverträgen bzw. in den Betriebs- und Unternehmenssatzungen über das Gesetz hinausgehende, freiwillige Verpflichtungen vorsehen können.

Aus diesem Grund müssten trotz der Änderung der Kommunalgesetze auf Landesebene nach aktuellem Stand (vorbehaltlich einer etwaigen Änderung des Handelsgesetzbuches) die aktuell in Gesellschaftsverträgen als auch in Betriebs- oder Unternehmenssatzungen enthaltenen „strengeren Regelungen“ entfernt werden, wenn man nicht freiwillig die für diese geltenden erhöhten Anforderungen an die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, als auch dessen Erweiterung um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für sein kommunales Unternehmen zur Anwendung kommen lassen will.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.