Noch mehr Stornierungen im Wohnungsbau – Geschäftsklima fällt auf Allzeittief

Im Wohnungsbau berichten immer mehr Unternehmen von stornierten Projekten. Im September zeigen sich 21,4% der Firmen betroffen, nach 20,7% im Vormonat. Das ist eines der Ergebnisse, die in einem aktuellen Artikel im ifo Schnelldienst beschrieben sind. „Viele Projekte sind wegen der höheren Zinsen und gestiegenen Baukosten nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar. Die Wohnungen, die heute nicht begonnen werden, werden uns in zwei Jahren auf dem Mietmarkt fehlen. Das ifo Geschäftsklima im Wohnungsbau notiert mittlerweile auf dem tiefsten Stand seit Beginn der Erhebung 1991, bei -54,8 Punkten“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

Auch die Klagen über einen Auftragsmangel in der Branche werden immer lauter, derzeit zeigen sich 46,6% der Firmen betroffen, nach 44,2% im August. „Das ist eine Verdreifachung innerhalb der letzten 12 Monate. Die Entwicklung ist dramatisch“, ergänzt Wohlrabe. Die Umfrage wurde noch vor dem Wohnungsbaugipfel Ende September durchgeführt. „Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigten Maßnahmen den Wohnungsbau beleben können. Die Rahmenbedingungen für den Neubau sind jedenfalls mehr als schwierig“, sagt Wohlrabe.

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024

Ausschreibungsstart: Jetzt bis zum 31. Januar 2024 bewerben!

Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024 sucht unter dem Motto „Auf Erfolgskurs: Mehrwerte schaffen im ganzen Team“ Konzepte, die die Immobilienwirtschaft zur attraktiven Arbeitgeberin machen. Unternehmen können sich ab sofort bis zum 31. Januar 2024 bewerben.

Das Fachmagazin DW Die Wohnungswirtschaft richtet den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft zum 21. Mal aus, um herausragende Beispiele aus der Praxis der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu ehren. Präsentiert wird der Award von der Aareon AG. Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist erneut Schirmherr der Initiative.

Demografischer und gesellschaftlicher Wandel: Neue Arbeitskonzepte gesucht

Die demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen stellen die Arbeitswelt zunehmend vor große Herausforderungen, Mitarbeitende zu gewinnen, langfristig zu motivieren, zu entwickeln und zu binden. Gerade angesichts der immer umfangreicher werdenden Komplexität der immobilienwirtschaftlichen Aufgaben wächst der Personal- und Fachkräftebedarf stärker an. Daher muss die Branche zum einen qualifiziertes Personal für die Immobilienunternehmen stetig sichern und weiterbilden, zum anderen aber auch die Immobilienunternehmen selbst für die Mitarbeitenden grundsätzlich attraktiv gestalten und moderne Arbeitsorganisationen implementieren.

Die Anforderungen der heutigen Arbeitnehmenden gehen noch weiter: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein modernes Arbeitsumfeld zum Wohlfühlen, mobiles Arbeiten mit innovativen digitalen Lösungen, Teamarbeit und mehr Verantwortung durch verteilte Führung, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Wertschätzung sind die wichtigsten Stichworte.

Für den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024 werden Strategien und gelebte Führungs- und Organisationskonzepte gesucht, die immobilienwirtschaftliche Unternehmen zu attraktiven Arbeitgebern für neue und bestehende Mitarbeitende machen.

Die Lösungsansätze dafür liegen im Personalmanagement, im Wissenstransfer, der Aus- und Weiterbildung, aber auch dem täglichen Arbeiten an den Objekten und in den Quartieren der Immobilienwirtschaft sowie zukunftsorientierten Strategien.

Welche Konzepte zu Führung und Arbeitsorganisation haben Sie? Wie gewinnen und binden Sie Mitarbeitende? Wie begeistern Sie Ihre Mitarbeitenden immer wieder für den Arbeitsalltag? Wie unterstützen Sie Mitarbeitende durch moderne Arbeitsmittel und Software bei der täglichen Arbeit? Wie fördern Sie komplexes Denken und Handeln und damit auch das Wachsen von Wissen und Leistung? Wie lassen Sie Mitarbeitende am Unternehmen und seinen Erfolgen teilhaben?

Kriterien für eine Bewerbung

Gesucht werden Projekte, die effiziente Konzepte und umsetzbare Lösungsansätze für die beschriebenen Herausforderungen gefunden haben. Entscheidend für die Jurybewertung ist, dass es sich um konkrete Projekte handelt, die bereits abgeschlossen, beziehungsweise begonnen mit ersten Zwischenergebnissen sind. Kern der Bewerbungen müssen klare und belegbare Projektaussagen sein. Bewerbungen können bis zum 31. Januar 2024 online unter www.dw-zukunftspreis.de eingereicht werden.

Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft richtet sich an Wohnungs- und Immobilienunternehmen aus allen Regionen Deutschlands, die im Rahmen der aufgeführten Projekt- und Prozessbeispiele besonders innovative zukunftsgerichtete Leistungen vollbracht haben. Ziel des Preises ist es, Best-Practice-Lösungen in der Immobilienwirtschaft nicht nur zu identifizieren, sondern auch anzuerkennen. Die aufmerksamkeitsstarke Preisverleihung während einer Aareon-Veranstaltung und die Veröffentlichung der Siegerprojekte im führenden Branchenmagazin DW Die Wohnungswirtschaft sowie über weitere (Online-)Kanäle von Haufe.Immobilien soll den Wissenstransfer zwischen deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen fördern.

Namhafte Jury kürt die Sieger

Die Jury setzt sich aus namhaften Vertretern der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammen, den Juryvorsitz hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Josef Radermacher inne, unter anderem Mitglied im Club of Rome. Die technische und organisatorische Betreuung der Jurysitzungen übernimmt der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Unterstützt wird der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft außerdem vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Die Partner würdigen mit diesem Preis Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die besonders zeitgemäße und zukunftsfähige Konzepte zur Bewältigung ihrer immobilienwirtschaftlichen und unternehmerischen Herausforderungen erarbeitet und umgesetzt haben.

Weitere Informationen sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie unter www.dw-zukunftspreis.de.

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Stornierungswelle im Wohnungsbau markiert neuen Höchststand

Die Krise im deutschen Wohnungsbau spitzt sich weiter zu. Im August berichteten 20,7 Prozent der Firmen von abgesagten Projekten, nach 18,9 Prozent im Vormonat. Das geht aus den Umfragen des ifo Instituts hervor. „Die Stornierungen im Wohnungsbau türmen sich zu einem neuen Höchststand auf. Seit Beginn der Erhebung 1991 haben wir noch nichts Vergleichbares beobachtet. Die Verunsicherung im Markt ist riesig“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

„Infolge der rasant gestiegenen Baukosten und des wesentlich höheren Zinsniveaus sind viele Projekte, die Anfang 2022 noch rentabel waren, aktuell nicht mehr darstellbar. Auch das Zurückfahren der Förderung wegen der verschärften Energiesparvoraussetzungen belastet die Kalkulation der Bauherren“, erklärt Wohlrabe. Derweil geraten die Baufirmen zunehmend in Schieflage. Einige Betriebe verfügen zwar noch über gut gefüllte Auftragsbücher, allerdings melden bereits 44,2 Prozent der Teilnehmenden einen Auftragsmangel, nach 40,3 Prozent im Juli. Zur gleichen Zeit im Vorjahr lag der Anteil lediglich bei 13,8 Prozent. „Einigen Betrieben steht das Wasser bereits bis zum Hals. Aktuell melden 11,9 Prozent der Unternehmen im Wohnungsbau Finanzierungschwierigkeiten. Das ist der höchste Wert seit über 30 Jahren“, ergänzt Wohlrabe. Für das kommende halbe Jahr befürchten die Unternehmen mehrheitlich weitere Geschäftsrückgänge. Die Geschäftserwartungen notieren mit minus 60,1 Punkten auf einem außergewöhnlich schwachen Niveau.

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Umweltbundesamt: Neue Trinkwasserverordnung mit strengeren Regeln für die Trinkwassersicherheit

Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das ⁠BMG⁠ hat die TrinkwV unter Mitarbeit des ⁠UBA⁠ umfassend neu strukturiert und neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers umgesetzt. Die zweite novellierte Fassung der Verordnung, die morgen (24.06.2023) in Kraft tritt, sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann.

Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die novellierte TrinkwV eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme und ist auf Prävention ausgerichtet.

Mit der neuen TrinkwV wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR – einem Toxin von ⁠Cyanobakterien⁠ – auch auf die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠PFAS⁠) ausgeweitet, von denen einige bis in das Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr oder Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS-Gruppe bauen sich nur schwer ab, reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können zu gesundheitlichen Schäden führen. Gemeinsam mit anderen europäischen Behörden fordert das UBA eine EU-weite Beschränkung von PFAS (Pressemitteilung Nr. 02/2023).

Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, ⁠PFOS⁠, ⁠PFOA⁠, PFNA) sieht die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen fest.

Künftig müssen alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Schwermetall Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. In Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei kaum noch ein Problem. Der niedrige Grenzwert von maximal 10 µg/L kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Darüber hinaus senkt die TrinkwV die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei zeitlich versetzt ab.

Jahresbericht 2022 der BayernLabo online verfügbar

Das Jahr 2022 war ein herausforderndes Geschäftsjahr für die BayernLabo. Inflations- und Zinsanstiege, die sich insbesondere auf das Baugewerbe negativ auswirkten, sowie Unsicherheiten bei der Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude beeinflussten die Geschäftsentwicklung entscheidend. Gleichwohl wurden in Bayern Darlehen und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd. Euro bewilligt. 8.532 Wohnungen und Wohnplätze wurden gefördert. Als Kommunalbank des Freistaats konnte die BayernLabo die bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweck- und Schulverbände mit Kommunalkrediten in Höhe von insgesamt 644,2 Mio. Euro wieder bei zahlreichen Investitionsvorhaben unterstützen.

Den gesamten Jahresbericht 2022 mit allen wichtigen Kennzahlen finden Sie hier

BayernLabo-Jahresbericht

dena – Energy Efficiency Award 2023

Auch in diesem Jahr sucht die dena wieder Erfolgsprojekte zur Energie- und CO2-Einsparung, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann. Im Fokus stehen Ideen und Ansätze, die sich gut auf andere Unternehmen übertragen lassen. Die besten Wettbewerbsbeiträge prämiert die dena mit dem Energy Efficiency Award 2023, der mit Preisgeldern von insgesamt 30.000 Euro dotiert ist. Die Nominierten und Preisträger erhalten außerdem ein Siegel für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Der Award steht unter der Schirmherrschaft von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck.

Die vier Wettbewerbskategorien
Interessierte Unternehmen können sich bis 12. Juni 2023 über die Webseite www.EnergyEfficiencyAward.de in einer der vier Wettbewerbskategorien bewerben. Teilnehmen können Unternehmen jeglicher Größe und Branche aus dem In- und Ausland in den folgenden Kategorien:

Think Big! – Komplexe Energiewendeprojekte: In dieser Kategorie sind systemisches Denken und integrierte Lösungen für die Energiewende gefragt. Bewerber können Projekte einreichen, in denen eine Vielzahl von Maßnahmen aufeinander abgestimmt wurden. Hierzu gehört der Einsatz erneuerbarer Energien ebenso wie Elektromobilität oder systemische Maßnahmen.

Von clever bis digital! – Die Bandbreite der Energieeffizienz: In dieser Kategorie können sich Unternehmen bewerben, deren Projekte Energieeffizienzsteigerung in der Umsetzung zeigen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Digitalisierung, zur Steuerungs- und Regelungstechnik, zu energieeffizienten Querschnittstechnologien oder Softwarelösungen zum Energiecontrolling und -management.

Gemeinsam mehr erreichen! – Energiedienstleistungen als Enabler der Energiewende: In dieser Kategorie werden Energieeffizienz- oder Energiewendeprojekte von Unternehmen ausgezeichnet, bei denen eine gute Kooperation im Vordergrund steht. Der Beitrag des Energiedienstleisters kann zum Beispiel in der Konzeption und Finanzierung einer hocheffizienten Anlage oder der energieeffizienzsteigernden Betriebsführung liegen.

Moving forward! – Konzepte für eine klimaneutrale Zukunft: In dieser Kategorie können Unternehmen ihre Konzepte einreichen, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann. Der Preisträger dieser Kategorie wird als Publikumspreis auf dem dena Energiewende-Kongress ermittelt.

Preisverleihung auf dem dena Energiewende-Kongress
Eine Expertenjury wählt die vielversprechendsten Projekte und Konzepte aus, die in einer Shortlist Anfang Oktober bekannt gegeben werden. Die Gewinner der vier Kategorien werden auf dem dena Energiewende-Kongress am 13. November 2023 in Berlin bekannt gegeben. Die drei nominierten Unternehmen für den Publikumspreis werden ihre Konzepte zur Klimaneutralität vor Ort auf dem Kongress präsentieren. Das Publikum wird dann in einer Abstimmung entscheiden, welches Konzept den Preis erhält. Zusätzlich vergibt die dena unter allen Bewerbungen einen Sonderpreis für innovative Lösungen an ein kleines oder mittelständisches Unternehmen.

Alle Informationen zur kostenfreien Teilnahme am Wettbewerb, die Teilnahmebedingungen, das Onlinebewerbungsformular, Antworten auf häufig gestellte Fragen, Informationen zu den Preisträgern der letzten Jahre sowie die Good Practice-Beispiele zur Erdgaseinsparung finden sich unter

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Barrierefrei und komfortabel, sichtbar, hörbar und leicht verständlich

Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer hat eine neue Website

Am 30. März 2023 um 11 Uhr startete der neue Webauftritt der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer! Damit ist das umfangreiche Beratungsangebot rund um barrierefreies Planen und Bauen – ob im privaten Wohnhaus, beim Wohnungsbau, im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz – nun auch digital barrierefrei. Die Seite arbeitet z.B. mit hell-dunkel-Kontrasten und bietet Gebärdensprachvideos an. Die zahlreichen Angebote und Informationen zum barrierefreien Planen und Bauen oder zu Fördergeldern werden bei Bedarf auch vorgelesen und sind in leichter Sprache abrufbar. Und ab sofort können Beratungstermine direkt über die Website gebucht werden: Die 19 Beraterinnen und Berater aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung, Sozialpädagogik, digitaler Barrierefreiheit sowie der Leichten Sprache und Unterstützten Kommunikation stehen für kostenlose und neutrale Erstberatungen zur Verfügung, sowohl vor Ort, an 18 Orten in ganz Bayern, als auch per Video oder für den schriftlichen Austausch. Auf der neuen Website erzählen zudem “Erfolgsgeschichten” von Best-Practice-Bauten und im “Blog” werden unterschiedliche Beratungsthemen diskutiert.

Prof. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer: „Barrierefreiheit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal für Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Inklusion. Wir freuen uns, mit dem neuen Webauftritt allen Interessierten ein möglichst schwellenloses Angebot rund ums barrierefreie Planen und Bauen anbieten zu können!“

Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Fachleute, Institutionen und Firmen. Sie wurde 1984 gegründet und wird seither vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt. Sozialministerin Ulrike Scharf: „Die Beratungsstelle Barrierefreiheit hat bislang bereits 90.000 Menschen beraten – eine großartige Bilanz, die noch weiter verbessert werden soll! Ich mache mich für ein Bayern stark, in dem Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben für alle Menschen möglich ist. In der Beratungsstelle arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung – das ist gelebte Inklusion! Bayern ist gemeinsam stark!“

Neue Webadresse:
www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de
Neue Info-Adresse:
info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de

ifo Institut: Stornierungswelle im Wohnungsbau steigt an

Im Wohnungsbau sind im Februar mehr Aufträge storniert worden als im Vormonat. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor. 14,3 Prozent der Unternehmen meldeten im Februar abgesagte Aufträge, nach 13,6 Prozent im Januar. „Das Neugeschäft leidet stark unter den deutlich höheren Zinsen und den gestiegenen Baukosten. Im Mittel sind die Auftragsbücher zwar immer noch gut gefüllt, aber etliche Unternehmen klagen bereits über einen Auftragsmangel“, sagt ifo-Forscher Felix Leiss.

23,4 Prozent der Wohnungsbaubetriebe berichteten von zu wenig Aufträgen. Im Januar waren es sogar 25,3 Prozent. Vor einem Jahr lag die Zahl erst bei 9,5 Prozent. 6,9 Prozent der Firmen klagten obendrein über Finanzierungsschwierigkeiten, verglichen mit 5,5 Prozent im Januar und 3,1 Prozent im Februar 2022. „Im Wohnungsbau geht die Angst um – die Geschäftserwartungen fielen auf einen neuen Tiefststand seit Beginn der Erhebung im Jahr 1991“, sagt Leiss weiter. Der Erwartungsindikator notierte bei minus 65,6 Punkten.

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LH München: Leitfaden Mobilitätskonzepte im Wohnungsbau

Wohnen und Mobilität sind eng miteinander verknüpft. Mehr als dreiviertel aller Wege in Deutschland beginnen Zuhause. Am Wohnort wird entschieden, welches Verkehrsmittel für den bevorstehenden Weg genutzt wird. Große Potenziale finden sich somit bei der Schaffung von neuem Wohnraum, wenn attraktive und komfortable Mobilitätsangebote mit eingeplant werden. Gleichzeitig hilft die Lebensumbruchssituation eines Umzugs, das eigene Mobilitätsverhalten zu überdenken und neue, nachhaltige Routinen zu entwickeln.

Mobilitätskonzepte können private Kfz-Stellplätze reduzieren, hierdurch Baukosten senken und nicht zuletzt das Mobilitätsangebot vielfältiger gestalten. Durch mehr Platz für die eigenen Fahrräder und die Bereitstellung von geteilten Mobilitätsangeboten wie Carsharing, Lastenfahrrädern oder einer Fahrradreparaturstation, soll Mobilität ohne ein eigenes Auto ermöglicht und Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Nahverkehr sowie die Elektromobilität gefördert werden.

Die Stadt München unterstützt die Planung von Mobilitätskonzepten und hat zu diesem Zweck den Leitfaden „Mobilitätskonzepte im Wohnungsbau” entwickelt, den Sie im untenstehenden Reiter “städtische Richtlinien und Informationen zum Bauantrag” finden. Neben wichtigen Planungsgrundlagen, Informationen zum Formblatt und Anbietern von Shared Mobility werden auch Best Practice-Beispiele vorgestellt. Diese Informationen und alle Formulare finden Sie auch in den unten stehenden Kategorien thematisch sortiert.

Der Leitfaden soll Bauherr*innen bei der Planung und Umsetzung von Mobilitätskonzepten im Wohnungsbau eine praktische Hilfestellung geben und anhand von Beispielen aus bereits umgesetzten Bauvorhaben Anregungen bieten.

Zum Leitfaden

DESTATIS: 6,9 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2022

Im Jahr 2022 wurde in Deutschland der Bau von 354 400 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 6,9 % oder 26 300 Wohnungen weniger als im Jahr 2021, als mit 380 700 Baugenehmigungen der höchste Wert seit dem Jahr 1999 erreicht worden war. Niedriger als im Jahr 2022 war die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt 2018 (346 800 Wohnungen). In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, mittelfristig 400 000 neue Wohnungen pro Jahr in Deutschland zu schaffen. Zum Rückgang der Bauvorhaben im Jahr 2022 beigetragen haben dürften vor allem Materialmangel und hohe Kosten für Baumaterialien, Fachkräftemangel am Bau und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen.

Zahl der neu genehmigten Wohnungen seit Sommer immer weiter gesunken

Im Jahr 2022 wurden in neu zu errichtenden Wohngebäuden 304 600 Wohnungen genehmigt. Das waren 7,3 % oder 23 900 Wohnungen weniger als im Vorjahr. Dabei fiel die Zahl der genehmigten Neubauwohnungen im 2. Halbjahr 2022 besonders deutlich gegenüber dem Vorjahreszeitraum ab: Wurden im 1. Halbjahr 2022 nur 2,1 % weniger Wohnungen genehmigt als im 1. Halbjahr 2021, so waren es im 2. Halbjahr 2022 dann 12,6 % weniger als im 2. Halbjahr 2021. Seit Mai 2022 wurden durchgängig weniger Anträge für neu zu errichtende Wohnungen genehmigt als im jeweiligen Vorjahresmonat. Wurden im Januar noch 9,4 % Wohnungen mehr genehmigt als im Vorjahresmonat, so waren es im August schon 10,5 % Wohnungen weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Genehmigungen verringerte sich ab August von 24 100 bis auf 20 400 Wohnungen im November (-15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Einen niedrigeren Monatswert hatte es in den vergangenen fünf Jahren nur im Februar 2019 mit 18 900 Wohnungen gegeben. Im saisonbedingt starken Dezember stieg die Zahl zwar auf 28 100 Wohnungen an, das waren aber dennoch 20,1 % genehmigte Wohnungen weniger als im Dezember 2021.

Starke Rückgänge bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Besonders stark war im Jahr 2022 der Rückgang der Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser. So genehmigten die Baubehörden 78 100 neue Einfamilienhäuser, das waren 16,8 % oder 15 800 weniger als im Jahr 2021. Bei dieser Entwicklung ist allerdings auch der Basiseffekt durch das Auslaufen des Baukindergeldes im März 2021 zu beachten: Diese Fördermaßnahme trug dazu bei, dass im 1. Quartal 2022 insgesamt 26,2 % weniger Einfamilienhäuser genehmigt wurden als im 1. Quartal 2021. Im 2. bis 4. Quartal 2022 wurden dann 12,9 % weniger Einfamilienhäuser genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Neubauwohnungen in Zweifamilienhäusern ging 2022 ebenfalls überdurchschnittlich stark zurück: In Zweifamilienhäusern wurden 27 700 Wohnungen genehmigt, das waren 13,8 % oder 4 400 weniger als im Vorjahr.

Etwa 63 % der Neubauwohnungen in Deutschland entstehen in Mehrfamilienhäusern. Aufgrund der noch hohen Genehmigungszahlen im 1. Halbjahr 2022 wurden in Mehrfamilienhäusern im Gesamtjahr 2022 mit 190 400 Wohnungen lediglich 1,6 % oder 3 100 Wohnungen weniger genehmigt als im Jahr 2021. Im Jahresverlauf beschleunigte sich der Abwärtstrend allerdings. Im Dezember 2022 wurden in neu zu errichtenden Mehrfamilienhäusern nur 19 200 Wohnungen genehmigt, das waren 19,3 % oder 4 600 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Üblicherweise werden im Dezember besonders viele Mehrfamilienhäuser genehmigt.

Deutlich weniger Bauanträge von Privatpersonen

Rund 95 % der Bauanträge für Wohnungen in Wohngebäuden werden von Unternehmen und Privatpersonen gestellt. Entsprechend prägten diese beiden Bauherrengruppen die Gesamtentwicklung maßgeblich und sorgten 2022 für den Rückgang: Während auf Unternehmen 147 900 Baugenehmigungen für neue Wohnungen entfielen und damit 5 000 oder 3,3 % weniger als im Vorjahr, gingen 141 100 Baugenehmigungen auf Privatpersonen zurück. Das waren 12,6 % oder 20 300 weniger als im Vorjahr. Demgegenüber stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen, die auf Bauanträge der öffentlichen Hand zurückgehen, um 17,8 % auf 12 200.

Umbauter Raum bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden leicht gestiegen

Der zentrale Indikator für die künftige Bauaktivität bei Nichtwohngebäuden ist der umbaute Raum. Bei den im Jahr 2022 genehmigten neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 236,7 Millionen Kubikmeter. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Fabrikgebäude und Lagerhallen, Büro- und Verwaltungsgebäude oder landwirtschaftliche Betriebsgebäude. Mit 70 % den größten Anteil am umbauten Raum haben die nicht-landwirtschaftlichen Betriebsgebäude, worunter unter anderem Warenlager, Fabrik- und Werkstattgebäude fallen. Der umbaute Raum stieg hier um 6,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Der stärkste Rückgang bei Nichtwohngebäuden war mit 30,1 % weniger umbautem Raum bei den Anstaltsgebäuden zu verzeichnen. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser und Gebäude für die Altenpflege. In diesem Gebäudesegment schwanken die jährlichen Veränderungsraten stark. Mit einem Minus von 16,7 % war im Jahr 2022 auch bei den Büro- und Verwaltungsgebäuden ein starker Rückgang zu beobachten. Allerdings war der umbaute Raum hier immer noch höher als in den Jahren 2003 bis 2017. Der aktuelle Rückgang ist vermutlich unter anderem auf einen verminderten Bedarf an neuen Büro- und Verwaltungsgebäuden aufgrund des verstärkten Arbeitens im Homeoffice im Zuge der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Zahl neuer Genehmigungen weiter höher als Zahl der Fertigstellungen

Die Zahl der Baugenehmigungen erlaubt eine frühzeitige Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität. Allerdings nimmt die Zahl der Bauvorhaben, die zwar genehmigt, aber noch nicht begonnen oder abgeschlossen wurden, der sogenannte Bauüberhang, seit einigen Jahren zu. Aufschluss über die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit und des Bauüberhangs im Jahr 2022 gibt die Zahl der Baufertigstellungen, die das Statistische Bundesamt voraussichtlich Ende Mai 2023 veröffentlichen wird.