Seminarhinweis: Kompaktkurs praxisnahes Mietrecht am 5. Februar 2024

4-tägige Fortbildung (insg. 20 Stunden) zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienverwalter und Immobilienmakler gemäß MaBV

Termine

Online, jeweils von 10.00 – 16.00 Uhr

05.02.2024 (Teil 1)
06.02.2024 (Teil 2)
19.02.2024 (Teil 3)
20.02.2024 (Teil 4)

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs nur mit allen 4 Teilen gebucht werden kann!

Die Kenntnisse von Verwaltern müssen gerade im Mietrecht sehr umfassend sein. Mit diesem Kompaktkurs schlagen Sie zwei Fliegen auf einen Streich:

Mitarbeiter der Haus- und Wohnungsverwaltung erwerben eine solide Basis für das umfangreiche Aufgabengebiet eines Immobilienverwalters. Sie erhalten souveräne Handlungskompetenz für die Mieterbetreuung bei Wohnräumen und Gewerberäumen sowie die aktuelle Rechtsprechung.

Sie erhalten das Zertifikat für den Sachkundenachweis, somit haben Sie dann drei Jahre Ruhe, da sie 20 Stunden Weiterbildungspflicht erfüllt haben und das alles in vier Tagen.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Informationen & Anmeldung

GdW-Info zum Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Oktober 2023 den Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes angenommen. Das Gesetz tritt am 1. März 2024 in Kraft.

Eintragungen, die vor dem 1. März 2024 vorgenommen worden, sind bis einschließlich 30. Juni 2024 an die neue Rechtslage anzupassen und zu ergänzen. Über das GdW-Rundschreiben vom 26. Oktober 2023 mit den Änderungen hatten wir Sie informiert.

Im Mitgliederbereich unserer Website finden Sie unter Downloads/GdW-Informationen das GdW Rundschreiben vom 26. Oktober 2023, das verkündete Gesetz und die Hilfsdokumente des Deutschen Bundestages, die „To-Do-Liste“ über die benötigten Informationen und den Migrationsprozess bis zum 30. Juni 2024.

Der Bundestag bietet folgende Web-Seminare für Interessenten an:
• Dienstag, 30. Januar 2024, 16.30 – 18.30 Uhr und
• Mittwoch, 14. Februar 2024, 14.00 – 16.00 Uhr

Registrierung siehe https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/aktuelles-863556. Hierzu können Sie sich anmelden.

Der GdW wird seine Information 162 vom 26. Oktober 2021 zeitnah aktualisieren.

Anlagen und Informationen

Bauministerium: Mehr bezahlbarer Wohnraum für Bayern: Steigerung um 4,3 Prozent

Im vergangenen Jahr 2022 wurde das gute Ergebnis beim bezahlbaren Wohnungsbau von 2022 nach Angaben des Bayerischen Bauministeriums über alle Programme hinweg um 4,3 Prozent übertroffen. „Der Wohnungsbau befindet sich derzeit aufgrund gestiegener Finanzierungskosten und anhaltend hoher Baukosten bundesweit in einer schwierigen Lage“, betont Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Umso höher ist das hervorragende Ergebnis im sozialen Wohnungsbau in Bayern zu bewerten. Die guten Förderzahlen und die anhaltend hohe Nachfrage bei den Bewilligungsstellen der Wohnraumförderung machen deutlich, dass wir an den richtigen Stellschrauben gedreht haben.“

Im Jahr 2023 hat der Freistaat Bayern im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms, des Kommunalen Wohnungsbauprogramms, des Bayern-Darlehens und des Bayerischen Modernisierungsprogramms insgesamt 7.576 Wohnungen und Wohnplätze gefördert. Hinzu kamen 915 Wohnplätze für Studierende und 222 Wohnplätze für Menschen mit Behinderung.

Für die staatliche Wohnraumförderung stand im Haushaltsjahr 2023 erstmals ein Betrag von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Es wurden 3.233 sozial gebundene Mietwohnungen bewilligt – und damit mehr, als aus der Bindung gefallen sind.

In der  Eigenwohnraumförderung wurde der Bau oder Erwerb von insgesamt 1.542 Wohneinheiten unterstützt. „Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein der Vermögensbildung und Grundpfeiler einer soliden Altersvorsorge. Ziel der Staatsregierung ist es daher, insbesondere auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen Wohneigentum zu ermöglichen“, sagt Bernreiter: „Daher freut es mich besonders, dass wir 2023 rund 60 Prozent mehr Familien als im Vorjahr bei der Verwirklichung ihres Traums der eigenen vier Wände unterstützen konnten.“

Mit Blick auf das Jahr 2024 fügt Bernreiter hinzu: „Das bereits in 2023 erreichte Rekordniveau der sozialen Wohnraumförderung mit einer Wohnbau-Milliarde werden wir verstetigen, um für den Wohnungsbau eine verlässliche Investitionsperspektive zu schaffen.“

Baugenehmigungen für Wohnungen im November 2023: -16,9 % gegenüber Vorjahresmonat

Im November 2023 wurde in Deutschland der Bau von 20 200 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis teilweise geschätzter Ergebnisse mitteilt, waren das 16,9 % oder 4 100 Baugenehmigungen weniger als im November 2022. Von Januar bis November 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 25,9 % oder 83 200 auf 238 500 genehmigte Wohnungen. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Deutliche Rückgänge der Baugenehmigungen bei Neubauwohnungen

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2023 insgesamt 196 700 Wohnungen genehmigt. Das waren 28,8 % oder 79 700 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um über ein Drittel (-38,6 % bzw. -28 000 Wohnungen) auf 44 500 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern hat sich die Zahl genehmigter Wohnungen mit 13 300 sogar fast halbiert (-49,2 % bzw. -12 900). Auch bei der Gebäudeart mit den insgesamt meisten Wohnungen, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um fast ein Viertel (-23,8 % bzw. -40 800) auf 130 400. Nur die Wohnheime konnten mit einem Anstieg auf 8 500 neu zu errichtende Wohnungen ein positives Ergebnis verzeichnen (+29,4 % bzw. +1 900).

Bundeshaushalt 2024 beschlossen

Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am 18. Januar nach rund 9,5-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.

Positives Zeichen für den bezahlbaren Neubau: 1 Milliarde Euro extra für Wohnungsbau ist richtiger und wichtiger Schritt

In ihrer Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Regierung eine Milliarde Euro für ein Förderprogramm für den Neubau energieeffizienter, bezahlbarer Wohnungen mit Wohnflächenbegrenzung in Aussicht gestellt.

Bundestag und Bundesrat sollen Anfang Februar endgültig über den Haushalt 2024 entscheiden, mit deren Zustimmung wird allerdings gerechnet.

Die Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme des BMWK ist aufgehoben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 verhängt worden. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.

Dies betrifft im Einzelnen unter anderem die Förderprogramme folgender Titel:

  • Nationale Klimaschutzinitiative
  • Beratung Energieeffizienz
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und
    Energieinfrastruktur
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe
  • Serielle Sanierung
  • Transformation Wärmenetze
Link zur Meldung

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Bericht über die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2024 veröffentlicht.

Die wirtschaftliche Schwächephase hält auch zum Jahreswechsel 2023/24 an. Nach einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Rückgang des BIP um 1⁄4 % zum Jahresende 2023 deuten aktuelle Frühindikatoren noch nicht auf eine rasche konjunkturelle Erholung hin. Mit einem rückläufigen Trend der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die deutsche Wirtschaft aber im Verlauf dieses Jahres verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen.

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe setzte ihren abwärts gerichteten Trend im November mit einem Rückgang um 0,7 %. fort. In der Industrie und im Baugewerbe kam es zu Rückgängen (-0,5 % bzw. – 2,9 %), während der Bereich Energie ein deutliches Plus meldete (+3,9 %). Bei den Auftragseingängen aus dem Inland deutet sich in zentralen Bereichen zuletzt eine Stabilisierung an; die schwache Auslandsnachfrage, vor allem aus dem Euroraum, belastet aber weiterhin. Mit einer Erholung der Industriekonjunktur ist erst im weiteren Verlauf des Jahres zu rechnen, wenn es zu einer binnenwirtschaftlichen Belebung und wieder anziehenden Exporten kommt.
Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im November gegenüber dem Vormonat um 2,2 % merklich gesunken, nachdem sie im Oktober spürbar im Plus lagen (+1,3 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im November ein reales Umsatzminus von 2,0 %. Frühindikatoren geben am aktuellen Rand ein uneinheitliches Bild: Während sich die Konsumstimmung bei den privaten Haushalten tendenziell verbessert, wird die Geschäftslage im Einzelhandel nach Umfragen von ifo und Handelsverband HDE eher als unbefriedigend bewertet.

Die Inflationsrate belief sich im Dezember voraussichtlich auf 3,7 %, während sie im November noch bei 3,2 % gelegen hatte. Maßgeblich hierfür war ein Basiseffekt aufgrund der sog. Dezember-Soforthilfe zum Jahresende 2022. Zu Beginn dieses Jahres dürfte die Inflationsentwicklung durch steuerliche und fiskalische Maßnahmen geprägt werden. Im weiteren Verlauf des Jahres dominieren aber weiterhin inflationssenkende Faktoren (sinkende Erzeuger- und Importpreise, straffe Geldpolitik der EZB, angemessene Tarifabschlüsse sowie Normalisierung Gewinnmargen).

Der Arbeitsmarkt wies zum Jahresende einen saisonüblichen Verlauf auf. Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich in Ursprungszahlen wie im Dezember üblich, saisonbereinigt bedeutete das einen geringfügigen Anstieg um 5.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit war im November weiterhin aufwärtsgerichtet. Die Frühindikatoren entwickelten sich durchweg besser, deuten aber noch nicht auf eine grundsätzliche Trendwende hin.

Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist nach endgültigen Ergebnissen im Oktober 2023 (1.481) um 4,9 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es einen Anstieg von 19,0 %. Nach wie vor bewegen sich die Unternehmensinsolvenzen etwas unter dem Vor-Corona-Niveau.

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