Inflationsrate in Bayern steigt im Oktober 2024 auf 2,4 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Oktober gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,4 Prozent. Dabei kosten Nahrungsmittel 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Energie kann hingegen 5,2 Prozent günstiger bezogen werden. Zu Halloween verzeichnen die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik bei Süßwaren eine Preissteigerung von 8,6 Prozent. Für Zucchini, Kürbisse oder Mais steigen die Preise sogar um 42,4 Prozent.

Im Vergleich zum Vormonat September steigen die Verbraucherpreise im Oktober 2024 um 0,5 Prozent. Nahrungsmittel werden im Vergleich zum September 2024 etwas teurer (+0,8 Prozent). Die Preise für Kraftstoffe (+1,1 Prozent) und für Heizöl (+5,4 Prozent) liegen ebenfalls über dem jeweiligen Wert des Vormonats.

Wohnungsmieten – Veränderungen parallel zum Gesamtindex

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft vergleichbar zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Oktober 2024 um 2,4 Prozent.

Seminarhinweis: Wann wurde das denn beschlossen? – unternehmensinternen Informations- und Kommunikationsfluss digital managen

Der Informations- und Kommunikationsfluss innerhalb eines Unternehmens ist seit jeher eine Herausforderung. Durch mobiles und flexibles Arbeiten ist es noch schwieriger geworden, Informationen effektiv zu teilen und transparent zu halten. Ein gut durchdachtes und organisiertes, IT-gestütztes Informations- und Kommunikationsmanagement kann helfen, den Arbeitsalltag zu verbessern und Projekte erfolgreich umzusetzen.

Dieses Seminar vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern legt auch großen Wert auf die Praxis. Es werden digitale Tools und Methoden vorgestellt, die den Arbeitsalltag erleichtern.

Inhalte:
  • Informations- und Kommunikationsfluss im Team
  • Ursachen und Auswirkungen schlechter Kommunikation
  • Unvollständige Kommunikation und Fehlinformationen
  • Exkurs: Kollaboratives Arbeiten
  • Informationsmanagement als strategisches Mittel zur Erfüllung von Unternehmenszielen
  • Wirtschaftlicher Umgang mit Informationen
  • Gewährleistung der Vollständigkeit relevanter Informationen: digital und methodisch
  • Sicherstellen, dass Arbeitsaufgaben und -anweisungen die richtigen Personen erreichen
  • Speicherung und Verfügbarmachung von Informationen aus informellen Kommunikationswegen
  • Abschluss eines Projekts: Informationsmanagement und Informationsaufbewahrung
  • Exkurs: Wissensmanagement
  • Austausch: Schwächen der verwendeten Verwaltungs- und Kommunikationssoftware identifizieren und passende Ergänzungen finden
  • Rechtliche Aspekte bei der Arbeit mit digitalen Tools
Zur Anmeldung

„Save the date”: Online-Kundendialog mit Dr. Klein WoWi Digital AG am Montag, 18.11.2024

Unser Silberpartner, die Dr. Klein WoWi Digital AG, lädt Sie in Zusammenarbeit mit dem VdW Bayern herzlich zu ihrem ersten Online-Kundendialog ein. Dabei werden Ihnen moderne Softwarelösungen für die Wohnungswirtschaft vorgestellt. Ziel ist es, Ihnen einen Überblick über die Lösungen und das Leistungsangebot von Dr. Klein WoWi zu geben und Ihnen eine alternative ERP- und Softwarelösung anzubieten, die unabhängig vom Aareon-Konzern ist.

Zusätzlich wird Dr. Klein WoWi erklären, wie die Software betrieben werden kann und welche Lizenzmodelle es gibt. Auch der Verbund der Software mit anderen Systemen wird eine Rolle spielen.

Das Team von Dr. Klein freut sich, Ihnen zu zeigen, wie das Unternehmen die Weichen für die Zukunft stellt und gleichzeitig Nachhaltigkeit sicherstellt.
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Online-Kundendialog nicht die gesamte Softwarelösung im Detail präsentiert wird.

Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Online-Veranstaltung begrüßen zu dürfen!

Datum: 18. November 2024
Uhrzeit: 9:30 – 12:00 Uhr

Der Anmeldelink zur Veranstaltung wird in der nächsten Ausgabe der vdw aktuell veröffentlicht. Er lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau: Neue Merkblattversionen ab 01.11.2024

Für die Produkte Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298) und Nichtwohngebäude (299) passt die KfW zum 01.11.2024 die Merkblätter an. In den neuen Merkblattversionen wird die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ausgeschlossen. Zusätzlich wurden die Merkblätter um zwei neue Absätze zur Wirkungsmessung und Datenweitergabe ergänzt. Ebenfalls wurden kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen mit dem Ziel, einige Förderbedingungen klarer zu formulieren.

Die neuen Merkblattversionen 11/2024 sind ab dem 01.11.2024 gültig. Die aktualisierten Dokumente stehen ab sofort im KfW-Partnerportal zur Verfügung. Der Zugriff erfordert eine Registrierung.

Link KfW Partnerportal

GdW & CoWorkLand: Rahmenvereinbarung 2.0

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. und die CoWorkLand eG (CWL) haben daher bereits im Jahr 2021 eine erste über zwei Jahre befristete Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die nun mit einer neuen Rahmenvereinbarung 2.0 fortgesetzt wird.

Die Rahmenvereinbarung 2.0 besteht aus mehreren Bausteinen. Dazu gehören Analysen der CWL über Eignung und Bewertung von Potenzialen bestehender Nutzflächen von Wohnungsunternehmen zum möglichen Betrieb als Coworking-Spaces sowie Auswahl und Betreuung von geeigneten Betreibern. Darüber hinaus umfasst die Rahmenvereinbarung auch Empfehlungen für die Ausgestaltung eines Betreibervertrages (Leistungen von Betreibern) sowie einen Mustervertrag für die Nutzung von Coworking-Spaces durch Beschäftigte von Wohnungsunternehmen über die CWL-Buchungsplattform. Gegenüber der ersten Rahmenvereinbarung ist das Angebot der CWL hinzugekommen, die Wohnungsunternehmen durch Vorträge und Workshops zu unterstützen.

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Verfügbares Einkommen je Einwohner in Bayern im Jahr 2022 so stark gestiegen wie seit Langem nicht – dennoch reale Kaufkraftverluste wegen der hohen Inflation

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik meldet, erzielten die privaten Haushalte in Bayern im Jahr 2022 mit durchschnittlich 37 085 Euro je Einwohner das höchste Primäreinkommen in Deutschland. Es umfasst das Einkommen aus Erwerbsarbeit und Vermögen. Zieht man davon u.a. Steuern und Sozialabgaben ab und rechnet u.a. die empfangenen monetären Sozialleistungen hinzu, standen den bayerischen Haushalten im Jahr 2022 durchschnittlich 28 643 Euro (alt: 28 469 Euro) je Einwohner für Konsum und Sparen zur Verfügung – ebenfalls der höchste Wert in Deutschland. Auch im zeitlichen Vergleich ragt dieses Ergebnis besonders heraus: Nie seit Beginn der Zeitreihe für das wiedervereinigte Deutschland im Jahr 1991 ist das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in Bayern binnen eines Jahres nominal so stark gestiegen wie im Jahr 2022, nämlich um 6,2 Prozent (alt: 5,5 Prozent) gegenüber 2021. Für Deutschland insgesamt belief sich die Zunahme nominal auf 5,6 Prozent.

Trotz dieses starken Wachstums blieb das Verfügbare Einkommen in Bayern und Deutschland jedoch hinter dem Anstieg der Verbraucherpreise zurück, die 2022 im Vorjahresvergleich um 7,1 bzw. 6,9 Prozent anzogen. Unter dem Strich sank somit die reale Kaufkraft in Bayern und in Deutschland.

Leichter Rückgang: Vollzeitbeschäftigte haben 2023 durchschnittlich 39,8 Wochenstunden gearbeitet

Angesichts des steigenden Bedarfs an Fachkräften wird immer wieder über die Ausweitung der Arbeitszeit diskutiert. In den letzten Jahren ist diese bei Vollzeitbeschäftigten leicht zurückgegangen: von durchschnittlich 40,7 geleisteten Arbeitsstunden pro Woche im Jahr 2011 auf 39,8 Stunden im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, hat die geleistete Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten hingegen zugenommen: Diese arbeiteten im Jahr 2023 durchschnittlich 21,2 Wochenstunden und damit mehr als 2011 mit 18,2 Stunden. Wegen dieser gegenläufigen Entwicklung hat sich die von allen abhängig Beschäftigten im Schnitt geleistete Wochenarbeitszeit im selben Zeitraum wenig verändert: Sie ging von 34,6 Stunden im Jahr 2011 auf 34,1 Stunden im Jahr 2023 zurück.

Der leichte Rückgang der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten zeigt sich bei Männern und Frauen gleichermaßen: Die geleisteten Wochenstunden gingen gegenüber 2011 um 2,1 % beziehungsweise 2,0 % zurück. Männer arbeiteten im vergangenen Jahr im Schnitt 40,3 Wochenstunden, Frauen 39,0. Auch die geleistete Stundenzahl in Teilzeit nahm unabhängig vom Geschlecht der Beschäftigten seit 2011 zu. Bei Männern fiel der Anstieg mit 20,0 % auf zuletzt 19,5 Stunden aber etwas deutlicher aus als bei Frauen (+16,6 % auf 21,7 Stunden).

Teilzeitquote wächst ebenfalls

Nicht allein die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ist gestiegen, sondern auch ihr Anteil an allen Beschäftigten. Arbeiteten 2011 noch 27,2 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzulande in Teilzeit, waren es 2023 bereits 30,9 %. Teilzeitbeschäftigte zu motivieren, mehr zu arbeiten, stellt eine Möglichkeit dar, zusätzliches Potenzial am Arbeitsmarkt zu erschließen. Gleichzeitig kann eine Teilzeitbeschäftigung die Aufnahme einer Beschäftigung erst ermöglichen, etwa weil auf diese Weise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser oder überhaupt gewährleistet werden kann.

Sowohl Zahl der Voll- als auch der Teilzeitbeschäftigten nimmt zu

Die steigende Teilzeitquote bei gleichzeitig wachsender Zahl von Erwerbstätigen könnte ein Zeichen dafür sein, dass Vollzeit- durch Teilzeitstellen ersetzt werden. Tatsächlich hat aber sowohl die Zahl der Vollzeit- als auch die der Teilzeitbeschäftigten zugenommen: 2023 arbeiteten gut 17,7 Millionen Männer und knapp 9,5 Millionen Frauen in Vollzeit und damit zusammen 2,2 Millionen mehr als noch 2011. Noch stärker stieg in der Summe die Teilzeitbeschäftigung in diesem Zeitraum: Für Männer legte sie um 1,0 Million zu und für Frauen sogar um gut 1,8 Millionen. Das heißt, auch wenn die Vollzeitbeschäftigung seit 2011 deutlich gestiegen ist (+8,7 %), trägt die Teilzeitbeschäftigung mehr zum gesamten Beschäftigungswachstum bei (+30,1 %).

Arbeitsproduktivität je Stunde gegenüber 2011 gestiegen

Neben der Diskussion über die Ausweitung der Arbeitszeit wird auch die Steigerung der Produktivität als Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels hierzulande diskutiert. Die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität, gemessen als preisbereinigtes Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigenstunde, stieg zwischen 2011 und 2023 um insgesamt 9,1 %. Dabei ist die Stundenproduktivität in diesem Zeitraum – selbst während der Corona-Pandemie – von Jahr zu Jahr gestiegen, wenngleich unterschiedlich stark. Eine Ausnahme bildet das vergangene Jahr: Während das Arbeitsvolumen 2023 um 0,4 % anstieg, sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,3 %. Infolgedessen ging die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde gegenüber dem Vorjahr zurück (-0,6 %).

Neue Arbeitsstättenregel (ASR) A6 „Bildschirmarbeit“ und A1.8 „Verkehrswege“ veröffentlicht

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat zwei neue bzw. geänderte Arbeitsstättenregeln veröffentlicht.

Das BMAS hat im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 24/2024 (S. 470) vom 01.07.2024 die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 „Bildschirmarbeit“ veröffentlicht. Die ASR A6 konkretisiert unter anderem § 3a Abs. 1 und die in Nr. 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten sowie § 6 Abs. 1 ArbStättV zur Unterweisung der Beschäftigten. Sie konkretisiert darüber hinaus Nr. 3.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV, soweit es Sitzgelegenheiten an Bildschirmarbeitsplätzen betrifft. Ziel ist es, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastung sowie insbesondere durch Belastung der Augen mit präventiven Maßnahmen zu verringern oder zu vermeiden Die ASR A6 findet keine Anwendung auf Mobile Arbeit/Homeoffice. Ihr Anwendungsbereich bezieht sich auf Bildschirmarbeit innerhalb der Arbeitsstätte.

Das BMAS hat zudem im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21/2024 vom 17.06.2024 die geänderte Arbeitsstättenregel ASR A1.8 „Verkehrswege“ veröffentlicht. Dies beinhaltet Änderungen an die baulichen Anforderungen von Treppen.

Die neuen bzw. geänderten Arbeitsstättenregeln finden Sie auf der BAuA-Homepage.

Link

Ärztekammern in Deutschland warnen vor nicht ordnungsgemäßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Nicht ordnungsgemäße AU-Bescheinigungen können von Online-Anbietern erworben werden. Insbesondere die Plattformen www.dransay.com und www.au-schein.de bieten u.a. eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ AUB ausgestellt. Eine solche AU-Bescheinigung entspricht nicht deutschem Recht, nach dem ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist. Eine auf diese Weise erlangte AU-Bescheinigung
kann daher auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch der Beschäftigten auslösen. Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern. Allerdings ist auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten. Die Bescheinigungen werden nicht als eAU ausgestellt werden. Im Übrigen ist auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über www.dransay.com oder www.au-schein.de erworben wurden.

Folgende für die genannten Webseiten tätige ausstellende mutmaßliche Ärzte mit verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in ganz Deutschland sind namentlich bekannt:

• Dr. med Haresh Kumar
• Ahmad Abdullah
• Masroor Umar und
• Hassan Zuberi

Die genannten Ärzte sind jedoch den Ärztekammern nicht bekannt und dort auch nicht registriert.

Grundsätzlich können die Beschäftigten entscheiden, welche Ärzte sie für eine Krankschreibung konsultieren. Diese müssen auch nicht an der kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Ärztliche Bescheinigungen im Sinne des § 5 Abs. 1 EFZG können auch von privatärztlich Tätigen ausgestellt werden. Es muss sich allerdings um approbierte Ärzte handeln.

Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland – die durch die oben genannten Praxisadressen suggeriert wird – ist gemäß § 2 Bundesärzteordnung nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich. Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 Landesärztekammern in Deutschland. Ob die oben genannten Personen diese Voraussetzung überhaupt erfüllen, ist nicht bekannt.

Arbeitgeber sollten deshalb privatärztliche AU-Bescheinigungen von gesetzlich Versicherten besonders sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen (auch wenn sie auf einem vertragsarztähnlichen Formular vorgelegt werden).

Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV)

Der Deutsche Bundesrat hat das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen.

Das Gesetz sieht Änderungen für unterschiedliche Rechtsgebiete vor. Für die Wohnungswirtschaft sind nachfolgende Änderungen bedeutsam:

  • Verzicht auf die Schriftform, etwa auch im Gewerberaummietrecht.
  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.
  • Belegeinsichtsrecht in elektronischer Form bei BK-Abrechnungen.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier zum Herunterladen.

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