Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigte, die in dieser Legislaturperiode konsultierte Novelle der AVBFernwärmeV nach der vierten Verbändebeteiligung noch im Dezember 2024 im Kabinett zu beschließen. Diese Novelle wird nun nicht mehr umgesetzt. Lesen Sie hierzu das GdW-Rundschreiben.
Aktuelle Nachrichten
Seminarhinweis: “Investitionskosten auslagern – Lohnt sich die Gründung einer eigenen Energietochter?” am 14. Januar 2025
Der Hebel für die Umsetzung der eigenen Klimaschutzstrategie 2030/2045 ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Der bisherige Fokus von Energiesparmaßnahmen rein durch Wärmedämmung hat sich verändert. Zukünftig muss, auch vor dem Hintergrund der volatilen Energiepreise, der ständigen Kostensteigerungen von Material und Handwerkerleistungen und des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) die Anlageneffizienz von Heizungen deutlich verbessert werden. Hier sind noch signifikante Senkungen des Primärenergiebedarfs notwendig.
Die Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen kann häufig nicht oder nur teilweise auf die Kaltmiete umgelegt werden. Große Teile der Investition gehen in den Aufwand und belasten das bilanzielle Ergebnis. Zudem werden personelle und finanzielle Ressourcen für die Planung von Neubauten und Bestandssanierungen benötigt.
Welche Möglichkeiten gibt es also, die Anlageneffizienz aufwandsarm zu ermitteln sowie die Umstellung von Heizungen auf grüne Technologien zu beschleunigen und kostenarm zu gestalten?
Das Seminar gibt einen fundierten Überblick mit zahlreichen Praxisbeispielen und die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Optimierung der Wärmelieferung.
Inhalte:
- Effizienzabschätzung von Heizungsanlagen mit vorhandenen Daten, Grundlagen zur Prioritätenbildung
- strategische Bewertung von Anlagenkonzepten zur Wärmeerzeugung mit Blick auf die CO2-Reduktion bis 2030/2045 und den aktuellen regulatorischen Rahmen
- Auswirkungen der Kostenneutralität nach BGB §556c auf die Auswahl geeigneter Bestandsobjekte / -quartiere
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Heizungsanlagen im Eigenbetrieb bzw. im Wärmecontracting in einer eigenen Tochtergesellschaft
- wesentliche Vertragsinhalte bei der Ausschreibung der Wärmelieferung für vorhandene Marktteilnehmer
- Rahmenbedingungen für die Gründung einer Energietochter
Bayerischer Landtag verabschiedet Erstes und zweites Modernisierungsgesetz Bayern
Mit Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder das „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030“ vorgestellt (wir berichteten). Mit dem ersten und zweiten Modernisierungsgesetz möchte der Freistaat besonders das Baurecht entschlacken, damit Bauen in Zukunft schneller und günstiger wird.
Das erste und zweite Modernisierungsgesetz wurden am 10. und 11.12.2024 in zweiter Lesung von den Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag beschlossen. Insgesamt wurden knapp 100 Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung verabschiedet. Zentrale Punkte sind die Bereiche Baurecht, öffentliche Verwaltung und Ehrenamt. Das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften wurde am 17. Dezember 2024 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Stellplätze
Die Systematik der Stellplatzpflicht wird grundlegend verändert. Bisher waren die Stellplatzzahlen in der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung verankert, von denen die Gemeinden aber durch eine kommunale Stellplatzsatzung sowohl nach oben als auch nach unten abweichen konnten. Künftig hat es die Gemeinde selbst in der Hand festzulegen, ob es in ihrem Gebiet eine Stellplatzpflicht geben soll oder nicht.
Es wird allerdings eine Obergrenze für die Anzahl der zu schaffenden Parkplätze geben. Die Obergrenze beträgt zwei Stellplätze je Wohnung.
Geförderter Wohnbau: Wird ein Bauvorhaben auf Grundlage des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Bayern (BayWoFG) gefördert, gilt eine Obergrenze von 0,5 Stellplätzen je geförderter Wohnung, soweit es sich um Mietwohnungen handelt. Die Möglichkeit der Herstellung weiterer Stellplätze auf freiwilliger Basis bleibt natürlich unberührt.
Von diesen Höchstzahlen kann aber jede Gemeinde nach unten abweichen.
2. „Grüngestaltungssatzungen“
Sogenannte „Grüngestaltungssatzungen“ wird es künftig nicht mehr geben. Kommunale Gartengestaltungsanforderungen verursachen vielen Bauherren nicht unerhebliche Kosten (z. B. Pflicht, Bäume bestimmter Mindestgröße einzusetzen). Zusätzlich geht damit viel Bürokratie einher und sie führen zu längeren Genehmigungsverfahren. Das Eigentum des Einzelnen wird gestärkt: Im eigenen Garten soll der Eigentümer selbst – und nicht die Kommune – entscheiden, was und wo gepflanzt wird.
Das Erste Modernisierungsgesetz sieht vor, dass Kommunen zukünftig mittels örtlicher Bauvorschriften über das Verbot von Bodenversiegelung entscheiden und damit auch künftig insbesondere Schottergärten verhindern können.
3. Kinderspielplätze
Die Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes wird gestrichen und in die eigene Entscheidung der Kommunen gestellt. Eine Kommune kann einen Spielplatz nur bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen verlangen. Bei Studentenwohnheimen und Seniorenwohnungen hat der Bauherr ein Recht auf Ablöse, die bei 5.000 Euro gedeckelt ist. Dadurch werden Baukosten eingespart.
4. Übergangsfristen
Die Übergangsfristen für die Fortgeltung kommunaler Satzungen wurden von drei Monaten auf neun Monate verlängert. Die Aufhebung bestehender kommunaler Stellplatzsatzungen führt in vielen Kommunen dazu, neue Satzungen auf Grundlage der neuen Rechtsgrundlage zu erlassen. Die Festlegung eines nur dreimonatigen Übergangszeitraums bis zum Erlöschen der bisherigen Satzungen würde die kommunalen Gremien und die Verwaltungen – insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl – unter erheblichen Zeitdruck setzen. Daher wurde beschlossen, den Übergangszeitraum auf neun Monate zu verlängern.
5. Dachgeschossausbauten
Der Gesetzentwurf stellt Dachgeschossausbauten einschließlich der Errichtung von Dachgauben sowie gebietstypische Nutzungsänderungen verfahrensfrei. Dadurch soll unbürokratisch zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden können. Allerdings ist sicherzustellen, dass die Gemeinden von entsprechenden Ausbauten und Nutzungsänderungen in Kenntnis gesetzt werden. Denn vermehrte Nutzungsänderungen in gemischt genutzten Baugebieten können auch zur Änderung des Baugebietscharakters führen, ohne dass die Gemeinde rechtzeitig gegensteuern und die Bauleitplanung sichern kann. Eine Änderung des Gebietscharakters kann wiederum zu Einschränkungen für Bestandsnutzungen (Gewerbe) führen. Daneben sind kommunale Entwässerungsbeiträge oftmals an die Geschossfläche geknüpft, wobei Dachgeschosse nur im ausgebauten Zustand in die Ermittlung der Beitragshöhe einzubeziehen sind. Ein Dachgeschossausbau löst somit eine zusätzliche Beitragspflicht aus. Um eine korrekte Beitragserhebung und somit eine faire Lastenverteilung unter allen Grundstückseigentümern der Gemeinde sicherzustellen, muss die Gemeinde Kenntnis von Dachgeschossausbauten erlangen. Daher ist eine Anzeigepflicht für Bauherren bei Nutzungsänderungen und Dachgeschossausbauten erforderlich. Diese kann formlos erfolgen.
6. Abstandsflächen
In Großstädten mit mehr als 250 000 Einwohnern gilt die vergrößerte Mindestabstandsfläche von 1 H nur noch dort, wo überwiegend freistehende oder niedrige Gebäude (Gebäudeklasse 1,2 und 3) vorhanden sind. Gerade in den großen Ballungsräumen Bayerns ist der Bedarf an Wohnungsneubau besonders hoch. Mit der Neuregelung wird die größere Abstandsfläche von 1 H auf klassische Gartenstadtquartiere beschränkt.
7. Beschleunigung des Bauverfahrens
Die Baubehörde hat künftig nur noch drei Wochen Zeit, die Vollständigkeit des Bauantrags zu prüfen und Fehlendes zu monieren. Zudem ist der Bauantrag für Wohnraum direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (meist beim Landratsamt) und nicht mehr bei der Gemeinde zu stellen. Dadurch soll Zeit gespart und das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
8. Änderung Vergaberecht:
Das Vergaberecht gilt als einer der größten bürokratischen Hemmschuhe im Wirtschaftsverkehr. Der Freistaat plant deshalb eine umfangreiche Liberalisierung des Vergaberechts auf Landesebene. Oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingt das Europarecht dazu, Verträge öffentlich nach bestimmten Maßgaben auszuschreiben. Unterhalb der EU-Schwellenwerte setzt das Modernisierungsgesetz an, um gerade beim Bauen für erhebliche Beschleunigung zu sorgen.
- Ab dem 1.1.2025 werden in Bayern deutlich erhöhte Wertgrenzen gelten, die insbesondere im Baubereich eine Verzehnfachung der bisherigen Werte darstellen:
- Stufe 1: Direktauftrag bis 250.000 € für Bauleistungen bzw. bis 100.000 € für alle sonstigen Leistungen (bisherige Grenze bei Direktaufträgen: 25.000 €).
- Stufe 2: Erleichterte Vergabe bis 1 Mio. € für Bauleistungen bzw. bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert, also meist 221.000 €, für alle sonstigen Leistungen.
- Die neuen, liberaleren Regelungen werden neben dem Freistaat auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Staats unterstehen, sowie Kommunen gelten.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
In eigener Sache – Weihnachten 2024
Aufgrund der Weihnachtsferien sind die Mitarbeiter:innen des VdW Bayern vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 nur eingeschränkt erreichbar.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr!
Positionen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft zur Bundestagswahl 2025
Gesellschaftlichen Zusammenhalt langfristig sichern – Bezahlbares Wohnen und Transformation ermöglichen!
Bezahlbares Wohnen ist die zentrale Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt – sie muss langfristig abgesichert und gleichzeitig muss die klima- und altersgerechte Transformation des Gebäudebestands ermöglicht werden. Nur so wird Deutschland ein Land mit den richtigen Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg und soziale Gerechtigkeit bleiben.
In einem zentralen Lebensbereich kristallisieren sich die Ängste und Sorgen der Menschen dabei ganz besonders: beim Wohnen. Wenn die Leistbarkeit der Wohnung auf dem Spiel steht und wenn kaum noch neuer Wohnraum entsteht, dann sind tiefe Verunsicherung und politischer Vertrauensverlust die unausweichliche Folge. Der dringende Handlungsbedarf bei der häufig als „soziale Frage unserer Zeit“ bezeichneten Wohnkrise ist seit Jahren klar – doch durchgreifende politische
Lösungen bleiben Fehlanzeige.
Sowohl für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen als auch für die Mieterinnen und Mieter – und damit fast zwei Drittel der Haushalte in Deutschland – spitzt sich die Lage immer weiter zu. Der klima- und altersgerechte Umbau der bestehenden Wohnungen sowie die Bekämpfung des Wohnungsmangels durch Neubau müssen bewältigt werden. Doch während Kosten und Vorgaben steigen, befinden sich die notwendige Sanierung des Wohnungsbestands und der Bau neuer Wohnungen im Sinkflug. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen sind in der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage, die geforderten, enorm hohen
Investitionen zu tätigen. Sie dürfen gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern dabei von der Politik nicht alleingelassen werden.
Die Wohnstrategie der Wohnungswirtschaft mit Einzelforderungen werden im Folgenden kurz skizziert.
1. Sozial orientierte Wohnungsunternehmen stärken
Sozial orientierte Wohnungsunternehmen bieten bezahlbare Mieten, die deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegen, und tragen damit wesentlich zum sozialen Frieden bei. Damit diese Unternehmen auch künftig handlungsfähig bleiben, fordert die Wohnungswirtschaft stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die Einführung langfristiger und verlässlicher Förderprogramme, die gezielt auf die Bedürfnisse der sozial orientierten Wohnungsunternehmen zugeschnitten sind.
2. Wohnungsbestand: Transformation durch klima- und generationengerechten Umbau wirtschaftlich ermöglichen
Der klima- und generationengerechte Umbau des Wohnungsbestands ist eine zentrale Aufgabe, die wirtschaftlich jedoch oft schwer tragbar ist. Die Wohnungswirtschaft fordert deshalb eine Priorisierung kosteneffizienter CO2-Reduktionen, indem erneuerbare Energien gefördert und übermäßige Anforderungen an die Gebäudestandards vermieden werden. Ein „Wärmewendegesetz“, das Quartierslösungen und den Ausbau der Fernwärme priorisiert, könnte entscheidende Fortschritte ermöglichen.
Genehmigungsverfahren für Geothermie und andere klimafreundliche Technologien müssen vereinfacht werden. Darüber hinaus ist eine stärkere Digitalisierung erforderlich, um den Energieverbrauch effizient zu steuern, und die Anpassung der EU-Vorgaben an die Realität, insbesondere durch einen „Worst-first“-Ansatz, der auf die Sanierung der am wenigsten effizienten Gebäude abzielt.
3. Wohnungsneubau: Wirtschaftlicher Fortschritt und sozialer Zusammenhalt gehen nur mit mehr Wohnraum
Der Wohnungsmangel in Deutschland ist dramatisch und gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in Ballungsräumen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, fordert die Wohnungswirtschaft eine dritte Fördersäule für bezahlbaren Wohnraum, der Mietobergrenzen zwischen 8 und 10 Euro pro Quadratmeter vorsieht. Gleichzeitig müssen Bauvorschriften gelockert werden, etwa durch flexible Standards für Schallschutz, Barrierefreiheit und den Verzicht auf Keller in bestimmten Gebäudetypen. Darüber hinaus soll der Wohnungsneubau als „überragendes öffentliches Interesse“ anerkannt werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zinsgünstige Kredite und steuerliche Anreize sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bau neuer Wohnungen verbessern.
4. Lösung der gigantischen Aufgaben muss bezahlt werden können
Die Investitionen in Klimaschutz, generationengerechten Umbau und Neubau können nicht allein durch Mieteinnahmen und staatliche Zuschüsse gedeckt werden. Die Wohnungswirtschaft fordert daher die Dynamisierung des Wohngelds sowie die Einführung einer echten Klimakomponente, die Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen gezielt entlastet. Zugleich müssen Vorgaben wie der verpflichtende Eigenkapitalpuffer abgeschafft werden, da sie Investitionen in den Wohnungsbau unnötig verteuern. Berichtspflichten, die derzeit erhebliche Kapazitäten in den Wohnungsunternehmen binden, sollten drastisch reduziert werden. Die EU-Taxonomie sollte überarbeitet werden, um energetische Sanierungen realistischer und wirtschaftlich tragfähiger zu gestalten.
5. Stadtentwicklung und Regionen stärken, um sozialen Zusammenhalt zu ermöglichen
Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land erfordert gezielte Investitionen in strukturschwache Regionen und urbanen Wohnungsbau. Die Wohnungswirtschaft fordert eine Aufstockung der Städtebauförderung auf 1,5 Milliarden Euro jährlich, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Gleichzeitig sollte die Umnutzung von Brachflächen durch finanzielle Unterstützung der Kommunen erleichtert werden, insbesondere bei der Sanierung kontaminierter Flächen. Die Integration von Wohnungsbau in industrielle Großprojekte ist ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt. Quartiersmanagement und ehrenamtliche Tätigkeiten spielen eine Schlüsselrolle für den sozialen Zusammenhalt und müssen durch professionelle Strukturen und zusätzliche Fördermittel gestärkt werden.
6. Was zu vermeiden ist
Die Handlungsspielräume der Wohnungsunternehmen dürfen nicht durch zusätzliche Regulierungen weiter eingeschränkt werden. Die Wohnungswirtschaft fordert, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht weiter verschärft wird, stattdessen ist es erforderlich, die GEG-Systematik weiterzuentwickeln – weg vom reinen Effizienzgedanken, hin zu einer Systematik des CO2-Verbrauchs im Lebenszyklus. Die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht darf keine Belastung enthalten, die über die vereinbarte Richtlinie hinausgeht. Insbesondere darf es in keinem Fall eine Sanierungsverpflichtung mit verengtem Blick auf Einzelgebäude geben statt eines sinnvollen Einbeziehens ganzer Wohnquartiere in eine zukunftsfähige und kostengünstigere CO2-arme Energieversorgungsstrategie. Sämtliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Treibhausgasminderung sind als Sanierungen anzuerkennen, damit das Klimaziel finanzierbar bleibt. Dazu zählen insbesondere kostengünstige digitale Lösungen im Energie- und Heizungsmanagement.
Im Mietrecht darf es keine weiteren Verschärfungen geben, wenn die ambitionierten, politisch und gesellschaftlich geforderten Ziele von Klimaschutz, Generationengerechtigkeit und Wohnungsbau erreicht werden sollen. Eine stärkere Berücksichtigung des Einkommens bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Belastung der Vermieterinnen und Vermieter ist dabei – auch verfassungsrechtlich – geboten.
Um die Kapazitäten der Wohnungsunternehmen nicht weiter zu belasten, ist zudem auf die Einführung neuer Berichtspflichten zu verzichten.
Fazit: Lösungsansatz der Wohnungswirtschaft
Die beschriebene kritische Entwicklung rund um das Thema Wohnen und sozialen Zusammenhalt belegt unmissverständlich, dass die politischen Bemühungen der vergangenen Jahre bei Weitem nicht ausreichen. Deutschland braucht eine glasklare Wohnstrategie, in die alle relevanten Ressorts in Bund, Ländern und Kommunen einzahlen müssen. Diese bundesweite Wohnstrategie sollte drei zentrale Schwerpunkte umsetzen:
- Wohnungsbestand: Transformation ermöglichen
- Wohnungsneubau: Mehr Wohnraum ermöglichen
- Finanzierung: Hohe geforderte Investitionen ermöglichen
Die Zusammenfassung des GdW-Positionspapiers erfolgte mit Unterstützung von ChatGPT.
Das ausführliche Positionspapier der Wohnungswirtschaft finden Sie hier:
3 Fragen zur Wohnungspolitik
Wir haben wir vier bayerische Bundestagsabgeordnete nach den wohnungspolitischen Positionen ihrer Parteien für die Bundestageswahl 2025 befragt.
Michael Kießling, MdB
CSU

Deutschland ist in der Baukrise. Wohnen bleibt die soziale Frage unserer Zeit. Wie kann der Wohnungsbau wieder angeschoben werden?
Die Lage in der Bauwirtschaft hat in den letzten drei Jahren dramatische Züge angenommen. Baugenehmigungszahlen brechen flächendeckend ein, die Auftragsbücher laufen leer und Projekte werden reihenweise storniert. Und das wirkt sich unmittelbar auf den Wohnungsmarkt und die Suche nach bezahlbarem Wohnraum aus. Deshalb muss eine künftige Bundesregierung alle verfügbaren Optionen ziehen, um Deutschland aus dieser Baukrise zu führen. Und dazu gehört für mich ein Dreiklang aus steuerlichen Anreizen, auskömmlichen Förderungen und einer gezielten Senkung der Baukosten. Außerdem muss von der Politik wieder ein klares Signal der Verlässlichkeit ausgehen, denn nichts schadet der Investitionsbereitschaft mehr als sich ständig ändernde Rahmenbedingungen.
Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen leiden vor allem unter den hohen Baukosten. Was sind Ihre Pläne für die Wohnraumförderung und die Begrenzung der Baupreise?
Bauen muss für alle – allen voran für sozial orientierte Wohnungsunternehmen – bezahlbar sein, was aktuell jedoch nicht der Fall ist. Zahlreiche Gesetze haben ein ökonomisch sinnvolles Maß an Regulierung überschritten. So verursachen die von der Ampel eingeführten technischen Anforderungen, wie der Förderstandard Effizienzhaus (EH) 40 für den Neubau, erhebliche finanzielle Mehrkosten, ohne einen signifikanten Mehrwert für das Klima zu bringen. Diese staatliche Kostenspirale muss aufgebrochen werden und deshalb setzen wir uns für eine Rückkehr zum ökonomisch sowie ökologisch sinnvollen Standard EH 55 ein. Zudem müssen weitere Schritte folgen, wie die Vereinfachung bauordnungsrechtlicher Standards, Sonderabschreibungen für den sozialen Wohnungsbau sowie der Verzicht auf weitere preistreibende Regulierungen.
Beim Klimaschutz steht die Wohnungswirtschaft vor einer Mammutaufgabe. Die Sanierungsquoten im Wohnungsbestand müssen deutlich erhöht werden. Welche Ansätze haben Sie hier?
Der Transformationsprozess des Gebäudebestands ist eine enorme Herausforderung, da er nachhaltig und auch bezahlbar sein soll. Deshalb muss diese Aufgabe auch gemeinsam mit allen Beteiligten gelöst werden – aber nicht mit Verboten und Verschärfungen, sondern durch Entlastung und Förderung. Das bedeutet, dass die bestehenden Anforderungen an die Sanierung, wie beispielsweise der Standard EH 70 im Förderprogramm „Jung kauft Alt“, abgesenkt und die steuerlichen Förderungen ausgeweitet werden müssen. Nur so können wir zu Investitionen auf Seiten der Eigentümer motivieren und zudem ökologische, ökonomische und auch soziale Aspekte in Einklang bringen.
Daniel Föst, MdB
FDP

Deutschland ist in der Baukrise. Wohnen bleibt die soziale Frage unserer Zeit. Wie kann der Wohnungsbau wieder angeschoben werden?
In den letzten Jahren haben sich die Voraussetzungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft grundlegend verändert. Bundeskanzler Scholz und Bauministerin Geywitz haben es in den letzten drei Jahren versäumt, dringend notwendige Reformen einzuleiten, obwohl die FDP wiederholt gewarnt und
Unterstützung angeboten hat. Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren und überforderte Kommunen bremsen den Neubau aus. Angesichts hoher Zinsen, steigender Baukosten und sinkender Baugenehmigungen ist jetzt entschlossenes Handeln erforderlich. Nur wenn wir überhohe Standards senken, die Genehmigungsverfahren beschleunigen und mehr Bauland entwickeln, wird in Deutschland wieder mehr, schneller und günstiger gebaut.
Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen leiden vor allem unter den hohen Baukosten. Was sind Ihre Pläne für die Wohnraumförderung und die Begrenzung der Baupreise?
Günstige Baupreise sind die Voraussetzung für bezahlbares Wohnen. Um von den hohen Kosten runterzukommen, müssen wir weg von den überzogenen Standards, die keinen Beitrag zur Gebäudesicherheit leisten. Es ist zwingend notwendig, dass wir einen gesetzlichen Mindeststandard definieren, dessen Einhaltung das einzig geschuldete Kriterium ist. Wir müssen auch verstärkt ins serielle Bauen kommen. Wenn Häuser quasi vom Fließband laufen, werden die Kosten spürbar sinken – Voraussetzung dafür ist die Harmonisierung der 16 verschiedenen Landesbauordnungen. Zudem sollten wir den Wildwuchs der Förderprogramme beenden und durch eine hocheffiziente und wirksame Zinsförderung ersetzen.
Beim Klimaschutz steht die Wohnungswirtschaft vor einer Mammutaufgabe. Die Sanierungsquoten im Wohnungsbestand müssen deutlich erhöht werden. Welche Ansätze haben Sie hier?
Klar ist: Wenn der Gebäudebestand nicht liefert, werden wir unsere Klimaziele nie erreichen. Nichtstun ist daher keine Option mehr. In Deutschland wurden über Jahre hinweg Milliarden in die energetische Gebäudesanierung investiert, oft jenseits der Wirtschaftlichkeitsschwelle. Die Kosten standen häufig in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen oder zur CO2-Reduktion.
Das macht deutlich: Ein grundlegender Paradigmenwechsel ist dringend erforderlich! Dass sich Sanierungen nur an der Energieeffizienz einzelner Gebäude orientieren, macht es unnötig teuer. Zielführender wäre die Betrachtung der Emissionseffizienz über den Lebenszyklus – am besten im Quartier. Hier schlummern ungenutztes Potential und große Kosten- und Energieeinsparungen. Besonders mit den Möglichkeiten des seriellen Bauens können hier schnell und kostengünstig energetische Sanierungen vorgenommen werden.
Stefan Schmidt, MdB
Bündnis 90/Die Grünen

Deutschland ist in der Baukrise. Wohnen bleibt die soziale Frage unserer Zeit. Wie kann der Wohnungsbau wieder angeschoben werden?
Wir als Grüne packen die enormen Herausforderungen in der Baubranche an und behalten dabei Umwelt- und Klimaschutz im Blick. Im Gebäudebestand gibt es ein gewaltiges Potential für neuen Wohnraum – laut Studien bis zu 4 Millionen neue Wohnungen. Diese Möglichkeiten im Bestand wollen wir ausschöpfen. In dieser Legislatur haben wir bereits konkrete Anreize gesetzt, um mehr Wohnraum in bestehenden Gebäuden zu schaffen. Etwa über die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder das Programm Klimafreundlicher Neubau, die auch für Aufstockung oder Umwidmung verwendet werden können. Auch die steuerlichen Anreize für den Wohnungsbau haben wir deutlich verbessert. Wir haben zum Beispiel die degressive AfA in Höhe von fünf Prozent eingeführt und die Sonderabschreibung für klimafreundlichen Mietwohnungsneubau erhöht. Nun gilt es Erleichterungen für den sozialen Wohnungsbau, Umbau und Nachverdichtung umzusetzen und das Baurecht entsprechend anzupassen. Auch in der Förderung von seriellem Bauen und Sanieren sowie der Umsetzung des Gebäudetyp E sehen wir große Chancen.
Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen leiden vor allem unter den hohen Baukosten. Was sind Ihre Pläne für die Wohnraumförderung und die Begrenzung der Baupreise?
Wir setzen uns dafür ein, dass in Zukunft wieder mehr Sozialwohnungen geschaffen werden. Daher haben wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau kräftig erhöht und stellen bis 2027 insgesamt 18 Milliarden Euro dafür bereit. Nicht jede Sozialwohnung muss neu gebaut werden. Oft können Wohnungen aus dem Bestand gekauft, saniert und als Sozialwohnung angeboten werden. Den hohen Baukosten wollen wir auch entgegenwirken, indem wir auf kostenintensive Standards verzichten und neue Spielräume für innovatives Bauen eröffnen. Wir unterstützen daher die Pläne zum vereinfachten Gebäudetyp E.
Beim Klimaschutz steht die Wohnungswirtschaft vor einer Mammutaufgabe. Die Sanierungsquoten im Wohnungsbestand müssen deutlich erhöht werden. Welche Ansätze haben Sie hier?
Wir Grüne haben die entscheidenden Weichen gestellt, um den Gebäudesektor fit für die Zukunft zu machen. Mit einer Verzahnung der kommunaler Wärmeplanung und der großzügigen Förderung für den Heizungstausch haben wir die Grundlagen für ein warmes Zuhause für alle gelegt. Trotzdem bleibt noch einiges zu tun. Im Gebäudebestand schlummert großes Einsparpotenzial, das es zu heben gilt. Neben dem Heizungstausch ist die energetische Sanierung des Gebäudebestands der große Hebel im Gebäudesektor, um die Gesellschaft vor steigenden Heizkosten zu schützen und die Klimaerwärmung zu bremsen.
Zentral ist hier die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Dieses 25 Milliarden Euro starke Förderprogramm haben wir so ausgestaltet, dass vor allem die energetischen Sanierungen mit den größten Einsparpotentialen angereizt werden. Innovative Sanierungskonzepte, wie die serielle Sanierung werden extra bezuschusst. So schaffen wir die richtigen Rahmenbedingungen, um Sanierungen im Bestand signifikant zu steigern.
Heike Heubach, MdB
SPD

Deutschland ist in der Baukrise. Wohnen bleibt die soziale Frage unserer Zeit. Wie kann der Wohnungsbau wieder angeschoben werden?
Langsam, aber stetig nimmt die Bautätigkeit nach dem Baupreisschock durch die Coronapandemie und den Ukrainekrieg wieder zu. Das ist ein gutes Zeichen, muss aber weiterhin durch Anstrengungen der Bundesregierung und auch der Landesregierungen befördert werden. Dazu gehört die deutschlandweite Einführung der Typengenehmigung, auch um das serielle, modulare und systemische Bauen sowie den Gebäudetyp E vorantreiben zu können. Dazu zählt auch die Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens und ein einheitlicher, digitaler Bauantrag – hier müssen auch die Verwaltungen bei der Umsetzung unterstützt werden. Fachkräfte braucht es also dort und ebenso in der Baubranche, eine moderne, zukunftsgewandte Ausbildung sowie die einfachere Möglichkeit, um ausländische Berufsabschlüsse anzuerkennen, erfordern eine gute gesetzliche Grundlage und auch Flexibilität.
Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen leiden vor allem unter den hohen Baukosten. Was sind Ihre Pläne für die Wohnraumförderung und die Begrenzung der Baupreise?
Viele Bevölkerungsgruppen benötigen guten und bezahlbaren Wohnraum: geringverdienende Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende. Auch wenn das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung in dieser Legislatur nicht erreicht werden konnte, so wurden doch Verbesserungen erreicht und viele wichtige Weichen gestellt: die Anhebung und Ausweitung des Wohngeldes und die Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau, um nur zwei zu nennen. Hinzu kommen die passgenauen Fördermittel des Bauministeriums für genossenschaftliches Bauen oder wie im Programm „Junges Wohnen“, welches den Bau tausender Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildender in den Städten und auch auf dem Land befördert. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen und weiterentwickelt werden. Dazu gehört weiterhin die Schaffung von mehr Wohnraum, z. B. durch Programme wie Gewerbe zu Wohnen oder den verstärkten seriellen und modularen Wohnungsbau. Dazu gehört aber auch die Begrenzung der Mietpreisentwicklung durch die Fortführung und Verschärfung der Mietpreisbremse. Dafür wird sich die SPD auch in der nächsten Legislatur einsetzen und den eingeschlagenen Weg weitergehen.
Beim Klimaschutz steht die Wohnungswirtschaft vor einer Mammutaufgabe. Die Sanierungsquoten im Wohnungsbestand müssen deutlich erhöht werden. Welche Ansätze haben Sie hier?
Um den ökologischen Fußabdruck eines jeden von uns zu verringern, muss die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Auswahl der genutzten Energieträger zur Erzeugung von Raumwärme, Klimakälte, Warmwasser und Strom in den Blick genommen werden und auch die Sanierungsquoten mindestens verdoppelt werden. Das ist ein finanzieller Kraftakt. Das beginnt – mit diversen Förderprogrammen finanziell unterstützt – beim Dämmen des Daches, dem Einbau einer energieeffizienten Heizung und der Nutzung von Grauwasser; um nur einige Beispiele zu nennen. Zu einer Sanierungsoffensive gehört es beispielsweise aber auch, die Technische Gebäudeausrüstung in „intelligenten“ Gebäuden zu vernetzen, damit Gebäudemanagement und Gebäudeautomation Hand in Hand laufen können. Ziel muss es sein, nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand wartungsarme und langlebige Gebäude zu schaffen.
Herbsttagung der AdW Schwaben – Vorträge
Hier finden Sie die Vorträge der Herbsttagung der AdW Schwabend vom 12. November zum Herunterladen.
Was für das bezahlbare Wohnen wichtig ist!
Hans Maier
Verbandsdirektor VdW Bayern
Bericht der Bewilligungsstelle 2024
Stadt Augsburg
KI in der Wohnungswirtschaft
Christian Fischer
VdW Bayern DigiSol
Aktuelles aus der Wohnraumförderung
Regierung von Schwaben
wohnen 6/2024
Einladung zur Teilnahme an der Jahresabschlussbefragung des VdW Bayern „Ausblick 2025 der bayrischen Wohnungswirtschaft“
Der VdW Bayern möchte Siee herzlich zur Teilnahme an der Jahresabschlussbefragung des VdW Bayern „Ausblick 2025 der bayrischen Wohnungswirtschaft“ einladen. Noch rund 250.000 Wohnungen sollen aktuellen Prognosen zufolge im Jahr 2024 insgesamt in Deutschland entstanden sein. Die Gründe für die sich fortsetzende Talfahrt liegen für die Wohnungswirtschaft auf der Hand: Zu hohe Baukosten, zu lange Planungsvorläufe, zu hohe Unsicherheit bei den Fördermitteln – um nur einige Faktoren zu nennen.
Mit Blick auf diese Probleme, aber auch auf die im Februar 2025 anstehende Bundestagswahl, bitten wir Sie heute, uns Ihren Ausblick auf das Jahr 2025 mitzuteilen. Die Fragen beziehen sich auf Ihre Planungen rund um Investitionen, Neubau und Fördermittel sowie Ihre Sichtweise auf Maßnahmen für mehr Wohnungsneubau sowie zur Unterstützung der Klimawende.
Ihre Antworten sind für die politische Interessenvertretung des VdW Bayern sowie unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen der gesamten bayrischen Wohnungswirtschaft von großem Wert.
Eine Bearbeitung der Umfrage nimmt rund 7 Minuten in Anspruch.
Eine Teilnahme an der Befragung ist bis einschließlich Dienstag, 17. Dezember, um 10 Uhr möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Tjerk Wehland (089/290020315 / tjerk.wehland@vdwbayern.de) gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Seminarhinweis: Aktuelles Mietrecht 2025 am 13. Januar 2025
Dieses Seminar ist eine kleine Wundertüte: In dem Moment, in dem wir es in unser Fortbildungsprogramm aufnehmen, ja sogar in dem Moment, in dem sie es buchen, steht der Inhalt noch nicht abschließend fest. Selbst der Referent kennt den Inhalt erst ca. 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Warum? Weil die aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte in das Programm aufgenommen werden, die zu diesem Zeitpunkt in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. Aktueller geht es also kaum. Was könnte vielleicht dabei sein? Wagen wir einen spekulativen Blick in die Glaskugel:
Befristung des Mietvertrages, Bruttomiete, Einheitsmietvertrag, Genossenschaftswohnung, Härtegründe, Kleinreparatur, Kündigung wegen BKO Nachzahlung, Kündigung wegen Cannabis-Konsum, Kündigung wegen Taubenhaltung, Kündigung gemäß § 573a, Kündigung wegen Mietermodernisierung, Mieterhöhung § 558 BGB, Modernisierung, Minderung, Möblierter Wohnraum, Räumungsvollstreckung, Schönheitsreparatur, Untervermietung, Wohngemeinschaft, Zahlungsverzug, Zweckentfremdung?
Was davon tatsächlich besprochen wird, und ob noch andere Themen hinzukommen, kann niemand vorhersehen, denn es hängt davon ab, welche Fälle in der Zeit vor dem Veranstaltungstermin entschieden und veröffentlicht wurden. Lassen Sie sich also überraschen!
Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.
Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse
Das Bundeskabinett hat am 11.12.2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen, der deutlich vom ursprünglichen Referentenentwurf abweicht.
Das Wichtigste:
- Mietpreisbremse soll bis 31.12.2029 verlängert werden.
- Der Stichtag für die Ausnahmen der Mietpreisbremse für den Neubau wird vom 01.10.2014 auf den 01.10.2019 verschoben.
- Das Begründungserfordernis der Länder für die Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte bleibt gegenüber der jetzigen Rechtslage unverändert.
Der Gesetzentwurf soll zeitnah im Deutschen Bundestag beraten werden.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Anders als noch der Referentenentwurf des früheren Bundesjustizministers Marco Buschmann wird der Entwurf des Bundeskabinetts keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben. Die von der rot-grünen Bundesregierung jetzt beabsichtigte Verlängerung bis 2029, die Verschiebung der Ausnahmen für den Neubau um fünf Jahre sowie das Absehen von erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt, ignorieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019.
Die Mietpreisbremse ist eine Ausnahmeregelung. Wenn die im Jahr 2015 eingeführte, temporäre Regelung erneut verlängert werden soll, müssen deutlich höhere Anforderungen erfüllt werden. Dass die Bundesregierung diese Anforderungen sogar noch absenkt, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Würde der Entwurf tatsächlich vom Deutschen Bundestag beschlossen, wäre das Gesetz vor allem eines: eine wirksame Bremse für den Bau von bezahlbarem Wohnraum.“
