DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2023: Das sind die Sieger der Wärmewende im Bestand

Wie lässt sich die Wärmewende im Bestand intelligent gestalten? Unter diesem Motto sind zahlreiche Projekte im Rennen um den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2023 angetreten. Am 19. Juni wurden die drei Siegerprojekte im Rahmen einer Aareon-Veranstaltung in Frankfurt am Main gekürt.

Technologisch und sozial innovativ: Revitalisierung von Plattenbauten
Wie wird ein Plattenbau fit für die Zukunft? Die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH setzt ein Zeichen für intelligente Bestandssanierung, indem sie die Haustechnik und das Mietkonzept in der Kopernikusstraße 10-16 komplett neu gedacht hat. Dabei wurde ein Plattenbau aus den Siebzigerjahren zu einem weitestgehend energieautarken Wohnhaus umgebaut und durch vor Ort produzierten Sonnenstrom sowie zugekauften grünen Strom CO₂-frei betrieben. Für die Wärmewende hat das Wohnungsunternehmen auf vollelektrische Infrarotheizungen umgerüstet. Das Projekt zeichnet sich in diesem Bereich und bei der Warmwasserbereitung durch einen hohen Grad der Enttechnisierung aus. Der Clou für die Mieterinnen und Mieter: Ein Inklusivmietsystem stabilisiert die Kostenbelastungen, bietet diesen Planungssicherheit und vereinfacht das Abrechnungssystem auf Seiten der Wohnungsgesellschaft. Dieser aus technologischer und sozialer Sicht innovative Ansatz überzeugte die Jury: „Das Sanierungsprojekt bündelt viele Ansätze außerhalb der gängigen Praxis, die als Musterbeispiel zum Nachahmen und Weiterdenken anregen.“

Hand in Hand zur Energiewende – im Genossenschaftsbund zum Erfolg
Das Projekt „Energie in eigenen Händen – Das Geschäftsmodell der Isarwatt eG“ setzt zur Gestaltung der Wärmewende auf Kooperation und Hilfe zur Selbsthilfe im Genossenschaftsmodell. Eine von ursprünglich sechs Wohnungsgenossenschaften gegründete Energiegenossenschaft versorgt ihre Mitgliedsunternehmen mit Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Mobilität & Sharing sowie Digitale Services. Das Beispiel der Baugenossenschaft München von 1871 eG zeigt, dass die Mieterstromprojekte unter Einsatz von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken dafür sorgen, dass die Energiewende dezentral vor Ort umgesetzt wird und sie in eigenen Händen bleibt. Die Jury lobt den Vorbildcharakter des Projekts: „Die Bündelung von technischer und energiewirtschaftlicher Expertise erleichtert den Umgang mit diesem komplexen Thema und macht erneuerbare Energien gleichzeitig einer großen Zahl an Wohnungsunternehmen verfügbar.“ Eine Win-Win-Situation, denn nicht zuletzt profitieren die Mieterinnen und Mieter auch im eigenen Haushalt von günstigem, umweltfreundlichem Strom.

Serielle Modernisierung: schnell, klimafreundlich und kostengünstig
Renowate, ein Joint Venture der LEG Immobilien und der Rhomberg Bau, hat bewiesen: Serielle Sanierung funktioniert schnell, effizient und kostengünstig. Acht Bestandsgebäude wurden in der Zeppelinstraße in Mönchengladbach in nur sechs Monaten energetisch saniert. Gleichzeitig wurde die Anlagentechnik erneuert und Wärmepumpen wurden eingesetzt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Nach der Sanierung sind die Bestandsgebäude nun zukunftsfähig und nahezu CO2-neutral. Die Jury sieht im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele großes Potenzial in der seriellen Sanierung: „Dringend erforderliche Sanierungsvolumina lassen sich so in vergleichsweise kurzer Zeit bewältigen, was angesichts des Handlungsdrucks einerseits, sowie des Fachkräftemangels andererseits, für die Wärmewende im Bestand von wesentlicher Bedeutung ist.“

Wärmewende im Bestand intelligent gestalten: Ein Motto mit brisanter Bedeutung
Klimaziele, Energiekrise, Kostendruck – die Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft sind vielfältig. Beim diesjährigen Preis geht es um weit mehr als Best Practice Beispiele aus der Branche – die Lösungen werden dringend in der Praxis gebraucht. Schirmherr Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. betont: „CO2-Minderung und das Erreichen der Klimaziele auf sozial verträgliche Weise sind die zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Dafür muss die Wärmewende im Bestand intelligent gestaltet werden. Während die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation derzeit noch sehr zu wünschen übriglassen, zeigen die hervorragenden Projekte des DW-Zukunftspreises den dringend benötigten Praxis-Pfad auf. Die ausgezeichneten Wohnungsunternehmen beweisen damit, wie sie sich dem ehrgeizigen Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands effizient und mit hoher Wirksamkeit nähern. Jetzt kommt es darauf an, dass die Politik aufwacht und alles dafür tut, eine sinnvolle und bezahlbare Wärmewende zu ermöglichen.“

Carsten Wiese, Mitglied der Geschäftsführung der Aareon Deutschland GmbH und eines der Jurymitglieder unterstreicht:
„Das diesjährige Thema Wärmewende trifft den Nerv der Branche, aber auch der gesamten Gesellschaft. Die Einreichungen und insbesondere die Preisträgerprojekte zeigen hierfür realisierbare Lösungswege auf – das ist sehr beeindruckend.“

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft: Innovative Plattform für Leuchtturmprojekte
Der Preis wurde am 19. Juni den glücklichen Gewinnern und Gewinnerinnen in Frankfurt im Rahmen einer Aareon-Veranstaltung verliehen. Aareon-Vorstandsvorsitzender Harry Thomsen sagt: „Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft hat sich seit vielen Jahren als innovative Plattform für Best Practices etabliert, die einen maßgeblichen Beitrag zur Lösung von aktuellen Herausforderungen in der Branche leisten. Wir freuen uns, diesen Preis zu unterstützen, denn er inspiriert die gesamte Branche, mutig neue Wege zu gehen. Ich danke allen, die sich mit ihren zukunftsorientierten Projekten am Preis beteiligt haben, und gratuliere den Preisträgern und Preisträgerinnen.“

Das Fachmagazin „DW Die Wohnungswirtschaft“ richtet jährlich den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft aus, um – mit wechselndem Schwerpunkt – herausragende Beispiele aus der Praxis der Wohnungswirtschaft zu ehren. Präsentiert wird der renommierte Branchenpreis von der Aareon AG. Die Schirmherrschaft liegt in den Händen von Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Die technische und organisatorische Betreuung übernimmt der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Unterstützt wird der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft außerdem vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Die Jury des DW-Zukunftspreises der Immobilienwirtschaft setzt sich aus namhaften Vertretern der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammen, den Juryvorsitz hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Josef Radermacher inne, unter anderem Mitglied im Club of Rome.

Weitere Informationen über den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft sowie die Filme über die Siegerprojekte finden Sie unter

Link

GdW-Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen 2.0

Aktuell schreibt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. die Rahmenvereinbarung zum seriellen und modularen Wohnungsbau 2.0 (RV 2.0) aus. Der GdW tritt hierbei zunächst stellvertretend für alle Wohnungsunternehmen als Vergabestelle auf. Möchte ein Wohnungsunternehmen ein Wohngebäude errichten, kann es hierfür die RV 2.0 nutzen (muss aber nicht). Hierfür schreibt das Wohnungsunternehmen den Einzelauftrag auf Basis der RV 2.0 in einem beschränkten Anbieterkreis aus. Alternativ kann es sich klassisch wie bisher auch am Markt mit Aufträgen eindecken.
Wie in der RV 1.0 werden anhand eines Modellgebäudes die Bauqualität, Ausführung, Besonderheiten sowie der Indikativpreis abgefragt und in einem Katalog zusammengefasst. Der konkrete Bauwunsch wird im Rahmen des Einzelvertrages auf Basis des Modellgebäudes definiert.

Die RV 1.0 war mit 4.500 WE nach GdW-Auffassung erfolgreich. In den Jahren 2-5 der RV wurden rund 5% der GdW-Bauvorhaben über diese Vereinbarung abgewickelt. Der GdW hofft, mit der RV 2.0 dem aktuell schwer kalkulierbaren Bausektor mehr Planbarkeit zu vertretbaren Kosten zurückzugeben. Sobald die Ergebnisse der RV vorliegen, wird der Bundesverband intensiv informieren.

Für die Abwicklung der RV ist es notwendig, eine „Liste abrufberechtigter Wohnungsunternehmen“ zu definieren. Auf der anderen Vertragsseite steht die Liste der Anbieter. Ein Wohnungsunternehmen, welches gelistet ist, darf abrufen – muss aber nicht. Ein Wohnungsunternehmen, welches nicht gelistet ist, darf nicht abrufen (deutsches Vergaberecht!).

Der GdW möchte den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit geben, einer Listung zu widersprechen, obwohl nach seiner Auffassung kein Grund hierfür besteht, da durch die Listung keine Abnahmeverpflichtung oder Kosten entsteht. Die Notwendigkeit einer Abfrage besteht insbesondere aber deshalb, weil der GdW in Vertretung eines Wohnungsunternehmens eine Vergabe(vor)entscheidung treffen. Anders ist dieser Prozess jedoch nicht zu organisieren.

Ansprechpartner beim GdW:

Fabian Viehrig
Referat Energie, Bauen, Technik
Leiter Bauen und Technik

Tel: +49 30 82403173
E-Mail: viehrig@gdw.de

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Baugenehmigungen für Wohnungen im April 2023: -31,9% gegenüber Vorjahresmonat

Im April 2023 wurde in Deutschland der Bau von 21 200 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 31,9 % oder 9 900 Baugenehmigungen weniger als im April 2022. Dies war erneut der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit März 2007 (-46,5 % gegenüber März 2006), nachdem die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2023 bereits um 29,6 % gegenüber März 2022 gesunken war. Die Zahl neu genehmigter Wohnungen war damit seit Mai 2022 geringer als im jeweiligen Vorjahresmonat, seit Januar 2023 betrug der Rückgang jeweils mehr als 20 %.
Von Januar bis April 2023 wurden insgesamt 89 900 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, das waren 27,3 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis April 2022: 123 700 Baugenehmigungen). Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem hohe Kosten für Baumaterialien und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Erzeugerpreise Mai 2023: +1,0 % gegenüber Mai 2022

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Mai 2023 um 1,0 % höher als im Mai 2022. Im Vorjahresvergleich ist dies der geringste Anstieg seit Januar 2021 (+0,9 %). Im April 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat noch bei +4,1 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat sanken die Erzeugerpreise im Mai 2023 um 1,4 %.

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich sind im Mai 2023 die Preisentwicklungen bei den Investitionsgütern und Verbrauchsgütern.

Die Preise für Investitionsgüter stiegen um 6,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat, insbesondere verursacht durch die Preissteigerungen für Maschinen (+8,2 % gegenüber Mai 2022) sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile (+5,6 % gegenüber Mai 2022). Gegenüber April 2023 stiegen die Preise für Investitionsgüter um 0,2 %.

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch Preissteigerungen für Nahrungsmittel

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im Mai 2023 um 10,1 % höher als im Mai 2022 und stiegen gegenüber April 2023 um 0,1 %. Nahrungsmittel waren 11,9 % teurer als im Vorjahr. Besonders stark stiegen die Preise für Zucker (+92,0 % gegenüber Mai 2022). Verarbeitete Kartoffeln kosteten 41,0 % mehr als im Mai 2022, Schweinefleisch 22,4 %. Obst- und Gemüseerzeugnisse waren 22,1 % teurer als ein Jahr zuvor, flüssige Milch und Rahm 19,6 %. Nur wenige Produkte waren im Mai 2023 billiger als im Vorjahresmonat. Butter kostete 28,9 % weniger, die Preise für nicht behandelte pflanzliche Öle sanken um 43,7 %.

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im Mai 2023 um 7,9 % höher als ein Jahr zuvor und stiegen gegenüber April 2023 um 0,2 %, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+8,8 % gegenüber Mai 2022) und Haushaltsgeräten (+9,1 % gegenüber Mai 2022).

Preisrückgänge bei Vorleistungsgütern vor allem durch Preissenkungen bei Metallen

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Mai 2023 um 2,3 % niedriger als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat sanken sie um 1,1 %.

Metalle waren 10,9 % billiger als im Mai 2022. Gegenüber dem Vormonat sanken die Metallpreise um 1,3 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen kosteten 18,1 % weniger als im Mai 2022. Die Preise für Betonstahl in Stäben sanken im Vorjahresvergleich um 40,1 %.
Besonders stark sanken die Preise gegenüber Mai 2022 auch für Sekundärrohstoffe (-30,5 %), Holz (-28,4 %) und Verpackungsmittel aus Holz (-24,8 %).

Hohe Preissteigerungen gegenüber Mai 2022 gab es dagegen bei Kalk und gebranntem Gips (+41,5 % gegenüber Mai 2022), Hohlglas (+33,7 %), Zement (+33,0 %) und Transportbeton (+26,3 %). Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel aus Zellstoff, Papier und Pappe kosteten 19,3 % mehr, Glas, Glaswaren, Keramik und verarbeitete Steine 17,0 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber Vorjahresmonat und Vormonat

Die Energiepreise waren im Mai 2023 um 3,3 % niedriger als im Vorjahresmonat. Gegenüber April 2023 sanken sie um 3,5 %. Die Energiepreise waren nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 stark gestiegen, sind jedoch seit September 2022 wieder um 34,3 % gesunken. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Strom. Die Preise für Strom fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber Mai 2022 um 10,2 % und waren 3,9 % niedriger als im April 2023. Mineralölerzeugnisse waren 21,0 % billiger als im Mai 2022, gegenüber April 2023 sanken diese Preise um 4,7 %. Leichtes Heizöl kostete 32,7 % weniger als ein Jahr zuvor (-10,9 % gegenüber April 2023). Die Preise für Kraftstoffe sanken um 19,8 % (-4,7 % gegenüber April 2023). Erdgas in der Verteilung kostete im Mai 2023 über alle Abnehmergruppen hinweg 3,8 % mehr als im Mai 2022. Gegenüber April 2023 sanken die Erdgaspreise jedoch um 4,0 %.

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 3,2 % höher als im Mai 2022 und sanken gegenüber April 2023 um 0,4 %.

ifo-Institut: Deutlich weniger neue Wohnungen bis 2025

Das ifo Institut erwartet einen drastischen Rückgang beim Wohnungsbau in Deutschland. Berechnungen des Instituts zufolge werden 2023 rund 245.000 und nächstes Jahr 210.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt, im Jahr 2025 sogar nur noch rund 175.000. Zusammen mit den übrigen Fertigstellungen werden 2025 lediglich etwa 200.000 Wohneinheiten entstehen. Das Ziel der Bundesregierung liegt hingegen bei 400.000. „Der wichtigste Grund für den Rückgang ist die erhebliche Verteuerung der Finanzierung und der Bauleistungen. Gleichzeitig hat der Bund die Neubauförderung drastisch zurückgefahren und die Standards für den Neubau Anfang 2023 abermals verschärft“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister.

„Bereits seit vielen Monaten stößt die große Mehrheit der Bauträger keine neuen Vorhaben mehr an. Die aktuell verbuchten Aufträge gehen auf Projekte zurück, die schon zu weit fortgeschritten sind, um sie abzubrechen“, fügt er hinzu. Daneben finden aber weiterhin Bauvorhaben im hochpreisigen Segment statt, für deren Kunden die gestiegenen Kosten keine große Rolle spielen. „Inwieweit Änderungen der Rahmenbedingungen in einzelnen Bundesländern und Gemeinden Wirkung entfalten werden, bleibt abzuwarten“, ergänzt Dorffmeister.

Auch benötigen die Projekte einige Zeit zur Abarbeitung. Deshalb leert sich die Pipeline nicht so rasch. Gleichwohl dürften die Auftragspolster vor dem Hintergrund der erheblich schwächeren Neubaunachfrage und der weiterhin erhöhten Häufigkeit von Auftragsstornierungen im Jahresverlauf deutlich abschmelzen.

Im Mai stieg der Anteil der Stornierungen unter den Wohnungsbauunternehmen auf 17,8%, nach 14,7 im April. Von einem Auftragsmangel waren im Mai 33,9% betroffen, nach 31,7 im April.

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Bund und Länder haben sich hinsichtlich der Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern auf eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung geeinigt (wir berichteten zuletzt am 31.05.2023). Die Härtefallhilfen können auch von Vermietern für die Mieter in Anspruch genommen werden. Sie gelten für Haushalte bzw. Gebäude, die mit Öl oder Pellets heizen und bei denen die Mehrkosten über eine Verdoppelung des Preisniveaus 2021 hinausgehen. Die Hilfe wird rückwirkend für das Jahr 2022 gewährt.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen

  • dem Merkblatt für Mieter/innen und Vermieter/innen sowie Wohnungseigentümer/innen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer https://www.bmwk.de//Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten
  • den FAQs des BMWK zu den Härtefallhilfen

Nachdem das BMWK im Vorfeld mit dem GdW über die Weiterleitung der Hilfen an die Mieter gesprochen hatte, können wir berichten, dass diese sehr einfach gehandhabt wird: Der Vermieter informiert die Mieter mit dem „Informationsblatt Zentralantragstellende“, das von der Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellt wird, und leitet die Hilfe mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an die Mieter weiter.

Das Bayerische Staatsministerium hat einen Rechner für die Härtefallhilfen online gestellt: Link

Alle Informationen auf einer BMWK-Seite zusammengestellt finden Sie auch hier: Link

Neue Tarifvereinbarungen in der Deutschen Immobilienwirtschaft

Die Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft und die gemeinsame Tarifkommission der Gewerkschaften ver.di und IG Bauen-Agrar-Umwelt haben am 21.03.2023 in Göttingen tarifliche Vereinbarungen zu folgenden Themen geschlossen:

  • Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung,
  • Entgeltumwandlung zum Zwecke von Freistellungstagen,
  • Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings,
  • Zeitwertkonten (Sabbatical).

Der Verbandsausschuss des Arbeitgeberverbandes hat die Tarifverträge am 19.04.2023 bestätigt. Am 14.06.2023 haben auch die Gewerkschaften ver.di und IG Bauen-Agrar-Umwelt den Tarifverträgen zugestimmt.

Die Tarifverträge können nun, wie vereinbart, am 01.07.2023 in Kraft treten.

Der  AGV Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft bietet dazu folgendes Webinar „Die neuen Tarifverträge zur Entgeltumwandlung“ an,

Anmeldeformular

Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes

Zum 2. Juni 2023 ist – nach langem Hin und Her – das Hinweisgeberschutzgesetz (“Whistleblowing“) in Kraft getreten. Mit dem HinSchG will der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie um-setzen. Das Gesetz soll Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen schützen und die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent regulieren. Auf der anderen Seite soll das Gesetz durch die Einrichtung interner Meldesysteme auch Chancen für Unternehmen schaffen. Denn solche Hinweise können als Frühwarnsystem verstanden werden, die es Unternehmen ermöglichen, diese Informationen zu prüfen und darauf zu reagieren, bevor die Öffentlichkeit von den Missständen erfährt.

Zur Umsetzungspflicht:

Die Umsetzungspflicht des Gesetzes richtet sich nach der Beschäftigungszahl.

  • von 50 bis 249 Beschäftigten – Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle bis 17. Dezember 2023,
  • ab 250 Beschäftigte – Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle ab Inkrafttreten des Gesetzes.
  • Beschäftigungsgeber mit in der Regel weniger als 50 Beschäftigten sollen grds. keine interne Meldestelle betreiben müssen. Deren Beschäftigte können sich an „externe Meldestellen“ (z.B. beim Bundesamt für Justiz) wenden.

Bereits unmittelbar durch die Whistleblower-Richtlinie verpflichtet werden öffentliche Einrichtungen sowie kommunale Unternehmen und Behörden, auch mit weniger als in der Regel 50 Beschäftigten.

Der VdW Bayern geht im Rahmen der Fachveranstaltung Wohwi FachKon am 27.06.2023 auf dieses Thema ein und stellt Ihnen sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten dar.

Ampel erzielt Einigung beim Heizungsgesetz

Nach wochenlangem Ringen erzielten die Spitzen der Ampel-Koalition am 13.06.2023 eine Einigung beim umstrittenen „Heizungsgesetz“. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes kann nun am 15.06.2023 zur ersten Lesung auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags kommen. Das Gesetz soll noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 7. Juli verabschiedet werden.

Der wichtigste Punkt bei der Einigung: Die Hauseigentümer sollen mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bekommen und nicht überfordert werden. Die Mieterhaushalte sollen nicht „über Gebühr belastet“ werden.

Die folgenden Leitplanken wurden von den Koalitionsspitzen im Wortlaut vereinbart:

1.
In Deutschland wird eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung eingeführt, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an.

a. Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt,
● gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.
● dürfen ab dem 1.1.2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
● In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab 1.1.2024.

b. Liegt eine Kommunale Wärmeplanung vor,
● die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.
● die kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, dürfen Gasheizungen nur dann weiter eingebaut werden, wenn sie zu 65 % mit Biomasse, nichtleitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden

c. Wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, ergeben sich angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie, die die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nicht verzögern.

d. Ab 1.1.2024 darf der Verkauf von entsprechenden Heizungen nur stattfinden, wenn eine Beratung erfolgt, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist. Darüber hinaus wird es entsprechende Aufklärungskampagnen über CO2-Bepreisung und Klimaschutzgesetz geben. Private und öffentliche Gebäude werden gleichbehandelt.

2.
Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen die verschiedenen Optionen gleichwertig behandelt werden, um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Die Erfüllungsoptionen sollen praxistauglich sein und Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Die Bedingungen zur Erreichung des 65%-Ansatzes werden einheitlich für Neubau und Bestand überarbeitet.

a. Bei allen Erfüllungsoptionen werden die diskriminierenden technischen Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur gestrichen. Das bedeutet beispielsweise:
● Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 %-Vorgabe ausnahmslos. Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.
● die im Gesetzentwurf vorgesehenen Transformationspläne entfallen. Stattdessen müssen die Kommunen und Betreiber einen verbindlichen Fahrplan mit verbindlichen und nachvollziehbaren Zwischenzielen (Monitoring) zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen, um die Transformation des Gasnetzes zu gewährleisten.

b. Unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben, die weder zur Erfüllung der 65%-Anforderung benötigt werden noch Bestandteil von Vereinbarungen derKoalition sind, werden gestrichen.

3.
Ein besonderes Augenmerk muss auf das Vermieter-Mieter-Verhältnis gelegt werden. Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter solle Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

a. Daher werden wir die bestehende Förderkulisse unter Berücksichtigung der Modernisierungsumlage weiterentwickeln und

b. bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage unter der Voraussetzung einführen, dass
● eine Förderung in Anspruch genommen wird und
● die Mieterinnen und Mieter von der Inanspruchnahme der Förderung auch unter Berücksichtigung der weiteren Modernisierungsumlage finanziell profitieren.

4.
Haushalte dürfen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden. Deshalb wird es von Seiten des Bundes eine Förderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und die möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt. Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist. Darum werden die Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Regelung zur 80-Jahres-Grenze, überarbeitet und plausibler gestaltet.

Beurteilung Wohnungswirtschaft

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft erkennt die Bemühungen in dem von der Ampel-Koalition gefundenen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) und begrüßt die nun etwas abgemilderten Fristen für den vorgesehenen Heizungsaustausch. Es besteht aber noch große Unklarheit in den bekannt gewordenen Leitlinien der Koalitionspartner, insbesondere bei der notwendigen Förderung sowie der Modernisierungsumlage, so der Bundesverband GdW in einem ersten Pressestatement.

„Es ist enorm wichtig für den Erfolg der gesamten Energiewende, dass die Vorgaben für einen Heizungstausch künftig an das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung vor Ort gekoppelt werden. Nur so entsteht echte Planungs- und Investitionssicherheit für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen. Völlig unklar ist allerdings, was mit der angedeuteten verbesserten Förderkulisse sowie möglichen Anpassungen der Modernisierungsumlage gemeint ist. Das muss im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren dringend im Sinne der sozial orientierten Vermieter und ihrer Mieter geklärt werden, so dass sie bei der Wärmewende nicht komplett überfordert werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Mieter und Vermieter dürfen beim geforderten Heizungstausch im Rahmen des GEG keinesfalls gegenüber selbstnutzenden Eigentümern benachteiligt werden. Die Förderung für privaten Wohnraum muss eins zu eins auf die sozial orientierten Wohnungsunternehmen übertragen werden und eins zu eins den Mietern zu Gute kommen.

„Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch völlig in den Sternen, wie die dringend notwendige Förderung aussehen wird. Was keinesfalls geschehen darf, ist, dass sozial orientierte Vermieter, die für einen Teil ihrer Sanierungsprojekte einen erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen, für ihre weiteren Projekte mit einer abgesenkten Modernisierungsumlage bestraft werden. Denn gerade die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mit geringen Durchschnittsmieten von im Schnitt nur 6,22 Euro pro Quadratmeter stehen angesichts der massiven Investitionen jetzt schon mit dem Rücken zur Wand und können das finanziell nicht abfedern. Das dafür notwendige Eigenkapital existiert bei ihnen schlicht nicht“, sagt Gedaschko.

Mit Blick auf die enormen Investitionssummen, die für die Umstellung der Energieversorgung in den kommenden Jahren notwendig sind, müssen gerade in dieser entscheidenden Phase alle an einem Strang ziehen und ihren finanziellen Beitrag zur Energiewende leisten. Es darf daher gerade jetzt keine Abstriche bei der Modernisierungsumlage geben, sondern die finanziell schwächeren Haushalte müssen gezielt und sozial gerecht entlastet werden. Notwendig ist hierfür, über eine allgemeine Grundförderung von 40 Prozent hinaus, ein zielgerichteter Förderaufschlag von weiteren 20 Prozent für die sozial orientierten Vermieter, bei denen die Mieter zu einem Quadratmeterpreis von unter 7 Euro wohnen.

Wir werden Sie über den weiteren Ablauf im Gesetzgebungsverfahren informieren.

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Preis Soziale Stadt zeichnet überragendes soziales Engagement in den Stadtquartieren aus

Bei der Preisverleihung zum renommierten Wettbewerb „Preis Soziale Stadt“ wurden am 1. Juni 2023 in Berlin fünf herausragende Beispiele sozialen Engagements mit einem Preis ausgezeichnet. Insgesamt hatten es 16 Projekte der 101 Bewerbungen in die engere Auswahl geschafft.

Der Wettbewerb ist eine Gemeinschaftsinitiative des AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, des Deutschen Städtetages, des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, des Deutschen Mieterbundes und des vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung. Er wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt. Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium, zeichnete gemeinsam mit den Auslobern die Preisträger im Umweltforum Berlin für ihr umfassendes Engagement in Deutschlands Stadtquartieren aus.

„Bei unseren Unternehmen wird soziale Verantwortung großgeschrieben. Seit über 20 Jahren zeigt der Preis Soziale Stadt, wofür die sozial orientierte Wohnungswirtschaft steht. Die ausgezeichneten Projekte sind beispielhaft dafür, wie der Gedanke der Sozialen Stadt direkt vor Ort in den Quartieren unserer Unternehmen tagtäglich in vielfältiger Weise gelebt wird. Gerade in der aktuellen Situation, in der eine Krise die nächste jagt, dürfen wir den sozialen Zusammenhalt und die Integration in den Quartieren nicht aus den Augen verlieren“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Der Wettbewerb stellt das Engagement von kommunalen Institutionen, Verbänden, Wohnungsunternehmen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Mittelpunkt. Der Preis zeichnet bereits seit dem Jahr 2000 Projekte und Initiativen aus, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein soziales Miteinander in Quartieren und Nachbarschaften einsetzen.

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