Aktuelle Nachrichten

Wohnungsgenossenschaftliche Tagung am 5.12.2024 in Nürnberg

„Zukunft für den bezahlbaren Wohnungsbau (über-)Regierung und Handlungsansätze

Der VdW Bayern ist seit vielen Jahren Mitglied der Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen an der FAU Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und unterstützt damit den Aus-tausch zwischen Wissenschaft, Forschung und Praxis. Ein wichtiges und etab-liertes Forum dieses Austausches ist die jährlich stattfindende Fachtagung des Forschungsinstituts.

2024 geht es um die „Zukunft für den bezahlbaren Wohnungsbau – (Über-)Regulierung und Handlungsansätze“.

Nach der Einführung von Prof Dr. Matthias Wrede, Vorstandsvorsitzender des Forschungsinstituts, referiert Dr. Christian Oberst vom Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, über die „Optionen für bezahlbaren Neubau“. Prof. Dr. Torsten Bölting, Geschäftsführer InWIS, Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung GmbH, Bochum, stellt aus seiner Beratung „Handlungsansätze für Bauherren, Planende und Kommunen zum bezahlbaren und zukunftsfähigen Wohnungsbau“ vor. Nach der Mittagspause hinterfragt Hans Maier, Verbandsdirektor des VdW Bayern, die aktuell diskutierten „Perspektiven für bezahlbaren Wohnungsbau – Genehmigungsverfahren, Bauvorschriften und Gebäudetyp-E auf dem Prüfstand“. Aus der Praxis berichten dazu Julius Klaffke, Vorstand der Genossenschaft Das große kleine Haus eG, und Jörg Gröpke, Vorstand der Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG.

Wann:
5.12.2024, 10:00 bis 15:00 Uhr

Wo:
eckstein – Das Haus der evang.-luth. Kirche
Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg

Wir freuen uns auf den Austausch.
Anmeldung per E-Mail unter info@genossenschaftsinstitut.de.

Programm

wohnen 5/2024

Seminarhinweis “Megatrend KI: Wie Wohnungsunternehmen im Marketing und PR-Bereich bereits heute von der Zukunftstechnologie profitieren” am 6.11.2024

Künstliche Intelligenz kann Mietermagazin-Texte schreiben, dazu täuschend echte Bilder auf Knopfdruck generieren und Zielgruppen mit verblüffender Präzision ausfindig machen. Sie erfahren, was hinter dieser Technologie steckt und wie andere Wohnungsunternehmen sie schon heute im Marketing einsetzen. Wir loggen uns zudem gemeinsam in diverse KI-Tools ein und testen sie auf unterschiedliche Einsatzzwecke.

“Nicht künstliche Intelligenz bedroht Ihren Arbeitsplatz – sondern Menschen, die wissen, wie man sie bedient.”

Inhalte:
  • Überblick: Es muss nicht gleich der Terminator sein. Die unterschiedlichen Arten von KI – und welche heute schon von echtem Nutzen sind.
  • Texte auf Knopfdruck: Wir lassen ChatGPT, Bard und Co. für uns arbeiten
  • Bilder auf Knopfdruck: Löst DALL·E Stock-Datenbanken ab?
  • Targeting per Machine Learning: Wie Sie Google und Meta Ihre Zielgruppen finden lassen – und worauf es dabei ankommt
  • Kostenlose Tools, mit denen Sie sich schon heute die Arbeit erleichtern können.
Zur Anmeldung

Europäische Kommission veröffentlicht ersten Leitfaden zur EPBD

Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2024 den ersten von einer Reihe von Leitfäden veröffentlicht, die den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der überarbeiteten Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht unterstützen sollen.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der in Artikel 17 (15) enthaltenen Verpflichtung, finanzielle Anreize für die Installation neuer Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zu beenden.

Der Leitfaden klärt verschiedene Begriffe wie „autonome Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“ und „Hybridheizsystem“ sowie die Begriffe „Installation“ und „finanzielle Anreize“. Außerdem enthält der Leitfaden Beispiele. So wird z.B. erläutert, dass der Einbau neuer Erdgas-, Öl- oder Kohleheizkessel nicht mehr subventioniert oder durch zinsgünstige Darlehen oder Steuervergünstigungen gefördert werden darf.

Es werden aber auch Formen von Anreizen genannt, die weiterhin möglich sind. So können z.B. hybride Heizsysteme, die einen Heizkessel mit einem Wärmeerzeuger kombinieren, der erneuerbare Energien nutzt, nur dann gefördert werden, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien erheblich ist. Die Förderung muss im Verhältnis zum Anteil erneuerbarer Energien stehen.

Aber es werden auch Ausnahmen genannt. Beispielsweise die Beibehaltung bereits genehmigter Anreize aus EU-Mitteln, die Finanzierung zusätzlicher Kosten für die Umstellung auf die Verwendung erneuerbarer Gase in einem Heizkessel, die Unterstützung für die Wartung, Reparatur oder Stilllegung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln oder Einkommensbeihilfen für das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Darüber hinaus können Anreize, die bereits auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene gewährt und einem einzelnen Begünstigten mitgeteilt wurden, weiterhin ausgezahlt werden.

Zum Europabrief

Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist seit dem 17.10.2024 das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen in Kraft.

Das Wichtigste:
  • Im WEG wird eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen.
  • Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sog. privilegierten Maßnahmen aufgenommen.
  • Die Ausnahmen von der Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten werden für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erweitert.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier:

Download

Aktuelle Beschlussfassung des Bundesrates zur Gefahrstoffverordnung – Erneuter Erfolg der Verbandsarbeit

Wie bereits mehrfach angekündigt, hat sich am Freitag, den 18.10.2024 der Bundesrat u.a. mit der novellierten Gefahrstoffverordnung befasst und diese auch beschlossen. Dankenswerterweise erfolgte der Beschluss ohne Aufnahme der von den bereits am 07.10.2024 tagenden Bundesrats-Ausschüsse empfohlenen Erkundungspflichten für Veranlasser (Auftragnehmer).

Dies ist ein erneuter großer Erfolg der wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbandsarbeit!

Wie der GdW und die Regionalverbände am letzten Dienstag in einem gemeinsamen Rundschreiben an alle Bundesländer verkündeten, hätten die neuen Ausschussempfehlungen teilweise den Kabinettsentwurf wieder deutlich verschärfen und damit zu einem massiven Hemmnis bei sämtlichen Maßnahmen im Gebäudebestand werden können. Entsprechend baten wir die Bundesländer im Gegenzug, diese Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse abzulehnen und stattdessen dem Kabinettsbeschluss vom 21.08.2024 zuzustimmen. Dem wurde offensichtlich im Bundestag nahezu vollständig entsprochen. Nahezu vollständig bedeutet in der neuen Gefahrstoffverordnung, dass zwar einige kleinere Änderungen vorgenommen worden sind, aber immerhin der ursprünglich beabsichtigte Asbestgeneralverdacht für alle vor 1993 errichteten Objekte/Gebäude und auch die beabsichtigte Erkundungspflicht der Veranlasser/Auftraggeber gestrichen wurde.

Dies hilft aus unserer Sicht allen beteiligten Akteuren im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch des guten Wohnens viel besser als die angestoßenen Zwischenlösungen im Verlauf der Novellierung der Gefahrstoffverordnung.

Der Bundesgesetzgeber muss nun selbst die Änderungen übernehmen, beschließen und bekannt machen. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie erneut informieren.

GdW-Rundschreiben:
Bundesrats-Beschluss

Grundsteuer Bayern – Achtung: Ablauf Fristen für Änderungsanzeigen

Folgewirkungen der Grundsteuerreform nach dem Flächenmodell in Bayern

Änderungen an Grundstücken, die Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer haben, sind regelmäßig gegenüber der Finanzverwaltung anzuzeigen.

Änderungen der Verhältnisse
Die Grundsteuererklärungen für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 waren den zuständigen Finanzämtern in Bayern aufgrund einer Verlängerung der Abgabefrist längstens bis zum 30.04.2023 zu übermitteln.

Mit der Grundsteuererklärung war zur Durchführung der Feststellung von Flurstücks- und Gebäudeflächen sowie von Äquivalenzbeträgen auf die Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 abzustellen. Abweichend von der bundesgesetzlichen Regelung findet in Bayern keine weitere (turnusmäßige) Hauptfeststellung statt.

Außerhalb des Hauptfeststellungszeitpunkts sind Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe der Flächen oder der Äquivalenzbeträge auswirken oder zu einer Nachfeststellung oder der Aufhebung der Flächen oder der Äquivalenzbeträge führen können, auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres (01.01.) zusammengefasst anzuzeigen.

Gleiches gilt für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags insbesondere aufgrund von Änderungen in der Nutzung und in den Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen.

Nach dem 01.01.2022 eingetretene Änderungen der Verhältnisse sind anzuzeigen (Frist vgl. nachfolgend). Änderungen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 beeinflussen bereits die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den Hauptveranlagungszeitpunkt 01.01.2025.

Anzeigepflicht und Verfahren in Bayern

Die Anzeigen sind spätestens bis zum 31.03. des Jahres abzugeben, das auf das Jahr folgt, in dem sich die Verhältnisse geändert haben. Die Anzeigen sind Steuererklärungen i. S. d. Abgabenordnung, die grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln sind. Bei Nichterfüllung oder bei nicht fristgerechter Erfüllung der Anzeigepflicht ist ein Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 1 oder 2 AO unter den dort genannten Voraussetzungen festzusetzen.

Die Frist zur Abgabe von Grundsteueränderungsanzeigen auf die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 und 01.01.2024 sind allgemein jeweils bis zum 31.12.2024 verlängert worden.

Feststellungen erfolgen durch das Finanzamt nur, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Ebenso wird der Grundsteuermessbetrag insbesondere dann neu festgesetzt, wenn der Grundsteuermessbetrag, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem entsprechenden Betrag des letzten Festsetzungszeitpunkts nach unten abweicht. Dasselbe gilt, wenn sein auf den Grund und Boden entfallender Anteil abweicht oder sein auf das Gebäude entfallender Anteil um mehr als 5,00 € nach oben abweicht.

Änderungen, die eine Zurechnungsfortschreibung zur Folge haben, wie z. B. der Eigentumsübergang an einem Grundstück (Kauf/Verkauf), bedürfen keiner Anzeige des Steuerpflichtigen.

Die Anzeigen sind im Regelfall von demjenigen abzugeben, dem das Grundstück zuzurechnen ist. In Erbbaurechtsfällen ist der Erbbauberechtigte verpflichtet, die Anzeige abzugeben. Der Erbbauverpflichtete hat an der Erklärung oder Anzeige mitzuwirken.

Anwendungsbeispiele
Fälle, die zu einer Anzeigepflicht führen, können u. a. sein:

• Grundstücksteilung
• Grundstücksvereinigung
• Gebäudeabriss
• Gebäudeneubau
• Gebäudeaufstockung
• Gebäudeanbau
• Balkonanbauten
• Nutzungsänderung Wohnung/Gewerbe
• Eintritt/Wegfall Baudenkmal
• Änderungen bei den Bindungen des sozialen Wohnungsbaus aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Wohnraumförderung
• Eintritt/Wegfall partielle (Ertrag)steuerpflichtig für Rechtsform der Genossenschaft

Fazit
Es empfiehlt sich, den Grundstücksbestand des Unternehmens turnusmäßig, d. h. jährlich auf u. a. die oben beispielhaft dargestellten Veränderungen zu prüfen. Änderungen bei betroffenen Grundstücken (= wirtschaftliche Einheiten) sind im Rahmen einer Grundsteuererklärung dem Finanzamt bis zum 31.03. des Folgejahres in jedem Fall anzuzeigen. Die Beurteilung über die Feststellung geänderter Grundsteueräquivalenzbeträge und einer geänderten Festsetzung des Grundsteuermessbetrags obliegt der Finanzverwaltung unter Berücksichtigung der oben genannten Bedingungen und Grenzen.

Für Grundsteueränderungsanzeigen auf die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 (Änderungen in 2022) und 01.01.2024 (Änderungen in 2023) wurde die Abgabefrist jeweils bis 31.12.2024 verlängert. Eingetretene und noch eintretende Änderungen im Jahr 2024 sind weiterhin bis 31.03.2025 anzuzeigen.

Flächennutzung in Bayern: 12,3 Prozent dienen Siedlung und Verkehr

Nach aktuellen Auswertungen des Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) der Vermessungsverwaltung durch die Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik beläuft sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bayern zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 870 297 Hektar (ha), das sind 12,3 Prozent der bayerischen Landesfläche (70 542 km²). Gegenüber dem Vorjahr nimmt die Siedlungs- und Verkehrsfläche um 4 521 ha bzw. 0,5 Prozent zu. Das bedeutet, dass in Bayern im Jahr 2023 im Durchschnitt jeden Tag eine Fläche von 12,4 ha – das entspricht in etwa der Fläche von 17 Fußballfeldern (105m x 68m) – zusätzlich für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen wurde. Da die Siedlungs- und Verkehrsfläche in erheblichem Umfang Grün- und Freiflächen umfasst, kann der Flächenverbrauch allerdings nicht mit Versiegelung (Überbauung, Betonierung, Asphaltierung o. a.) gleichgesetzt werden. So umfassen beispielsweise die dem Wohnbau oder der Industrie- und dem Gewerbe zugerechneten Flächen neben den bebauten auch alle zugehörigen (unbebauten) Freiflächen, wie zum Beispiel Hofräume, Spielplätze, Grünflächen oder Stellplätze.

Deutlicher Zuwachs bei den Flächen für Versorgungsanlagen

38,4 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bayern (ohne Bergbau und Tagebau/Grube/Steinbruch) entfallen auf Verkehrsflächen, also auf Straßen, Wege, Plätze, Schienen- und Luftverkehrsflächen sowie Flächen, die an Land den Schiffsverkehr betreffen. Im Vorjahresvergleich nimmt die Verkehrsfläche um 0,1 Prozent bzw. 475 ha zu. Im Jahr 2022 lag die Zunahme noch bei 787 ha.

Deutlich größer ist hingegen mit 1 399 ha der Zuwachs bei den Wohnbauflächen (+0,6 Prozent), die zudem mehr als ein Viertel (25,9 Prozent) der Siedlungs- und Verkehrsfläche insgesamt repräsentieren. Auch hier ist ein Rückgang im absoluten Zuwachs zu verzeichnen, da der Wert im Jahr 2022 bei 1 955 ha lag.

Fast 80 Prozent der Kraftwerksflächen sind Photovoltaikanlagen auf Freiflächen

Industrie- und Gewerbeflächen wuchsen im Jahr 2023 um 2 179 ha bzw. 2,2 Prozent auf einen Wert von 99 149 ha. Gut zwei Drittel des Zuwachses (1 506 ha) entfällt auf sogenannte „Versorgungsanlagen“, unter denen u.a. die Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erfasst werden. Somit geht ein Drittel (33,3 Prozent) des Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bayern insgesamt auf Versorgungsanlagen zurück. In absoluten Zahlen, die den Statistikern in diesem Jahr erstmals zur Verfügung stehen, liegen die Flächen für Kraftwerke bei 12 857 ha, was 77,6 Prozent der Flächen für Versorgungsanlagen entspricht. Dabei können mit 10 245 ha 79,7 Prozent der Kraftwerksflächen den Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zugeordnet werden. In Summe entfallen auf die Nutzungsarten „Industrie und Gewerbe“, „Handel und Dienstleistung“, „Versorgung“ und „Entsorgung“ 11,4 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche.

81 Hektar mehr für Sport, Freizeit und Erholung

Eine Zunahme um 81 ha (+0,1 Prozent) verzeichnen die Statistiker bei den Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen. Insgesamt entfallen 6,5 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche Bayerns auf diese Nutzungsart.

Der Anteil der Flächen gemischter Nutzung (Wohnen und Gewerbe) an der Siedlungs- und Verkehrsfläche bleibt bei 13,9 Prozent. Diese Flächen nahmen im Jahr 2023 um 277 ha (+0,2 Prozent) zu.

Sonstige Flächen – hierzu gehören u. a. Flächen „besonderer funktionaler Prägung“ (Flächen mit öffentlichen Gebäuden, historische Anlagen u. ä.), aber auch Friedhöfe oder Halden – nehmen zwischen Ende 2022 und Ende 2023 um 109 ha (+0,3 Prozent) zu. Ihr Anteil an der Siedlungs- und Verkehrsfläche liegt Ende 2023 bei rund 3,9 Prozent.

Oberbayern mit höchstem – Oberfranken mit niedrigstem Flächenverbrauch

In den Regierungsbezirken liegt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der jeweiligen Gesamtfläche zwischen 11,0 Prozent (Oberpfalz) und 14,1 Prozent (Mittelfranken). Den prozentual gesehen deutlichsten Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche gibt es im Jahr 2023 mit einem Plus von 0,77 Prozent (819,3 ha insgesamt) in der Oberpfalz. Die kleinste Zuwachsrate errechnen die Statistiker mit 0,40 Prozent (406,3 ha insgesamt) für den Regierungsbezirk Mittelfranken. In absoluten Zahlen reicht der Flächenverbrauch mit 1 045,1 ha (+0,48 Prozent) in Oberbayern bis 380,8 ha (+0,43 Prozent) in Oberfranken.

Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2024: -6,8 % zum Vorjahresmonat

Im August 2024 wurde in Deutschland der Bau von 18 300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 6,8 % oder 1 300 Baugenehmigungen weniger als im August 2023. Im Zeitraum von Januar bis August 2024 wurden 141 900 Wohnungen genehmigt. Das waren 19,3 % oder 33 900weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im August 2024 insgesamt 14 800 Wohnungen genehmigt. Das waren 7,2 % oder 1 100 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis August 2024 wurden 116 800 Neubauwohnungen genehmigt und damit 21,2 % oder 31 400 weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 26,6 % (-9 200) auf 25 300 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 13,9 % (-1 400) auf 8 700. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 19,6 % (-18 300) auf 75 400 Wohnungen.

WohWi im Dialog 2024 – Die Zukunft des bezahlbaren Wohnens

Herbsttagung der Wohnungswirtschaft Bayern in Reit im Winkl

550 Anmeldungen, 40 Referentinnen und Referenten, 15 Stunden Programm und viel Sonnenschein – die Wohnungswirtschaft Bayern traf sich in Reit im Winkl zur traditionellen Fachtagung WohWi im Dialog. Trotz des milden Herbstwetters war die Stimmung bei den Teilnehmern verhalten. „Als Verband würden wir lieber andere Rekorde verkünden als unsere Spitzen-Teilnehmerzahl“, sagte der Verbandsvorsitzende Wolfgang Bonengel bei seiner Begrüßung mit Blick auf die sinkenden Baugenehmigungszahlen im Freistaat. Die Wohnbaukrise bewegt die Wohnungswirtschaft. Das spiegelte sich an den Themen der Tagung wider. Ein kleiner Einblick: Impulse für mehr Wohnungsbau, Klimapfad für den Wohnungsbestand, serielles und modulares Bauen.

Die Baukrise bewegt auch die gastgebende Gemeinde Reit im Winkl. „Eins vorweg, es geht uns gut. Wir brauchen aber dringend bezahlbare Wohnungen für Angestellte im Ort. Das Thema treibt uns um,“ informierte der Erste Bürgermeister Matthias Schlechter bei seinem Überblick. Neben der Schwierigkeit an bezahlbares Bauland zukommen, bemängelte er auch die „fehlende Elastizität“ der Behörden bei Bauvorhaben. Damit waren schon einmal zwei zentrale Themen angesprochen.

Punktlandung beim Wohnbau-Booster Bayern sorgt für knappe Fördermittel

Schwere Zeiten also für die Wohnungswirtschaft und auch für das Bayerische Bauministerium. Der Freistaat hat zwar mit 1,1 Mrd. Euro noch nie so viele Wohnraumfördermittel für den Wohnungsbau bereitgestellt wie in diesem Jahr. Doch die Mittel werden dem Bauministerium förmlich aus der Hand gerissen, berichtete Staatsminister Christian Bernreiter. Die Hoffnung der Wohnungswirtschaft auf eine Aufstockung der Mittel konnte der Bauminister nicht erfüllen. „Mehr Geld wird es nicht geben. Der Doppelhaushalt steht. So realistisch müssen wir sein“, betonte der Bauminister. Angesichts der begrenzten Fördermittel müssten in Bayern aller Wahrscheinlichkeit nach erstmals Projekte priorisiert werden. „Sie haben hier als verlässliche Partner sicher Priorität“, sagte Bernreiter zu den anwesenden Vertretern der sozial orientierten Wohnungswirtschaft. Das Ziel müsse sein, mit begrenzten Mitteln für möglichst viele Menschen über einen möglichst langen Zeitraum bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Zurecht verwies er dabei auch auf die Bundesregierung in Berlin, die dem im Koalitionsverlag festgeschriebenen Ziel von 100.000 geförderten Wohnungen jährlich zu wenige entsprechende Maßnahmen folgen ließ.

Für kostengünstigeren und schnelleren Wohnungsbau hatte der Bauminister einige Impulse mit nach Reit im Winkl gebracht. Der Freistaat habe das Ziel, eine effiziente und vereinfachte Verwaltung anzubieten, um Bauvorhaben schneller realisieren zu können. „Wir wollen das Anträge schneller bearbeitet werden und wir wollen eine Ausweitung der Verfahrensfreiheit sowie die Aufstockung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken erleichtern“, sagte Bernreiter. Diese Punkte seien im Modernisierungsgesetz verankert, das dem Bayerischen Landtag aktuell vorliegt. Eine der geplanten Maßnahmen sei zudem das Stellplatzrecht mit Obergrenzen in die Hand der Kommunen zu geben. Dabei nannte er ein Negativbeispiel bei der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim, die selbst bei einem Bauprojekt in Ingolstadt mit 433 Wohnungen 480 Stellplätze schaffen musste. „An dieses Thema müssen wir ran“, so der Staatsminister.

Auch beim digitalen Bauantrage gehe es in Bayern voran, 88 der 138 Baugenehmigungsbehörden sind bereits digital unterwegs. Und hier gehe es jetzt zügig weiter voran.

Da im Augenblick die Mittel für die Wohnraumförderung knapp sein, müsse man das Instrument der Abschreibungsmöglichkeiten gestalten, sagte Bernreiter mit Blick auf GdW-Präsidenten Axel Gedaschko. Er habe bei der Sonderbauministerkonferenz in Passau seine Kolleginnen und Kollegen davon überzeugen können. „Wir fordern dauerhafte Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Mietwohnungsbau. Und wir fordern Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen und für selbstgenutzten Wohnraum“, erklärte der Bauminister.

Bayern habe beim Wohnungsbau gezeigt, was man alles anschieben kann. Auch die Bundesregierung könne an viel mehr Stellschrauben anpacken. Schließlich habe man eine gemeinsame Verantwortung.

Bauminister Christian Bernreiter und Moderatorin Ursula Heller. Alle Bilder: Klaus D. Wolf

Was für die Wohnungswirtschaft Bayern wichtig ist

Bezahlbare Wohnungen bauen und gleichzeitig einen klimaneutralen Gebäudebestand schaffen – vor dieser Herkulesaufgabe steht die Wohnungswirtschaft. “Im Augenblick ist die Lage für unsere Mitgliedsunternehmen schwierig“, fasst Verbandsdirektor Hans Maier zusammen. Der Wohnungsneubau gleiche einem Drama. Für die Jahre 2024 und 2025 erwartet er einen massiven Rückgang bei den Baufertigstellungen. Und die Umsetzung der Klimaschutzziele ist für den Verbandschef nur möglich, wenn eine Wende bei der Klimapolitik erfolgt.

Der Wohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten sei ohne Fördermittel nicht mehr möglich. Durch die Wohnungsbauprogramme des Freistaats hätten die Unternehmen seit 2015 die Neubauplanungen hochgefahren und Rekordsummen investiert. Insgesamt bauten die Verbandsunternehmen seitdem mehr als 32.000 neue Wohnungen – bezahlbar und mit einem hohen Standard. Inzwischen gebe es aber einen regelrechten Wettbewerb um die knappen Fördermittel. Neben den sozial orientierten Wohnungsunternehmen würden nun auch neue Akteure mit Fördermitteln Wohnungen errichten. „Das Bauen und Verkaufen von geförderten Wohnungen darf dabei aber nicht zum Geschäftsmodell werden“, fordert Maier. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen schlägt deshalb längere Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen vor. 25 Jahre sind für geförderte Wohnungen zu kurz. „Mit längeren Bindungen bleiben die Mieten auch länger bezahlbar“, erläutert Maier. Der Verbandsdirektor appelliert darüber hinaus an den Freistaat, die Fördermittel zu erhöhen.

Angesichts enormer Kosten und knapper Mittel braucht es laut dem Verband für einen dauerhaft funktionierenden Wohnungsbau nicht nur mehr Förderung, sondern auch ausreichend bezahlbare Grundstücke, eine Bremse bei den Baukostensteigerungen, steuerliche Anreize und ein Zinsförderprogramm für bezahlbaren Wohnungsbau.

Wohnungswirtschaft fordert Wende bei der Klimapolitik

Zahlreiche Verbandsmitglieder hätten in den letzten Jahren ihren Klimapfad für die Bestandsanierung ausgearbeitet. Das ernüchternde Ergebnis: Wer keinen Zugang zu Fernwärme hat, kann derzeit weder die Vorgaben der Europäischen Kommission noch die bundesdeutschen, die bayerischen oder individuelle kommunale Klimaziele erreichen. Für die nötigen Investitionskosten fehle schlichtweg das erforderliche Eigenkapital. Deshalb fordert der Verband ein Umdenken.

„Für uns ist es ein Irrweg, mit Dichten und Dämmen besonders hohe Energieeffizienzstandards im Bestand zu erreichen“, erklärt Maier. Die knappen Mittel der Unternehmen seien hier nicht effizient eingesetzt. Die Wohnungswirtschaft fordert stattdessen bezahlbare Energieeffizienzstandards und ergänzend einen Fokus auf die Versorgung mit erneuerbaren Energien. „Das große Ziel ist die Klimaneutralität im Gebäudebestand – hierfür brauchen die Unternehmen größere Entscheidungsfreiheit. Wo grüne Energie einfach erschlossen werden können, müsse diese auch in den Fokus gestellt werden – und nicht eine überbordende und nicht mehr bezahlbare Gebäudedämmung“, so der Verbandsdirektor. Egal, ob die Unternehmen auf hohe Dämmung oder erneuerbare Energien setzen – für eine erfolgreiche Klimawende wird es über die nächsten Jahrzehnte stetige und verlässliche Förderprogramme brauchen.

Verbandsdirektor Hans Maier: Was für die Wohnungswirtschaft Bayern wichtig ist.

Zur Zukunft des bezahlbaren Wohnens in Bayern, Deutschland und Europa

Über die Zukunft des bezahlbaren Wohnens diskutierten im Anschluss Bauminister Christian Bernreiter, Christian Doleschal, Mitglied des Europäischen Parlaments, BSG-Allgäu-Vorständin Tanja Thalmeier und GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Die EU hat einen direkten und indirekten Einfluss auf nationale Gesetze und wirkt unter anderem durch Gebäuderichtlinien, Antidiskriminierungsvorschriften in der Wohnungsbelegung, Finanzmarktregulierungen unmittelbar auf den Wohnungssektor ein. Mit Dan Jørgensen gibt es nun erstmals einen EU-Kommissar für Wohnen und Energie. „Ist das eine gute oder eine schlechte Nachricht?“, wollte Moderatorin Ursula Heller wissen. Für GdW-Präsident Axel Gedaschko steht fest: „Europa hat in vielen Politikfeldern die Kernkompetenz“. Die Schaffung eines eigenen Zuständigkeitsbereichs für den Wohnungsbau in der EU-Kommission sei deshalb eine gute Nachricht. Zwar ist der Wohnungsbau keine originäre Kompetenz der EU, sondern der Mitgliedstaaten. Gerade mit Blick auf die unglaubliche Dimension des Themas bezahlbarer Wohnraum in ganz Europa ist diese Art von Unterstützung auf europäischer Ebene aber sehr sinnvoll. Wichtig ist, dass sich die Tätigkeit des neuen Kommissionsmitglieds eben auf eine Unterstützung des Wohnungsbaus in den Mitgliedstaaten und den Regionen ausrichtet – und nicht neue Reglementierung bedeutet. Der EU-Abgeordnete Doneschal erwartet, dass das Thema Wohnen durch den neuen Kommissar ganzheitlicher angegangen wird.

Doch was sind die Stellschrauben für mehr bezahlbaren Wohnungsbau auf europäischer Ebene? Doneschal nennt vier zentrale Punkte: Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Bauprodukte – das würden bereits andere europäische Länder machen, eine Verfahrensvereinfachung im Beihilferecht, eine Reform der Vorschriften beim Eigenkapital, diese sind noch geprägt von der Finanzkrise und schließlich eine Revision des Vergaberechts durch die Europäische Kommission. „Wir haben zu niedrige Schwellenwerte und sollten eine mutige Reform wagen“, betont der EU-Parlamentarier.

In die Zukunft des bezahlbaren Wohnens in Deutschland blickt GdW-Präsident Axel Gedaschko eher pessimistisch. Für den Wohnungsbau gibt es auf Bundesebene zwei Haushalte: Den Klima- und Transformationsfonds beim Wirtschaftsministerium und die Mittel für die soziale Wohnraumförderung des Bundesbauministeriums. Der Klima- und Transformationsfonds sei für die Zukunft bereits völlig überzeichnet. Und das Bundesbauministerium plane immer neue Jahrestranchen für die Wohnraumförderung. Inzwischen bis ins Jahr 2027. „Es wird zukünftig weniger Geld da sein“, sagte Gedaschko. Deshalb müsste die Förderung sinnvoller ausgerichtet werden. Weg von der die Gebäudeeffizienz, hin zum CO2-Verbrauch. „Förderung für zu teure Wohnungen ausgeben können wir uns nicht mehr leisten,“ sagte Gedaschko. Seine Devise lautet deshalb: Schwarzbrot statt Zuckerguss!

Hohe Erwartungen steckt vor allem die Bundespolitik in das serielle und modulare Bauen. Doch die bisher aufgerufenen Angebotspreise überzeugen den bayerischen Bauminister nicht. „Die Preise müssten noch weiter nach unten gehen“, sagte Bernreiter.

Er unterstützt die Wohnungswirtschaft bei der Forderung nach einfacheren Standards. Den Energieeffizienzhausstandard 55 (EH55) hält Berneiter beim Wohnungsneubau für ausreichend. Das sei auch die einhellige Meinung der Bauministerkonferenz. Entscheidend sei doch, was hinten rauskommt. Die CO2-Einsparung dürfe nicht auf das einzelne Gebäude betrachtet werden.

Podiumsdiskussion zur Zukunft des bezahlbaren Wohnens in Bayern, Deutschland und Europa

Europa, Deutschland, Bayern – wie ist die Lage im Freistaat und was fordert die Wohnungswirtschaft Bayern? „Wir brauchen vor allem politische Verlässlichkeit von allen Seiten“, sagt BSG-Allgäu Vorständin Tanja Thalmeier. Im Moment müssten Wohnungsunternehmen beim Bau von Mietwohnungen mit 18 bis Euro Miete pro Quadratmeter kalkulieren, um eine Wirtschaftlichkeit des Projekts zu erzielen. Diese Preise könnten sich die Menschen, die bei der BSG-Allgäu leben allerdings nicht leisten. Deshalb bräuchten Wohnungsunternehmen die Förderung. Denn sonst könnten aktuell keine bezahlbaren Mietwohnungen entstehen. Thalmeier zeigte sich offen für längere Bindungsfristen: „Für uns wäre es kein Problem, wenn die Bindungsfristen erst bei 40 Jahren starten.“

In der Schlussrunde zeigten sich die Teilnehmer einig, dass mehr für das bezahlbare Wohnen getan werden muss. Auf Europäischer Ebene ist die Botschaft für den neuen EU-Kommissar, Mehr Freiheiten, weniger Regulatorik. Für die kommende Bundestagswahl wünscht sich Axel Gedaschko die Devise: Weniger ist mehr. Christian Bernreiter setzt sich für den zweijährigen Vorsitz der Bauministerkonferenz das Ziel, die Prioritäten anders zu setzen. Wir nehmen das Grundrecht wohnen ins Blickfeld und ordnen diesem alles unter. Und was macht die Vorständin einer Wohnungsgenossenschaft zuversichtlich? Das Arbeiten für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft für die Menschen macht Sinn, so Thalmeier.

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Alle Bilder: Klaus D. Wolf