Einladung zum Branchentreffen WohWi im Dialog 2024 vom 14. bis 16. Oktober

Die bayerische Wohnungswirtschaft baut 2024 weniger als noch 2023 – Bürokratie, Unsicherheit bei Fördermitteln sowie viel zu hohe Baukosten sorgen dafür, dass bezahlbares Bauen derzeit vielerorts einfach nicht mehr funktioniert. Trotzdem lassen die Wohnungsunternehmen in Bayern nicht locker und suchen neue Wege beim bezahlbaren Bauen, bei der Energie- und Klimawende, beim Thema Nachhaltigkeit und Co. Dies alles bestimmt auch die Diskussion bei unserem Branchentreffen 2024 in Reit im Winkl.

Im Gespräch mit der Politik, den Experten und Entscheidern aus der Wohnungswirtschaft treten wir bei unserer Fachtagung WohWi im Dialog vom 14. bis 16. Oktober 2024 in den Austausch über Strategien und praxisorientierte Lösungen.

Wir laden Sie herzlich zu unserem Branchentreffen ein, das vor Ort in Reit im Winkl und auch im Livestream stattfindet.

Informationen zum Programm sowie die Onlineanmeldung stehen Ihnen ab sofort unter folgendem Link zur Verfügung:

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Neue GdW -Miet- und Nutzungsverträge 2024

Der Fachausschuss Recht des GdW hat die Miet- und Nutzungsverträge sowie die Hausordnung aktualisiert.

Die Aktualisierung wurde aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs zum 1.7.2024 erforderlich, in dessen Folge bei einem „Anschluss an das Breitbandkabelnetz” die Möglichkeit der Mitgebrauchsnutzung als gemeinschaftliche Anlage entfällt. Entsprechend mussten diese Passagen aus den Musterverträgen gestrichen werden.

Da durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs künftig keine Kosten für den Breitbandkabelanschluss über die Nebenkosten mehr abgerechnet werden können, müssen auch die Passagen “Grundgebühren für Breitbandanschluss” aus den Verträgen gestrichen werden.

Daneben wurde der Passus “Allgemeine Betriebskosten” dahingehend geändert, dass eine Aufzählung der “Allgemeinen Betriebskosten” künftig als separate Anlage zu den Verträgen ohne Unterschriften erfolgen kann. Die Aufzählung in den Verträgen selbst kann gestrichen und durch einen dynamischen Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie einen Verweis auf die den Verträgen neu beigefügte Anlage 1 ersetzt werden, die den Wortlaut der BetrKV wiedergibt. Diese Änderungen sind für die Verwender aufgrund der Eigenschaft als Mustervertrag nicht bindend.

Die neuen Miet- und Nutzungsverträge können über Haufe-Lexware bezogen werden.

Link Haufe:

Monopolisierung im Markt für wohnungswirtschaftliche ERP-Systeme: Externe Umfrage

Die auf die Wohnungswirtschaft spezialisierte Essener Unternehmensberatung Connekt wollte ihr Kunden- und Branchennetzwerk zum Stand ihrer Digitalisierungsstrategien befragen, welche IT-Tools in welchem Umfang genutzt werden und wo es Probleme gibt. Unmittelbar vor dem Beginn der Online-Umfrage platzte Ende Juni die Nachricht von der Übernahme der Haufe Real Estate AG durch den Marktführer Aareon und dessen kurz danach erfolgten Gesellschafterwechsel. Connekt reagierte schnell und ergänzte einige Fragen zu dieser gravierenden Marktentwicklung. „Eine für den Befragungszeitpunkt mitten in den Sommerferien enorme Beteiligung von 104 Teilnehmern spiegelt die Sorgen in der Branche wider, die durch die rasante Konsolidierung bei den größten Anbietern wohnungswirtschaftlicher ERP-Systeme entstanden ist“, kommentierte Connekt-Geschäftsführer Peter Wallner. So zeigten sich 77 % der Befragten „aktuell sehr besorgt“ wegen dieser Entwicklung. Diese Sorgen zeigen sich im Übrigen bei den Nutzern aller ERP-Systeme und bei allen Anbietern.

Insbesondere kleine und mittelgroße Wohnungsunternehmen bis 5.000 Wohnungen befürchteten eine nachteilige Entwicklung. Größere Unternehmen fühlen sich offenbar nicht so abhängig von den Software-Anbietern und verfügen über die personellen und fachlichen Ressourcen, auf problematisch empfundene Entwicklungen adäquat zu reagieren.

In vertiefenden Interviews wurde dann auch die allgemeine Entwicklung im ERP-Markt von den Wohnungsunternehmen kritisch betrachtet. „Wird die Leistung durch eine vergrößerte Monopolstellung besser?“, fragten sich viele Interviewpartner. Viele spürten die Veränderungen und empfanden, dass die Servicequalität seit Jahren schwächer wird.

41% aller Befragten denken deshalb über einen Wechsel des ERP-Systems bzw. von dessen Anbieter nach. Davon wiederum hat bereits knapp jeder zweite (44 %) einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Fazit:
Sehr viele Wohnungsunternehmen werden von dieser Entwicklung in einer Phase kalt erwischt, wo sie sich vor allem mit vollständig digitalisierten Prozessen und einer vollintegrierten IT-Landschaft mit hoher Nutzerfreundlichkeit beschäftigen wollen – so die weiteren Kernergebnisse der Umfrage. Stattdessen geht es nun um drohende Abhängigkeiten, die Zukunftsfähigkeit einzelner ERP-Systeme und die Preisentwicklung. Nur so ist auch die große Beteiligung aus unserem Kundenkreis zu erklären. Auch die Quote derjenigen, die nun einen Wechsel erwägen, zeigt die Brisanz und Dynamik dieses Themas: Connekt-Geschäftsführer Manfred Neuhöfer abschließend: „In den ERP-Markt kommt Bewegung. Das eröffnet auch Vertriebschancen. Unsere Beratungserfahrung zeigt allerdings, dass angesichts des Projektaufwands und der Belastung für die Beschäftigten der Anteil der Systemwechsler in einem einstelligen Prozentbereich verharrt. Vielleicht ändert sich das jetzt.“

Inflationsrate im Juli 2024 bei +2,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Juli 2024 bei +2,3 %. Im Juni 2024 hatte die Veränderungsrate +2,2 % betragen, nach +2,4 % im Mai 2024. „Vor allem die Preisrückgänge bei Energie dämpfen die Inflationsrate“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). „Demgegenüber beobachten wir weiterhin überdurchschnittliche Preiserhöhungen bei Dienstleistungen“, so Brand weiter. Gegenüber dem Vormonat Juni 2024 stiegen die Verbraucherpreise im Juli 2024 um 0,3 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 1,7 % gegenüber Juli 2023

Die Energieprodukte verbilligten sich im Juli 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,7 % (Juni 2024: -2,1 %). Binnen Jahresfrist gingen im Juli 2024 vor allem die Preise für Haushaltsenergie (-3,6 %) zurück. Die Kraftstoffe insgesamt verbilligten sich im selben Zeitraum um 0,4 %. Zudem konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-13,9 %) sowie für Strom (-6,2 %) und Erdgas (-3,3 %) profitieren. Dagegen waren einige Energieprodukte teurer als ein Jahr zuvor, insbesondere Fernwärme (+31,0 %) und leichtes Heizöl (+7,7 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 3,9 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Juli 2024 um 3,9 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit deutlich über der Gesamtteuerung. Bereits seit Mai 2024 hatte die Teuerung von Dienstleistungen bei +3,9 % gelegen. Von Juli 2023 bis Juli 2024 erhöhten sich Preise vor allem für Versicherungen (+13,9 %, darunter Versicherungen für den Verkehr: +29,4 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+8,1 %) und für Gaststättendienstleistungen (+6,7 %). Merklich teurer waren unter anderem die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,9 %), Wasserversorgung und andere Dienstleistungen für die Wohnung (+4,7 %) sowie Sport-, Freizeit- und Erholungsdienstleistungen (+4,6 %). Bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen bleiben zudem die Nettokaltmieten, die Teuerungsrate lag hier bei +2,2 % und somit nur knapp unter der Inflationsrate. Nur wenige Dienstleistungen waren hingegen günstiger als im Vorjahresmonat, zum Beispiel internationale Flugtickets (-1,8 %) und Telekommunikationsdienstleistungen (-0,2 %).

Das Wohngeld steigt zum 1.1.2025

Das Wohngeld wird alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2025 fällig. Für die voraussichtlich rund 1,9 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt es um durchschnittlich 15 Prozent. Das sind etwa 30 Euro mehr Wohngeld pro Monat.

Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung für die Wohngelderhöhung im (schriftlichen) Umlaufverfahren beschlossen. Damit die Erhöhung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Weitere Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Neues Zuschussangebot ab 27.08.2024

Am 27.08.2024 startet die Antragstellung für die vorgenannten Zuschussförderungen. Wie in unserer KfW-Information für Multiplikatoren vom 16.02.2024 avisiert, stellen wir Ihnen nun die entsprechenden Merkblätter zur Verfügung. Diese sind ab sofort im KfW-Partnerportal und auf den Produktseiten der KfW abrufbar.

Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) kann seit Kurzem erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung “BEG-Nichtwohngebäude – Heizungsförderung” auszuwählen.

Für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) ist im Online-Prüftool “BEG Wohngebäude – Heizungsförderung” auszuwählen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kfw.de/prueftool.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Produktseite:
– www.kfw.de/459
– www.kfw.de/522

Download KfW-Info

Forum der Wohnungsgenossenschaften 2024 am 17. Oktober

Genossenschaft schafft Mehrwert – Member Value und souveräne Dialoggestaltung im Fokus

Auf dem Forum WohneG 2024 möchten wir uns gemeinsam mit einem Begriff befassen, der seit einigen Jahren in der Genossenschaftsforschung die Runde macht: dem Member Value. Genossenschaften stellen eine Vielzahl von “Produkten” bereit – viel mehr als nur bezahlbaren Wohnraum.

Weiterhin werden wir uns im Rahmen des Forums erneut mit Fragen zu Klimaschutzmaßnahmen, Photovoltaik und Co. befassen. In den vergangenen Jahren hat sich die Tür für steuerunschädliche Gestaltung von Bewirtschaftungs- und Vermarktungsmodelle im Bereich der klimaneutralen Stromerzeugung immer weiter geöffnet. In einer Paneldiskussion möchten wir Modelle aus der Praxis der Wohnungsgenossenschaften in Bayern vorstellen, die heute schon funktionieren.

Neues tut sich nicht nur im Steuer- sondern auch im Genossenschaftsrecht. Die lang erwartete Novelle des Genossenschaftsgesetzes liegt im Referentenwurf vor und wird voraussichtlich sehr zeitnah umgesetzt werden.

Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link:

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