Auftragseingang im Bauhauptgewerbe 2022 um 9,6 % niedriger als im Vorjahr

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Jahr 2022 kalenderbereinigt um 9,6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Mit einem Volumen von 99,1 Milliarden Euro lag der Auftragseingang aufgrund der stark gestiegenen Baupreise nominal (nicht preisbereinigt) 4,8 % über dem Vorjahresniveau.

Das 1. Quartal 2022 erreichte mit dem Rekordmonat März, in dem zum ersten Mal Auftragseingänge von mehr als 10 Milliarden Euro gemeldet wurden, im Vorjahresvergleich noch ein reales Plus von 4,1 %. Ab dem 2. Quartal konnte das Vorjahresniveau jedoch nicht mehr erreicht werden: Insgesamt sieben Monate verzeichneten sogar ein zweistelliges reales Minus.

Im Hochbau gingen die realen Auftragseingänge um 15,1 % zurück und lagen mit 51,7 Milliarden Euro nominal knapp (-1,6 %) unter dem Vorjahresergebnis. Dabei verzeichnete der Wohnungsbau mit real -16,5 % (nominal: -3,9 %) die größten Einbußen. Der Tiefbau sank im Vergleich zum Vorjahr real um 3,0 %, steigerte sich jedoch nominal um 12,7 % auf 47,4 Milliarden Euro.

Bauhauptgewerbe verzeichnet realen Rückgang beim Jahresumsatz

Der Jahresumsatz im Bauhauptgewerbe sank im Vergleich zum Vorjahr real um 5,8 %. Nominal steigerte er sich um 9,8 % und erreichte einen neuen Höchststand von 108,9 Milliarden Euro. Dabei fiel der Wohnungsbau mit 28,0 Milliarden Euro Jahresumsatz am stärksten ins Gewicht, der gewerbliche Hochbau folgte mit 25,8 Milliarden Euro.

In der Statistik erfasst werden alle Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen. Im Jahr 2022 waren das rund 9 500 Betriebe und damit 1,2 % mehr als im Vorjahr. Seit zwölf Jahren (2009: 7 000 Betriebe) steigt die Zahl dieser Betriebe kontinuierlich.

In den befragten Betrieben waren 2022 im Jahresdurchschnitt 530 000 Personen tätig. Das waren etwa 8 200 oder 1,6 % mehr als im Jahr zuvor. Die Entgelte stiegen im gleichen Zeitraum nominal um 6,7 % und ergaben eine Gesamtsumme von 23,2 Milliarden Euro. Etwa 621 Millionen geleistete Arbeitsstunden (+1,0 %) kamen dabei zusammen.

Auftragseingang steigt im Dezember 2022 um 1,8 % zum Vormonat

Im Dezember 2022 lag der reale Auftragseingang im Bauhauptgewerbe saison- und kalenderbereinigt 1,8 % höher als im Vormonat. Im Vorjahresvergleich sank der reale Auftragseingang im Dezember 2022 kalenderbereinigt um 23,4 %. Dabei ist zu beachten, dass im Jahr 2021 der zweithöchste Dezemberwert der vergangenen 20 Jahre gemessen wurde. Nach dem Bau-Boom der letzten fünf Jahre liegt das reale Ergebnis vom Dezember 2022 immer noch deutlich über dem damaligen Rekordniveau von 2016.

Der Auftragseingang betrug im Dezember 2022 rund 8,5 Milliarden Euro. Das waren nominal (nicht preisbereinigt) 10,4 % weniger als im Dezember 2021.

Energieprodukte größtenteils deutlich teurer als vor Angriff Russlands auf die Ukraine

Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar hat die Entwicklung der Energiepreise in Deutschland im Verlauf des Jahres 2022 entscheidend beeinflusst. Die Erzeugerpreise für Energie waren trotz zuletzt sinkender Tendenz im Januar 2023 um 32,9 % höher als im Januar 2022, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Am deutlichsten fiel die Preissteigerung in diesem Zeitraum bei Erdgas in der Verteilung aus: Im Januar 2023 kostete dieses 50,7 % mehr als im Januar 2022, dem Monat vor dem Angriff Russlands. Der Anstieg bei elektrischem Strom betrug 27,3 %. Mineralölprodukte wie Heizöl oder Kraftstoffe waren im Januar 2023 trotz zuletzt deutlich gesunkener Preise 12,6 % teurer als im Januar 2022.

Auch der Import von Energie aus dem Ausland war trotz aktuell sinkender Preise im Dezember 2022 teils deutlich teurer als vor dem russischen Angriff. So kosteten Gaseinfuhren 24,3 % mehr als im Januar 2022, importierte Mineralölerzeugnisse waren 14,6 % teurer und der Import von elektrischem Strom kostete 45,7 % mehr als im Januar 2022.
Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher verteuerten sich Energieprodukte infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine deutlich.

Wohnungsmarktbericht 2023 der BayernLabo

Nach zwei Jahren Pause gibt es nun wieder einen Wohnungsmarktbericht der BayernLabo. Ausgewählte Wohnungsmarktindikatoren geben Einblicke in die unterschiedlichen Entwicklungen in den Regionen Bayerns, die Wohnungsprognose der empirica ag zeigt den zukünftigen Bedarf bis 2040 auf. Im Freistaat besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an Wohnungen – ohne bislang die Auswirkungen des Ukrainekrieges und die damit verbundenen Zuwanderungen nach Bayern berücksichtigt zu haben. Für die Bautätigkeit stellen die derzeit ausgelasteten Baukapazitäten, Materialknappheit, Lieferengpässe sowie der sich verschärfende Baulandmangel in Verbindung mit steigenden Bauzinsen erhebliche Herausforderungen dar, die es zu meistern gilt.

Detailliertere Informationen und ausführliches Zahlenmaterial finden Sie auf der Internetseite der BayernLabo: https://bayernlabo.de/foerderinstitut/publikationen/

Um 4,6 Prozent weniger Baugenehmigungen für Wohnungen in Bayern im Jahr 2022 gegenüber Vorjahr

In Bayern werden im Jahr 2022 insgesamt 76.633 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik stellt dies im Vergleich zum Jahresergebnis 2021 ein Minus von 3.711 Wohnungs­baufreigaben beziehungsweise 4,6 Prozent dar. Bei der Betrachtung des Genehmigungsvolumens nach Gebäudearten zeigt sich ein unterschiedliches Bild. Eine ähnlich hohe relative Abnahme lässt sich bei Einfamilienhäusern mit 18,4 Prozent und bei Zweifamilienhäusern mit 19,6 Prozent feststellen. Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen in Mehrfamilienhäusern ist dagegen im Jahresvergleich um 9,0 Prozent gestiegen. In den bayerischen Regierungsbezirken sind die Baugenehmigungen für Wohnungen insgesamt rückläufig ausgenommen Mittelfranken mit einem Plus von 21,5 Prozent.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden werden im Jahr 2022 insgesamt 65.312 Wohnungen genehmigt. Dies entspricht einer Verringerung um 3.247 Baufreigaben beziehungsweise 4,7 Prozent. Es lässt sich ein Einbruch der Wohnungsbaugenehmigungen im Eigenheimbereich gegenüber einer Ausweitung im Geschosswohnungsbau in Bayern feststellen. Bei den Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern reduzieren sich die Wohnungsbaufreigaben zusammen um 18,7 Prozent auf 25.182 Wohnungen. Eine Zunahme der entsprechenden Baugenehmigungen um 9,0 Prozent auf 38.539 kann dagegen bei Mehrfamilienhäusern (ohne Wohnheime) festgestellt werden.

Unter den bayerischen Regierungsbezirken erzielt im Jahresvergleich allein Mittelfranken einen Zuwachs der Baugenehmigungen für Wohnungen. Die entsprechenden Genehmigungen erhöhen sich um 21,5 Prozent auf 11 208 Wohnungen insgesamt. In den anderen Regierungsbezirken verringert sich die Zahl der Wohnungsbaufreigaben. Die rückläufige Entwicklung macht zwischen 2,6 Prozent in Unterfranken und 22,8 Prozent in Oberfranken aus.

Mit Blick auf die Kreise in Bayern verzeichnen insbesondere die Landkreise einen Rückgang der zum Bau geplanten Wohnungen. Die Zahl der Baugenehmigungen verringert sich dort im Jahresvergleich insgesamt um 6,2 Prozent auf 55.815 Wohnungen. In Summe der kreisfreien Städte bleiben die Wohnungsbaufreigaben im Jahr 2022 mit 20.818 Wohnungen und einer Abnahme um 0,2 Prozent nahezu konstant. Bei der alleinigen Betrachtung der bayerischen Großstädte fällt der Rückgang mit 1,8 Prozent allerdings etwas größer aus.

Inflationsrate liegt in Bayern im Januar bei 8,8 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Januar des letzten Jahres um 8,8 Prozent. Weiterhin treiben steigende Energiepreise die Teuerung. So erhöhen sich die Preise für Heizöl gegenüber dem Vorjahresmonat um 29,2 Prozent und die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe um 54,6 Prozent. Gas steigt im gleichen Zeitraum sogar um 73,7 Prozent. Ohne Berücksichtigung des Energiebereichs liegt die Inflationsrate diesen Monat bei immer noch hohen 7,4 Prozent. Darin enthalten: der starke Anstieg der Nahrungsmittelpreise um 19,8 Prozent.

Die Verbraucherpreise steigen im Januar 2023 im Vergleich zum Vormonat um 0,7 Prozent. Binnen Monatsfrist sinkt der Heizölpreis um 0,8 Prozent, die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe steigen um 3,5 Prozent. Auch Kraftstoffpreise steigen im Vergleich zum Vormonat leicht um 1,2 Prozent. Erdgas wird deutlich um 38,2 Prozent teurer. Binnen Monatsfrist kosten Nahrungsmittel insgesamt 1,4 Prozent mehr als im Dezember.

Die Inflationsrate, gemessen als prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex für Bayern gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, liegt im Januar 2023 bei 8,8 Prozent.

Der Gesamtindex ohne die aktuellen Hauptpreistreiber Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beläuft sich im Januar auf 5,7 Prozent.

Gegenüber dem Vormonat steigt der Verbraucherpreisindex im Januar um 0,7 Prozent.

Nahrungsmittel – Preissteigerungen von fast 20 Prozent zu Januar 2022

Mit im Jahresvergleich weiterhin stark steigenden Preisen sind die Verbraucher bei Nahrungsmitteln konfrontiert. Diese ziehen gegenüber Januar 2022 jetzt im ersten Monat 2023 um 19,8 Prozent deutlich an.

Besonders erhöhen sich im Vorjahresvergleich Molkereiprodukte und Eier (+34,0 Prozent), Brot und Getreideerzeugnisse (+23,2 Prozent), Fleisch und Fleischwaren (+18,4 Prozent) sowie Gemüse (+12,7 Prozent). Bei Obst (+2,7 Prozent) verläuft die Entwicklung moderater. Insbesondere Zucker ist mit 58,8 Prozent deutlich teurer als im Vorjahr. Binnen Monatsfrist erhöhen sich die Preise für Nahrungsmittel insgesamt um 1,4 Prozent. Für Gemüse müssen die Verbraucher im Vergleich zum Vormonat 2,8 Prozent mehr bezahlen, Obst wird mit einem Preisrückgang von 0,1 Prozent etwas günstiger.

Gas, Heizöl, Kraft- und Brennstoffe befeuern weiterhin hohe Inflationsrate

Die Inflationsrate wird weiterhin stark von den Energiepreisen getrieben. Vor allem Gas (+73,7 Prozent) und Heizöl (+29,2 Prozent) tragen zu diesem Anstieg im Jahresvergleich bei. Doch auch die Energiegewinnung aus Brennholz, Holzpellets oder anderen festen Brennstoffen wird für die Verbraucher mit einer Teuerungsrate von 54,6 Prozent erheblich kostenintensiver. Kraftstoffe sind mit 7,1 Prozent und Strom mit 25,7 Prozent ebenfalls spürbar teurer als im Vorjahresmonat. Nach den Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik steigen die Preise für Gas im Vergleich zum Dezember 2022 um 38,2 Prozent. Bei Heizöl (‑0,8 Prozent) sinken die Preise binnen Monatsfrist geringfügig, während Kraftstoffe mit 1,2 Prozent wieder teurer werden. Die Strompreise steigen im Vergleich zum Vormonat leicht an (+0,6 Prozent).

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft im Vergleich zum Gesamtindex unterdurchschnittlich. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Januar um 2,6 Prozent.

Reallöhne im Jahr 2022 um 4,1 % gegenüber 2021 gesunken

Der Nominallohnindex in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen der Verdiensterhebung im Jahresdurchschnitt 2022 um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Sonderzahlungen ab. Es handelt sich um den stärksten Anstieg der Nominallöhne seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im Jahr 2022 um 7,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sanken die Reallöhne damit voraussichtlich um durchschnittlich 4,1 % gegenüber 2021, nachdem sie sich bereits in den letzten beiden Krisenjahren rückläufig entwickelt hatten.

Während im Jahr 2020 insbesondere der vermehrte Einsatz von Kurzarbeit zur negativen Nominal- und Reallohnentwicklung beigetragen hatte, zehrte 2021 und besonders 2022 die hohe Inflation das Nominallohnwachstum auf. Im Jahr 2022 wurde nach vorläufigen Daten der stärkste Reallohnrückgang in Deutschland seit Beginn der Zeitreihe des Nominallohnindex im Jahr 2008 gemessen.

Die Angaben basieren auf vorläufigen Ergebnissen über die nominale und reale Entwicklung der monatlichen Bruttoverdienste im Jahr 2022.

Vollständige Meldung: Link

Bundesbauministerium und Bundesarchitektenkammer loben Deutschen Architekturpreis 2023 aus

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesarchitektenkammer haben den Deutschen Architekturpreis 2023 ausgelobt. Bis zum 29. März 2023 können Unterlagen für Bauwerke eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland oder im Namen bzw. überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden.

Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Für bis zu zehn Auszeichnungen und Anerkennungen stehen weitere 30.000 Euro zur Verfügung. Die Teilnahmeunterlagen müssen in digitaler Form bis zum 29. März 2023, 16:00 Uhr, hochgeladen werden.

Das Wettbewerbsverfahren wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt.

Weitere Informationen zur Auslobung: www.deutscher-architekturpreis.de

Baumaterialien im Jahr 2022 erneut stark verteuert

Lieferengpässe, Materialknappheit, gestiegene Energiepreise – die Folgen von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg haben auch den Bausektor erheblich beeinflusst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren nahezu alle Baumaterialien im Jahresdurchschnitt 2022 noch einmal deutlich teurer als im Vorjahr, als es bereits hohe Preissteigerungen gegeben hatte. Preistreibend auf den Baustellen wirkten sich vor allem die gestiegenen Energiepreise aus. So verteuerten sich besonders Baustoffe wie Stahl, Stahlerzeugnisse oder Glas, die energieintensiv hergestellt werden. Stabstahl war im Jahresdurchschnitt 2022 um 40,4 % teurer, Blankstahl 39,1 %, Betonstahlmatten 38,1 % und Stahlrohre kosteten 32,2 % mehr als im Jahresdurchschnitt 2021. Stahl wird oft in Verbindung mit Beton unter anderem im Rohbau zur Verstärkung von Bodenplatten, Decken oder Wänden eingesetzt. Metalle insgesamt waren 2022 um 26,5 % teurer als im Vorjahr. Flachglas, was üblicherweise für Fenster, Glastüren oder -wände verwendet wird, verteuerte sich 2022 um 49,3 % im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2021. Zum Vergleich: Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte insgesamt legte im Jahresdurchschnitt 2022 um 32,9 % gegenüber 2021 zu. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Erzeugerpreise 14,0 % höher als im Jahresdurchschnitt 2021.

Arbeiten am Bau ebenfalls deutlich verteuert

Mit den Baumaterialpreisen stiegen auch die Preise für Arbeiten am Bau. Insgesamt verteuerten sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden im Jahresdurchschnitt 2022 um 16,4 % gegenüber dem Vorjahr. Das ist die höchste gemessene Veränderung gegenüber einem Vorjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 1958. Dabei kletterten die Preise in nahezu allen Bereichen kräftig. Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen kosteten 27,2 % mehr als im Jahresdurchschnitt 2021, Verglasungsarbeiten waren 21,2 % teurer als ein Jahr zuvor, Metallbauarbeiten 20,7 % und Stahlbauarbeiten 19,8 %.

Weniger Neubauten genehmigt

Angesichts der steigenden Preise stockt der Wohnungsbau in Deutschland. Von Januar bis November 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen von neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,7 % auf rund 322 000. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2022 rund 276 000 Wohnungen genehmigt. Das waren 5,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei sank die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,9 %, für Zweifamilienhäuser um 10,1 %. Bei Mehrfamilienhäusern kam es dagegen zu einer leichten Erhöhung um 1,2 %. Einen Rückgang gab es auch bei bestehenden Wohngebäuden: Hier wurden von Januar bis November 2022 Baumaßnahmen an rund 38 000 Wohnungen genehmigt und damit 1,7 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Allerdings nimmt die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen wurden (der sogenannte Bauüberhang), seit dem Jahr 2008 zu. Im Jahr 2021 lag der Überhang von genehmigten aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen bei rund 846 000 Wohnungen. Die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit wird in den Baufertigstellungen dargestellt. Ergebnisse zu den Baufertigstellungen und zum Bauüberhang im Jahr 2022 wird das Statistische Bundesamt im Mai 2023 veröffentlichen.

Zur Pressemitteilung von Destatis: Link

Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) zum 02.02.2023

Vor dem Hintergrund der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARSCoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens als auch durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung und das Ausbleiben neuer Virusvarianten, die den Immunschutz umgehen, hat das Bundeskabinett am 25.01.2023 beschlossen, die ursprünglich bis zum 07.04.2023 befristete Corona-ArbSchV mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 02.02.2023 aus.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat zudem – nicht zuletzt aufgrund des geschlossenen ablehnenden Votums der Arbeitgeberbank – klargestellt, dass auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (siehe auch AGV-Coronavirus-Newsticker 52) kein weiteres Mal überarbeitet wird.

Mit Auslaufen der Corona-ArbSchV entfällt die Verpflichtung der Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz in einem betrieblichen Hygienekonzept festzulegen (§ 2 Corona-ArbSchV). Der Arbeitgeber ist auch nicht mehr verpflichtet, die Beschäftigten über die Gesundheitsgefährdungen bei einer Erkrankung an COVID-19 und die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren und ihnen zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen (§ 3 Corona-ArbSchV; siehe Coronavirus-Newsticker 52). Im Hinblick auf die Impfung während der Arbeitszeit gelten ab dem 02.02.2023 wieder die allgemeinen Regeln (insb. § 616 BGB) wie bei anderen Arztbesuchen auch.

Ab dem 02.02.2023 richten sich die Pflichten der Arbeitgeber im Hinblick auf die Coronapandemie wieder allein nach den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften. Arbeitgeber haben die Infektionsgefahr weiterhin im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG zu berücksichtigen und erforderliche Schutzmaßnahmen festzulegen (siehe auch CoronavirusNewsticker 49). Sofern auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb weiter abgeschwächte Schutzmaßnahmen gelten sollen, z.B. Maskenpflicht in Aufzügen, Maskenpflicht bei einer Coronainfektion (s.u.), sind diese in Betrieben mit Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Die Betriebsvereinbarung bildet dann die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen. In Betrieben ohne Betriebsrat können die Maßnahmen gemäß § 106 GewO i.V.m. 618 BGB angeordnet werden.

Praxispartner aus Franken und Schwaben für ein europäisches Förderprojekt zur Rückgewinnung von Wärme aus Abwasser gesucht

Gemeinsam mit APE (Aqua Publica Europea), VIVAQUA und anderen Partnern bereitet die Gemeinde Etterbeek (Brüssel) einen europäischen Projektvorschlag für die Ausschreibung 2 von Interreg Nordwesteuropa vor. Es handelt sich um ein Projekt zur Rückgewinnung von Wärme/Kälte aus Abwasser. Mit diesem derzeit noch sehr selten genutzten, aber potenziell sehr kostengünstigen Verfahren, welches von VIVAQUA patentiert wurde, können Gebäuden im Winter beheizt und im Sommer klimatisiert werden.

Das Projekt steht noch für die Teilnahme weiterer Projektpartner aus der Wohnungswirtschaft offen. Aufgrund der Struktur der europäischen Ausschreibung müssen interessierte Wohnungsunternehmen über ein Wohngebäude in Franken oder Schwaben verfügen, welches als Pilotstandort geeignet ist.

Im Einzelnen muss das Gebäude…

  • sich gerade im Bau oder in einer größeren Renovierung befinden
  • an ein Kanalisationsnetz mit für die Rückgewinnung ausreichenden konstanten Durchfluss angeschlossen sein.

Ein Großteil der administrativen Aufgaben wird durch VIVAQUA übernommen. Wohnungsunternehmen sind in erster Linie für die technische Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen am Wohngebäude verantwortlich.

Für die Projektpartner (die Gebäudeeigentümer oder -verwalter) ergeben sich laut Ausschreibung folgende Vorteile:

  • Ein europäischer Projekt-Zuschuss, der bis zu 60 % der Kosten deckt: förderfähig sind Investitionen in das Gebäude selbst, in die gebäudenahe Infrastruktur, anfallende Betriebskosten sowie Personalkosten.
  • Vorreiterrolle bei der Nutzung einer neuen regenerativen Energie-Quelle und damit Beitrag zu den lokalen und globalen Zielen der Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Bekämpfung des Klimawandels.
  • Träger eines europäischen Leuchtturmprojektes mit positiven Auswirkungen auf das Unternehmen-Image.

Bitte beachten Sie: Die Frist zur ersten Interessenbekundung mit Verweis auf einen geeigneten Pilotstandort läuft bereits am 9. Februar ab. Interessierte Unternehmen sollten sich daher schnellstmöglich melden.

Der europäische Dachverband der sozialorientierten Wohnungswirtschaft, Housing Europe, übernimmt die Vernetzung der Projektpartner. Interessierte Wohnungsunternehmen können sich beim VdW Bayern melden, der alle Kontakte weitergibt und erste Fragen beantwortet. Ansprechpartner ist Herr Tjerk Wehland, 089 2900 20 315 / tjerk.wehland@vdwbayern.de