Aktuelle Nachrichten

Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 2. Quartal 2024: +2,3 % zum Vorjahresquartal

Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland lagen im 2. Quartal 2024 um 2,3 % höher als im 2. Quartal 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Preise gegenüber dem 1. Quartal 2024 um 1,0 %. Besonders im Straßengüterverkehr und bei den See- und Luftspeditionen gab es starke Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Verkehr und Lagerei: +3,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Mit +3,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal verzeichnete der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei im 2. Quartal 2024 den stärksten Preisanstieg aller Wirtschaftsabschnitte im Dienstleistungssektor. Maßgeblich dafür waren höhere Preise für Speditionsleistungen, die gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,7 % stiegen. Während im Bereich der Seespeditionen höhere Frachtraten als Folge der Attacken der Huthi-Miliz auf die Handelsschifffahrt im Roten Meer die Preise steigen ließen, führte bei Luftspeditionen ein gestiegenes Volumen an Käufen privater Verbraucherinnen und Verbraucher bei asiatischen Onlinehändlern zu Kapazitätsengpässen und in der Folge zu höheren Preisen. Mit +6,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal gab es auch im Straßengüterverkehr einen deutlichen Anstieg. Neben der Erhöhung der Lkw-Maut zu Jahresbeginn waren gestiegene Lohn- und Personalkosten dafür verantwortlich.

Die Preise in der Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt lagen im 2. Quartal um 4,6 % über denen des Vorjahresquartals, gegenüber dem Vorquartal gab es allerdings einen leichten Rückgang um 1,1 %. Nach dem starken Anstieg im 1. Quartal 2024 (+26,6 % gegenüber dem 4. Quartal 2023) infolge der Krise im Roten Meer haben sich die Preise auf dem hohen Niveau stabilisiert.

Ebenfalls stark stiegen die Preise für sonstige Post-, Express- und Kurierdienste mit +5,1 % gegenüber dem Vorjahresquartal, bedingt durch höhere Energiekosten sowie gestiegene Personalkosten zu Jahresbeginn.

Information und Kommunikation: +1,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Im Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation gab es mit +1,2 % einen leichten Preisanstieg gegenüber dem Vorjahresquartal. Anfang des Jahres gestiegene Personalkosten als Reaktion auf die Preissteigerungen des Jahres 2023 sowie die Personalknappheit durch Fachkräftemangel in der IT-Branche führten insbesondere in der IT-Beratung (+2,5 %) und der Softwareentwicklung (+2,4 %) zu etwas höheren Preisen gegenüber dem Vorjahresquartal. Demgegenüber fielen wegen sinkender Kosten sowohl die Preise für leitungsgebundene (-3,5 %) als auch drahtlose Telekommunikation (-5,7 %).

Grundstücks- und Wohnungswesen: +1,4 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Im Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen gab es mit +1,4 % einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal. Maßgeblich dafür verantwortlich waren mit +2,3 % die Vermietungen von Immobilien, wobei die sogenannten Indexmieten als vertraglich fixierte Anpassung, zum Beispiel an den im Jahr 2023 stark gestiegenen Verbraucherpreisindex, einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu leisteten.

Zinsänderung der KfW Bankengruppe

Zum 17.09.2024 wurden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

Wohnwirtschaft

• KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
• Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
• BEG Wohngebäude – Kredit (261)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
• Wohneigentum für Familien (300)
• Jung kauf Alt (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308)
• BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Aktuelle Konditionen

VdW Bayern: Fachveranstaltungen 2025

Die Termine für die Fachveranstaltungen des VdW Bayern für das Jahr 2025 stehen fest. Hier finden Sie eine Veranstaltungsübersicht für Ihre Planungen.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie im Vorfeld auf unserer Internetseite unter Fachveranstaltungen.

Terminübersicht

Seminarhinweis: Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen am 19. September

Unnötige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen können zu hohen Kosten für das Unternehmen und erheblicher Unruhe führen. Arbeitnehmer sind häufig über ihre Rechte gut informiert. Die weite Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen führt zudem dazu, dass sich viele Arbeitnehmer nicht scheuen, einen Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber einzuleiten, um gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen. Die Verantwortlichen im Unternehmen sollten aus diesen Gründen die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen kennen.

In diesem Seminar lernen Sie anhand von praktischen Beispielsfällen, unnötige Fehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten einer Kündigung richtig einzuschätzen. Sie erfahren, wie Sie Kündigungen rechtssicher vorbereiten, welche Formfehler es zu vermeiden gilt, welche Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Kündigung gestellt werden. Dabei haben wir stets die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung im Blick.

Das Seminar soll Geschäftsführern, Vorständen, Personalleitern und anderen Führungskräften in den Unternehmen einen umfassenden und praxisgerechten Überblick über die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und Problemschwerpunkte bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen geben.

Inhalte:

  • Formelle Voraussetzungen – Kündigungsfristen, Kündigungserklärung, Zustellung
  • Allgemeiner Kündigungsschutz
  • Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung, einschl. Verdachtskündigung
  • Sonderkündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen
  • Anhörung des Betriebsrates (§ 102 BetrVG)
Zur Anmeldung

Zensus 2022: Über 1,1 Mio. Einwohner in der Oberpfalz

Die Oberpfalz hat nach den Ergebnissen aus dem Zensus 2022 insgesamt 1 101 363 Einwohner und damit 30 398 Einwohner oder 2,8 Prozent mehr als beim letzten Zensus im Jahr 2011. Im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 hat die Oberpfalz knapp 28 000 Einwohner oder 2,5 Prozent weniger als bisher angenommen. Der Korrekturbedarf ist damit etwas größer als im bayernweiten Durchschnitt (- 2,2 Prozent).

Bevölkerung im Schnitt nur wenig älter

Das durchschnittliche Alter der Oberpfälzerinnen und Oberpfälzer beträgt 44,0 Jahre. Die Bevölkerung der Oberpfalz ist damit insgesamt etwas älter als das bayerische Mittel; das Durchschnittsalter ist seit dem letzten Zensus 2011 um 1,6 Jahre gestiegen.

Die Oberpfalz bleibt der Regierungsbezirk in Bayern mit der höchsten Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche: 3 von 4 Personen gehören entweder der römisch-katholischen (62,4 Prozent) oder der evangelischen Kirche an (10,9 Prozent). Die Rückgänge bei den Mitgliedszahlen der katholischen und evangelischen Kirche in der Oberpfalz sind zwischen den Zensus-Erhebungen weniger stark ausgeprägt als im bayerischen Durchschnitt.

Wohnen und Heizen in der Oberpfalz: große Bedeutung von Holzheizungen

In der Oberpfalz gibt es 307 052 Wohngebäude (ohne Wohnheime) und damit mehr als 22 000 Gebäude mehr als beim Zensus 2011. In der Oberpfalz beträgt die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung 107,4 m² und liegt damit rund 7 Quadratmeter über dem bayerischen Durchschnitt,

Der Anteil der Wohngebäude, deren Energieträger überwiegend Holz- und Holzpellets sind, beträgt in der waldreichen Oberpfalz gut 18 Prozent. Der bayerische Durchschnitt liegt bei knapp 13 Prozent. Die Spannbreite reicht in der Oberpfalz von 2,2 Prozent in der Gemeinde Neutraubling bis zum bayernweiten Höchstwert von 61,0 Prozent in Guteneck. Besonders im Osten des Regierungsbezirks ist die Nutzung von Holz als Heizenergiequelle besonders verbreitet.

Die Mietpreise in der Oberpfalz liegen im Durchschnitt bei 7,06 Euro pro m² und damit circa 1,70 Euro pro m² unter dem bayerischen Mittel von 8,74 Euro pro m². Die Bandbreite in den Gemeinden reicht von 3,19 Euro pro m² im Markt Mähring bis zur Stadt Regensburg mit 9,38 Euro pro m².

Inflationsrate im August 2024 bei +1,9 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im August 2024 bei +1,9 %. Zuletzt hatte die Inflation vor gut drei Jahren (März 2021: +1,8 %) unterhalb von zwei Prozent gelegen. Im Juli 2024 hatte die Veränderungsrate +2,3 % betragen, nach +2,2 % im Juni 2024. „Die Preisrückgänge bei Energie dämpften die Inflationsrate im August noch stärker als in den Monaten zuvor. Demgegenüber wirkten die weiterhin überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Gegenüber dem Vormonat Juli 2024 sanken die Verbraucherpreise im August 2024 um 0,1 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 5,1 % gegenüber August 2023

Die Preise für Energieprodukte lagen im August 2024 mit -5,1 % deutlich niedriger als im Vorjahresmonat, nach -1,7 % im Juli 2024. Binnen Jahresfrist gingen vor allem die Preise für Kraftstoffe (-6,9 %) und Haushaltsenergie (-3,8 %) zurück. Bei der Haushaltenergie konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-13,1 %) und leichtem Heizöl (-9,3 %) profitieren. Auch Strom (-6,8 %) und Erdgas (-3,1 %) verbilligten sich gegenüber August 2023. Hingegen war Fernwärme (+31,1 %) weiterhin erheblich teurer als ein Jahr zuvor.

Link zur Meldung

GdW-Rundschreiben: KfW NKK 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ … auch für die Wohnungswirtschaft nutzbar!

Das KfW-Programm 444 hat das Ziel, durch Unterstützung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Siedlungsgebieten, den Folgen des Klimawandels durch verstärkten Wasserrückhalt, einer Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte sowie der Erhöhung der Artenvielfalt entgegenzutreten.

Dazu werden Kommunen unterstützt, die die Mittel auch explizit an kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen sowie Wohnungsgenossenschaften weitergeben können. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 % der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen sogar 90 %. Ausgeschlossen sind verpflichtende Maßnahmen entsprechend einer öffentlich-rechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtung (z. B. Auflagen im Rahmen von Baugenehmigungen oder Ausgleichsverpflichtungen).

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GdW Rundschreiben zur Novelle des Baugesetzbuches

Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Novelle des Baugesetzbuches) beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wird nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet.

Nach Darstellung des Bundeskabinetts soll mit dem Gesetz das Baugesetzbuch (BauGB) reformiert werden, insbesondere um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, Verfahren zu vereinfachen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu stärken.

Wesentliche Änderungen gegenüber Referentenentwurf Bauministerium:

  1. Aufnahme § 246e-E BauGB, der unter bestimmten Voraussetzungen das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlaubt.
  2. § 31 Abs. 3 BauGB-E soll künftig generell und nicht nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anwendung finden können. Damit wären Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu Gunsten des Wohnungsbaus u. a. auch für Umbauten und Aufstockungen im Bestand in jeder Kommune möglich. Auf die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarkts käme es nicht mehr an.

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier zum Herunterladen:

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Neue GdW-Arbeitshilfen: Balkon-PV-Anlagen und Solarpaket 1

Folgende Arbeitshilfen wurden erarbeitet und ins wohnungswirtschaftliche Netzwerk tixxt und auf die Website gestellt:

GdW Arbeitshilfe 93
Balkon-PV-Anlagen – Aktuelle Informationen für Wohnungsunternehmen zum proaktiven Umgang mit Balkon-Photovoltaik-Anlagen

GdW Arbeitshilfe 96
Solarpaket 1 – Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und weitere Erleichterungen für die Nutzung von PV-Strom in Mehrfamilienhäusern.

Download AH 93
Download AH 96

Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert, dass das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. August 2024 die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht hat (BMWK – Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands). Mit dieser Bundesförderung werden klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland unterstützt. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 stehen in engem Zusammenhang, so dass die Themen in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet sind. Im anliegenden Dokument finden Sie einen entsprechenden Kurzüberblick.

Das Förderfenster für beide Module wird abhängig von der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger geöffnet. Förderinteressierte können ab diesem Zeitpunkt Skizzen einreichen. Der erste Förderaufruf soll laut BMWK voraussichtlich im September 2024 starten.

Für das Modul 1 „Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) beauftragt. Das Modul 2 „Förderung von CCU/S“ wird vom Projektträger Jülich (PtJ) betreut.

Kontaktdaten betreffend das Modul 1:
Tel.:0355 47889-149
Mail: foerderung.kei@z-u-g.org

Ansprechpartner für das Modul 2:
Dr. Heiko Gerhauser
Tel.: +49 2461 690-96830
Mail: h.gerhauser@fz-juelich.de

Dr. Rena Gradmann
Tel.: +49 30 20199-584
Mail: r.gradmann@fz-juelich.de

Für beide Module ist das BMWK die jeweils bewilligende Behörde. Nähere Informationen finden Sie im Übrigen unter: Förderung | Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) (klimaschutz-industrie.de)

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