Seminarhinweis: Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen am 19. September

Unnötige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen können zu hohen Kosten für das Unternehmen und erheblicher Unruhe führen. Arbeitnehmer sind häufig über ihre Rechte gut informiert. Die weite Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen führt zudem dazu, dass sich viele Arbeitnehmer nicht scheuen, einen Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber einzuleiten, um gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen. Die Verantwortlichen im Unternehmen sollten aus diesen Gründen die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen kennen.

In diesem Seminar lernen Sie anhand von praktischen Beispielsfällen, unnötige Fehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten einer Kündigung richtig einzuschätzen. Sie erfahren, wie Sie Kündigungen rechtssicher vorbereiten, welche Formfehler es zu vermeiden gilt, welche Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Kündigung gestellt werden. Dabei haben wir stets die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung im Blick.

Das Seminar soll Geschäftsführern, Vorständen, Personalleitern und anderen Führungskräften in den Unternehmen einen umfassenden und praxisgerechten Überblick über die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und Problemschwerpunkte bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen geben.

Inhalte:

  • Formelle Voraussetzungen – Kündigungsfristen, Kündigungserklärung, Zustellung
  • Allgemeiner Kündigungsschutz
  • Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung, einschl. Verdachtskündigung
  • Sonderkündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen
  • Anhörung des Betriebsrates (§ 102 BetrVG)
Zur Anmeldung

Zensus 2022: Über 1,1 Mio. Einwohner in der Oberpfalz

Die Oberpfalz hat nach den Ergebnissen aus dem Zensus 2022 insgesamt 1 101 363 Einwohner und damit 30 398 Einwohner oder 2,8 Prozent mehr als beim letzten Zensus im Jahr 2011. Im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 hat die Oberpfalz knapp 28 000 Einwohner oder 2,5 Prozent weniger als bisher angenommen. Der Korrekturbedarf ist damit etwas größer als im bayernweiten Durchschnitt (- 2,2 Prozent).

Bevölkerung im Schnitt nur wenig älter

Das durchschnittliche Alter der Oberpfälzerinnen und Oberpfälzer beträgt 44,0 Jahre. Die Bevölkerung der Oberpfalz ist damit insgesamt etwas älter als das bayerische Mittel; das Durchschnittsalter ist seit dem letzten Zensus 2011 um 1,6 Jahre gestiegen.

Die Oberpfalz bleibt der Regierungsbezirk in Bayern mit der höchsten Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche: 3 von 4 Personen gehören entweder der römisch-katholischen (62,4 Prozent) oder der evangelischen Kirche an (10,9 Prozent). Die Rückgänge bei den Mitgliedszahlen der katholischen und evangelischen Kirche in der Oberpfalz sind zwischen den Zensus-Erhebungen weniger stark ausgeprägt als im bayerischen Durchschnitt.

Wohnen und Heizen in der Oberpfalz: große Bedeutung von Holzheizungen

In der Oberpfalz gibt es 307 052 Wohngebäude (ohne Wohnheime) und damit mehr als 22 000 Gebäude mehr als beim Zensus 2011. In der Oberpfalz beträgt die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung 107,4 m² und liegt damit rund 7 Quadratmeter über dem bayerischen Durchschnitt,

Der Anteil der Wohngebäude, deren Energieträger überwiegend Holz- und Holzpellets sind, beträgt in der waldreichen Oberpfalz gut 18 Prozent. Der bayerische Durchschnitt liegt bei knapp 13 Prozent. Die Spannbreite reicht in der Oberpfalz von 2,2 Prozent in der Gemeinde Neutraubling bis zum bayernweiten Höchstwert von 61,0 Prozent in Guteneck. Besonders im Osten des Regierungsbezirks ist die Nutzung von Holz als Heizenergiequelle besonders verbreitet.

Die Mietpreise in der Oberpfalz liegen im Durchschnitt bei 7,06 Euro pro m² und damit circa 1,70 Euro pro m² unter dem bayerischen Mittel von 8,74 Euro pro m². Die Bandbreite in den Gemeinden reicht von 3,19 Euro pro m² im Markt Mähring bis zur Stadt Regensburg mit 9,38 Euro pro m².

Inflationsrate im August 2024 bei +1,9 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im August 2024 bei +1,9 %. Zuletzt hatte die Inflation vor gut drei Jahren (März 2021: +1,8 %) unterhalb von zwei Prozent gelegen. Im Juli 2024 hatte die Veränderungsrate +2,3 % betragen, nach +2,2 % im Juni 2024. „Die Preisrückgänge bei Energie dämpften die Inflationsrate im August noch stärker als in den Monaten zuvor. Demgegenüber wirkten die weiterhin überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Gegenüber dem Vormonat Juli 2024 sanken die Verbraucherpreise im August 2024 um 0,1 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 5,1 % gegenüber August 2023

Die Preise für Energieprodukte lagen im August 2024 mit -5,1 % deutlich niedriger als im Vorjahresmonat, nach -1,7 % im Juli 2024. Binnen Jahresfrist gingen vor allem die Preise für Kraftstoffe (-6,9 %) und Haushaltsenergie (-3,8 %) zurück. Bei der Haushaltenergie konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-13,1 %) und leichtem Heizöl (-9,3 %) profitieren. Auch Strom (-6,8 %) und Erdgas (-3,1 %) verbilligten sich gegenüber August 2023. Hingegen war Fernwärme (+31,1 %) weiterhin erheblich teurer als ein Jahr zuvor.

Link zur Meldung

GdW-Rundschreiben: KfW NKK 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ … auch für die Wohnungswirtschaft nutzbar!

Das KfW-Programm 444 hat das Ziel, durch Unterstützung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Siedlungsgebieten, den Folgen des Klimawandels durch verstärkten Wasserrückhalt, einer Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte sowie der Erhöhung der Artenvielfalt entgegenzutreten.

Dazu werden Kommunen unterstützt, die die Mittel auch explizit an kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen sowie Wohnungsgenossenschaften weitergeben können. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 % der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen sogar 90 %. Ausgeschlossen sind verpflichtende Maßnahmen entsprechend einer öffentlich-rechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtung (z. B. Auflagen im Rahmen von Baugenehmigungen oder Ausgleichsverpflichtungen).

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GdW Rundschreiben zur Novelle des Baugesetzbuches

Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Novelle des Baugesetzbuches) beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wird nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet.

Nach Darstellung des Bundeskabinetts soll mit dem Gesetz das Baugesetzbuch (BauGB) reformiert werden, insbesondere um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, Verfahren zu vereinfachen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu stärken.

Wesentliche Änderungen gegenüber Referentenentwurf Bauministerium:

  1. Aufnahme § 246e-E BauGB, der unter bestimmten Voraussetzungen das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlaubt.
  2. § 31 Abs. 3 BauGB-E soll künftig generell und nicht nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anwendung finden können. Damit wären Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu Gunsten des Wohnungsbaus u. a. auch für Umbauten und Aufstockungen im Bestand in jeder Kommune möglich. Auf die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarkts käme es nicht mehr an.

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier zum Herunterladen:

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Neue GdW-Arbeitshilfen: Balkon-PV-Anlagen und Solarpaket 1

Folgende Arbeitshilfen wurden erarbeitet und ins wohnungswirtschaftliche Netzwerk tixxt und auf die Website gestellt:

GdW Arbeitshilfe 93
Balkon-PV-Anlagen – Aktuelle Informationen für Wohnungsunternehmen zum proaktiven Umgang mit Balkon-Photovoltaik-Anlagen

GdW Arbeitshilfe 96
Solarpaket 1 – Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und weitere Erleichterungen für die Nutzung von PV-Strom in Mehrfamilienhäusern.

Download AH 93
Download AH 96

Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert, dass das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. August 2024 die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht hat (BMWK – Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands). Mit dieser Bundesförderung werden klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland unterstützt. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 stehen in engem Zusammenhang, so dass die Themen in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet sind. Im anliegenden Dokument finden Sie einen entsprechenden Kurzüberblick.

Das Förderfenster für beide Module wird abhängig von der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger geöffnet. Förderinteressierte können ab diesem Zeitpunkt Skizzen einreichen. Der erste Förderaufruf soll laut BMWK voraussichtlich im September 2024 starten.

Für das Modul 1 „Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) beauftragt. Das Modul 2 „Förderung von CCU/S“ wird vom Projektträger Jülich (PtJ) betreut.

Kontaktdaten betreffend das Modul 1:
Tel.:0355 47889-149
Mail: foerderung.kei@z-u-g.org

Ansprechpartner für das Modul 2:
Dr. Heiko Gerhauser
Tel.: +49 2461 690-96830
Mail: h.gerhauser@fz-juelich.de

Dr. Rena Gradmann
Tel.: +49 30 20199-584
Mail: r.gradmann@fz-juelich.de

Für beide Module ist das BMWK die jeweils bewilligende Behörde. Nähere Informationen finden Sie im Übrigen unter: Förderung | Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) (klimaschutz-industrie.de)

Download Infoblatt

Antragstellung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)

Wir informieren Sie, dass zum 01.10.2024 die Neubauförderung “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet (vgl. Anlage).

Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten

  •  “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude” (296),
  •  “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude” (596)

und wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse angeboten. Analog zu den bestehenden BEG-Produkten erfolgt die Kreditvergabe beihilfefrei.

Der GdW hatte sich bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen intensiv dafür eingesetzt, dass keine höheren Anforderungen als der Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) vorgeschrieben werden, eine Mietobergrenze eingeführt wird und die Förderung nicht auf Nichtwohngebäude ausgeweitet wird. Die Nichteinführung einer Mietobergrenze und die Ausweitung des Programms auf Nichtwohngebäude wurde seitens des Ministeriums mit beihilferechtlichen Unsicherheiten begründet. Wir werden uns weiterhin für eine Verbesserung der Förderbedingungen und für eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Programms einsetzen.

Download Anlage

GdW Arbeitshilfe 95 – Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Wohnungsunternehmen – Teil 1

Durch die CSRD werden im Wesentlichen große Kapitalgesellschaften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Das entsprechende Umsetzungsgesetz liegt seit Ende Juli als Regierungsentwurf vor. Es ist davon auszugehen, dass bei den meisten betroffenen Unternehmen die erforderliche Expertise, die notwendigen Prozesse und Strukturen, sowie die entsprechenden personellen Kapazitäten noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind.

Mittelständisch geprägte Wohnungsunternehmen müssen hierfür enorme zusätzliche Kapazitäten aufbauen, die dann an anderer Stelle im Unternehmen fehlen.

Für eine erleichterte Handhabung der Standards hat der GdW in zwei überregionalen Arbeitskreisen des VdW Bayern und VdW Rheinland Westfalen unter Einbindung der AGW und des GdW Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung des Fachausschusses Rechnungslegung und Finanzierung zu verschiedenen Fragen Antworten für die wohnungswirtschaftliche Auslegung der ESRS erarbeitet.

In Teil 1 der Arbeitshilfe werden neben dem Anwendungsbereich die Schritte zur Festlegung der wesentlichen Berichtspflichten (Wertschöpfungskette, IRO-Assessment und Wesentlichkeitsanalyse) dargestellt. Im zweiten Teil folgt dann die wohnungswirtschaftliche Auslegung der Berichtspflichten nach den Themenstandards (E, S und G), die Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie und die Anforderungen an die elektronische Berichterstattung (ESEF).
Alle weiteren Besteller sowie Mehrexemplare für unsere Mitglieder können zu einem Preis von 15 EUR zuzüglich Versandkosten ausschließlich beim GdW bezogen werden.

Download Arbeitshilfe:

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025

Motto: Anders Bauen für bezahlbares Wohnen – Innovativ – einfach – experimentell

Ausschreibungsstart: Jetzt bis zum 31. Januar 2025 bewerben!

Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025 sucht unter dem oben genannten Motto fertiggestellte oder in Fertigstellung befindliche Neubauprojekte im Bereich Wohnen, die durch Innovation und/oder Einfachheit und /oder Experimentieren dem gesamtgesellschaftlichen Wunsch des bezahlbaren Wohnens entsprechen bzw. entgegenkommen.

Das Fachmagazin DW Die Wohnungswirtschaft richtet den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft zum 22. Mal aus, um herausragende Beispiele aus der Praxis der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu ehren. Präsentiert wird der Award von der Aareon AG. Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., ist erneut Schirmherr der Initiative.

Demografische Entwicklung und Kostenentwicklung

Wohnen ist von elementarer Bedeutung für die Menschen, denn Wohnen ist ein sehr wesentlicher Teil des Lebens. Alle Menschen wollen deshalb gut, sicher und bezahlbar Wohnen. All dies organisiert die Wohnungswirtschaft bislang stetig, aber Bezahlbarkeit wird immer schwieriger, insbesondere im Neubau.

Die demografische Entwicklung in Deutschland führt regelmäßig zu mehr Wohnraumbedarf, vor allem in zentralen Orten und deren Umgebung. Gebaut wurde daher in den letzten zehn Jahren relativ viel, auch wenn damit leider nie den bundesregierungspolitischen Wohnungs-Zielzahlen entsprochen werden konnte.

Seit den immer massiver werdenden Baukosten- und Kreditzinsanstiegen, aber auch durch steigende Bauanforderungen, wird der Neubau zunehmend stärker ausgebremst und ist auf ein deutlich niedrigeres Volumen gesunken.
Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Refinanzierung der Neubauprojekte über bezahlbare bzw. sozial verträgliche Mieten kaum noch möglich ist. Die auf Basis der Projektausführung real berechneten Kostenmieten nähern sich mittlerweile einer Verdreifachung der Durchschnittsmieten im Bestand selbst.

Auch durch die Nutzung von nur noch wenig vorhandenen Fördermitteln sowie die unternehmensinterne Quersubventionierung kann bezahlbarer Neubau für die breite Schicht der Bevölkerung kaum noch gewährleistet werden.
Für den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025 werden daher kreative Neubauprojekte gesucht, die über innovative, einfache und experimentelle Wege das Bauen erleichtern, dadurch die Kosten reduzieren und infolgedessen auch zur Bezahlbarkeit des Wohnens beitragen.

Welche Bauart bzw. welches Baukonzept wird verwendet? Welche – insbesondere auch unkonventionellen – Bauprodukte und welche Ver- und Entsorgungssysteme kommen zum Einsatz? Wie können digitale Anwendungen oder neue Planungs- und Kooperationsmodelle unterstützen? Oder liegt der Schlüssel zur Bezahlbarkeit schlicht und einfach in der Fokussierung auf das Wesentliche?

Kriterien für eine Bewerbung

Ziel des Preises ist es, Best-Practice-Lösungen in der Immobilienwirtschaft nicht nur zu identifizieren, sondern auch anzuerkennen. Die aufmerksamkeitsstarke Preisverleihung während einer Aareon-Veranstaltung und die Veröffentlichung der Siegerprojekte im führenden Branchenmagazin DW Die Wohnungswirtschaft sowie über weitere (Online-)Kanäle von Haufe.Immobilien soll den Wissenstransfer zwischen deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen fördern

Namhafte Jury kürt die Sieger

Die Jury setzt sich aus namhaften Vertretern der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammen, den Juryvorsitz hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Josef Radermacher inne, unter anderem Mitglied im Club of Rome. Die technische und organisatorische Betreuung der Jurysitzungen übernimmt der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Unterstützt wird der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft außerdem vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Die Partner würdigen mit diesem Preis Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die besonders zeitgemäße und zukunftsfähige Konzepte zur Bewältigung ihrer immobilienwirtschaftlichen und unternehmerischen Herausforderungen erarbeitet und umgesetzt haben.

Weitere Informationen sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie unter:

www.dw-zukunftspreis.de