Inflation in Bayern bei 6,1 Prozent im Mai – Preise für Nahrungsmittel zum Vorjahr 13,8 Prozent teurer

Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie bei 5,5 Prozent; Heizöl und Kraftstoffe günstiger gegenüber 2022; Pauschalreisen verteuern sich hingegen um 13,6 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Mai des vergangenen Jahres um 6,1 Prozent. Die Preise für Heizöl fallen gegenüber dem Vorjahr um 28,7 Prozent. Ebenfalls sinken die Preise für Kraftstoffe. Hier liegt der Rückgang bei 13,4 Prozent. Ohne Berücksichtigung des Energiebereichs liegt die Inflationsrate diesen Monat bei 6,4 Prozent. Darin enthalten: der starke Anstieg der Nahrungsmittelpreise um 13,8 Prozent. Insbesondere ist Zucker um 63,1 Prozent teurer als im Vorjahr.

Im Vergleich zum Vormonat fallen die Verbraucherpreise im Mai 2023 um 0,1 Prozent. Binnen Monatsfrist sinkt der Heizölpreis um 11,3 Prozent und die Kraftstoffpreise fallen um 2,9 Prozent. Nahrungsmittel kosten insgesamt 0,3 Prozent weniger als im April.

Pressemitteilung

Münchner Umweltpreis 2023

Um besonders nachhaltige und originelle Projekte der Stadtgesellschaft im Bereich Umweltschutz zu würdigen, verleiht das Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt in diesem Jahr erneut den Münchner Umweltpreis. Durch die Verleihung des Preises soll den vielen Personen, Initiativen und Unternehmen die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die sie sich durch ihre Nachhaltigkeitsarbeit verdienen. Außerdem lockt ein Preisgeld von 10.000 Euro.

Neben der Ausschreibung finden Sie alles Wichtige unter folgendem Link:

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Bayerische Reallöhne sinken im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 4,3 Prozent

Für die Verdiensterhebung ist das Berichtsjahr 2022 abgeschlossen. Alle Ergebnisse des Jahres 2022 wurden vom Basiszeitraum 1. Quartal 2022 = 100 auf den Basiszeitraum Jahr 2022 = 100 final umgestellt und neu berechnet. Das erfolgte im Zuge einer Revision. Der Nominallohnindex und der Reallohnindex sind damit auf der neuen Basis 2022 = 100 berechnet.

Nach den revidierten Ergebnissen steigen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern um durchschnittlich 2,5 Prozent. Im Vergleich zu den Ergebnissen auf der alten Basis 1. Quartal 2022 = 100, die im März 2023 veröffentlicht wurden, fällt der Anstieg um 0,9 Prozentpunkte schwächer aus. Die realen Verdienste der Beschäftigten im Freistaat sinken im Jahresdurchschnitt 2022 – auf der neuen Basis berechnet – um 4,3 Prozent. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 ist das der stärkste Reallohnverlust.

Auf der neuen Basis 2022 = 100 berechnet, steigen die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern im Jahr 2022 um durchschnittlich 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Somit fällt das Ergebnis der Nominallohnentwicklung nach der Revision um 0,9 Prozentpunkte schwächer aus.

Die von der Revision unberührten Verbraucherpreise legen im Jahresdurchschnitt 2022 mit 7,1 Prozent kräftig zu. Im Jahresdurchschnitt 2021 lag die Inflationsrate noch bei 3,2 Prozent.

Die realen, also preisbereinigten Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der Beschäftigten im Freistaat sinken im Jahr 2022 gegenüber 2021 im Durchschnitt um 4,3 Prozent. Der Rückgang fällt somit analog zur Entwicklung der Nominallöhne um 0,9 Prozentpunkte höher aus als anhand der vorläufigen Berechnungsgrundlage ermittelt. Der Rückgang der Reallöhne im Jahr 2022 ist der stärkste Reallohnverlust seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008.

VdW Bayern: Workshop Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau am 13. Juni 2023

wir laden Sie herzlich zu unserem Workshop VdW Bayern-Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau am Dienstag, 13. Juni 2023 nach Binswangen (LK Dilingen a.d. Donau) ein. Selbstverständlich können Sie sich auch online zuschalten. Die Zugangsdaten senden wir Ihnen einen Tag vor der Veranstaltung zu.

Seit März 2023 liegt die VdW Bayern-Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau vor. Beauftragt vom Verband und vier Mitgliedsunternehmen. Die Bearbeitung lag beim TUM-Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion, Prof. Stefan Winter.

Die Planungshilfe erleichtert den Einstieg in das Planen und Bauen mit Holz, auch bei Aufstockungsvorhaben. Sie bietet Standardaufbauten für gängige Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse drei bis fünf und soll als praxisnahe Grundlage für zukünftige Projekte der Wohnungswirtschaft Bayern dienen.

Im Mittelpunkt des Workshops steht die Handhabung der Planungshilfe, flankiert von Projektberichten aus der Wohnungswirtschaft. Der Nachmittag bietet Einblicke in die Fertigung und die Arbeitsabläufe eines Holzbau-Unternehmens. Die Gumpp & Maier GmbH in der Gemeinde Binswangen gehört zu den führenden Holzbau-Unternehmen Europas.

Die Veranstaltung, gemeinsam konzipiert mit den Mitgliedern des Fachausschuss Technik und dem Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion an der TU München, wird von Andreas F. Heipp, Vorsitzender des Fachausschusses, moderiert.

Hier geht es zur Anmeldung:

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Bundesbauministerium: Neubauförderung bis Ende des Jahres gesichert

Das Bundesbauministerium hat in diesem Jahr eine Neubauförderung gestartet, mit der sowohl das klimafreundliche Bauen als auch die Bildung von Wohneigentum gefördert wird. Dafür steht seit 1. März 2023 eine Summe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Da das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” gut angenommen wird, erfolgt jetzt mit Unterstützung des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums eine Aufstockung um 888 Millionen Euro.

Die Neubauförderung besteht aus zwei Programmen:

Mit dem Programm “Klimafreundlicher Neubau”, das zum 1. März 2023 gestartet ist, werden Neubauvorhaben gefördert, bei denen der CO2-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist, und die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.

Zum 1. Juni 2023 startet das Programm “Wohneigentumsförderung für Familien”, das Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei unterstützt, ein eigenes Haus zu bauen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge zu machen. Familien mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro (pro Kind plus 10.000 Euro) erhalten zinsverbilligte Kredite. Die Förderkonditionen werden in Kürze vorgestellt.

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Umwandlungsverbot für Mietwohnungen

Verordnung zur Einführung eines Umwandlungsverbots in Bayern tritt am 1. Juni in Kraft

Nachdem der Bayerische Ministerrat am 25. April 2023 die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau beschlossen hat, tritt diese nunmehr zum 1. Juni 2023 in Kraft. Damit macht Bayern von der Möglichkeit des Baulandmobilisierungsgesetzes Gebrauch, in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen (sogenanntes Umwandlungsverbot).

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, Kommunen zu bestimmen, in denen aufgrund eines angespannten Wohnungsmarktes die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung bedarf. Damit soll bezahlbarer Mietwohnraum erhalten und vor Umwandlungen besser geschützt werden. In einem vom Freistaat beauftragten Gutachten wurden bayernweit 50 Städte und Gemeinden ermittelt, die in die Gebietskulisse der Verordnung fallen. Die Genehmigungspflicht gilt künftig in diesen Kommunen für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen. Mietshäuser mit bis zu zehn Wohnungen sind jedoch von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Damit stärkt der Freistaat neben dem Mieterschutz gleichzeitig auch den Kleineigentümerschutz.

Anträge zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind ab dem 1. Juni an die Unteren Bauaufsichtsbehörden, also die Landratsämter, kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte zu stellen. Die Verordnung ist befristet bis zum 31.12.2025.

Bayern: Energie-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen startet

Betroffene Wohnungsunternehmen können ab 1. Juni Anträge bei der LfA Förderbank Bayern stellen

Wohnungsunternehmen bauen, bewirtschaften und verwalten Wohnungen und leisten damit einen wichtigen Beitrag, um für ausreichend Wohnraum im Freistaat zu sorgen. Damit sie auch in Zeiten gestiegener Energiepreise ihren Aufgaben nachkommen können, hat die Bayerische Staatsregierung das in Abstimmung mit den Ländern beschlossene Härtefallprogramm des Bundes umgesetzt. Ab 1. Juni 2023 können betroffene bayerische Wohnungsunternehmen, die in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, mit dem Wohnungsunternehmenskredit die Hilfen bei der LfA Förderbank Bayern beantragen. „Damit werden wir unserer Verantwortung für die Wohnungsunternehmen in Bayern gerecht und können im Bedarfsfall schnelle Unterstützung ermöglichen“, erklärt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.

Der Bund hat im Februar 2023 eine Härtefallregelung geschaffen, mit der Wohnungsunternehmen unterstützt werden sollen, die sich aufgrund der gestiegenen Energiekosten in temporären Finanzierungsschwierigkeiten befinden. In diesem Rahmen können Landesförderinstitute, in Bayern die LfA Förderbank Bayern, Betriebsmittelkredite an Wohnungsunternehmen ausreichen, bei denen der Bund 80 Prozent des Kreditrisikos der Landesförderinstitute übernimmt. Die Beantragung und Auszahlung der Wohnungsunternehmenskredite der LfA erfolgt über die Hausbanken. Die Hausbanken werden zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt. Die nicht vom Bund abgesicherten restlichen Kreditrisiken der LfA werden in die bereits bestehende globale Rückbürgschaft des Freistaats Bayern gegenüber der LfA einbezogen.
Der Kreditbetrag beträgt nach den Festlegungen des Bundes grundsätzlich mindestens 500.000 Euro und maximal 10 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe. Er ist begrenzt auf die temporäre Liquiditätslücke, die aufgrund der erhöhten Vorauszahlungen der Wohnungsunternehmen an die Versorger von Strom, Gas und Wärme und den geringeren Abschlagszahlungen der Mieterinnen und Mieter (Privatpersonen) zwischen dem 1. April 2022 und 31. Dezember 2023 entstanden ist oder entstehen wird. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre. Zur Absicherung der Kreditrisiken stehen Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,1 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Unter den Begriff Wohnungsunternehmen fallen privatwirtschaftliche, kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie kirchliche und sonstige gemeinnützige Wohnungsunternehmen. Der Wohnungsunternehmenskredit kann bis zum 1. November 2023 bei der LfA beantragt werden.

Hintergrund ist eine Härtefall-Regelung, die das Bundesbauministerium gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und in enger Abstimmung mit den Bundesländern aufgesetzt hat, mit der schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.

Link Bundesbauministerium
Link KfW