Rückgang: 30,1 Prozent weniger Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern

Nach Auskunft der Fachgruppe im Bayerischen Landesamts für Statistik werden von den unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern von Januar bis September 2023 insgesamt 42 740 Wohnungsbaugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungen) erteilt. Im Kontext gestiegener Kosten für Baumaterialien und schlechterer Finanzierungskonditionen für Bauvorhaben ist die Zahl der zum Bau freigegebenen Wohnungen um 18 411 beziehungsweise 30,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen.

Mit 21 945 Baufreigaben sollen fast zwei Drittel der in neuen Wohngebäuden geplanten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern entstehen. Im Vorjahresvergleich reduzieren sich die Wohnungsbaugenehmigungen bei Mehrfamilienhäusern mit einem Minus von 28,1 Prozent auch weniger deutlich als bei Einfamilienhäusern mit 35,7 Prozent und bei Zweifamilienhäusern mit 54,0 Prozent. Bei den Wohnungen in Wohnheimen wird dagegen eine Zunahme von 433 Baugenehmigungen beziehungsweise 38,9 Prozent registriert.

Die Abnahme der Baugenehmigungen in Bayerns Regierungsbezirken verläuft unterschiedlich. Während in Schwaben der im Vergleich geringste Rückgang um
1 281 Genehmigungen beziehungsweise 16,0 Prozent zu verzeichnen ist, fällt das Minus in Niederbayern mit 3 624 Genehmigungen beziehungsweise 44,4 Prozent deutlich spürbarer aus als im bayernweiten Durchschnitt. Ähnlich hoch wie in Niederbayern ist die relative Abnahme in Unterfranken mit einer Verringerung um
2 161 Wohnungsgenehmigungen beziehungsweise 43,9 Prozent.

Mit Blick auf die Kreise Bayerns ist festzustellen, dass die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in den Landkreisen mit einem Minus von 37,1 Prozent deutlicher abnimmt als in den kreisfreien Städten mit 11,5 Prozent. In den bayerischen Großstädten fällt der Rückgang der Wohnungsfreigaben mit 9,6 Prozent noch etwas geringer aus als allgemein in den kreisfreien Städten.

Strompreispaket für produzierende Unternehmen: Energie bezahlbar halten

Unternehmen im produzierenden Gewerbe sollen stärker von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Die Bundesregierung hat sich auf zusätzliche Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre verständigt. Eine Stromsteuersenkung sowie Regelungen im Emissionshandel sollen die Unternehmen wettbewerbsfähig halten.

Mit dem neuen Strompreispaket begegnet die Bundesregierung den immensen finanziellen Lasten der hohen Energiepreise, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine und dessen Folgen entstanden sind – und weiterhin bestehen.

Stromsteuersenkung entlastet

Wesentlicher Bestandteil des Pakets ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Sie sinkt auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Stromsteuer kostet die Unternehmen dann noch 50 Cent pro Megawattstunde beziehungsweise 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Vorher waren es über 15 Euro pro Megawattstunde und über anderthalb Cent pro Kilowattstunde.

Die Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Sie gilt für weitere drei Jahre, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Infopapier zum Strompreispaket

GdW: EU-Info November 2023

Die neue Ausgabe der GdW-EU-Info liegt vor. Thema des Monats: Die Europäische Kommission setzt ihre Arbeit an der Taxonomie fort.

EU-Info zum Download

Fortschreibung der Kommunikation von GdW und Aareon zur Umstellung auf Wodis Yuneo

Bei der Umstellung der Aareon auf Wodis Yuneo hatten wir Sie März über eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Bundesverband GdW und Aareon informiert. Zwischenzeitlich sind die essenziellen Punkte dieser gemeinsamen Vereinbarung umgesetzt. Aus diesem Anlass haben GdW und Aareon eine fortgeschriebene Vereinbarung der Kommunikation unterzeichnet.

Aareon-Kunden erhalten die aktuelle Vereinbarung auf Anfrage per E-Mail. Bitte wenden Sie sich an tobias.straubinger@vdwbayern.de.

Zweite Berechnungsverordnung (II.BV): Anpassung der Instandhaltungskostenpauschalen für die „Grenzjahrgänge“ 2002 und 1992

§ 28 II. BV bestimmt die Höhe der Instandhaltungskostenpauschale, die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Kostenmiete für preisgebundene Wohnungen angesetzt werden darf.

Neben der alle drei Jahre erfolgenden Anpassung auf Grundlage der Verbraucherpreisindex-Veränderung (zuletzt zum 1. Januar 2023) rücken die jeweiligen „Grenzjahrgänge” der jüngsten und mittleren Baualtersgruppe bei Erreichen der „Altersgrenze” in die nächste, ältere und damit in eine höhere Instandhaltungskostenpauschale auf. Aktuell gelten für die Baualtersgruppen folgende Instandhaltungskostenpauschalen (§ 28 Abs. 2 S. 1, 5a II. BV):

weniger als 22 Jahre zurückliegend: 10,61 €/m2/a

mind. 22 Jahre zurückliegend: 13,45 €/m2/a

mind. 32 Jahre zurückliegend: 17,18 €/m2/a

Aufgrund dieser Staffelung sind die Wohnungen im Laufe der Zeit und in Abhängigkeit der Bezugsfertigkeit in die nächst höhere Baualtersklasse einzuordnen. Im Jahr 2024 sind hiervon die Wohnungen mit den Baujahren 2002 und 1992 betroffen. Für diese erhöht sich die Instandhaltungskostenpauschale wie folgt:

Bezugsfertigkeit 01.01. bis 31.12.2002 von 10,61 Euro auf 13,45 Euro pro m² Wohnfläche/Jahr

Bezugsfertigkeit 01.01. bis 31.12.1992 von 13,45 Euro auf 17,18 € pro m² Wohnfläche/Jahr

Bei diesen Pauschalen sind gegebenenfalls noch die Zu- und Abschläge gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 und 3, Abs. 3 II. BV zu berücksichtigen.

Zur Erhöhung der Kostenmiete ist eine einseitige Mieterhöhungserklärung gemäß Art. 11 Abs. 1 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG) erforderlich. Die Mieterhöhungserklärung muss dem Mieter bis spätestens zum 15.12.2023 zugegangen sein, damit die Mieterhöhung zum 01.01.2024 wirksam wird (Art. 11 Abs. 2 BayWoBindG).

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Bund und Länder einigen sich auf Pakt für schnelleres Planen und Bauen

Auf der Konferenz der Bundesregierung mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in Berlin am 7.11.2023 haben sich Bund und Länder auf einen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen verständigt. Die vereinbarten Maßnahmen zielen darauf, dass Bauvorhaben schneller geplant und umgesetzt werden können. Damit können Baulücken geschlossen, Dächer leichter aufgestockt oder brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden.

Der “Bau-Turbo-Pakt” soll dafür sorgen, dass für eine befristete Zeit in Orten mit hohem Bedarf schneller Bauvorhaben geplant und umgesetzt werden können.

Die “Bausteine” im Einzelnen:

  • Durch eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch, die noch in diesem Jahr vorgelegt wird, soll für mehr Tempo beim Wohnungsbau gesorgt werden: Wenn die Gemeinde vor Ort damit einverstanden ist, kann durch die Nutzung des “Bau-Turbos” auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Das entlastet die Bauämter vor Ort und beschleunigt das Genehmigungsverfahren.
  • Die Länder werden für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen. Das bedeutet, dass die beantragte Genehmigung als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheidet.
  • Die Länder werden Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in ihren Landesbauordnungen sowie, in der Musterbauordnung unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei stellen, um so das Potenzial der Umnutzung von Dächern und der Dachaufstockung schnell und unkompliziert nutzbar zu machen.
  • Die Länder werden Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlichen und so anpassen, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum entfällt.
  • Die Einführung eines Gebäudetyps E (“E” wie einfach) ist ein wichtiges Element, um einfacher und somit schneller zu bauen. Die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche werden ermutigt, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Der Bund nimmt dafür die zivilrechtlichen Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick, um den am Bau Beteiligten ein vereinfachtes Bauen rechtssicher zu erleichtern. Dafür wird bis Ende des Jahres eine “Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E” vorgelegt.
  • Durch industrielle Fertigungsmethoden im seriellen, modularen und systemischen Bauen kann witterungsunabhängig produziert und die Baustellenzeit vor Ort erheblich verkürzt werden. Um diese Form des Bauens weiter zu befördern, werden die Länder regeln, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen für das serielle, modulare und systemische Bauen bundesweite Gültigkeit erhalten. Das soll die Genehmigungsprozesse vereinfachen und beschleunigen.

Wohnungswirtschaft begrüßt Länder-Einigung auf Beschleunigungspaket

Es gibt Dinge, an die glaubt man ja schon fast gar nicht mehr und dennoch ist es geschehen: Die Einigung der 16 Bundesländer auf ein Beschleunigungspaket ist eine starke Erklärung, um aus der alles lähmenden Bürokratie einen großen Schritt herauszukommen. Die für eine Beschleunigung des Wohnungsbaus angedachten Punkte sind alle extrem sinnvoll. Weniger Planungs- und Genehmigungszeit bedeutet auch: weniger Kosten und damit geringere Mieten. Jetzt müssen allerdings auch 16 Landesparlamente diesen Willen der Länderchefs umsetzen. Die Wohnungswirtschaft an die Erklärung zum Pakt auch die Erwartung, dass dies in neuem ‚Deutschlandtempo‘ umgesetzt und nicht zerredet wird.

Zur Meldung des BWMSB

KfW Umweltprogramm 240/241 – Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen durch Tilgungszuschüsse

Maßnahmen des “Natürlichen Klimaschutzes“ fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) durch attraktive Tilgungszuschüsse aus Mitteln zur Umsetzung des “Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz” (ANK). Dafür stellt der Bund jährlich Mittel in Höhe von 50 Mio. EUR zur Verfügung.

Gefördert werden im Rahmen des KfW Umweltprogramms 240/241 im Modul 8 “Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks durch Schaffung naturnaher grüner (bepflanzter) und blauer (wasserbezogener) Infrastrukturen, zur Renaturierung und Aufwertung von Ökosystemen, auch mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräumen, zur Entsiegelung von Flächen und Renaturierung und Aufwertung von Böden sowie Maßnahmen zur Etablierung eines dezentralen Niederschlagsmanagements.

Nach Aussagen der KfW sind kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften direkt antragsberechtigt. Daher sollten Unternehmen im Zuge Planung und Finanzierung von bevorstehenden Maßnahmen im Wohnumfeld die Nutzung des KfW-Programms prüfen.

GdW-RS zum Download

Förderaufruf für Modellregionen im MORO “Mehr Wohnungsbau ermöglichen – Raumordnung und interkommunale Kooperation als Wege aus der Wohnungsnot”

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat gemeinsam mit dem Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen neuen Förderaufruf für ein Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) veröffentlicht. Dieser richtet sich an Stadtregionen vor allem in angespannten Wohnungsmärkten, die durch interkommunale Kooperationen einen Beitrag zur Bewältigung der regionalen Wohnungskrise leisten. Die Einbeziehung der Wohnungswirtschaft ist im Rahmen der interkommunalen Kooperationen, die einen MORO-Förderantrag stellen wollen, explizit erwünscht.

Den Förderaufruf können Sie sich hier herunterladen:

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Haushaltsenergie: Preise trotz Rückgängen weiterhin deutlich höher als 2020

Zu Beginn der Heizsaison sind die Preise für zum Heizen benötigte Energie weiterhin hoch. Zwar stiegen die Preise für Haushaltsenergie, die Strom, Gas und andere Brennstoffe umfasst, zuletzt weniger stark, sie waren aber nach wie vor deutlich höher als 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich die Verbraucherpreise für Haushaltsenergie im September 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,3 %. Im Januar 2023 waren die Preise für Haushaltsenergie im Vergleich zum Vorjahresmonat noch um 36,5 % gestiegen. Der Preisanstieg von Haushaltsenergie übersteigt weiterhin die Gesamtteuerung: Die Verbraucherpreise insgesamt nahmen im September 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,5 % zu. Insgesamt liegen die Preise für Haushaltsenergie deutlich über dem Niveau von 2020: Im September 2023 waren sie um 55,7 % höher als im Jahresdurchschnitt 2020, während der Gesamtindex seitdem um 17,8 % stieg.

Preise für leichtes Heizöl und Erdgas gesunken

Für private Haushalte spielt angesichts der beginnenden Heizperiode insbesondere die Preisentwicklung der verschiedenen Haushaltsenergieträger eine entscheidende Rolle. Entspannt haben sich die Preise für leichtes Heizöl und Erdgas: Im September 2023 mussten Verbraucherinnen und Verbraucher gut ein Viertel (-26,0 %) weniger für leichtes Heizöl bezahlen als noch im Vorjahresmonat. Bereits seit März 2023 wurden hierfür Preisrückgänge im Vorjahresvergleich ermittelt. Erdgas verbilligte sich für Endverbraucher im September 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat erstmalig in diesem Jahr (-5,3 %). Hintergrund für diese Entwicklung sind die sehr hohen Preise für leichtes Heizöl und Erdgas im Vorjahr. Infolge der Kriegs- und Krisensituation waren die Energiepreise 2022 enorm gestiegen: So hatten sich die Preise für leichtes Heizöl auf der Verbraucherstufe im September 2022 binnen Jahresfrist mit einem Plus von 108,6 % mehr als verdoppelt, die Teuerung für Erdgas betrug 95,8 %.

Feste Brennstoffe günstiger als ein Jahr zuvor

Für private Haushalte, die alternativ oder ergänzend mit festen Brennstoffen heizen, ergeben sich aktuell ebenfalls Preisrückgänge: Brennholz, Pellets und andere Brennstoffe verbilligten sich im September 2023 um 18,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Im September 2022 hatte sich der Preis hierfür im Vergleich zu September 2021 mehr als verdoppelt (+103,1 %).

Fernwärme und Strom bisher teurer als ein Jahr zuvor

Anders sieht es bei Fernwärme und insbesondere bei Strom aus: Fernwärme verteuerte sich auf Verbraucherseite im September 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat leicht um 0,3 %. Und das trotz der hohen Preise im September 2022, als die Preise im Vergleich zu September 2021 um 37,2 % gestiegen waren. Die Strompreise verzeichneten im September 2023 ein Plus von 11,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Dies trifft auch die privaten Haushalte, die sich für den Einbau einer Wärmepumpe entschieden haben. Auch hier war das Niveau im Vorjahresmonat bereits sehr hoch: Für Strom hatte die Teuerungsrate im September des Vorjahrs bei +20,3 % gelegen.

Haushaltsenergie als Preistreiber seit 2020

Über die letzten drei Jahre betrachtet war Haushaltsenergie ein wesentlicher Treiber für die Inflationsrate. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2020 sind die Verbraucherpreise für alle Haushaltsenergieprodukte, die zum Heizen verwendet werden, deutlich gestiegen. So lag etwa die Preiserhöhung bei Erdgas im September 2023 im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2020 bei +94,0 %. Die Preise für leichtes Heizöl haben sich sogar mehr als verdoppelt (+124,7 %), Fernwärme wurde um 39,0 % teurer. Die Strompreise erhöhten sich um mehr als ein Drittel (+35,4 %).

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CSU und Freie Wähler beschließen Koalitionsvertrag

Zweieinhalb Wochen nach der Landtagswahl haben CSU und Freie Wähler den gemeinsam ausgehandelten Koalitionsvertrag am 26.10.2023 unterzeichnet. Die Vereidigung des neuen Kabinetts erfolgte am  8. November, gut eine Woche nach der Wahl des Ministerpräsidenten am 31. Oktober.

Der 90-seitige Koalitionsvertrag steht unter dem Motto „Freiheit und Stabilität“. Er umfasst eine Vielzahl von Themen und Inhalten für die neue Legislaturperiode bis 2028.

Ein Überblick über die zentralen Themen für die Wohnungswirtschaft:

Wohnungsbau
Auf die aktuellen Herausforderungen möchten die Koalitionspartner mit einem Dreiklang reagieren: Hilfen für privaten Eigentumserwerb, staatlicher Wohnungsbau und soziale Wohnraumförderung. Alles, was derzeit gebaut werden kann, soll auf den Weg gebracht werden. Das Kernstück wird ein eigenes bayerisches Baukonjunkturprogramm sein.

Im staatlichen Wohnungsbau wird ein Landesbauprogramm 2030 aufgestellt, in dem Vorhaben priorisiert und durchfinanziert werden. Ein Ziel ist es, die drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften (BayernHeim, StadiBau und Siedlungswerk Nürnberg) zusammenzufassen und diese mit mehr Eigenkapital auszustatten.

Das hohe Niveau bei der der sozialen Wohnraumförderung mit einer Wohnbaumilliarde wird verstetigt, um für den Wohnungsbau eine verlässliche Investitionsperspektive zu schaffen. Geplant wird, dass vom Land geförderter und mit Belegungs- und Mietpreisbindungen versehener neuer Wohnraum mit bereits bestehenden Wohnungen getauscht werden kann.

Klimaschutz
Im Koalitionsvertrag bleibt es beim Ziel der Staatsregierung: Bayern soll bis 2040 klimaneutral werden – unter anderem mit mehr Windkraft. Dabei soll auf Technologieoffenheit und den Einklang mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht auf Verbote gesetzt werden. Folgende Maßnahmen sind zur Erreichung der Klimaschutzziele vorgesehen:

  • Verdoppelung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030.
  • Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wird bis 2030 verdreifacht. Das Potential hierfür auf staatlichen Gebäuden soll bis 2025 voll ausschöpft werden.
  • Bei der Windkraft ist das erst Ziel 1.000 neue Windkraftanlagen im Freistaat bis 2030. Mittelfristig soll ein Spitzenplatz in Deutschland erreicht werden.
  • Zugleich wird ein Ausbau der Geothermie angestrebt, bis 2050 sollen insgesamt 25 % des bayerischen Wärmebedarfs im Gebäudebereich mit Erdwärme gedeckt werden.
  • Das Bayerische Holzbauförderprogramm wird auf weitere klimaneutrale Baustoffe ausgeweitet.

Bürokratieabbau
Bis Mitte 2024 sollen mindestens zehn Prozent aller Verwaltungsvorschriften entfallen“, so steht es im Koalitionsvertrag.

Beurteilung VdW Bayern:

In einem ersten Statement hat der VdW Bayern am 26.10. den Stellenwert des Wohnungsbaus im neuen Koalitionsvertrag begrüßt. „Der Koalitionsvertrag verspricht eine verlässliche Investitionsperspektive beim geförderten Wohnungsbau und genau diese brauchen unsere Mitgliedsunternehmen. Planungssicherheit und Fördermittelkontinuität sind die wesentlichen Forderungen der Wohnungswirtschaft“, sagte Verbandsdirektor Hans Maier. Darüber hinaus sind für den Verband alle Initiativen, die das Bauen erleichtern, wichtige Schritte, um den dringend nötigen Wohnungsbau zu stärken.

Download Koalitionsvertrag