Bayern weiterhin Magnet für Zuzüge: Wanderungsgewinn im Jahr 2022 bei über 222.500 Personen

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, zogen im Jahr 2022 erneut deutlich mehr Personen nach Bayern als abwanderten. Der Saldo aus Zu- und Fortzügen betrug von Anfang Januar bis Ende Dezember insgesamt 222.568 Personen. Aufgrund des Ukraine-Krieges lag der Wanderungsgewinn deutlich über dem des Jahres 2021, als lediglich 52.772 Personen mehr zu- als fortzogen. Der größte Teil des Wanderungsgewinns stammt mit einem Plus von 217.255 Personen aus dem Ausland. Aus dem restlichen Bundesgebiet sind im vergangenen Jahr 5 313 Personen mehr nach Bayern gekommen als fortgezogen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter berichtet, konnten auf Regierungsbezirksebene im Jahr 2022 alle Regierungsbezirke ein deutliches Wanderungsplus verbuchen (Oberbayern: 74.614, Niederbayern: 24.190, Oberpfalz: 20.390, Oberfranken: 18.352, Mittelfranken: 34.461, Unterfranken: 18.931, Schwaben: 31.630).

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GdW-Europabrief: Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO)

Am 22. Juni 2023 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-579/21, dass jede Person das Recht hat, zu erfahren, wann und warum auf ihre personenbezogenen Daten zugegriffen wurde. Dies gilt unabhängig von der Tätigkeit des für die Verarbeitung Verantwortlichen und seiner Beziehung zu der Person.

Zu dem Fall: Ein Kunde und gleichzeitig Angestellter der finnischen Bank Pankki S erfuhr in 2014, dass seine personenbezogenen Daten mehrmals in 2013 von Mitarbeitern abgefragt worden waren. Er verlangte Ende Mai 2018 von seiner Bank, ihm die Identität der Mitarbeiter sowie die Daten und Gründe für die Abfragen mitzuteilen. Die Bank weigerte sich, die Identität ihrer Mitarbeiter preiszugeben, da es sich um personenbezogene Daten handele. Die übrigen Informationen wurden von der Bank zur Verfügung gestellt.

Nach Ablehnung durch den finnischen Datenschutzbeauftragten erhob der Kunde und Angestellte Klage beim finnischen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht stellte die Auslegung des in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) enthaltenen Rechts auf Zugang zu Daten in Frage und legte sie dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.

Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass der Kläger Zugang zu Informationen über Beratungstermine und -vorgänge erhalten kann. Andererseits gewährt die Datenschutz-Grundverordnung nicht das Recht, die Identität der Mitarbeiter zu erfahren, die die Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen ausführen, es sei denn, dies ist für die Ausübung der Rechte des Antragstellers unerlässlich und unter der Voraussetzung, dass die Rechte und Freiheiten der Mitarbeiter geachtet werden. Die Arbeitnehmer des Verantwortlichen können in diesem Fall jedoch nicht als „Empfänger“ angesehen werden.
Darüber hinaus wird in dem Urteil betont, dass weder die Tatsache, dass die betreffende Person sowohl Kunde als auch Angestellter ist, noch die besonderen Merkmale des Bankensektors an sich einen Einfluss auf die Reichweite des Rechts haben.

Schließlich bestätigt das Gericht, dass die DSGVO trotz ihres Inkrafttretens gilt. So ist ein Auskunftsersuchen hinsichtlich der in Art. 15 DSGVO genannten Informationen anwendbar, wenn die Verarbeitungsvorgänge, auf die sich dieses Ersuchen bezieht, vor dem Anwendungsdatum der Verordnung ausgeführt wurden, das Ersuchen indessen nach diesem Datum vorgebracht wurde. Im vorliegenden Fall hat der Kläger seinen Antrag an die Bank am 29. Mai 2018 gestellt, die DSGVO ist jedoch seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.

GdW-Europabrief

ifo-Institut: Europäischer Wohnungsbau kühlt sich ab

In Europa werden bis 2025 weniger Wohnungen fertiggestellt. In Deutschland ist ein Rückgang von 32% zu erwarten. Dies zeigen Berechnungen der Forschergruppe Euroconstruct, der das ifo Institut angehört. „Neben der abrupten Zinswende und dem Kostensprung für Bauleistungen führt die allgemeine Verunsicherung über die mittelfristige Entwicklung der Immobilienpreise bei Bauherren und Interessenten zu ausgeprägter Zurückhaltung“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister.

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Online-Seminar am 25.07.2023 „Das Grundbuch – kein Buch mit sieben Siegeln“

Das Grundbuch stellt für viele Akteure des Immobilienmarktes nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln dar. Die Berührungsängste mit dieser Thematik sollen Ihnen durch dieses Seminar genommen werden, indem Ihnen die wesentlichen Inhalte leicht, verständlich und praxisnah vermittelt werden.

In diesem Online-Seminar mit der Referentin Laura Eckert-Rinallo setzten wir uns zunächst mit den allgemeinen Hintergründen zum Grundbuch auseinander, bevor wir ausführlich auf den Aufbau des Grundbuchs eingehen und uns einen Mustergrundbuchauszug ansehen werden.

Darüber hinaus befassen wir uns mit eingetragenen Rechten und Vermerken, dem Vorgang des Eintragungsverfahrens sowie den Grundsätzen des Grundstücks- und Grundbuchrechts. Abschließend wird die Löschung von Grundbucheinträgen und die Grundbuchberichtigung thematisiert.

All das geschieht möglichst praxisnah und anschaulich.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, kaufmännische Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Verwalter und Makler sowie an Kaufinteressenten.

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Online-Seminar am 24.07.2023 „Finanzierung von Immobilien – Grundlagenseminar“

Viele Kaufinteressenten sowie Investoren fühlen sich bei einer bevorstehenden Immobilientransaktion im Hinblick auf Fragen rund um das Thema Immobilienfinanzierung sehr unsicher. Dazu trägt auch das sich gerade stark wandelnde Finanzierungsumfeld bei.

In diesem Seminar informiert die Referentin Laura Eckert-Rinallo die Teilnehmer über die verschiedenen Arten der Immobilienfinanzierung, Darlehensarten und Rückzahlungsmodalitäten, die aktuelle Marktsituation im Bereich der Finanzierung, einen sinnvollen Eigenkapitaleinsatz und vieles mehr. Außerdem werden häufige Kundenanliegen geklärt.

Inhalte:

• Wesentliche Finanzierungsgrundlagen
• Unterschiedliche Arten der Immobilienfinanzierung
• Wie kann ideal mit der aktuellen Marktsituation umgegangen werden?
• Rückzahlungsmodalitäten und sinnvoller Eigenkapitaleinsatz
• Gibt es Stellschrauben, an denen man drehen kann, um den Zinssatz zu optimieren?
• Was hat Einfluss auf die Preisgestaltung bei der Kreditvergabe?
• Wie viel Eigenkapital sollte man mitbringen?
• Welche Zinsbindung sollte gewählt werden?

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, kaufmännische Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Verwalter und Makler sowie an Kaufinteressenten.

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EBZ Business School gründet Genossenschafts-Institut eG21

Wie lassen sich genossenschaftliche Ideale mit den aktuellen drängenden Herausforderungen in Einklang bringen? Antworten liefert das Institut eG21.
Wohnungsgenossenschaften haben eine lange Tradition. Aufgrund der vielen Studierenden aus der genossenschaftlichen Familie kommt ihnen daher in der EBZ Business School eine hohe Relevanz für den gemeinsamen Austausch zu. Um die genossenschaftlichen Ideale mit den drängenden Fragen der Zeit in Einklang zu bringen, gründet die EBZ Business School (FH) das Institut für wohnungsgenossenschaftliche Zukunftsfragen eG21.

Auf dem vielfältigen Wohnungsmarkt sind Genossenschaften eine Säule, wenn es um sozialverträgliche Mieten geht. Gesellschaftliche Veränderungen und vielfältige neue Herausforderungen wie hohe Kosten des Klimaschutzes stellen Wohnungsgenossenschaften vor Aufgaben- und Fragestellungen, auf die es noch keine abschließenden Antworten gibt.

Das soll sich mit der Gründung des eG21 ändern. Ziel ist es, fachkundig, fundiert und sichtbar als Vordenker und Treiber wohnungsgenossenschaftlicher Zukunftsthemen in der Branche und der Öffentlichkeit zu agieren und damit einen Nutzen für diese Zielgruppen zu stiften. Gleichzeit sollen Wohnungsgenossenschaften als attraktive Arbeitgeber stärker in das Bewusstsein qualifizierter Nachwuchskräfte gerückt werden.
„Wir haben die Energiewende zu bewältigen und stehen gleichzeitig vor der sozialen Frage, dass das Wohnen bezahlbar bleiben muss“, so Dr. David Wilde, Wissenschaftlicher Leiter des eG21 und Vorstandsvorsitzender der Hattinger Wohnungsgenossenschaft hwg. Zur Lösung beider Themen seien Genossenschaften als einer der großen Anbieter von Wohnraum besonders wichtig, zumal der soziale Gedanke zu den ureigensten Themen von Genossenschaften zähle. „Genossenschaften sind per Definition die nachhaltigste Rechtsform, die wir haben, aber sie müssen dennoch gemeinsam mit den Mitgliedern nach neuen Ansätzen suchen“, sagt Wilde. Das eG21 solle dabei ein Hotspot werden.

Wichtig, so Wilde, sei die Kommunikation der Genossenschaftsvorstände mit den Mitgliedern: „Das ist eine weitere Herausforderung, weil wir durch den Klimapfad viel mehr investieren müssen als in vergangenen Jahren.“ Dennoch sieht Dr. David Wilde Genossenschaften im Aufwind: „Die genossenschaftliche Rechtsform erlebt seit der Finanzkrise ein Revival.

Neue Studiengänge beim EBZ zum Wintersemester 2023/24:

„B.A. Digitalisierung und Immobilienmanagement“ sowie „B.A. Kommunales Immobilienmanagement“

Klimaschutz, Energiewende, Fachkräftemangel: große Herausforderungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Bei den ersten beiden Themen ist vor allem die Politik gefordert – aber beim dritten ist die Branche gefragt, indem sie die mittel- und langfristige Personalentwicklung deutlich intensiviert. Einen wichtigen Platz im Spektrum sich anbietender Maßnahmen nimmt dabei ein Studium an der Fachhochschule des EBZ ein. Im Laufe des Studiums entwickeln Ihre Mitarbeitenden die erforderlichen Kompetenzprofile und helfen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken.

Vor diesem Hintergrund hat das EBZ neue Studienangebote konzipiert: Der B.A. Digitalisierung und Immobilienmanagement in Präsenz oder als Fernstudium digital+ rückt die Digitalisierung in den Mittelpunkt. Er versetzt die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, die digitale Transformation der Immobilienwirtschaft zu verstehen und aktiv zu gestalten sowie modernes Projektmanagement zu beherrschen.

Der Studiengang B.A. Kommunales Immobilienmanagement ist auf die Bedürfnisse kommunaler und kirchlicher Einrichtungen zugeschnitten. Sofern diese Einrichtungen im Immobilien- und Liegenschaftsmanagement aktiv sind, müssen sie verstärkt hoheitliche Aufgaben mit den Anforderungen des Klimaschutzes und der Digitalisierung verknüpfen. Hierfür werden qualifizierte Fachkräfte benötigt – und genau die bildet das EBZ in seinem Studienprogramm aus.

Aber auch die „klassischen“ Angebote des EBZ stellen ideale Instrumente Ihrer Personalentwicklung dar: so die Studiengänge B.A. Real Estate und M.A. Real Estate Management. Diese können in Präsenz oder als Fernstudium digital+ absolviert werden. Hochinteressant sind auch die Programme B.Sc. Nachhaltiges Energie- und Immobilienmanagement und M.Sc. Projektentwicklung.

Für eingehendere Informationen bietet der Orientierungstag IMMOBILIENSTUDIUM des EBZ eine gute Gelegenheit. Auch die Finanzierungsmöglichkeiten und das Werkstudierenden-Programm des EBZ könnten sehr interessant sein. Besuchen Sie die Website unter www.ebz-bs.de.

Für weitere Fragen steht die Studienberatung des EBZ (E-Mail: studienberatung@ebz-bs.de sowie Tel.: 49 (0) 234 9447-563/-623/-686) gerne zur Verfügung.

Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen

Die Bundesnetzagentur führt eine Konsultation zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG durch.

Erläuterungen zum Inhalt dieser Regelung und inwieweit die Wohnungswirtschaft davon betroffen sein wird finden Sie im GdW-Schreiben am Ende des Beitrags.

Haben Sie in ihrem Unternehmen bereits Erfahrungen mit etwaigen Vereinbarungen zur netzorientierten Steuerung von Wärmepumpen oder Ladepunkten für E-Mobilität gemacht?
Wenn ja, wie schätzen sie den neuen Regelungsumfang im Vergleich dazu ein?

Hilfreich sind auch Eingaben von Unternehmen, die noch nicht in größerem Umfang solche Anlagen einsetzen, dies aber in Zukunft planen und davon betroffen wären.

Um für den GdW bestmöglichen Input im Rahmen dieser Konsultation abzugeben, freuen wir uns auf Ihren Input bis zum 24. Juli 2023.

GdW-Schreiben

Baugenehmigungen für Wohnungen im Mai 2023: -25,9 % gegenüber Vorjahresmonat

Im Mai 2023 wurde in Deutschland der Bau von 23 500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 25,9 % oder 8 200 Baugenehmigungen weniger als im Mai 2022. Damit ging die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen erneut stark gegenüber dem Vorjahresmonat zurück. Im April 2023 war die Zahl neu genehmigter Wohnungen um 31,9 % gegenüber April 2022 und im März 2023 um 29,6 % gegenüber März 2022 gesunken. Von Januar bis Mai 2023 wurden insgesamt 113 400 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, das waren 27,0 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2022: 155 300). Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis Mai 2023 insgesamt 94 000 Wohnungen genehmigt. Das waren 30,5 % oder 41 200 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um gut ein Drittel (-35,1 % bzw. -12 200 Wohnungen) auf 22 600 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen sogar um mehr als die Hälfte (-53,5 % bzw. -7 500) auf 6 500. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um mehr als ein Viertel (-26,5 % bzw. -22 100) auf 61 200.