Forum kommunale Wohnungsunternehmen 2023

Das Forum kommunale Wohnungsunternehmen findet von Mittwoch, 26. Juli, 12:00 Uhr, bis Donnerstag, 27. Juli 2023, ca. 14:00 Uhr im Tagungszentrum Schloss Hohenkammer statt.

Folgende Schwerpunkte sind auf Vorschlag der Mitglieder des Fachausschusses in diesem Jahr unter anderem geplant:

  • Kooperative Gestaltung der Wärmewende – Partner und Anforderungen der Wohnungswirtschaft mit einem Impulsvortrag von Herrn Veit Bergmann, Geschäftsführer der Stadtbau Bamberg und Vorsitzender unseres Fachausschusses, mit anschließender Diskussionsrunde.
  • Werkstattberichte aus der Prüfungsnahen Beratung des VdW Bayern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung; referieren werden Verbandsdirektor Andreas Pritschet und Christopher Funk, Unternehmensentwicklung der wbg Nürnberg, und zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz RA Dr. Julia Betz, VdW Bayern.
  • Richtig handeln bei Durchsuchungsmaßnahmen: Gewonnen haben wir RA Dr. Andreas Minkoff, Partner in der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte Part mbB, München.
  • Durchblick bei der EU-Förderung: Erfahrungsbericht mit Blick auf die Möglichkeiten und Anforderungen am Beispiel eines EU-Projektes.

Weitere Informationen und Anmeldung:

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Online-Seminar am 12.07.2023 „Einfach führen war gestern – Krisen und Mikrokrisen meistern“

Führungsarbeit ist heute anfälliger für Krisen und Mikrokrisen. Analoges und digitales Führen, verschiedene Belastungen aus Arbeit und Gesellschaft, Unsicherheiten und Ängste bei den Mietern bringen Führungskräfte manchmal ans Limit.

Veränderte Rahmenbedingungen und die Vielzahl an Mikrokrisen brauchen ungewöhnliche Lösungen (die eine große Krise bleibt die Ausnahme). In diesem Praxisseminar mit der Referentin Astrid Horváth erfahren Sie, welche Optionen Sie in Ihrem Führungsalltag für ein gelungenes Krisenmanagement umsetzen können.

Inhalte:

  •  Kleine Feuer überall – Mikrokrisen erkennen und im Blick behalten
  • Soziale, kommunikative, emotionale und prozessbedingte Mikrokrisen
  • Methoden für das Mikro – Krisenmanagement
  • Zielmosaik: Mehr Klarheit für Arbeits-, Individual- und Teamziele
  • Meilensteine: weg vom genervt Sein hin zu gesunder Akzeptanz
  • Vorhang auf: mehr Mut für nützliche Transparenz
  • Wir gehen mal raus: die freundliche Methode für Konfliktlösungen
  • Auf den Kopf stellen: Ablehnung von Veränderungen respektvoll „umwandeln“
  • Zuversicht stärken – die vier Dimensionen der Hoffnung
  • Zusammenfassung und Tipps für den Alltag

Lernziele/Nutzen:

  • (Mikro-) Krisen im Frühstadium erkennen
  • Neue Methoden für (Mikro-) Krisenmanagement kennenlernen
  • Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen
Zur Anmeldung

Bezahlbares Bauen und Wohnen in der Krise – Regierung muss alle Register für bezahlbaren und klimaschonenden Wohnungsbau ziehen

Jahrespressekonferenz des GdW

Das bezahlbare Wohnen in Deutschland steht vor einer nie da gewesenen Krise. Das zeigen die neuesten Zahlen und Prognosen zur Jahresstatistik des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW deutlich wie nie. Die anhaltenden Preisanstiege infolge von Zinssteigerungen und Langzeit-Auswirkungen der Corona-Krise, aber auch kostentreibende politische Vorgaben und Förderchaos würgen die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland insbesondere beim Wohnungsneubau ab. Gleichzeitig müssen aber auch Klimaschutzinvestitionen mit einem großen Fragezeichen versehen werden.

„Es bewahrheitet sich, wovor wir seit weit mehr als einem Jahr wieder und wieder warnen: Unter den aktuellen politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen können die sozial orientierten Wohnungsunternehmen nicht mehr in bezahlbaren Wohnungsbau investieren. Statt des Regierungsziels von 400.000 neuen Wohnungen muss mit immer weiter abnehmenden Wohnungsbauzahlen bis zu einer Fertigstellungszahl von nur 200.000 neuen Wohnungen jährlich gerechnet werden. Gleichzeitig schießen die Bau- und Modernisierungskosten weiter nach oben, während die Regierung den sozial orientierten Vermietern die Investitionsfähigkeit weiter kappt. Bezahlbares und klimaschonendes Wohnen für alle Menschen wird so immer mehr zu einem unerreichbaren Ziel“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW, bei der Vorstellung der Jahresbilanz seines Verbandes.

„Die Politik muss ihre eigenen Ansprüche endlich mit den bestehenden Möglichkeiten in der Realität zusammenbringen und auf allen staatlichen Ebenen alle Register für bezahlbaren und klimaschonenden Wohnungsbau ziehen. In der aktuellen Krise brauchen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen vor allem drei Dinge: Planungssicherheit, Vereinfachungen und Augenmaß“, sagt Gedaschko.

Hohe Kosten infolge von Klima-Gesetzgebung stärker sozial abfedern

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll kurz vor der politischen Sommerpause ein wichtiges Gesetz für die Energiewende in Deutschland in eine extrem kurze finale Beschlussphase gehen. „Immer noch sind im überarbeiteten GEG-Entwurf viele Punkte unklar und strittig. Wir fordern den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, das GEG für Vermieter, Mieter und alle Bürgerinnen und Bürger praktikabel, bezahlbar und sozial gerecht zu gestalten“, sagt Gedaschko.

„Der bisherige Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens rund um das GEG ist gerade mit Blick auf seine enorme Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger vollkommen inakzeptabel. Ein solches Verfahren, wie wir es beim GEG erleben, ist unserer Demokratie unwürdig. Wenn die Zeit für eine intensive Beratung eines dermaßen entscheidenden Gesetzes fehlt, dann schadet das der gesamten Energiewende massiv. Nicht der Parteifriede sollte das zentrale Anliegen der Verantwortlichen sein, sondern gesellschaftlich funktionierender Klimaschutz. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum nicht die Sommerpause für ein geordnetes Verfahren genutzt wird“, sagt Gedaschko.

Das GEG funktioniert nur mit einer sozial gerechten Förderung und muss zwingend gemeinsam mit einer funktionierenden Fördersystematik, dem Wärmeplanungsgesetz und der Wärmelieferverordnung verabschiedet werden. Andernfalls werden teure Fehlentscheidungen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger gefördert. Durch die Erfahrungen mit der KfW-Förderung im Jahr 2022 besteht massive Skepsis, dass die in Aussicht gestellten Förderinstrumente längerfristig zur Verfügung stehen werden. Die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) sind dafür jedenfalls nicht längerfristig in ausreichender Größenordnung vorhanden. „Der Gesetzgeber muss für Planungssicherheit sorgen und deshalb einen gesetzlichen Förderanspruch für mindestens 10 Jahre verankern“, sagt Gedaschko.

Für Modernisierungen sind bei der Mietanpassung nun starre Kappungsgrenzen von 50 Cent pro Quadratmeter vorgesehen. Diese und die ebenfalls vorgesehene zusätzliche 10-Prozent-Modernisierungsumlage sind allein auf den Austausch des Heizungs-Gerätes beschränkt. Das führt dazu, dass Vermieter mit bezahlbaren Mieten nicht genügend Eigenkapital für die Finanzierung der aufwändigen Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung haben. Dies betrifft besonders sozial orientierte Vermieter mit geringen Mieten. Die Kosten für den Einbau von Wärmepumpen und für die gleichzeitig notwendigen Zusatzmaßnahmen wie Dämmung sind für sie schlicht nicht finanzierbar, wenn gleichzeitig auch noch ihre Investitionsfähigkeit beschnitten wird. Die Förderquote muss mindestens 50 Prozent betragen, damit die Finanzierbarkeit des Heizungstauschs sichergestellt werden kann. Zudem muss sich die Förderung auf die Vollkosten der Investition beziehen. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass der vorgesehene Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent auch für Wohnungsunternehmen vorgesehen wird. (Eine Pressemitteilung zum GEG finden Sie hier, die ausführliche Stellungnahme hier.)

Hinzu kommt dann auch noch die EU-Gebäuderichtlinie, die auf eine weitere Erhöhung der Sanierungsrate und -tiefe abzielt. Die Vorschläge der EU-Kommission sind dabei kaum machbar, die Vorschläge des Europaparlaments sind absurd. In gerade einmal neun Jahren müsste danach fast die Hälfte aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. Dabei herrscht schon jetzt ein massiver Material- und Fachkräftemangel, die Preise rund um das Bauen und Sanieren explodieren und auch die Zinsen steigen weiter. „Die ganz große und absolut unbeantwortete Frage ist, wer das finanzieren und wo dieses Geld herkommen soll“, sagt Gedaschko.

Allein für Deutschland müssten die Investitionen in energetische Sanierung von derzeit knapp 50 Mrd. Euro auf 187 bis 261 Mrd. Euro pro Jahr steigen, je nach verordneter Sanierungstiefe. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen, aber auch die vielen Einzeleigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können das finanziell nicht stemmen. Vielen Wohnungsunternehmen würde das Geld ausgehen, weil sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen und die Zinsen für Kredite gestiegen sind. Kurz gesagt: Es werden mit Phantasiezahlen Luftschlösser gebaut. Denn es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.

Die weiteren Themen der Jahresbilanz:

Zur Pressemitteilung

Destatis: Seit 1950 wurden in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich 405.000 neue Wohnungen pro Jahr fertiggestellt

In der Bundesrepublik Deutschland wurden seit Beginn der Baustatistik im Jahr 1950 durchschnittlich 405 000 neue Wohnungen pro Jahr fertiggestellt. Die Zahl fertiggestellter Wohnungen im Jahr 2022 lag mit 295 300 somit rund 27 % unter dem Durchschnitt der Jahre 1950 bis 2022. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis historischer Zeitreihen anlässlich seines 75-jährigen Bestehens mit. Den bisher höchsten Stand erreichte der Wohnungsbau 1973 mit gut 714 200 fertiggestellten Wohnungen im früheren Bundesgebiet. Nach der deutschen Vereinigung war 1995 das Rekordjahr mit rund 602 800 neuen Wohnungen im gesamtdeutschen Bundesgebiet.

Die wenigsten Wohnungen wurden im Zuge der globalen Finanzmarktkrise im Jahr 2009 fertiggestellt (159 000). Seitdem ist der Wohnungsbau bis 2020 auf 306 400 Fertigstellungen kontinuierlich gestiegen. Nach einem Rückgang um 4,2 % zum Vorjahr auf 293 400 neue Wohnungen im Jahr 2021 stieg die Zahl 2022 wieder leicht an: um 0,6 % auf 295 300 Wohnungen. Darin sind sowohl die Baufertigstellungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, jährlich 400 000 neue Wohnungen in Deutschland zu schaffen.

Wohnungsbestand in Deutschland von 1950 bis Ende 2021 knapp verdreifacht

Der anhaltende Wohnungsbau hat den Wohnungsbestand über die Jahrzehnte stetig steigen lassen. Der großen Wohnungsnot in den ersten Nachkriegsjahren begegnete man insbesondere mit staatlich gefördertem, sozialem Wohnungsbau. Insgesamt gab es im Jahr 1950 knapp 15,8 Millionen Wohnungen. Dabei wurden im früheren Bundesgebiet rund 10,7 Millionen Wohnungen gezählt, in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) waren es 5,1 Millionen Wohnungen. Seitdem hat sich der Wohnungsbestand, bezogen auf das heutige gesamtdeutsche Bundesgebiet, knapp verdreifacht (+173 %): Zum Jahresende 2021 gab es 43,1 Millionen Wohnungen in Deutschland. Im selben Zeitraum ist die Bevölkerung auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik um 20 % gewachsen – von gut 69,3 Millionen Menschen im Jahr 1950 auf rund 83,2 Millionen im Jahr 2021.

Durchschnittliche Wohnung Ende 2021 zehn Quadratmeter größer als 30 Jahre zuvor

Mit dem gesellschaftlichen Wandel und dem zunehmenden Wohlstand sind über die Jahrzehnte auch die Ansprüche gestiegen, die die Menschen hierzulande etwa an die Größe und Ausstattung ihrer eigenen oder gemieteten vier Wände haben. Allein in den drei Jahrzehnten seit der deutschen Vereinigung ist diese Entwicklung deutlich sichtbar. Rein rechnerisch hatte eine Person Ende 2021 im Schnitt 47,7 Quadratmeter Wohnfläche und 2,3 Wohnräume zur Verfügung. 1991 waren es durchschnittlich noch 34,9 Quadratmeter Wohnfläche und 1,8 Wohnräume pro Person. Das entspricht einem Anstieg der durchschnittlichen Wohnfläche pro Kopf um rund 37 % binnen 30 Jahren. Die Durchschnittsgröße einer Wohnung ist in diesem Zeitraum von 82,1 Quadratmetern auf 92,1 Quadratmeter Wohnfläche gestiegen.

Zwei von drei Wohngebäuden sind Einfamilienhäuser

Mit dem Trend zu mehr Wohnraum ging auch ein gestiegener Anteil von Einfamilienhäusern am Wohnungsbestand einher, wenngleich dieser deutlich moderater zugenommen hat. Ende 2021 waren zwei von drei Wohngebäuden (66,8 %) Einfamilienhäuser, also Wohngebäude mit nur einer Wohnung. 1994, als diese Daten erstmals detailliert für das gesamtdeutsche Bundesgebiet vorlagen, waren es noch 61,7 % der Wohngebäude. Im selben Zeitraum sank der Anteil von Zweifamilienhäusern oder Wohngebäuden mit zwei Wohnungen von 20,4 % auf 16,3 %, der Anteil der Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen ging von 18,0 % auf 16,8 % zurück. Damit machten Ein- oder Zweifamilienhäuser zuletzt 83,1 % aller Wohngebäude aus.

Basiszinssatz zum 1. Juli 2023 bei 3,12 Prozent

Der Basiszinssatz (§ 247 Abs. 2 BGB) hat sich zum 1. Juli 2023 verändert und beträgt nun 3,12 Prozent.

Nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (Verbrauchergeschäfte) betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs.2 BGB, aktuell also 8,12 Prozent. Nach § 288 Abs. 2 BGB (Handelsgeschäfte) beträgt der Zinssatz bei Entgeltforderungen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell somit 12,12 Prozent.

Der jeweils maßgebliche Basiszinssatz wird immer zum 1. Januar und zum 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Auf der Internetseite basiszinssatz.de findet sich ein Zinsrechner.

Internationaler Tag der Genossenschaften: Bei den Wohnungsgenossenschaften ist Bayern ganz vorne

Das genossenschaftliche Wohnen im Freistaat boomt

München (30.06.2023) – Wohnungsgenossenschaften ermöglichen den Menschen gutes und sicheres Wohnen zu fairen Preisen. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte werden verstärkt Wohnungsgenossenschaften gegründet. Seit dem Jahr 2013 wurden 40 neue Genossenschaften in den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen aufgenommen. „So viele genossenschaftliche Neugründungen im Wohnungssektor gibt es in keinem anderen Bundesland“, freut sich Verbandsdirektor Hans Maier. Mit dem Internationalen Tag der Genossenschaften am 1. Juli wird wieder auf diese besondere Rechtsform aufmerksam gemacht.

Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung, so lautet das Motto der Genossenschaften. Die Rechtsform Wohnungsgenossenschaft ist immer besonders gefragt, wenn es auf den lokalen Wohnungsmärkten eng ist. Große Gründungswellen gab es schon nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg. Angesichts des knappen Wohnraums verzeichnet der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen in den letzten Jahren einen regelrechten Gründungsboom. „Das genossenschaftliche Wohnen hat eine große Zukunft“, da ist sich der Verbandschef sicher.

Heute gibt es 354 Wohnungsgenossenschaften in Bayern. Sie besitzen rund 173.000 Wohnungen. Mit einer Durchschnittsmiete von 6,75 Euro sind sie darüber hinaus eine natürliche Mietpreisbremse. Denn der Sinn und Zweck der Genossenschaften ist in ihrer Satzung festgeschrieben. Sie sind der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet. „Das bedeutet sicheres Wohnen zu fairen Mieten ohne Gefahr einer Eigenbedarfskündigung oder der Spekulation mit dem Gut Wohnen“, erklärt Maier.

Kein Wunder, dass sich viele Menschen für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft interessieren. Entsprechend lang sind die Wartelisten bei den Bestandsgenossenschaften. Bleibt die Mitgliedschaft bei einer Neugründung. „Leider ist es oft ein langer Weg bis zum ersten Bauprojekt“, berichtet der Verbandsdirektor. Das liege an der Schwierigkeit, ein bezahlbares Grundstück zu finden und an den hohen Baukosten. Seit Anfang 2022 sind zudem die Bauzinsen deutlich gestiegen.

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Gesetzentwurf gegen Umgehung der Mietpreisbremse

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf gegen Umgehung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht.

Bei Anwendung der Regelungen über die Mietpreisbremse sollen zwei Regelungen eingeführt werden:

  1. Bei Vermietung einer Wohnung mit Mobiliar soll der für die Vermietung der Möbel erhobene Zuschlag gesondert ausgewiesen werden.
  2. Künftig soll nicht von einem “Mietverhältnis über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist“ ausgegangen werden, wenn der Zeitraum des Mietverhältnisses über den Wohnraum insgesamt sechs Monate oder mehr beträgt. Die Regelungen über die Mietpreisbremse finden auch in diesen Fällen Anwendung.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die hierzu eine Stellungnahme verfasst. Die Stellungnahme soll am 26. Juli 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Im Anschluss daran soll der Entwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden.

Zum GdW-Schreiben:

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