BMWK: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Februar 2024

Ausgehend von einem schwachen Jahresendquartal deuten aktuelle Frühindikatoren für die deutsche Wirtschaft noch nicht auf eine spürbare konjunkturelle Belebung hin. Laut der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts ist das BIP im vierten Quartal preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,3 % zurückgegangen. Angesichts der rückläufigen Inflationsrate, der gestiegenen Einkommen und der robusten Beschäftigungsentwicklung dürften voraussichtlich positive, wenn auch geringe Impulse von den Konsumausgaben der privaten Haushalte ausgegangen sein. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes waren dagegen vor allem die Investitionen in Bauten und Ausrüstungen zum Jahresende deutlich rückläufig. Neben gestiegenen Material- und Finanzierungskosten beim Bau dürften in der Industrie die erhöhten Energiepreise und die unverändert schwache binnen– und außenwirtschaftliche Nachfrage belastet haben. Auch ein außergewöhnlich hoher Krankenstand der Erwerbstätigen dürfte das Arbeitsvolumen zum Jahresende gedämpft und die BIP-Entwicklung im vierten Quartal belastet haben.

Die Stimmung in den Unternehmen hat sich laut ifo Geschäftsklimaindex im Januar erneut eingetrübt, wobei sowohl die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage als auch die Aussichten auf die kommenden Monate zurückgenommen wurden. Auch die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, abgebildet im GfK-Konsumklima, hat sich zuletzt wieder eingetrübt. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung waren im Januar – nach einem Anstieg im Vormonat – wieder rückläufig.

Zusätzlich dämpfend auf die konjunkturelle Entwicklung könnten sich neben anhaltend hohen Krankenständen auch die Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Jahresbeginn sowie die anhaltenden geopolitischen Spannungen, insbesondere Lieferzeitenverzögerungen und Transportkostensteigerungen infolge der Huthi-Attacken im Roten Meer, bemerkbar machen. In der Summe können diese Faktoren dazu führen, dass sich die erwartete wirtschaftliche Erholung weiter verzögert.

Zur Meldung

Betriebskosten steigen schneller als Mieten

Wohnungswirtschaft rechnet mit hohen Nachforderungen bei den Heizkosten

München (15.02.2024) – Ein Jahrzehnt lang konnten sich die Mieter der bayerischen Wohnungsunternehmen über stabile Kosten für Heizung und Warmwasser freuen. Mit Beginn der Energiekrise im Jahr 2022 sind diese Zeiten vorbei. Inzwischen steigen die Betriebskosten schneller als die Mieten, berichtet der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen. Für die Heizkostenabrechnung 2023 erwartet der Verband hohe Nachforderungen.

Wenige Ausgaben konnten von Mietern bei Bayerns Wohnungsunternehmen in den vergangenen Jahren so gut kalkuliert werden, wie die Kosten für Heizung und Warmwasser. 2012 fielen für diese warmen Betriebskosten durchschnittlich 1,08 Euro pro Quadratmeter bei den Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern an. Über die Jahre schwankte der Betrag im Cent-Bereich – manchmal auch zugunsten der Mieter: 2021 waren die warmen Betriebskosten mit 1,06 Euro pro Quadratmeter sogar günstiger als noch 2012. Seit 2022 hat sich dieser Trend jedoch umgekehrt. Binnen eines Jahres kletterten die Heiz- und Warmwasserkosten um fast 50 Prozent auf durchschnittlich 1,50 Euro/Quadratmeter Ende 2022.

„Die Wohnungsunternehmen in Bayern haben die Energiekosten für ihre Mieter in der Vergangenheit niedrig halten können“, stellt Verbandsdirektor Hans Maier fest. Die überwiegende Mehrheit der bayerischen Wohnungsunternehmen hatte mehrjährige Lieferverträge und Fixpreise mit den Versorgern aushandeln können. Aufgrund des großen Preisschocks im Jahr 2022 konnten von den Versorgern Neuverträge jedoch nur noch zu deutlich höheren Preisen angeboten werden und viele Wohnungsunternehmen waren zur Sicherung der Wärmeversorgung zum Abschluss dieser Verträge gezwungen. Durchschnittlich zahlten Unternehmen bis Mitte 2023 bei neu geschlossenen Verträge 68% mehr für ihre gasbasierte Wärmeversorgung. Auch Preise für andere Energieträger, beispielsweise Fernwärme, sind deutlich gestiegen. Mittelfristig dürften auch die etwas gesunkenen Gaspreise wieder zu niedrigeren Umlagen führen.

„Unsere Mitgliedsunternehmen verdienen nicht an den steigenden Heizkosten. Das sind durchlaufende Kosten, die nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Aufschlag an den Mieter weiterverrechnet werden, betont Maier. Die 2023 geltende Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme konnte den Anstieg nur begrenzt abfedern. „Leider müssen sich Mieterhaushalte auf saftig gestiegene Heizkostenabrechnungen einstellen“, bedauert Maier.

Wohnungswirtschaft ist nicht untätig

„Die Wohnungswirtschaft beschäftigt das Thema Energiekrise naturgemäß seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“, stellt Maier klar. Viele Wohnungsunternehmen hätten in Abstimmung mit den Mietern bereits im Jahr 2022 die Nebenkostenvorauszahlungen angepasst. „Befragungen unseres Verbandes zeigen: Viele Wohnungsunternehmen haben darüber hinaus Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt, etwa die Heizungsanlage optimiert, die Sommerabschaltung verlängert oder Informationen an die Mieter verteilt“, erläutert Maier. Wichtig ist es dem Verbandsdirektor zu betonen, dass wegen den hohen Nachzahlungen kein Mieter seine Wohnung verlieren wird. „Mit unseren Mitgliedsunternehmen wird sich immer eine Lösung finden“, erklärt der Verbandsdirektor. Mieterhaushalte entscheiden sich bei hohen Nachforderungen immer öfter für Ratenzahlungen.

Wohnungsunternehmen in der Zwickmühle

Im Rahmen der Energiewende steht derzeit bei vielen Wohnungsunternehmen ein Heizungstausch bevor. Doch die energetische Modernisierung führt auch zu einer Steigerung der Mieten. „Die Mieterhaushalte haben durch die Klimaschutzmaßnahmen leider nicht automatisch eine Kostenersparnis“, sagt Maier.

Bei einer Mitgliederbefragung bekommen die bestehenden Klimaschutzprogramme für den Wohnungsbestand entsprechend schlechte Noten. Unzufriedenheit herrscht vor allem über die Fördermittelausstattung. 78 Prozent der Befragten kritisieren, dass nicht genug Geld zur Verfügung steht.

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VdW Bayern-Seminarhinweis: Praxisworkshop Datenschutz in der Wohnungswirtschaft: Umsetzungen der Anforderungen der DS-GVO am 26. Februar

In der Wohnungswirtschaft spielt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine sehr wichtige Rolle insbesondere bei der Interessentenverwaltung, der Auswahl von Mietern und in der Personalverwaltung.

Die Herausforderungen der gesetzlichen Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), den wohnungswirtschaftlichen Vorgaben und Zielen sowie eines abgewogenen Vorgehens zwischen größtmöglicher Transparenz und Vertraulichkeit führen fast automatisch zu Zielkonflikten. Täglich müssen Sie entscheiden, in welcher Form sie diese Daten verarbeiten bzw. weitergeben dürfen.

Um Haftungsrisiken zu reduzieren, gesetzeskonform und rechtssicher zu agieren, richtet sich dieser Workshop an den Besonderheiten der Wohnungswirtschaft aus.

Ziel dieses Seminars ist eine praktische und fundierte Herangehensweise zur Umsetzung der DS-GVO und soll Sie dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Dazu haben wir die Durchführung in einem Präsenz-Workshop gewählt, um Ihnen mit Methodiken, die individuelles, systematisches, aber auch vertrauensvolles Erarbeiten von Lösungen näher zu bringen.

Gruppen- und Einzelarbeiten wechseln mit Fallbeispielen und fachlichem Input ab. Sie erhalten praxisrelevante Checklisten, Muster-Richtlinien und -Vorlagen sowie die im Workshop präsentierten Unterlagen von uns.

Weitere Vorteile im Vergleich zu einer Online-Veranstaltung erhalten Sie durch einen intensiven persönlichen Austausch mit anderen Teilnehmern aus der Wohnungswirtschaft. Wir bieten Ihnen den Aufbau eines Netzwerks mit den anderen Teilnehmern, dass auch im Nachgang einen Mehrwert für Sie liefert.

In diesem interaktiven und intensiven Seminar werden wir also gemeinsam mit Ihnen aus der Praxis für die Praxis Ansätze erarbeiten und Bestehendes optimieren. Dieser Workshop gibt Antworten.

Informationen & Anmeldung

Inflationsrate im Januar 2024 bei +2,9 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Januar 2024 bei +2,9 %. Im Dezember 2023 hatte die Inflationsrate bei +3,7 % gelegen, im November 2023 bei +3,2 %. Niedriger als im Januar 2024 war die Inflationsrate zuletzt im Juni 2021 (+2,4 %). „Die Inflationsrate hat sich zu Jahresbeginn abgeschwächt“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Die Preissituation bei den Energieprodukten entspannt sich sichtlich und der Preisauftrieb für Nahrungsmittel verlangsamt sich weiter. Er liegt aber weiterhin über der Gesamtteuerung“, so Brand. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2024 gegenüber dem Vormonat Dezember 2023 um 0,2 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 2,8 % gegenüber Januar 2023

Trotz wegfallender Preisbremsen für Energiepreise und die auf die Preise für fossile Brennstoffe wirkende CO2-Preis-Erhöhung von 30 auf 45 Euro pro Tonne lagen die Energiepreise im Januar 2024 um 2,8 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats, was sich dämpfend auf die Inflationsrate auswirkte.

Die Preise für Haushaltsenergie gingen von Januar 2023 bis Januar 2024 um 3,4 % zurück. Auch Kraftstoffe verbilligten sich im gleichen Zeitraum um 2,0 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für feste Brennstoffe (-13,9 %), für Heizöl (-9,3 %), für Strom (-6,8 %) und für Erdgas (-6,2 %) profitieren. Fernwärme war im Januar 2024 dagegen 13,3 % teurer als ein Jahr zuvor.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 3,4 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Januar 2024 um 3,4 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Das bereits seit Mai 2023 gültige Deutschlandticket dämpfte auch im Januar 2024 den Preisanstieg bei Dienstleistungen. Insbesondere verbilligten sich die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches (-23,3 % gegenüber Januar 2023). Weiterhin bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen waren die Nettokaltmieten, die mit +2,1 % ebenfalls dämpfend wirkten. Einige andere Preise für Dienstleistungen erhöhten sich jedoch überdurchschnittlich und wirkten sich somit erhöhend auf die Inflationsrate aus, unter anderem die Preise für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+7,8 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+7,4 %) und für Gaststätten (+6,6 %).

Betriebskostenumlage für den Breitband-/TV-Anschluss endet zum 30.06.2024 – ANGA und GdW legen Muster für eine Mieterinformation vor

Endspurt: Die bisherige Umlage für den Breitbandanschluss, einschließlich TV-Entgelte, läuft gemäß dem zum 01.12.2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz auch für Bestandsanlagen endgültig zum 30.06.2024 aus. Der GdW hatte über Handlungsoptionen bereits in seiner Arbeitshilfe 89 aus Mai 2022 sowie in mehreren virtuellen Veranstaltungen umfassend informiert.

Zur Unterstützung der Mieterkommunikation legen der Breitbandverband ANGA und der GdW, auf Basis eines gemeinsamen Eckpunktepapiers, für ihre jeweiligen Mitgliedsunternehmen ein Muster für eine Mieterinformation zum Ende der TV-Betriebskostenumlage vor. Wohnungsunternehmen sind selbstverständlich frei, das Muster den individuellen Gegebenheiten anzupassen oder auch nicht zu verwenden. Ergänzend kann es sinnvoll sein, Mietern Empfehlungen für den Umgang mit der zunehmenden Haustürwerbung zu geben.

Nachtrag:

Der GdW hat inzwischen Hinweise von einzelnen Mitgliedsunternehmen erhalten, inwiefern einzelne Inhalte des Musterschreibens als Werbung jeglicher Art ausgelegt werden und somit für die erweiterte Kürzung schädlich sein könnten. Wir werden diesen Sachverhalt noch einmal zeitnah prüfen und empfehlen Wohnungsunternehmen, die der erweiterten Kürzung unterliegen, das Musterschreiben noch nicht zu verwenden.

Das Rundschreiben sowie das Eckpunktepapier und das Musterschreiben finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen.

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„Zinsanstieg verursacht psychologisches Problem“ – Kanzler erstaunt die Fachwelt mit Aussagen zum Wohnungsbau

Bundeskanzler Olaf Scholz hat als Grund für das Verfehlen des jährlichen Neubauziels von 400.000 Wohnungen unter anderem ein psychologisches Problem durch einen Zinsanstieg in den vergangenen Jahren sowie eine „unglaubliche Fehlkalkulation“ durch den Bau zu vieler teurer Wohnungen genannt. Die Aussagen tätigte er im Rahmen eines Bürgerdialogs im brandenburgischen Stahnsdorf.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Aussagen des Bundeskanzlers zum eigenen Verfehlen des Neubauziels kann man nur als erstaunlich bezeichnen. Bezahlbare Mieten sind aufgrund der gestiegenen Zinsen in Verbindung mit den stark gestiegenen Baukosten im Neubau nicht mehr darstellbar. Das ist kein psychologisches Problem, sondern eine Tatsache, die von der Regierung zur Kenntnis genommen werden sollte. Und im Übrigen sollten Aussagen zu psychologischen Problemen Fachleuten überlassen werden.

Wir haben seit Monaten und mittlerweile Jahren darauf hingewiesen, dass die Kosten und Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau komplett aus dem Ruder gelaufen waren. Aber statt rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, passierte von Seiten der Regierung wenig bis nichts. Es soll demnächst ein neues Förderprogramm für bezahlbareren Wohnungsbau geben, aber es ist noch nicht absehbar, wann es in Kraft tritt – und es wird insgesamt nicht ausreichend sein, um die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum insbesondere für die Mitte der Gesellschaft zu bedienen.

Nochmal: Es handelt sich bei der Wohnungsbaukrise nicht um ein psychologisches, sondern um ein Kostenproblem. Wenn die Regierung davor weiterhin die Augen verschließt und die Situation völlig verkennt, dann bleiben die berechtigten Hoffnungen Hunderttausender Menschen in Deutschland, die eine bezahlbare Wohnung benötigen, reines Wunschdenken. Das führt nicht nur zu sozialer Spaltung, sondern ist mit Blick auf anstehende Wahlen eine große Gefahr für das Vertrauen in unsere Demokratie.“

Aus diesem aktuellen Anlass hat sich GdW-Präsident mit einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz gewendet. Den Brief finden Sie in unserem Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen.

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