Modernisierte Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Wohnungsunternehmen sind neben den allgemeinen Regelungen des Handelsrechts über § 330 HGB bestimmte (ergänzende) Gliederungsvorschriften einzuhalten. Die novellierte „Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)“ trat zum 1.7.2023 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige „Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (zuletzt geändert am 5.7.2021)“ und ist erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2023 beginnen.

Die neue Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Fassung, nimmt Klarstellungen sowie punktuelle Anpassungen vor und modernisiert die Vorgaben insgesamt.

Der Anwendungsbereich der Verordnung wird hinsichtlich der betroffenen Rechtsformen und in Blick auf den Begriff des Wohnungsunternehmens ausgeweitet.
Auch Personenhandelsgesellschaften nach § 264a Abs. 1 HGB haben nun die entsprechenden Vorschriften zu befolgen. Zudem wurde explizit klargestellt, dass die Regelungen für Kleinstgesellschaften im Sinne des § 267a HGB gelten.

Neben Gesellschaften, deren Tätigkeit nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Bau, Betreuung von Wohnbauten oder Errichtung und Veräußerung von Eigenheimen betrifft, handelt es sich nun auch dann um ein Wohnungsunternehmen im Sinne der Verordnung, wenn die tatsächliche überwiegende Tätigkeit die zuvor genannten Geschäftsfelder betrifft. Eine explizite Nennung in Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag ist nicht mehr notwendig. Ebenso ist nun die reine Bewirtschaftung von erworbenen Wohnbauten neben der Bewirtschaftung und Errichtung eigener Bauten ausreichend, um den Begriff des Wohnungsunternehmens zu erfüllen. Es bleibt festzuhalten, dass alle Unternehmen, die bisher schon in den Anwendungsbereich der Vorschrift gefallen sind, diese auch weiterhin zu beachten haben.

Inhaltlich sind sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) von Änderungen betroffen.

In der Bilanz wird der Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ zukünftig verpflichtend untergliedert in

1. Verbindlichkeiten aus Vermietung,
2. Verbindlichkeiten aus Grundstücksverkäufen,
3. Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeit,
4. Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen.

Zugleich ändert sich die Bezeichnung des Postens der flüssigen Mittel in „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“.

In der GuV wird der Posten „Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung“ in „Umsatzerlöse aus Bewirtschaftungstätigkeit“ umbenannt. Analog wurde im Bereich der Aufwendungen verfahren.
Zugleich wurde die Untergliederung des Postens „Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen“ derjenigen der Umsatzerlöse angepasst und um die „Aufwendungen für Betreuungstätigkeit“ ergänzt.

Wesentliche Neuerung ist somit eine konsequente und durchgängige Aufgliederung der einschlägigen Bilanz-, Aufwands- und Ertragspositionen in „Bewirtschaftung“, „Verkauf von Grundstücken“, „Betreuungstätigkeiten“ und „anderen Lieferungen und Leistungen“, wobei die anderen Lieferungen und Leistungen wie auch bislang als „Auffangposten“ fungieren.

Um die genannten Anpassungen umsetzen zu können, empfehlen wir eine zeitnahe Befassung mit der Thematik. Es gilt, notwendige Updates der genutzten Softwarelösungen rechtzeitig einzuspielen und sich mit enthaltenen technischen Änderungen vertraut zu machen. Insbesondere die nun verpflichtend vorzunehmende Untergliederung der Kreditoren sowie der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist zu beachten. Die Zuordnung einzelner (Sach-)Konten zu den neu eingefügten Positionen ist inhaltlich zu prüfen sowie eventuell notwendige Änderungen in den Stammdaten sind vorzunehmen. Ggf. kann es auch notwendig sein, Maßnahmen zu implementieren, um Leistungen einzelner Kreditoren auf die unterschiedlichen Posten aufzuteilen.

Bei inhaltlichen Fragen steht Ihnen Ihr Abschlussprüfer gerne zur Verfügung.

Seminarhinweis: Wesentliche Aspekte bei der Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken am 30. September

Das Seminar vermittelt die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken vor dem Hintergrund normierter Wertermittlungsverfahren. Es werden dabei Themen vom Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages bis zu dessen Ablauf besprochen.

Inhalte:

  • Die Relevanz des Erbbaurechts heute
  • gesetzliche Grundlagen des Erbbaurechts
  • Bestimmung des angemessenen Erbbauzinses bei Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrages und bei Verlängerung eines bestehenden Erbbaurechtsvertrages
  • Anpassungsmöglichkeiten für den Erbbauzins bei bestehenden Erbbaurechtsverträgen
  • Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken nach ImmoWertV
  • Bewertung von Erbbaurechten nach dem Münchener Verfahren
  • Entschädigung bei Heimfall und Vertragsablauf
  • Erklärung der Funktionsweise des finanzmathematischen Verfahrens
Zur Anmeldung

Externe Veranstaltung: Smart Living Summit am 23. Oktober

Intelligente Gebäude vernetzen Heizung, Klimaanlage, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik und vieles mehr miteinander und ermöglichen so ein mehr an Komfort und Sicherheit. Der größte Vorteil liegt aber in der Realisierung eines effizienten Energiemanagements, insbesondere, wenn die Versorgung nicht nur über Netzstrom erfolgt, sondern auch erneuerbare Energien nutzbringend in das System eingebunden werden. Der Einsatz digitaler Technologien bildet dabei nicht nur die Grundlage für neue Leistungsangebote bestehend aus Hardware, Software und Mehrwertdiensten, sondern ermöglicht erst deren anwendungs-, marken- und branchenübergreifende Vernetzung zu nutzerzentrierten Angebotskonzepten.

Bayern Innovativ, SmartHome Initiative Deutschland, Wirtschaftsinitiative Smart Living Deutschland, dena | KEDi und GdW-Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen bündeln bei diesem Event ihre Kompetenzen, um mit Ihnen gemeinsam die wichtigsten Aspekte aus dem Themenfeld SMART LIVING zu diskutieren.

Im Fokus des Smart Living Summit 2024 stehen Innovationen im Gebäude-Energiemanagement, welche auch für eine Umsetzung des “Erneuerbare Energie Gesetzes” wichtig sind. Darüber hinaus können Sie erfahren, wie Sie sich die zunehmende Vernetzung von Consumer IoT, Smart Home & Building, Smart Health oder eMobility proaktiv nutzbar machen und den Herausforderungen von Business Ecosystemen adäquat begegnen.

Wann & Wo

23. Oktober 2024, 08:00 – 16:30 Uhr, Stadthalle Erding, München-Erding

Information & Anmeldung

BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Förderaufruf für das Programm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ gestartet. Mit dem Programm wird das BMWSB ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dafür stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Pilotprojekte, die zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Digitalisierung im Gebäudebereich beitragen. Dabei stehen u. a. Themen wie ressourcenschonendes Bauen, Kreislaufwirtschaft, innovative Bauverfahren und der Einsatz digitaler Technologien im Fokus. Die Konzeptfindung, Innovationstransfer, integrierte Planung sowie die bauliche Umsetzung werden gefördert (bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben).

Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie sonstige Organisationen), die im Bereich Bauen und Wohnen tätig sind und als Bauherren agieren. Die Lösungsansätze sollen im Verbund von Bauherren mit Planenden, Forschenden und ggf. weiteren am Projekt Beteiligten, wie beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen, entwickelt und umgesetzt werden.

Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen, ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben vorschlagen.

Am 27. September 2024 können bei der Online-Informationsveranstaltung von 10.00 bis 11.30 Uhr Fragen direkt eingebracht werden. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie den Einwahllink finden Sie in Kürze auf Zukunft Bau: https://www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich/foerderaufruf
Anmerkung VdW Bayern: Die Website ist aktuell noch nicht erreichbar.

Bei Fragen zum Förderaufruf wenden Sie sich gerne an die Hotline 030 9940596-11 oder an die Projekt-E-Mail-Adresse innovation@bundesstiftung-bauakademie.de

Alle Informationen finden Sie hier:

Link

Baugenehmigungen für Wohnungen im Juli 2024: -19,2 % zum Vorjahresmonat

Im Juli 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 000 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 19,2 % oder 4 000 Baugenehmigungen weniger als im Juli 2023. Im Vergleich zum Juli 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen um 44,6 % oder 13 700 Wohnungen. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2024 wurden 123 600 Wohnungen genehmigt. Das waren 20,8 % oder 32 500 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Juli 2024 insgesamt 13 400 Wohnungen genehmigt. Das waren 20,3 % oder 3 400 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Juli 2024 wurden 98 700 Neubauwohnungen genehmigt und damit 23,1 % oder 29 600 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 28,4 % (-8 800) auf 22 100 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 14,7 % (-1 300) auf 7 600. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 21,6 % (-18 000) auf 65 600 Wohnungen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Baugenehmigungen sinken ins Bodenlose und die Regierung tut bei Weitem nicht genug dagegen. Das kann so nicht weitergehen. Bereits jetzt ist im Vorjahr der Bundestagswahl klar, dass die Wohnraumfrage mehr als je zuvor die soziale Frage unserer Zeit ist. Wenn die Menschen keine Wohnung mehr finden, weil bei wachsender Bevölkerung schlicht kaum noch welche entstehen, dann steigt der Frust und sinkt das Vertrauen in die Regierung weiter. Dabei kann Deutschland nur ein wirtschaftlich erfolgreiches und sozial gerechtes Land bleiben, wenn ebenso wie unsere Wirtschaft auch das Angebot an Wohnraum deutlich ausgebaut wird.

Bezahlbares Wohnen ist die zentrale Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie muss langfristig abgesichert und gleichzeitig mit der klima- und altersgerechten Transformation des Gebäudebestands ermöglicht werden. Deshalb müssen die wichtigen Vorschläge aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zur Beschleunigung des Bauens jetzt mutig und mit Nachdruck umgesetzt werden. Wir brauchen endlich einen deutlichen ‚Ruck‘ für den Wohnungsbau.

Von zentraler Bedeutung für die Zukunft des bezahlbaren Wohnens in Deutschland ist aber, dass die Schaffung von Wohnraum gerade in sogenannten Mangelgebieten ganz offiziell als ‚überragendes öffentliches Interesse’ behandelt wird. Konkret muss den Baubehörden die Entscheidung für das bezahlbare Bauen erleichtert werden. Dazu sollte eine Generalklausel im Baurecht eingeführt werden, so wie sie auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht. Dort bestimmt die Generalklausel zugunsten von z. B. Windrädern, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Genau das muss auch für den Wohnungsbau gelten und der Politik mindestens genauso wichtig sein, wie der bevorzugte Bau von Windrädern.
Dazu muss das Baugesetzbuch so gestaltet werden, dass der Bau von Wohnungen gegenüber anderen Belangen regelmäßig im Vordergrund steht. Nur so wird sich die so häufig und zu Recht als ‚soziale Frage‘ unserer Zeit bezeichnete Mammutaufgabe rund um das bezahlbare Wohnen mit Aussicht auf Erfolg angehen und lösen lassen.“

DW-Sonderheft exklusiv für Mitgliedsunternehmen

Die Artikelreihe „Bilanz- und Steuerwissen – Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW“ hat inzwischen Tradition. Themen rund um Energie, Klima und Nachhaltigkeit dominierten diese Serie, die Sie in dieser 14. Ausgabe des DW-Sonderhefts zusammengestellt finden. Veröffentlicht wurden die Artikel in den Ausgaben DW 10/2023 bis 09/2024.

Christian Gebhardt, Referent Betriebswirtschaft/Rechnungslegung und Prüfung beim GdW, führt mit gleich drei Fachbeiträgen in das Themenfeld Nachhaltigkeit ein. Das wichtige Thema Klima und Energie beleuchteten weitere Artikel.

Die „Verlustdeckung bei Wohnungsgenossenschaften“ betrachten VdW Bayern-Wirtschaftsprüferin Verena Scheufele und GdW-Referent Dr. Matthias Zabel. Sie zeigen Wege auf, wie ein Verlust im Jahresabschluss einer Genossenschaft gedeckt werden kann und was dabei zu beachten ist.

Die Artikel „Novellierung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses“ von Jürgen Wendlandt und Christian Gebhardt sowie „Neuer Standard für die IT-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung“ von Claudia Buchta und VdW Bayern-Bereichsmanager Robert Dobroschke stehen für den Bereich Bilanzierung und Prüfung. Hier geht es um die modifizierten Gliederungsvorschriften im HGB für den Jahresabschluss sowie um neue Prüfungsstandards bei IT-Kontrollen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Der VdW Bayern stellt seinen Mitgliedsunternehmen das Heft exklusiv zur Verfügung. Wir wünschen eine informative und spannende Lektüre.

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Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 2. Quartal 2024: +2,3 % zum Vorjahresquartal

Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland lagen im 2. Quartal 2024 um 2,3 % höher als im 2. Quartal 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Preise gegenüber dem 1. Quartal 2024 um 1,0 %. Besonders im Straßengüterverkehr und bei den See- und Luftspeditionen gab es starke Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Verkehr und Lagerei: +3,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Mit +3,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal verzeichnete der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei im 2. Quartal 2024 den stärksten Preisanstieg aller Wirtschaftsabschnitte im Dienstleistungssektor. Maßgeblich dafür waren höhere Preise für Speditionsleistungen, die gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,7 % stiegen. Während im Bereich der Seespeditionen höhere Frachtraten als Folge der Attacken der Huthi-Miliz auf die Handelsschifffahrt im Roten Meer die Preise steigen ließen, führte bei Luftspeditionen ein gestiegenes Volumen an Käufen privater Verbraucherinnen und Verbraucher bei asiatischen Onlinehändlern zu Kapazitätsengpässen und in der Folge zu höheren Preisen. Mit +6,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal gab es auch im Straßengüterverkehr einen deutlichen Anstieg. Neben der Erhöhung der Lkw-Maut zu Jahresbeginn waren gestiegene Lohn- und Personalkosten dafür verantwortlich.

Die Preise in der Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt lagen im 2. Quartal um 4,6 % über denen des Vorjahresquartals, gegenüber dem Vorquartal gab es allerdings einen leichten Rückgang um 1,1 %. Nach dem starken Anstieg im 1. Quartal 2024 (+26,6 % gegenüber dem 4. Quartal 2023) infolge der Krise im Roten Meer haben sich die Preise auf dem hohen Niveau stabilisiert.

Ebenfalls stark stiegen die Preise für sonstige Post-, Express- und Kurierdienste mit +5,1 % gegenüber dem Vorjahresquartal, bedingt durch höhere Energiekosten sowie gestiegene Personalkosten zu Jahresbeginn.

Information und Kommunikation: +1,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Im Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation gab es mit +1,2 % einen leichten Preisanstieg gegenüber dem Vorjahresquartal. Anfang des Jahres gestiegene Personalkosten als Reaktion auf die Preissteigerungen des Jahres 2023 sowie die Personalknappheit durch Fachkräftemangel in der IT-Branche führten insbesondere in der IT-Beratung (+2,5 %) und der Softwareentwicklung (+2,4 %) zu etwas höheren Preisen gegenüber dem Vorjahresquartal. Demgegenüber fielen wegen sinkender Kosten sowohl die Preise für leitungsgebundene (-3,5 %) als auch drahtlose Telekommunikation (-5,7 %).

Grundstücks- und Wohnungswesen: +1,4 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Im Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen gab es mit +1,4 % einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal. Maßgeblich dafür verantwortlich waren mit +2,3 % die Vermietungen von Immobilien, wobei die sogenannten Indexmieten als vertraglich fixierte Anpassung, zum Beispiel an den im Jahr 2023 stark gestiegenen Verbraucherpreisindex, einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu leisteten.

Zinsänderung der KfW Bankengruppe

Zum 17.09.2024 wurden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

Wohnwirtschaft

• KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
• Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
• BEG Wohngebäude – Kredit (261)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
• Wohneigentum für Familien (300)
• Jung kauf Alt (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308)
• BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Aktuelle Konditionen

VdW Bayern: Fachveranstaltungen 2025

Die Termine für die Fachveranstaltungen des VdW Bayern für das Jahr 2025 stehen fest. Hier finden Sie eine Veranstaltungsübersicht für Ihre Planungen.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie im Vorfeld auf unserer Internetseite unter Fachveranstaltungen.

Terminübersicht