Aktuelle Nachrichten

Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2024 einschließlich Neue Wohngemeinnützigkeit

Der Deutsche Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 einschließlich der AO-Lösung für die Neue Wohngemeinnützigkeit in der Fassung der Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses vom 16.10.2024 verabschiedet.

Die finale Befassung im Bundesrat ist nach derzeitigem Kenntnisstand für den 22.11.2024 vorgesehen.

Der GdW hat ausgewählte steuerliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 für Sie zur Information zusammengestellt. Der Fachausschuss Steuern des GdW wird sich mit den Details bzw. den Auswirkungen auch noch befassen.

Über den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens und das Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 halten wir Sie auf dem Laufenden.

Download GdW-Schreiben
Bundestagsbeschluss JStG

Hemmnisse beim Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)

Erste Rückmeldungen von Wohnungsunternehmen zum KNN-Förderprogramm zeigen, dass die im für die Antragstellung verpflichtend anzuwendenden Excel-Tool anzusetzenden Bauwerkskosten (KG 300/400/550) dazu führen, dass die Anforderung mit “nicht erfüllt” gekennzeichnet ist, da die Baukosten über den im Excel-Tool hinterlegten Baukosten-Referenzwert liegen.

Der Baukosten-Referenzwert bildet sich aus der Summe der mittleren Baukosten der KG 300 und 400 für Deutschland (mittlerer BKI-Kostenkennwert der Gebäudeart MFH, mit bis zu 6 WE, einfacher Standard BKI, Stand I. Quartal 2024), welcher mittels BKI-Regionalfaktoren auf das regionale Preisniveau und mittels allgemeinen Baupreisindex (Destatis: Neubau (konventionelle Bauart) von Wohngebäuden) auf das Preisniveau zum Betrachtungszeitpunkt angepasst wird. Die BKI-Regionalfaktoren werden automatisch anhand der eingegebenen Postleitzahl des Investitionsobjekts ermittelt.

Im Ergebnis führt eine Überschreitung des Baukosten-Referenzwerts dazu, dass eine Antragstellung nicht möglich ist. Derzeit gehen wir davon aus, dass der untere Wert für die genannten Kostengruppen bei 2.000 € netto, also 2.380 Euro brutto liegt.

Der GdW steht zu dem Thema in engem Austausch mit dem Bauministerium. Sollten sich die Baukostenobergrenzen als unrealistisch erweisen, besteht seitens des Bauministeriums die Bereitschaft, Anpassungen vorzunehmen.

Wir möchten Sie daher bitten, uns mögliche Hemmnisse für die Inanspruchnahme der KNN-Förderung zukommen zu lassen.

Kontakt: tobias.straubinger@vdwbayern.de

Aufhebung der Schriftformerfordernisse im Genossenschaftsgesetz im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV

wie wir bereits informiert haben, (vdw aktuell 36/2024) hat der Bundestag aufgrund eines vom Rechtsausschuss verabschiedeten Änderungsantrages (siehe Anlage 1, Art. 22) beschlossen, die im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform enthaltenen Vorschläge zur Abschaffung der meisten zwingenden Schriftformerfordernisse weitgehend im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV umzusetzen. Diese Änderungen im GenG werden somit vorgezogen.

Die kritischen Themen wie bspw. die Leitungsautonomie des Vorstandes oder die Schwellenwerte im Prüfungsbereich sind davon unbenommen. Ebenso weitere im Referentenentwurf enthaltene Änderungsvorschläge. Es bleibt dabei, dass die Genossenschaften selbst entscheiden können, ob sie z. B. beim Beitritt oder der Kündigung der Mitgliedschaft bei der Schriftform bleiben wollen.

Es wurden auch einzelne, im Referentenentwurf nicht enthaltene Änderungen bezüglich der Übertragung des Geschäftsguthabens oder der Stimmabgabe ohne Teilnahme einer Präsenzversammlung beschlossen.

Sollten die Änderungen vom Bundesrat am 18. Oktober 2024 gebilligt werden, treten sie voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft. Aus diesem Grund informieren wir Sie bereits jetzt über die ersten Einschätzungen des Fachausschuss Recht des GdW zu den wesentlichen Änderungen (siehe Anlage 2). Der FA Recht wird ungeachtet dessen über die Auswirkungen im Detail weiter beraten.

Anlage 1
Anlage 2

Seminarhinweis: Wesentliche Neuerungen im Energierecht im Hinblick auf GEG, CO2-Preis, Solarpaket I sowie Klimaschutzgesetz am 22. Oktober

Die Entwicklungen im Energierecht nehmen auch in diesem Jahr ihren Fortgang. Im Frühjahr wurde das Solarpaket I verabschiedet, welches nun ebenfalls Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft haben wird. Daneben gilt es insbesondere, die Aufteilung des CO2-Preises in die Heizkostenabrechnung für 2023 umzusetzen und die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes in die Planung baulicher Maßnahmen zu integrieren.

Das Gesetz gibt einen Überblick zu den wichtigsten aktuellen Entwicklungen mit Auswirkung auf das Mietrecht und WEG-Recht.

Inhalte:

Gebäudeenergiegesetz

  • Heizungsprüfung und Optimierung, Gebäudeautomatisierung in Nichtwohngebäuden, (Berechnung der) Umsetzungsfristen
  • Erfüllungsoptionen nach § 71 GEG und Abwägungsentscheidungen
  • Änderungen für die Mieterhöhung

Verteilung des CO2-Preises

  • Grundlagen
  • Informationspflichten der Lieferanten – Prüfung der Rechnungen
  • Darstellung in der Heizkostenabrechnung, zwingend notwendige Angaben
  • Erstattungsanspruch des Mieters
  • richtiger Umgang mit den Ausnahmeregelungen

Solarpaket I

  • neue Alternative beim Mieterstrom – gemeinsame Gebäudeversorgung und andere Änderungen
  • Änderungen für Balkonkraftwerke

Kurzüberblick: Novelle Klimaschutzgesetz

Zur Anmeldung

München bleibt deutschlandweit Spitzenreiter bei den Einpendlern

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, verfügt der Pendleratlas ab sofort über die bundesweiten Pendlerströme mit dem aktuellsten Datenstand für das Jahr 2023. Es zeigt sich: München bleibt hinsichtlich der Anzahl an Einpendlern im Jahr 2023 mit über 525 000 Einpendlern wie bereits in den Vorjahren Spitzenreiter in Deutschland. Im Vergleich zum Jahr 2021 pendelten fast 20 000 Personen mehr in die Pendlerhauptstadt ein. Im Städtedreieck Nürnberg, Fürth, Erlangen sind im Jahr 2023 im Vergleich zu 2021 mehr als 1 000 zusätzliche Pendler unterwegs. die Pendelachse Nürnberg–Fürth liegt auch im Jahr 2023 deutschlandweit weiterhin nach Berlin–Potsdam an zweiter Stelle. Insgesamt steigt die Zahl der Pendler über Gemeindegrenzen in Bayern seit 2021 von rund 4,4 Millionen auf rund 4,5 Millionen.

Zur Meldung

Inflationsrate im September 2024 bei +1,6 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2024 bei +1,6 %. Bereits im August 2024 war die Veränderungsrate mit +1,9 % unterhalb von zwei Prozent gefallen, nach +2,3 % im Juli 2024. Noch niedriger als im September 2024 hatte die Inflationsrate zuletzt vor über drei Jahren gelegen (Februar 2021: +1,5 %). „Insbesondere die erneuten Preisrückgänge bei Energie dämpften die Inflationsrate im September 2024 stärker als in den Monaten zuvor. Demgegenüber wirkten die weiterhin überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Gegenüber dem Vormonat August 2024 blieben die Verbraucherpreise im September 2024 stabil (0,0 %)

Energieprodukte verbilligten sich um 7,6 % gegenüber September 2023

Die Preise für Energieprodukte lagen im September 2024 mit -7,6 % deutlich niedriger als im Vorjahresmonat. Der Preisrückgang hat sich damit erneut verstärkt, nach -5,1 % im August 2024 und -1,7 % im Juli 2024. Binnen Jahresfrist gingen im September 2024 sowohl die Preise für Kraftstoffe (-12,6 %) als auch für Haushaltsenergie (-4,0 %) zurück. Bei der Haushaltsenergie konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem von günstigeren Preisen für leichtes Heizöl (-17,9 %) und Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-12,0 %) profitieren. Auch Strom (-6,4 %) und Erdgas (-1,9 %) verbilligten sich gegenüber September 2023. Hingegen war Fernwärme (+31,8 %) weiterhin erheblich teurer als ein Jahr zuvor.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 3,8 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im September 2024 um 3,8 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit weiterhin deutlich über der Gesamtteuerung. Zuvor, von Mai 2024 bis August 2024, hatte die Teuerung von Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahresmonat unverändert bei +3,9 % gelegen. Von September 2023 bis September 2024 erhöhten sich Preise vor allem für Versicherungen (+12,9 %, darunter Versicherungen für den Verkehr: +25,8 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+7,7 %) und für Gaststättendienstleistungen (+6,7 %). Merklich teurer waren unter anderem auch die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,5 %), Pauschalreisen ins Ausland (+4,9 %) sowie Wasserversorgung und andere Dienstleistungen für die Wohnung (+4,6 %). Bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen bleiben zudem die Nettokaltmieten, die Teuerungsrate lag hier bei +2,1 % und damit über der Inflationsrate. Einige Dienstleistungen waren hingegen günstiger als im Vorjahresmonat, zum Beispiel internationale Flugtickets (-3,9 %) und Telekommunikationsdienstleistungen (-0,6 %).

Weitere Informationen

Wohnungswirtschaft Bayern vor Zerreißprobe

Wohnungsbau, Klimaschutz und bezahlbare Mieten zunehmend unvereinbar

Reit im Winkl (14.10.2024) – Bezahlbare Wohnungen bauen und gleichzeitig einen klimaneutralen Gebäudebestand schaffen – vor dieser Herkulesaufgabe steht die Wohnungswirtschaft. Bei der Fachtagung „WohWi im Dialog“ des VdW Bayern in Reit im Winkl diskutieren 550 Teilnehmer über die besten Wege zum Erreichen dieser Ziele. „Im Augenblick ist die Lage für unsere Mitgliedsunternehmen schwierig“, fasst Verbandsdirektor Hans Maier zusammen. Der Wohnungsneubau gleiche einem Drama. Für die Jahre 2024 und 2025 erwartet er einen massiven Rückgang bei den Baufertigstellungen. Und die Umsetzung der Klimaschutzziele ist für den Verbandschef nur möglich, wenn eine Wende bei der Klimapolitik erfolgt.

Die 505 Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern verwalten rund 550.000 Wohnungen mit einer Durchschnittsmiete von 7,01 Euro pro Quadratmeter. Die Unternehmen versorgen breite Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum. Dieser Versorgungsauftrag sei für die Wohnungsgenossenschaften, kommunalen und kirchlichen Wohnungsunternehmen zunehmend gefährdet „Uns fehlt schlicht das Geld“, sagt der Verbandsdirektor.

Wohnraumförderung: Längere Bindung und mehr Mittel nötig

Der Wohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten sei ohne Fördermittel nicht mehr möglich. Durch die Wohnungsbauprogramme des Freistaats hätten die Unternehmen seit 2015 die Neubauplanungen hochgefahren und Rekordsummen investiert. Insgesamt bauten die Verbandsunternehmen seitdem mehr als 32.000 neue Wohnungen – bezahlbar und mit einem hohen Standard. Inzwischen gebe es aber einen regelrechten Wettbewerb um die knappen Fördermittel. Neben den sozial orientierten Wohnungsunternehmen würden nun auch neue Akteure mit Fördermitteln Wohnungen errichten. „Das Bauen und Verkaufen von geförderten Wohnungen darf dabei aber nicht zum Geschäftsmodell werden“, fordert Maier. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen schlägt deshalb längere Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen vor. 25 Jahre sind für geförderte Wohnungen zu kurz. „Mit längeren Bindungen bleiben die Mieten auch länger bezahlbar“, erläutert Maier. Der Verbandsdirektor appelliert darüber hinaus an den Freistaat, die Fördermittel zu erhöhen.

Angesichts enormer Kosten und knapper Mittel braucht es laut dem Verband für einen dauerhaft funktionierenden Wohnungsbau nicht nur mehr Förderung, sondern auch ausreichend bezahlbare Grundstücke, eine Bremse bei den Baukostensteigerungen, steuerliche Anreize und ein Zinsförderprogramm für bezahlbaren Wohnungsbau.

Wohnungswirtschaft fordert Wende bei der Klimapolitik

Zahlreiche Verbandsmitglieder haben in den letzten Jahren ihren Klimapfad für die Bestandsanierung ausgearbeitet. Das ernüchternde Ergebnis: Wer keinen Zugang zu Fernwärme hat, kann derzeit weder die Vorgaben der Europäischen Kommission noch die bundesdeutschen, die bayerischen oder individuelle kommunale Klimaziele erreichen. Für die nötigen Investitionskosten fehle schlichtweg das erforderliche Eigenkapital. Deshalb fordert der Verband ein Umdenken.

„Für uns ist es ein Irrweg, mit Dichten und Dämmen besonders hohe Energieeffizienzstandards im Bestand zu erreichen“, erklärt Maier. Die knappen Mittel der Unternehmen seien hier nicht effizient eingesetzt. Die Wohnungswirtschaft fordert stattdessen bezahlbare Energieeffizienzstandards und ergänzend einen Fokus auf die Versorgung mit erneuerbaren Energien. „Das große Ziel ist die Klimaneutralität im Gebäudebestand – hierfür brauchen die Unternehmen größere Entscheidungsfreiheit. Wo grüne Energie einfach erschlossen werden können, müsse diese auch in den Fokus gestellt werden – und nicht eine überbordende und nicht mehr bezahlbare Gebäudedämmung“, so der Verbandsdirektor. Egal, ob die Unternehmen auf hohe Dämmung oder erneuerbare Energien setzen – für eine erfolgreiche Klimawende wird es über die nächsten Jahrzehnte stetige und verlässliche Förderprogramme brauchen.

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Forum Wohnungswirtschaft Special Edition Bayern am 14. November

Die wowiconsult GmbH hat dieses Jahr über 400 Akteure der Wohnungswirtschaft zusammengebracht, um gemeinsam die Herausforderungen der Branche anzugehen. Nach den gut besuchten Veranstaltungen in Stuttgart, Bochum und Hamburg wird am 14. November 2024 das Special Edition für Bayern den krönenden Abschluss der Serie bilden.

Mit den beiden Partnern Bosch Thermotechnik und EnBW immo+ wurde ein interessantes Programm zusammengestellt. Ebenso wird Verbandsdirektor Hans Maier vom VdW Bayern einen Impulsvortrag halten.

Wann und Wo:

14. November 2024
VdW Bayern, Stollbergstr. 7, 80539 München

Programm
Zur Anmeldung

Wohnungswirtschaft Bayern vor Zerreißprobe

Wohnungsbau, Klimaschutz und bezahlbare Mieten zunehmend unvereinbar

Reit im Winkl (14.10.2024) – Bezahlbare Wohnungen bauen und gleichzeitig einen klimaneutralen Gebäudebestand schaffen – vor dieser Herkulesaufgabe steht die Wohnungswirtschaft. Bei der Fachtagung „WohWi im Dialog“ des VdW Bayern in Reit im Winkl diskutieren 550 Teilnehmer über die besten Wege zum Erreichen dieser Ziele. „Im Augenblick ist die Lage für unsere Mitgliedsunternehmen schwierig“, fasst Verbandsdirektor Hans Maier zusammen. Der Wohnungsneubau gleiche einem Drama. Für die Jahre 2024 und 2025 erwartet er einen massiven Rückgang bei den Baufertigstellungen. Und die Umsetzung der Klimaschutzziele ist für den Verbandschef nur möglich, wenn eine Wende bei der Klimapolitik erfolgt.

Die 505 Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern verwalten rund 550.000 Wohnungen mit einer Durchschnittsmiete von 7,01 Euro pro Quadratmeter. Die Unternehmen versorgen breite Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum. Dieser Versorgungsauftrag sei für die Wohnungsgenossenschaften, kommunalen und kirchlichen Wohnungsunternehmen zunehmend gefährdet „Uns fehlt schlicht das Geld“, sagt der Verbandsdirektor.

Wohnraumförderung: Längere Bindung und mehr Mittel nötig

Der Wohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten sei ohne Fördermittel nicht mehr möglich. Durch die Wohnungsbauprogramme des Freistaats hätten die Unternehmen seit 2015 die Neubauplanungen hochgefahren und Rekordsummen investiert. Insgesamt bauten die Verbandsunternehmen seitdem mehr als 32.000 neue Wohnungen – bezahlbar und mit einem hohen Standard. Inzwischen gebe es aber einen regelrechten Wettbewerb um die knappen Fördermittel. Neben den sozial orientierten Wohnungsunternehmen würden nun auch neue Akteure mit Fördermitteln Wohnungen errichten. „Das Bauen und Verkaufen von geförderten Wohnungen darf dabei aber nicht zum Geschäftsmodell werden“, fordert Maier. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen schlägt deshalb längere Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen vor. 25 Jahre sind für geförderte Wohnungen zu kurz. „Mit längeren Bindungen bleiben die Mieten auch länger bezahlbar“, erläutert Maier. Der Verbandsdirektor appelliert darüber hinaus an den Freistaat, die Fördermittel zu erhöhen.

Angesichts enormer Kosten und knapper Mittel braucht es laut dem Verband für einen dauerhaft funktionierenden Wohnungsbau nicht nur mehr Förderung, sondern auch ausreichend bezahlbare Grundstücke, eine Bremse bei den Baukostensteigerungen, steuerliche Anreize und ein Zinsförderprogramm für bezahlbaren Wohnungsbau.

Wohnungswirtschaft fordert Wende bei der Klimapolitik

Zahlreiche Verbandsmitglieder haben in den letzten Jahren ihren Klimapfad für die Bestandsanierung ausgearbeitet. Das ernüchternde Ergebnis: Wer keinen Zugang zu Fernwärme hat, kann derzeit weder die Vorgaben der Europäischen Kommission noch die bundesdeutschen, die bayerischen oder individuelle kommunale Klimaziele erreichen. Für die nötigen Investitionskosten fehle schlichtweg das erforderliche Eigenkapital. Deshalb fordert der Verband ein Umdenken.

„Für uns ist es ein Irrweg, mit Dichten und Dämmen besonders hohe Energieeffizienzstandards im Bestand zu erreichen“, erklärt Maier. Die knappen Mittel der Unternehmen seien hier nicht effizient eingesetzt. Die Wohnungswirtschaft fordert stattdessen bezahlbare Energieeffizienzstandards und ergänzend einen Fokus auf die Versorgung mit erneuerbaren Energien. „Das große Ziel ist die Klimaneutralität im Gebäudebestand – hierfür brauchen die Unternehmen größere Entscheidungsfreiheit. Wo grüne Energie einfach erschlossen werden können, müsse diese auch in den Fokus gestellt werden – und nicht eine überbordende und nicht mehr bezahlbare Gebäudedämmung“, so der Verbandsdirektor. Egal, ob die Unternehmen auf hohe Dämmung oder erneuerbare Energien setzen – für eine erfolgreiche Klimawende wird es über die nächsten Jahrzehnte stetige und verlässliche Förderprogramme brauchen.

Neue Muster- Miet- und Nutzungsverträge 2024

Die neue Version der Muster- Miet- und Nutzungsverträge ist nun beim Haufe Verlag erhältlich.

Die bereits Mitte August veröffentlichten Vertragsmuster waren nochmals zurückgezogen worden, da zur Frage, wie man mit den Vorauszahlungen auf die umgelegten Betriebskosten gestaltungstechnisch umgehen sollte, nachträglich noch Diskussionsbedarf entstanden war. Von einigen „frühen“ Anwendern der neuen Formulare war die bisherige Technik der Einzel-Ausweisung der Vorauszahlungen auf Betriebskosten im Zusammenhang mit der jetzt neuen Gesamtgestaltung der Betriebskostenumlage (durch die Beifügung der Betriebskostenverordnung in einer Anlage 1 am Ende des Mietvertrags) als schwer verständlich und unpraktikabel empfunden worden.

Nach eingehender Diskussion im Fachausschuss Recht beim GdW ist daher bei der Angabe der vom Mieter zu leistenden Vorauszahlungen die Aufzählung der einzelnen Betriebskostenarten jetzt entfallen. Bei der Festlegung der Miete in § 3 Abs.1 wird für die Angabe der vom Mieter zu leistenden Vorauszahlungen auf die später abzurechnenden Betriebskosten in der aktuellen Version nur noch eine auszufüllende Leerstelle für den Gesamtbetrag aller Vorauszahlungen zur Verfügung gestellt.

Die „Alt-Verträge“:

Die bisher abgeschlossenen Verträge in der vormaligen Fassung oder in noch älteren Versionen werden von dieser Änderung in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Sie behalten auch im Übrigen dem Grunde nach ihre Gültigkeit bei.

Soweit jedoch durch Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechung bestimmte Regelungen in den bisherigen Musterverträgen inzwischen als unzulässig angesehen werden müssen, laufen diese an den entsprechenden Stellen ins Leere. Sie dürfen insoweit im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Wohnungsunternehmen aber auch nicht mehr „aktiv“ angewendet werden. So darf beispielsweise die Einhaltung von inzwischen unwirksam gewordenen Regelungen vom Mieter nicht mehr „eingefordert“ werden (z.B. Quotenklausel bei den Schönheitsreparaturen oder das Sammelinkasso im Hinblick auf die TKG-Rechtslage).

Hinweis zur Verwendung von Musterformularen:

Es müssen immer die neuesten Versionen der Musterverträge verwendet werden! Andernfalls besteht die erhebliche Gefahr rechtlicher Nachteile. Unzulässige Vertragsregelungen gelten mietrechtlich nicht. Die Verwendung von erkannt unwirksamen Formularklauseln führt aber nicht nur zu mietrechtlichen Problemen, sondern sie kann gegebenenfalls auch wettbewerbsrechtlich zu großen Schwierigkeiten führen. So könnten dies Verbraucherschutzvereine oder andere Anbieter am Markt zum Anlass für Unterlassungsaufforderungen oder Versuche einer sog. „Gewinnabschöpfung“ nehmen . Ebenso könnten im Einzelfall Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Die Muster-Formulare sollten abseits der im Vertragstext vorgegebenen „Streich-Varianten“ oder „Ergänzungsfelder“ zudem nicht abgeändert, insbesondere nicht mit zusätzlichen Regelungsinhalten ergänzt werden! Die gerichtliche Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen fällt regelmäßig sehr streng aus. Hier kann sich auch durch eine kleinere Ergänzung oder Veränderung des Vertragstextes möglicherweise die Gesamt-Unwirksamkeit einer ganzen Reglung ergeben (dann fiele der Regelungsinhalt eines ganzen Paragrafen weg, z.B. die Übertragung der Schönheitsreparaturen). Die Musterverträge sind in jahrzehntelanger Weiterentwicklung an die Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachwelt angepasst worden. Viel mehr Spielraum für weitere zulässige Vertragsgestaltungen gibt es daher nicht!

Link Haufe