Serielles und modulares Bauen 2.0: GdW legt neue Rahmenvereinbarung vor

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. hat mit Unterstützung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie nach dem großen Erfolg der ersten Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen eine neue Rahmenvereinbarung 2.0, wieder im Rahmen eines europaweiten vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens, an den Start gebracht. 20 Bieter erhielten am 17.10.2023 den Zuschlag für insgesamt 25 innovative Wohnungsbaukonzepte, die Mitgliedsunternehmen des GdW künftig realisieren können.

In einem siebenmonatigen, komplexen und kostenintensiven Verfahren wurden von einer fachkundigen Jury unter Einbeziehung der Partner Bundesbauministerium und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer die 25 besten seriellen und modularen Konzepte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgewählt. Der GdW führt damit nach seiner Pionierleistung von 2018 das serielle und modulare Bauen jetzt in die nächste Generation.

Ein großer Vorteil des seriellen und modularen Wohnungsbaus ist die Zeitersparnis. Sie ergibt sich insbesondere dadurch, dass Teile der Projektausschreibung und -vergabe sowie der Planung eines vorgesehenen Wohnungsbaus durch die Rahmenvereinbarung und die darin angebotenen, durchgeplanten Konzepte vorweggenommen werden. Kürzere, effizientere Bauphasen dank der Vorfertigung von Bauteilen und ganzer Module bringen beim seriellen und modularen Bauen weitere wesentliche Zeitvorteile.

Die Rahmenvereinbarung gibt ein starkes Preissignal in den Markt, da die Baukosten bei rund der Hälfte der Angebote unter dem Medianwert von rund 3.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und damit deutlich unter den durchschnittlichen Preisen für Mehrfamilienhäuser in Deutschland aus 2022 liegen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Angebote, die von Holzbau über Stahlbeton bis hin zu Hybridbauweisen reichen, liegt die Spanne der Angebotspreise für die innovativen Modellgebäude insgesamt zwischen 2.370 und 4.370 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Weitere Preisvorteile können zusätzlich durch Mengeneffekte generiert werden. Angesichts stark gestiegener und kurzfristig stark schwankender Baukosten garantiert die Rahmenvereinbarung zudem dringend notwendige Preissicherheit. Die in der neuen Vereinbarung für fünf Jahre festgeschriebenen Preise können nur auf Grundlage festgelegter Material- beziehungsweise Baupreisindizes angepasst werden.

Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgte nach ökonomischen Kriterien, wie Angebotspreis, Skaleneffekte, Liefergebiet, Lieferkosten und gleichgewichtet nach Kriterien der Kategorie Qualität und Innovation. Hier wurden Punkte für städtebauliche und gestalterische Qualität, funktionale und technische Qualität sowie die ökologische Qualität vergeben. Die ökologische Qualität der Angebote ging mit einem Anteil von einem Drittel nun deutlich gewichtiger in die Bewertung ein. Damit orientieren sich die Angebote auch an künftigen Förderkulissen und Nachhaltigkeitsanforderungen.

Die Bewertung der Angebote erfolgte auch mit Unterstützung der Bundesarchitektenkammer. Mit der Rahmenvereinbarung setzt der GdW eine konkrete Maßnahme aus dem ersten Bündnis bezahlbarer Wohnraum von 2017 um und entwickelt sie konsequent weiter.

Vorteile des seriellen und modularen Wohnungsbaus

Für Wohnungsunternehmen bietet die Rahmenvereinbarung den großen Vorteil, dass Angebote aus der Vereinbarung mit vergleichsweise geringerem Aufwand lokal angepasst realisiert werden können. Das bringt vor allem für öffentliche Unternehmen einen deutlichen Zeitgewinn, da nicht einzeln in jedem Unternehmen und für jedes Projekt erneut europaweit ausgeschrieben werden muss. Die Vorlaufzeiten für Bauvorhaben werden dadurch wesentlich verkürzt.
Das serielle und modulare Bauen vereint darüber hinaus weitere Pluspunkte: Durch Vorfertigung von Bauteilen im Werk wird die Baustellenzeit vor Ort im Schnitt auf rund sechs Monate verkürzt, was den Nachbarschaften zugutekommt. Der Einsatz maschineller Vorproduktion ist eine Antwort auf den massiven Fachkräftemangel. Damit nur Angebote mit einer grundsätzlich hohen städtebaulichen und gestalterischen Qualität den Zuschlag erhalten, hat die Bundesarchitektenkammer im Auswahlgremium mitgewirkt. In der konkreten Umsetzung vor Ort sorgen darüber hinaus Planerinnen und Planer in Zusammenarbeit mit den Bauunternehmen für eine hohe Planungs- und Bauqualität. Ein ganz wesentlicher Vorteil bei Nutzung der Rahmenvereinbarung für alle Beteiligten ist die Planungssicherheit, Kalkulierbarkeit und Kostenstabilität über die gesamte Projektlaufzeit, die bei klassischer Vorgehensweise häufig Fehlanzeige ist.

Alle Infos zum Ausschreibungsverfahren und zur Rahmenvereinbarung finden Sie unter www.gdw.de/seriellesbauen2-0

Eine Liste der Bieter bzw. Bietergemeinschaften finden Sie hier:

Liste Anbieter

Für Ihre Terminkalender – Veranstaltungstermine 2024

Die Veranstaltungstermine des VdW Bayern für das Jahr 2024 stehen bereits fest. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie im Vorfeld auf unserer Internetseite unter Fachveranstaltungen: Link

Die Termine 2024:

Workshop Technik, 25. Januar – Fürstenfeldbruck

Forum Soziale Stadtentwicklung, 8. Februar – Würzburg

Klimagipfel, 22. & 23. Februar – Konstanz

DigiKon Süd, 15. & 16. April – Ulm

Tag der Wohnungswirtschaft (Verbandstag), 7. Mai – Lindau

WohWi FachKon, 1.-3. Juli – Bamberg

Forum Kommunale Wohnungsunternehmen, 15. & 16. Juli – Hohenkammer

Forum Technik, 24. Juli – Erlangen

WohWi im Dialog, 14.-16. Oktober – Reit im Winkl

Forum WohneG, 17. Oktober – Reit im Winkl

Preise für Baumaterialien im 1. Halbjahr 2023 größtenteils auf hohem Niveau

Hohe Baukosten haben neben anderen Faktoren in den letzten Monaten zu einem Rückgang von Bauvorhaben geführt. Die Preise für Baumaterialien bleiben auch im 1. Halbjahr 2023 auf einem hohen Niveau – trotz unterschiedlicher Entwicklungen bei den verschiedenen Baustoffen wie Holz, Zement oder Stahl. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es Preissteigerungen im 1. Halbjahr 2023 nahezu durchweg bei allen mineralischen Baustoffen: Zement (+41,7 %), Kalk und gebrannter Gips (+39,7 %), Dachziegel aus keramischen Stoffen (+28,7 %), Frischbeton (+27,7 %), Bausand (+22,7 %) oder Mörtel (+18,6 %) verteuerten sich gegenüber dem Vorjahreshalbjahr deutlich. Auch Baubedarfsartikel aus Kunststoff kosteten im 1. Halbjahr 2023 mehr: Sanitärausstattungen wie Badewannen oder Waschbecken verteuerten sich um 10,8 % und Fenster- oder Türverkleidungen um 8,6 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2022. Zum Vergleich: Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte stiegen ohne Berücksichtigung der Energiepreise im 1. Halbjahr 2023 um 6,5 % zum 1. Halbjahr 2022, insgesamt legten sie im gleichen Zeitraum um 6,7 % zu.

Unterschiedliche Preisentwicklungen bei Metall- und Mineralölprodukten

Baumaterialien aus Metall, deren Herstellung wie die mineralischen Baustoffe vergleichsweise energieintensiv ist, verbilligten sich im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreshalbjahr um 4,6 %. Allerdings entwickelten sich die Preise hier uneinheitlich: Betonstahl in Stäben kostete 28,5 % und Betonstahlmatten 27,1 % weniger als im 1. Halbjahr 2022. Dagegen verteuerten sich Stabstahl ohne Betonstahl (+11,5 %) und Stahlrohre (+6,3 %) im gleichen Zeitraum.

Bitumen auf Erdölbasis, was unter anderem im Straßenbau und zur Abdichtung von Dächern, Gebäuden und Fundamenten verwendet wird, verbilligte sich im 1. Halbjahr 2023 um 13,0 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2022. Dagegen war Asphaltmischgut, in der Regel ein Gemisch aus Gesteinskörnungen und Bitumen, um 16,4 % teurer als im Vorjahreshalbjahr.

Preise für Materialien aus Holz deutlich gesunken

Deutliche Preisrückgänge gab es dagegen bei Baumaterialien aus Holz: Konstruktionsvollholz (-28,0 %) und Dachlatten (-25,3 %) verbilligten sich im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreshalbjahr. Auch die Preise für Bauholz gingen zurück – um 18,6 %.

Trotz einzelner Preisrückgänge: Baumaterialien fast durchgängig teurer als vor der Energiekrise

Trotz der teilweise sinkenden Preise für einzelne Baustoffe lag das Preisniveau im 1. Halbjahr 2023 für nahezu alle Baumaterialien über dem Niveau vor der Energiekrise: Deutliche Teuerungen gegenüber dem 1. Halbjahr 2021 gab es bei den mineralischen Baustoffen wie Kalk und gebrannter Gips (+67,7 %) und Zement (+57,1 %). Energieintensiv hergestellte Baustoffe wie Flachglas, was üblicherweise für Fenster, Glastüren oder -wände verwendet wird, verteuerten sich um 45,4 %. Die Preise für Baustoffe aus Metall insgesamt stiegen im gleichen Zeitraum um rund ein Drittel (+31,6 %). Dabei verdoppelten sich die Preise für Stabstahl (ohne Betonstahl) nahezu (+86,9 %), Betonstahl in Stäben verteuerte sich dagegen vergleichsweise moderat um 13,6 %. Ebenfalls moderat verteuerten sich Bauholz (+13,0 %) und Dachlatten (+10,9 %). Einzig Konstruktionsvollholz war im 1. Halbjahr 2023 billiger als im 1. Halbjahr 2021, und zwar um 16,3 %.

Zum Vergleich: Die Erzeugerpreise stiegen ohne Berücksichtigung der Energiepreise im 1. Halbjahr 2023 zum 1. Halbjahr 2021 um 21,9 %. Insgesamt legten sie im selben Zeitraum um 39,1 % zu.

Zur Meldung

Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2023: -31,6 % gegenüber Vorjahresmonat

Im August 2023 wurde in Deutschland der Bau von 19 300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach teilweise geschätzten Ergebnissen mitteilt, waren das 31,6 % oder 8 900 Baugenehmigungen weniger als im August 2022. Von Januar bis August 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 28,3 %. Dies entspricht einem Rückgang um 69 100 Wohnungen auf 175 500 Wohnungen. Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Deutliche Rückgänge der Baugenehmigungen bei allen Gebäudearten außer in Wohnheimen

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 2023 insgesamt 143 900 Wohnungen genehmigt. Das waren 32,0 % oder 67 700 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um über ein Drittel (-37,8 % beziehungsweise -20 900 Wohnungen) auf 34 400 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern hat sich die Zahl genehmigter Wohnungen sogar mehr als halbiert (-52,5 % beziehungsweise -11 100) auf 10 100. Auch bei der Gebäudeart mit den insgesamt meisten Wohnungen, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich und zwar um mehr als ein Viertel (-28,0 % beziehungsweise -36 400) auf 93 600. Nur die Wohnheime konnten einen Anstieg auf 5 800 neu errichtete Wohnungen verzeichnen (+13,5 % beziehungsweise +700).

Tarifinformation: Erste Verhandlungen zum Vergütungs- und Manteltarifvertrag

Die Tarifkommission von IG BAU und ver.di hat in ihrer Sitzung am 9. Oktober 2023 die gemeinsame Forderung für die Tarifrunde 2024 beschlossen.

Die Forderung besteht im Kern aus:
– 375 Euro Sockelbetrag und
–  7,9 % Entgelterhöhung
für eine Laufzeit von 12 Monaten.

Die Gewerkschaften schlagen zudem vor, die Lohn- und Gehaltsgruppen zukünftig zu vereinheitlichen sowie zu erweitern.

Am 12.10.2023 hat in Düsseldorf die erste Verhandlungsrunde zum Vergütungstarifvertrag stattgefunden.

Die Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes hat die Forderungen als deutlich überzogen zurückgewiesen. Es wurde  auf die Unternehmen der Branche zukommenden Belastungen hingewiesen.

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, dass die Verhandlungen am 24.10.2023 in Düsseldorf fortgesetzt werden. Die Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes hat zugesagt, ein Angebot vorzubereiten.

Wir werden über den weiteren Fortgang der Verhandlungen berichten.

Die Verhandlungen zur Modernisierung des Manteltarifvertrages sind am 11.10.2023 zunächst beendet worden. Die getroffenen Vereinbarungen müssen von den maßgeblichen Gremien der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbandes noch beschlossen werden. Wir werden auch hierüber informieren.

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Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtete Wohnungsunternehmen (vgl. § 2 Abs. 1 GwG) haben sich unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG). Ein ausführliches GdW-Rundschreiben zum Thema finden Sie am Beitragsende zum Herunterladen.

Die Pflicht zur Registrierung besteht, sobald die Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wird, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2024.

Die Registrierung muss im Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erfolgen: https://goaml.fiu.bund.de/Home

Aus den beigefügten Anlagen 2 und 3 wird ersichtlich, dass der Registrierungsvorgang nicht unterschätzt werden darf. Es ist daher zu empfehlen, nicht bis zum Jahresende mit der Registrierung zu warten, sondern diese rechtzeitig vorzunehmen. Zwar ist es aktuell noch nicht mit Bußgeld bewährt, wenn keine Registrierung erfolgt. Allerdings ist die Registrierung erforderlich, um eine eventuell nötige Verdachtsmeldung abzugeben. Insofern sollte nicht gewartet werden, bis einmal eine Verdachtsmeldung nötig ist, da der dann anstehende Registrierungsvorgang die Verdachtsmeldung verzögern könnte. Dies würde dann wiederum bußgeldbewährt sein (vgl. § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG). Ferner gewinnt man zum Teil erst durch die Registrierung und den entsprechenden Einblick in das System die Kenntnis darüber, was konkret, in welcher Form und wie gemeldet werden muss.

GdW-Rundschreiben
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

Seminarhinweis: “Prokuristen in Wohnungsunternehmen: Rechte, Pflichten und Haftung” am 9. November

In diesem Seminar erweitern und verfestigen Sie Ihr Wissen über die Rechte und Pflichten als Prokurist in einem Wohnungsunternehmen. Dabei werden sowohl zentrale Themen des Gesellschaftsrechts, als auch arbeits- und haftungsrechtliche Fragen aufgegriffen.

Gemeinsam mit den anderen Kursteilnehmern lernen und diskutieren Sie, wie Sie in der Funktion als Prokurist rechtssicher und souverän agieren können. Komplexere Fragen von besonderem Interesse können Sie gern im Vorfeld an die Referentin übermitteln, um diese in der Veranstaltung gemeinsam zu erörtern.

Als Mitglied des Vorstandes oder Geschäftsführer vertiefen Sie Ihr Wissen, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern im Führungskreis zu intensiveren und durch Arbeitsteilung Ressourcen zu gewinnen.

Das Seminar bietet den Teilnehmern daher einen Überblick über alle wesentlichen Fragestellungen zur Rechtsstellung des Prokuristen

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