Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erbwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.

Im Wohngeldgesetz (§ 43 Absatz 1) ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) garantiert eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat am 27. September 2024 zugestimmt, so dass das Wohngeld rechtzeitig zum 1. Januar 2025 angepasst wird. Mit der Dynamisierung werden private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert. Wer arbeitet und wenig verdient oder wer eine geringe Rente bekommt, wird vor hohen Nebenkosten und steigenden Mieten geschützt.

Die Dynamisierung in Zahlen
  • Das Wohngeld-Plus steigt zum 1. Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent.
  • Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021–2023.
  • Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte in 2025 um mehr als 100 000 Haushalte sinken, mit der Dynamisierung wird eine Stabilisierung der Empfängerhaushalte erreicht.
Weitere Informationen des BMWSB

Bundesrat verabschiedet Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Der Deutsche Bundesrat hat das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen. Zum 01.01.2025 treten nachfolgende Änderungen im Mietrecht in Kraft, über die der Fachausschuss Recht in seiner Sitzung am 14.11.2024 beraten hat:

  • Belegeinsicht in elektronischer Form bei BK-Abrechnungen,
  • Verzicht auf die Schriftform im Gewerberaummietrecht,
  • Widerspruch gegen die Kündigung in Textform.

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier:

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Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im September 2024: -12,4 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2024 gegenüber dem von umfangreichen Großaufträgen geprägten August 2024 kalender- und saisonbereinigt um 12,4 % gesunken. Dabei nahm der Auftragseingang im Tiefbau um 11,6 % und im Hochbau um 13,6 % ab.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2023 nahm der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang um 11,5 % ab. Der nominale (nicht preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe lag 9,5 % unter dem Vorjahresniveau.

In den ersten drei Quartalen 2024 sanken die kalenderbereinigten Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 2,0 % und nominal um 0,5 %.

Auch der Umsatz nimmt im September ab

Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe nahm im September 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,7 % ab. Der nominale Umsatz sank im gleichen Zeitraum um 1,4 % auf 10,1 Milliarden Euro. Dabei sank der Umsatz im Hochbau real um 11,2 % (nominal: -9,4 %), während er im Tiefbau um 4,5 % anstieg (nominal: +7,3 %).

In den ersten drei Quartalen 2024 sanken die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 1,4 %, nominal nahmen sie um 0,1 % zu.

Die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen nahm im September 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 % ab.

Jedes fünfte Unternehmen nutzt künstliche Intelligenz

Jedes fünfte Unternehmen (20 %) in Deutschland nutzt Technologien der künstlichen Intelligenz (KI). Erfasst sind dabei rechtliche Einheiten mit mindestens zehn Beschäftigten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen für das Jahr 2024 mitteilt, ist damit innerhalb eines Jahres die Nutzung von KI um 8 Prozentpunkte gestiegen. 2023 nutzte etwa jedes achte Unternehmen (12 %) künstliche Intelligenz. 2021 wurde die Nutzung von KI erstmals erhoben, wobei etwa jedes neunte Unternehmen (11 %) angab, diese zu nutzen.

Große Unternehmen ab 250 Beschäftigten setzen im Jahr 2024 deutlich häufiger KI-Technologien ein als mittlere und kleine Unternehmen. So nutzt jedes zweite Großunternehmen (48 %) KI, aber nur jedes vierte (28 %) mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und jedes sechste (17 %) kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten. In allen Größenklassen wird KI im Vergleich zum Vorjahr häufiger genutzt (Großunternehmen: +13 Prozentpunkte, mittlere Unternehmen: +12 Prozentpunkte, kleine Unternehmen: +7 Prozentpunkte).

Unternehmen, die KI einsetzen, nutzen am häufigsten Technologien zur Analyse von Schriftsprache beziehungsweise Text Mining (48 %), Technologien zur Spracherkennung (47 %) sowie Technologien zur Erzeugung natürlicher Sprache (34 %).

Diese Technologien werden vorrangig für Marketing oder Vertrieb (33 %), für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse (25 %), zur Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen oder das Management (24 %) sowie für Buchführung, Controlling oder Finanzverwaltung (24 %) genutzt.

Fehlendes Wissen ist häufigster Grund für Nichtgebrauch von KI

Von den Unternehmen, die bisher keine KI-Technologien nutzen, haben 18 % deren Einsatz bereits in Betracht gezogen. Nach den Gründen für den Nichtgebrauch gefragt, nannten diese Unternehmen: Fehlendes Wissen (71 %), Unklarheit über die rechtlichen Folgen (58 %), Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre (53 %), Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der Daten (45 %), Inkompatibilität mit vorhandenem Bestand an Geräten, Software und Systemen (44 %), zu hohe Kosten (28 %) und ethische Überlegungen (23 %). 21 % dieser Unternehmen schätzen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen als nicht sinnvoll ein.