Elektronische Arbeitsbescheinigung

Bereits seit Anfang 2023 sind Arbeitgeber gemäß § 313a Abs. 1 SGB III verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

Auf Verlangen des Beschäftigten oder der Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen (§ 312 Abs. 1 SGB III). Die Arbeitsbescheinigung ist unter anderem Grundlage für die Gewährung von Arbeitslosengeld. Seit dem 01.01.2023 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln (§ 313a Abs. 1 SGB III). Die Pflicht, Bescheinigungen nur online zu übermitteln, gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder der Branche. Entsprechendes gilt für Nebeneinkommensbescheinigungen gemäß § 313 SGB III und EU-Arbeitsbescheinigungen gemäß § 312a SGB III. Die elektronische Übermittlung erfolgt online über den Service der Bundesagentur „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ (BEA) mit Hilfe einer entsprechenden Lohnabrechnungssoftware oder per Eingabe über den Online-Service SV-Meldeportal, einem Portal der Sozialversicherungsträger

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen § 313a Abs. 1 SGB III als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden (§ 404 Nr. 19 SGB III).

Tag der Städtebauförderung 2024 – “Wir im Quartier”

Bundesbauministerium ruft die Städte und Gemeinden dazu auf, sich am Tag der Städtebauförderung 2024 mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion zu beteiligen

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ruft die Städte und Gemeinden dazu auf, sich am Tag der Städtebauförderung 2024 mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion zu beteiligen. Unter dem Motto “Wir im Quartier” finden am 4. Mai 2024 in ganz Deutschland Veranstaltungen statt, die zeigen, welche Wirkung die Städtebauförderung vor Ort hat. Die Städte und Gemeinden haben an diesem Tag die Möglichkeit, aktuelle Projekte zu präsentieren.

Der bundesweite Aktionstag, ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln. Im vergangenen Jahr nutzten 523 Städte und Gemeinden mit 751 Veranstaltungen den bundesweiten Aktionstag.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
“Sie sind als Stadt oder Kommune sehr engagiert in Sachen Stadtentwicklung? Dann zeigen Sie den Menschen, was Sie in Ihrer Kommune gemeinsam bewegen, und machen Sie mit beim Tag der Städtebauförderung 2024. An diesem Aktionstag gibt es jedes Jahr hunderte Veranstaltungen in der ganzen Republik – in kleinen und großen Städten und Gemeinden. Dabei wird vorgestellt und gefeiert, was die Kommunalpolitik mithilfe der Städtebaufördermittel erreichen konnte, zum Beispiel barrierefreie Plätze, begrünte Viertel, lebendige Nachbarschaftszentren. Kurzum: alles, was das Leben für die Menschen vor Ort besser macht und das gute Miteinander stärkt. Der Bund investiert für all das in diesem Jahr wieder 790 Millionen Euro.”

Christian Bernreiter, Vorsitzender der Bauministerkonferenz und Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr des Landes Bayern:
“Stadt- und Ortsentwicklung geht uns alle an! Nur gemeinsam schaffen wir es, dass unsere Stadtzentren und Ortskerne auch in Zukunft lebens- und liebenswert bleiben. Der Tag der Städtebauförderung ist ein wunderbarer Anlass für Städte und Gemeinden, der Öffentlichkeit die ganze Bandbreite ihrer laufenden Projekte und Maßnahmen zu präsentieren. An diesem Tag erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Einblick, was die Städtebauförderung vor Ort konkret bewirken kann. Ich bin überzeugt: Wenn Kommunen, Fördergeber, Verbände und Bürgerinnen und Bürgern zusammen anpacken, entsteht ein echter Mehrwert. Der Aktionstag ist eine tolle Gelegenheit, die Entwicklung der eigenen Stadt oder Gemeinde sichtbar zu machen und gemeinsam zu diskutieren. Nutzen Sie deshalb diese Chance, Ihre Projekte vorzustellen, weitere Akteure einzubinden und Ideen voranzubringen. Ich bin gespannt auf die diesjährigen Projekte der Städtebauförderung und freue mich, diesen Tag gemeinsam mit Ihnen zu feiern.”

Neben den am Programm beteiligten Kommunen sind auch Einrichtungen und Organisationen, Vereine, Fachverbände, Sanierungsträger, Kulturschaffende, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler eingeladen, sich mit eigenen Veranstaltungen und Aktionen am Tag der Städtebauförderung zu beteiligen. Sie können diesen Anlass nutzen, um ihre Erfolge zu feiern und nachhaltige Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume sowie sozialgerechte Quartiersentwicklung zu unterstützen.

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages (www.tag-der-staedtebaufoerderung.de) bis zum 19. April 2024 möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, hier können sie Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig.

Zur Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen eines der wichtigsten und erfolgreichsten Instrumente der Stadtentwicklung. Die Wirkung der Städtebauförderung reicht dabei über rein städtebauliche Veränderungen hinaus. Sie umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.

Infos & Anmeldung

ifo-Institut: Stimmung im Wohnungsbau auf historischem Tiefststand

Das Geschäftsklima im Wohnungsbau ist von -56,9 auf -59,0 Punkte gefallen. Das ist der niedrigste jemals gemessene Wert. Gleiches gilt für die Erwartungen, sie fallen von -64,7 auf -68,9 Punkte weiter in den Keller. „Der Ausblick auf die kommenden Monate ist düster. Der Wohnungsbau ist weiterhin einer Doppelbelastung ausgesetzt“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. Während auf der einen Seite Neuaufträge ausbleiben, werden auf der anderen Seite weiterhin Projekte storniert.

„Fehlende Aufträge belasten die Geschäfte der Wohnungsbauer“, sagt Wohlrabe. Im Januar klagten 52,5% der Betriebe von einem Auftragsmangel, nach 56,9% im Dezember. Bei den Stornierungen gab es einen Rückgang: 17,4%, nach 22,1% im Vormonat. Aber: „Von einer Trendwende im Wohnungsbau kann noch nicht gesprochen werden. Die schwierigen Rahmenbedingungen haben sich kaum geändert“, sagt Wohlrabe. „Hohe Zinsen und Baukosten machen es den Bauherren nicht leichter.“

Auch Genossen bekommen wieder Zinsen: 46 Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung im Test

Zum 10. Mal wurden 2024 die Sparzinsen von 46 Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung erhoben. Für alle Sparer, die dort ihr Geld anlegen können, gibt es eine gute Nachricht: Die Zinsen sind innerhalb eines Jahres massiv gestiegen. So gewähren die Wohnungsbaugenossenschaften diesmal bis zu 2,50 Prozent Zinsen aufs Sparbuch – im Durchschnitt 0,73 Prozent. 2023 lag der durchschnittliche Zinssatz noch bei 0,15 Prozent und 2022 waren es lediglich 0,06 Prozent. Das bestverzinste Angebot wird in diesem Jahr von der GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG, Schleswig gezahlt.

Die gesamte Übersicht über die Sparzinsen der 46 Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung findet sich unter
https://www.tagesgeldvergleich.net/veroeffentlichungen/zinsen-bei-wohnungsbaugenossenschaften.html

Festzins-Angebote teilweise besser als bei Banken

Generell beliebt sind bei Mitgliedern von Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung auch Festzins-Angebote. Je nach Laufzeit lassen sich hier 2024 bis zu 4,50 Prozent Zinsen erzielen. Die Durchschnittszinsen landen zwischen 2,67 (für die 1-jährige Laufzeit) und 3,49 Prozent (Maximalzins bei Anlagezeiträumen von sieben bis zehn Jahren). Bemerkenswert: Jenseits kurzer Anlagezeiträume von einem oder zwei Jahren liegen die Festzinsen der Wohnungsbaugenossenschaften über denen von Privatbanken – zumindest, was den Durchschnitt angeht. Die Anbieter aus den Vergleichen von Tagesgeldvergleich.net siedeln ihre Festgeldzinsen derzeit zwischen 2,56 und 3,03 Prozent an.

„Für täglich verfügbare Anlagen oder Festgeldern mit kurzer Laufzeit sind Banken zinstechnisch der bessere Deal. Wer allerdings langfristig plant, findet bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung mittlerweile mehr als konkurrenzfähige Angebote“, erklärt Mario Hess, Sprecher von Tagesgeldvergleich.net. Zu beachten sei aber, dass nicht jeder Mitglied werden kann und in der Regel ein ausgeprägtes Regionalprinzip gelte, schränkt Hess seine Aussage ein.

Testsieger im Bereich Festzins wurde 2024 ebenfalls die GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG, Schleswig.

Hintergrund
Tagesgeldvergleich.net zeichnet jährlich Wohnungsbaugenossenschaften in insgesamt sieben Kategorien aus, darunter z. B. Jugendsparbücher, Wachstumssparen, VL-Sparen oder Bonussparen.

ifo-Institut: Geschäftsklima im Wohnungsbau auf Allzeittief

Im Wohnungsbau ist das ifo-Geschäftsklima auf ein Allzeittief seit 1991 gefallen. Die Stimmung im Dezember erreichte nur noch -56,8 Punkte, nach -54,4 im Vormonat. Das ist der niedrigste Stand seit Beginn der Erhebung 1991. Die Unzufriedenheit mit der aktuellen Lage greift immer weiter um sich. Außerdem befürchten die Unternehmen für das erste Halbjahr 2024 weitere Geschäftseinbußen. „Obwohl die Zinsen für Baufinanzierungen zuletzt wieder gesunken sind, ist noch keine Entspannung in Sicht“, sagt Klaus Wohlrabe, der Leiter der ifo-Umfragen. „Die außergewöhnlich schwachen Erwartungen zeigen, dass die Firmen aktuell keine Hoffnung haben. Die Perspektiven für 2024 sind düster“, sagt Wohlrabe.

Im Dezember klagten mehr Unternehmen über Auftragsstornierungen. „Die Verunsicherung der potenziellen Bauherren sitzt tief“, ergänzt Wohlrabe. 22,1% der Befragten beklagten im Dezember gestrichene Projekte, nach 21,5% im Vormonat. Über zu niedrige Auftragsbestände klagten 56,9% der Unternehmen.

„2023 war ein ausgesprochen schwieriges Jahr für den Wohnungsbau, das Neugeschäft blieb weit unter dem Niveau der Vorjahre zurück. Dies war eine Folge der drastisch gestiegenen Bau- und Zinskosten sowie der schwächeren Fördermöglichkeiten. Nur der hohe Auftragsbestand, mit dem die Betriebe in die Krise gestartet waren, sowie die langen Projektlaufzeiten hatten einen noch stärkeren Einbruch der Bautätigkeit verhindert“, sagt Wohlrabe.

Umfrage zur Unterstützung bei Masterarbeit: Wie der Wohnungsbau in Deutschland wieder angekurbelt werden könnte!

Die Studentin Leonie Weber hat den GdW gebeten, sie bei Ihrer Masterarbeit im Bereich Projektentwicklung in Deutschland zu unterstützen. Gern kommen wir Ihrer Bitte nach Unterstützung nach, denn die Thematik dieser Masterarbeit ist für die Wohnungswirtschaft sehr interessant. Diese befasst sich im Kern mit der Komplexität und Bürokratie der Bebauungsplanverfahren und deren Auswirkungen auf die Projektentwicklung in Deutschland – Wie kann der Wohnungsbau durch Erleichterungen im Planungsrecht wieder angekurbelt werden?

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an dieser Umfrage unter nachstehendem Link beteiligen würden.

Link zur Umfrage

Die Territoriale Agenda 2030 in der Praxis: Abschlusspublikation der Pilotaktion

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) – in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) – hat nun die Abschlusspublikation der von Deutschland initiierten Pilotaktion „Zukunftsperspektiven für strukturschwache Räume“ veröffentlicht.

Unter dem Titel „Die Territoriale Agenda 2030 in der Praxis: Gemeinsam für den ländlichen Raum – Impulse für eine kooperative Regionalentwicklung in Deutschland und Europa“ präsentiert die Publikation die Ergebnisse und gesammelten Erfahrungen der Pilotaktion. Die sechs Partnerregionen aus Deutschland, Frankreich, Portugal und Österreich haben innovative Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den in den Bereichen Digitalisierung, Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung erprobt.

Eine zentrale Erkenntnis ist, dass die ländlichen Regionen der Pilotaktion und darüber hinaus als proaktive Regionen agieren, die über Expertise, Kooperation und Engagement trotz eingeschränkter Ressourcen Vieles voranbringen. Die Pilotaktion hat aufgezeigt, welche positiven Hebelwirkungen eine kooperative Regionalentwicklung vor Ort bewirken kann.

Die Publikation steht sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache zum Download zur Verfügung. Sie können die Publikation gerne herunterladen und weitergeben. Link zum Download

Druckexemplare können Sie unter dem Betreff „Die Territoriale Agenda 2030 in der Praxis: Gemeinsam für den ländlichen Raum“ bei beatrix.thul@bbr.bund.de bestellen solange der Vorrat reicht.

ifo-Institut: Düstere Perspektiven für den Wohnungsbau

Die Situation im Wohnungsbau verdunkelt sich weiter. Immer mehr Unternehmen klagen über Auftragsmangel. Im November waren es 49,1% der Unternehmen, nach 48,7% im Vormonat. Dies stellt bereits den achten Anstieg in Folge dar. Auftragsstornierungen spielten dabei mit 21,5% der Meldungen eine fast unvermindert große Rolle wie im Vormonat (22,2%). „Den Wohnungsbauunternehmen springen reihenweise die Kunden ab. Die hohen Baukosten und das aktuelle Zinsniveau lassen viele Bauherren verzweifeln. Viele Projekte rechnen sich unter diesen Bedingungen schlicht nicht mehr und müssen zurückgestellt oder gestrichen werden“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

Für einige Unternehmen wird das schwache Neugeschäft gefährlich. 11,1% der Teilnehmenden melden Finanzierungsschwierigkeiten, nach 9,9% im Oktober. Dabei notiert das Geschäftsklima mit außerordentlich schwachen -54,6 Punkten auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung 1991. Das war nochmals eine geringfügige Verschlechterung gegenüber den beiden ähnlich schwachen Vormonaten. „Die Stimmung unter den befragten Betrieben bleibt eisig“, kommentiert Wohlrabe. „Besserung ist im Moment nicht in Sicht.“ Die aktuellen Meldungen zur Haushaltskrise dürften dabei noch keinen wesentlichen Einfluss auf die Befragungsergebnisse gehabt haben, der Großteil der Antworten ging in der ersten Novemberhälfte ein. Damit ist auch noch nicht abzulesen, wie sich die Insolvenz der Signa-Holding auf die Stimmung auswirkt.

Umfrage BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt” 2023

Bereits am 20. November 2023 startete die jährliche Befragung für das „BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt“, eine Online-Befragung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unter Marktexpertinnen und –experten aus der Immobilienbranche – siehe Anschreiben.

Über den im Schreiben vermerkten Link können sich Interessierte auf der BBSR-Webseite eintragen und erhalten kurz nach Befragungsstart einen Zugang zum Fragbogen. Die Auswertungen erfolgen selbstverständlich anonym und datenschutzkonform.

Weitere Informationen zum BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt finden Sie unter diesem Link

BBSR-Anschreiben

Regionale Preise: Wo das Leben wie viel kostet

Was kostet das Leben in München, was kostet es im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt? Bisher gestaltete sich die Erhebung der Daten zu aufwendig. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) über drei Jahre lang daran gearbeitet, diese Forschungslücke zu schließen. Entstanden ist ein neuer Preisindex, der Wohn- und Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom, Gas und Lebensmittel für alle 400 Kreise und kreisfreien Städte transparent vergleicht. Die Datenerhebung erfolgte dabei weitgehend automatisiert.

Das Ergebnis: Genau im Bundesdurchschnitt liegen Braunschweig und der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz in Bayern (Indexwert: 100). Am teuersten ist das Leben in München (Indexwert: 125), im Landkreis München (117), in Frankfurt (116) und Stuttgart (115), am günstigsten ist es im sächsischen Vogtlandkreis (Indexwert: 90), im thüringischen Greiz (90,5) sowie in Görlitz (90,6). Die günstigste Region im Westen ist Pirmasens in Rheinland-Pfalz (90,7).

Wohnen macht den Unterschied
Vor allem die Wohnkosten machen den Unterschied: Hier gibt es zwischen den einzelnen Regionen die größten Abweichungen. Rechnet man sie heraus, reichen die Indexwerte von 98 (Landkreis Leer in Niedersachsen) bis 104 (Stuttgart). Der Vogtlandkreis zeigt diesen Effekt besonders deutlich: Wohnen ist hier 32 Prozent günstiger als im deutschen Durchschnitt, die sonstigen Kosten sind gerade einmal 0,3 Prozent geringer – insgesamt ist das Leben in keiner deutschen Region noch günstiger.

„Das Leben muss bezahlbar bleiben, egal wo in Deutschland“, sagt IW-Studienautor Christoph Schröder. „Der Staat übernimmt für Bedürftige die Wohnkosten, das entlastet an der richtigen Stelle und führt zu einer starken Regionalisierung der Transferleistungen.“ Hilfreich ist auch das Wohngeld, weil es die regionalen Kostenunterschiede passgenau berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Regionalpolitik noch Hausaufgaben machen muss: Da der Schuh vor allem bei den hohen Wohnkosten in den Großstädten drückt, wäre es hilfreich, die Nachfrage ins Umland umzuleiten, beispielsweise durch eine bessere Infrastruktur. Damit an den Orten, an denen Wohnungen fehlen, mehr und billiger gebaut wird, sollten Nachverdichtung, Neubau und die Baulandplanung einfacher werden – und dafür braucht es Erleichterungen, wenn es um Bürokratie und Bauvorschriften geht.

Zur Methodik: Für die Studie haben die Wissenschaftler im Jahr 2022 Preisdaten von diversen frei zugänglichen Internetseiten automatisiert erfasst, darunter Portale wie Rewe.de und Verivox.de. Die Daten wurden nach durchschnittlichem Verbrauch gewichtet – angelehnt an den Warenkorb des Statistischen Bundesamtes – und zu einem Regionalpreisindex zusammengefügt. Für die Wohnkosten haben die Forscher alle verfügbaren Angebotsmieten erhoben und sie mithilfe eines Modells auf Bestandsmieten umgerechnet, um so der Realität so nahe wie möglich zu kommen. Das Projekt wurde von Juli 2020 bis Mai 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.