In eigener Sache: Update zu digitalen Drittbestätigungen

Uns ist es wichtig, digitale Chancen zu nutzen, um allen Beteiligten einen möglichst großen Mehrwert bieten zu können. Vor gut einem Jahr haben wir Sie an dieser Stelle über die Einführung der Plattform Circit informiert – Zeit ein erstes Fazit zu ziehen. Zunächst möchten wir uns aber herzlich bei Ihnen für die erfolgreiche Zusammenarbeit und das Engagement bei der Umstellung auf digitale Drittbestätigungen über Circit bedanken. Diese Umstellung ist ein weiterer gemeinsamer Schritt zur digitalen Transformation.

//Zeitersparnis und Effizienzsteigerung

Dank der Einführung digitaler Drittbestätigungen haben wir gemeinsam bemerkenswerte Effizienzsteigerungen und Zeitersparnisse erzielt. Die Anforderungsprozesse, die früher erhebliche manuelle Arbeit und Zeit in Anspruch nahmen, werden nun erheblich vereinfacht. Durchschnittlich ist der komplette Prozess der Drittbestätigungen aktuell in gut 12 Tagen (inkl. Wochenenden und Feiertagen) durchlaufen.

(Quelle: Eigene Statistik über die im Januar 2024 durchgeführten Drittbestätigungsaktionen mit Circit in Stunden (auf Basis 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche); Systemexport)

//Höhere Zuverlässigkeit und Sicherheit

Die digitale Umstellung bringt nicht nur eine Beschleunigung der Prozesse mit sich, sondern auch eine gesteigerte Zuverlässigkeit und Sicherheit. Digitale Bestätigungen durch Circit minimieren das Risiko menschlicher Fehler (z.B. bei den Anschreiben an die Dritten) und erhöhen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Daten. Dies stärkt das Vertrauen in die Validität der Informationen und schafft eine solide Basis für unsere gemeinsamen Entscheidungen und Strategien.

//Nachhaltigkeit und CO2 Reduktion

Die prognostizierten Einsparungen beim Papierverbrauch und gesparten Portokosten haben sich bislang nur teilweise realisieren lassen. Während die Prozessschritte zwischen Mandant und Prüfer volldigital ablaufen, erhalten wir (leider) noch im größeren Umfang die Bestätigungen der Dritten in Papierform. Aber auch bei den Dritten wird der Mehrwert digitaler Verfahren sukzessive erkennbar sein – werben Sie gerne dafür, digitale und nachhaltige Verfahren anzuwenden.

//Vereinfachter Prozess für Folgeprüfungen: roll forward

Wenn Sie bereits auf der Plattform registriert sind, wird der Prozess in diesem Jahr noch reibungsloser ablaufen. Dank der bereits erfolgten Einrichtung der Zugänge entfällt der initiale Aufwand, was eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse bedeutet. Diese kontinuierliche Verbesserung der Nutzererfahrung ist ein Kernziel unserer digitalen Transformationsstrategie.

Für die bevorstehenden Prüfungen möchten wir den Prozess so nahtlos und effizient wie möglich gestalten. Deshalb werden wir uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu klären, ob es seit der letzten Prüfung Änderungen bei den Dritten gegeben hat. Eine kurze Rückmeldung zu eventuellen Änderungen ermöglicht es uns, die letzten Anforderungen als Grundlage für die kommenden Anforderungen zu nutzen.

//Wertschätzung für Kooperation und Feedback

Der Übergang zu digitalen Prozessen ist ein Lernprozess für uns alle, und Ihr Feedback sowie Ihre Kooperation im Laufe dieser Umstellung waren von großem Wert. Jeder Beitrag hat uns geholfen, unsere Dienstleistungen zu verfeinern und anzupassen, um den Bedürfnissen und Erwartungen gerecht zu werden. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken!

//Ein Blick in die Zukunft

Mit den gewonnenen Erfahrungen, der fortlaufenden Optimierung unserer Prozesse und der fortgesetzten Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und Dienstleister wird das kommende Jahr 2024 noch reibungslosere Anforderungsprozesse mit sich bringen. Unter anderem wird es uns voraussichtlich bis Herbst 2024 möglich sein, dass Sie selbst in Circit Einsicht auf alle Rücklaufdokumente nehmen können.

Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite. Ihre Ansprechpartner speziell zu Fragen bei der Einholung digitaler Drittbestätigungen bzw. bei der Nutzung von Circit in unserem Haus sind: Nadine Zankl, Valentin Biendl und Robert Dobroschke. Kontaktieren Sie uns gerne unter drittbestätigungen@vdwbayern.de

Hybride Sitzung des Fachausschusses Digitalisierung am 5. März 2024

Der Fachauschuss Digitalisierung tagt dreimal jährlich. Ausschussvorsitzender ist Martin Langenmaier von der Sozialbau Kempten. Die Ausschussmitglieder werden vom Gesamtvorstand des VdW Bayern berufen.

Am 5. März tauschen sich die 12 Mitglieder des Fachausschusses unter anderem mit Christian Fischer, Geschäftsführer der Digital Solutions GmbH aus. Bei der Digital Solutions GmbH handelt es sich um ein neugegründetes Tochterunternehmens der  VdW Bayern Treuhand, welches künftig Digitalisierungs-Dienstleistungen für Mitgliedsunternehmen in Bayern sowie über die Grenzen des Freistaats hinaus erbringen soll. Im Fokus steht insbesondere die Cyber-Security.

Des Weiteren wird der Fachausschuss die Vorbereitungen der DigiKon Süd 2024 abschließen. Die DigiKon Süd ist die Fachveranstaltung rund um die Digitalisierung der Wohnungswirtschaft in Süddeutschland und wird am 15. und 16. April in Ulm stattfinden. In diesem Jahr stehen die Themen “KI” sowie “Digitalisierung unterstützt Klimaschutz” im Fokus. Mehr zur DigiKon Süd erfahren Sie unter: https://digikonsued2024.events.vdwbayern.de/ .

Bei Fragen zur Arbeit des Fachausschusses steht Ihnen Herr Tjerk Wehland gerne zur Verfügung (089 2900 20 315 / tjerk.wehland@vdwbayern.de)

Seminarhinweis: Vor- und Nachteile unterschiedlicher Mieterstrommodelle im Vergleich am 12. März

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sind nun viele Mieterstrommodelle umsetzbar und ermöglichen Vermietern, mit eigenen Stromerzeugungsanlagen Zusatzerlöse aus der Leistung von Strom an Ihre Mieter zu generieren.

Durch das von der Bundesregierung im Rahmen des Solarpakets I vorgestellte Modell der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ soll weitere Bürokratie für Anlagenbetreiber abgebaut, und die Versorgung von Mietern mit lokal erzeugtem Strom gefördert werden.

Daneben stehen auch weitere steuerliche Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft bevor, u.a. bei der gewerbesteuerlichen Kürzung (Wachstumschancengesetz).

In diesem Seminar stellen wir die aktuelle Rechtslage praxisnah vor, welche Chancen und Herausforderungen die verschiedenen Modelle bieten und zeigen, wie Vermieter von den weiteren Vereinfachungen profitieren können. Ebenso wird auf notwendige Anzeigepflichten nach dem häufig übersehenen Stromsteuerrecht eingegangen.

Informationen & Anmeldung

Bauministerium: Modellprojekt zu Lastenrad-Mietsystemen erfolgreich abgeschlossen

Acht Kommunen, 53 Miet- und Ladestationen und 133 Lastenräder: Mit Unterstützung des Bayerischen Verkehrsministeriums haben verschiedene Städte und Gemeinden in Bayern seit 2020 vollautomatische Lastenrad-Mietsysteme eingerichtet und ausprobiert. Am 21. Februar hat in München die Abschlussveranstaltung mit Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter stattgefunden. Die Bilanz: Lastenräder haben das Potenzial Autofahrten zu ersetzen. Außerdem wären Mietsysteme laut der Gutachter auch für andere Kommunen in Bayern geeignet – wenn einige Dinge beachtet werden.

Cadolzburg in Mittelfranken, Freising in Oberbayern, Lechbruck am See und Lindau am Bodensee in Schwaben, Marktredwitz in Oberfranken, Passau in Niederbayern und Würzburg in Unterfranken haben sich an dem Modellprojekt beteiligt. Der Markt Postbauer-Heng in der Oberpfalz hat kein Mietsystem eingerichtet, sich aber im Namen aller Modellkommunen um die notwendige Buchungsplattform und -App gekümmert. Heute haben Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen Urkunden von Verkehrsminister Bernreiter entgegengenommen. „Lastenräder sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Sie eignen sich, um den Einkauf nach Hause zu transportieren, die Kinder abzuholen oder für Ausflüge“, erklärte Bernreiter in seinem Grußwort. „Ein vollautomatisches Lastenrad-System ist für die Bürgerinnen und Bürger sehr komfortabel: Sie sparen sich Anschaffungskosten und Platz, gleichzeitig sind die Räder einfach zu mieten, jederzeit und kurzfristig verfügbar. Das wussten auch die Nutzerinnen und Nutzer in unseren Pilotkommunen zu schätzen und haben die Lastenräder eifrig genutzt.“

Das Modellprojekt hat die Stärken, aber auch Herausforderungen von Lastenrad-Mietsystemen aufgezeigt. Je nach Kommune gaben zwischen 51 und 77 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer an, dass sie mit der Lastenrad-Fahrt eine Autofahrt ersetzt hätten. Allein im Zeitraum Januar bis September 2023 wurden in den sieben Kommunen mindestens 9.000 Autofahrten vermieden. Somit hat das Projekt ein wichtiges Ziel der Kommunen, den innerörtlichen Verkehr zu entlasten, erfüllt. Herausforderungen gab es zum Beispiel hinsichtlich der Errichtung von Mietstationen in denkmalgeschützten Ortskernen und bei der Eindämmung von unsachgemäßem Gebrauch der Räder.

Der Freistaat Bayern hat die Städte und Gemeinden mit insgesamt rund zwei Millionen Euro bei der Einrichtung ihrer Mietsysteme unterstützt. „Wenn die lokale Politik die Einrichtung eines Mietsystems unterstützt, es einen Wartungs- und Reparaturservice vor Ort gibt und Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung klar geregelt sind, kann ein Lastenrad-Mietsystem zum vollen Erfolg werden“, so Bernreiter. „Ich freue mich, dass voraussichtlich alle Kommunen die Mietsysteme auch in dieser Radlsaison weiter anbieten werden und hoffe, dass in Zukunft weitere Kommunen dazukommen.“

Weitere Informationen und den Abschlussbericht gibt es unter

www.lastenrad.bayern.de

Tag der Städtebauförderung 2024 – “Wir im Quartier”

Bundesbauministerium ruft die Städte und Gemeinden dazu auf, sich am Tag der Städtebauförderung 2024 mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion zu beteiligen

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ruft die Städte und Gemeinden dazu auf, sich am Tag der Städtebauförderung 2024 mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion zu beteiligen. Unter dem Motto “Wir im Quartier” finden am 4. Mai 2024 in ganz Deutschland Veranstaltungen statt, die zeigen, welche Wirkung die Städtebauförderung vor Ort hat. Die Städte und Gemeinden haben an diesem Tag die Möglichkeit, aktuelle Projekte zu präsentieren.

Der bundesweite Aktionstag, ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln. Im vergangenen Jahr nutzten 523 Städte und Gemeinden mit 751 Veranstaltungen den bundesweiten Aktionstag.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
“Sie sind als Stadt oder Kommune sehr engagiert in Sachen Stadtentwicklung? Dann zeigen Sie den Menschen, was Sie in Ihrer Kommune gemeinsam bewegen, und machen Sie mit beim Tag der Städtebauförderung 2024. An diesem Aktionstag gibt es jedes Jahr hunderte Veranstaltungen in der ganzen Republik – in kleinen und großen Städten und Gemeinden. Dabei wird vorgestellt und gefeiert, was die Kommunalpolitik mithilfe der Städtebaufördermittel erreichen konnte, zum Beispiel barrierefreie Plätze, begrünte Viertel, lebendige Nachbarschaftszentren. Kurzum: alles, was das Leben für die Menschen vor Ort besser macht und das gute Miteinander stärkt. Der Bund investiert für all das in diesem Jahr wieder 790 Millionen Euro.”

Christian Bernreiter, Vorsitzender der Bauministerkonferenz und Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr des Landes Bayern:
“Stadt- und Ortsentwicklung geht uns alle an! Nur gemeinsam schaffen wir es, dass unsere Stadtzentren und Ortskerne auch in Zukunft lebens- und liebenswert bleiben. Der Tag der Städtebauförderung ist ein wunderbarer Anlass für Städte und Gemeinden, der Öffentlichkeit die ganze Bandbreite ihrer laufenden Projekte und Maßnahmen zu präsentieren. An diesem Tag erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Einblick, was die Städtebauförderung vor Ort konkret bewirken kann. Ich bin überzeugt: Wenn Kommunen, Fördergeber, Verbände und Bürgerinnen und Bürgern zusammen anpacken, entsteht ein echter Mehrwert. Der Aktionstag ist eine tolle Gelegenheit, die Entwicklung der eigenen Stadt oder Gemeinde sichtbar zu machen und gemeinsam zu diskutieren. Nutzen Sie deshalb diese Chance, Ihre Projekte vorzustellen, weitere Akteure einzubinden und Ideen voranzubringen. Ich bin gespannt auf die diesjährigen Projekte der Städtebauförderung und freue mich, diesen Tag gemeinsam mit Ihnen zu feiern.”

Neben den am Programm beteiligten Kommunen sind auch Einrichtungen und Organisationen, Vereine, Fachverbände, Sanierungsträger, Kulturschaffende, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler eingeladen, sich mit eigenen Veranstaltungen und Aktionen am Tag der Städtebauförderung zu beteiligen. Sie können diesen Anlass nutzen, um ihre Erfolge zu feiern und nachhaltige Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume sowie sozialgerechte Quartiersentwicklung zu unterstützen.

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages (www.tag-der-staedtebaufoerderung.de) bis zum 19. April 2024 möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, hier können sie Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig.

Zur Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen eines der wichtigsten und erfolgreichsten Instrumente der Stadtentwicklung. Die Wirkung der Städtebauförderung reicht dabei über rein städtebauliche Veränderungen hinaus. Sie umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.

Infos & Anmeldung

ifo-Institut: Stimmung im Wohnungsbau auf historischem Tiefststand

Das Geschäftsklima im Wohnungsbau ist von -56,9 auf -59,0 Punkte gefallen. Das ist der niedrigste jemals gemessene Wert. Gleiches gilt für die Erwartungen, sie fallen von -64,7 auf -68,9 Punkte weiter in den Keller. „Der Ausblick auf die kommenden Monate ist düster. Der Wohnungsbau ist weiterhin einer Doppelbelastung ausgesetzt“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. Während auf der einen Seite Neuaufträge ausbleiben, werden auf der anderen Seite weiterhin Projekte storniert.

„Fehlende Aufträge belasten die Geschäfte der Wohnungsbauer“, sagt Wohlrabe. Im Januar klagten 52,5% der Betriebe von einem Auftragsmangel, nach 56,9% im Dezember. Bei den Stornierungen gab es einen Rückgang: 17,4%, nach 22,1% im Vormonat. Aber: „Von einer Trendwende im Wohnungsbau kann noch nicht gesprochen werden. Die schwierigen Rahmenbedingungen haben sich kaum geändert“, sagt Wohlrabe. „Hohe Zinsen und Baukosten machen es den Bauherren nicht leichter.“

Externe Veranstaltung: Energetische und serielle Sanierung – Energiesprong in Erlangen am 13. März 2024

Bei dem Cluster-Treff in Erlangen soll Interessierten das serielle und energetische Sanieren nach dem innovativen Energiesprong-Prinzip am Best-Practice-Beispiel der Erlanger Gewobau aufgezeigt werden.

Energiesprong ist ein neuartiges und in den Niederlanden entwickeltes Sanierungsprinzip, das derzeit weltweit für Furore sorgt. Es steht für kurze Sanierungszeiten mittels Digitalisierung und maschinell vorgefertigter Bauteile, energetische Optimierung, hohen Wohnkomfort und ein innovatives Finanzierungsmodell. Nach einer Sanierung auf den NetZero-Standard erzeugt das Gebäude über das Jahr gerechnet so viel Energie für Heizung, Warmwasser und Strom, wie benötigt wird. Der große Vorteil der seriellen Sanierung nach dem bundesweit beachteten Energiesprong-Prinzip im Vergleich zur konventionellen Sanierung liegt in der kurzen Bauzeit, die vor allem auch eine Sanierung im bewohnten Zustand mit einer vertretbaren Belastung der Mieterschaft zulässt.

Die Marktentwicklung in Deutschland wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) unterstützt. Sie begleitet die Entwicklung serieller Sanierungslösungen unter anderem durch Beratung zu technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragestellungen, zur Gebäudeauswahl und zu Fördermöglichkeiten. Die dena schätzt allein das Potenzial für kleinere bis mittlere Mehrfamilienhäuser der 1950er bis 1970er Jahre in Deutschland auf rund 500.000 Gebäude mit Potenzial zur Ausweitung auf weitere Gebäude.

Die städtische Gewobau Erlangen zielt mit dem seriellen Sanieren nach Energiesprong auf Klimaneutralität, kurze Bauzeiten sowie Kosteneinsparungen. Dies wird u. a. erreicht durch die serielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen, die mit reproduzierbar hoher Qualität gefertigt werden, um sie dann in kurzer Zeit zu montieren. Daneben werden die haustechnischen Anlagen unter Einsatz von Wärmepumpen oder Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz in Kombination mit Photovoltaik auf den technisch und wirtschaftlich bestmöglichen Standard gebracht. Die Einbindung der Digitalisierung garantiert die Integration und Abstimmung aller Sanierungselemente und Maßnahmen. So soll, soweit möglich, ein NetZero-Standard mit dauerhaft niedrigen Nebenkosten für die Mietenden erreicht werden. Neben der energetischen Optimierung der Gebäude wird das bestehende Wohnungsangebot durch Aufstockung ergänzt. Unternehmen wie Niersberger, Ecoworks oder Terracool führen die Sanierungsmaßnahmen nach dem innovativen Energiesprong-Prinzip durch.

Informationen & Anmeldung

GdW Europabrief: EU-Klimaziel 2040

Die Europäische Kommission hat am 6. Februar 2024 eine Empfehlung für ein Zwischenziel für 2040 veröffentlicht, das eine Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990 vorsieht. Diese Empfehlung basiert auf einer Folgenabschätzung zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und einem Gutachten des Europäischen Beirats für Klimaänderung (ESABCC).

Die Mitteilung betont, dass es Ziel der Europäischen Kommission ist, eine politische Debatte und einen Dialog mit Interessenvertretern anzustoßen, Informationen zu sammeln und einen politischen Rechtsrahmen für die Zeit nach 2030 festzulegen. Die vollständige Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens, um die Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen, wird daher als Voraussetzung dafür angesehen, dass die EU auf Kurs bleibt, um das Ziel für 2040 zu erreichen und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Um die Treibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 % zu senken, müssten laut Folgenabschätzung die verbleibenden Treibhausgasemissionen der EU im Jahr 2040 bei 850 MtCO2-eq liegen und der Kohlenstoffabbau (aus der Atmosphäre durch die Absorption von Kohlenstoff aus landgestützten und industriellen Quellen) bis zu 400 MtCO2 erreichen.

Die nächste Kommission wird nach den Europawahlen einen Legislativvorschlag zur Verankerung des 2040-Ziels vorlegen. Sobald das Europäische Parlament und der Rat ein rechtsverbindliches 2040-Ziel angenommen haben, beginnen die Vorbereitungen für einen politischen Rahmen nach 2030. Dazu gehört, dass die Europäische Kommission Legislativvorschläge vorlegt. Dabei wird sie sicherstellen, dass alle Sektoren einen ausgewogenen und kosteneffizienten Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur CO2-Einsparung leisten. Es ist davon auszugehen, dass dies zu einer Verschärfung der Anforderungen im Gebäudesektor führen wird.

Zum GdW Europabrief

Wachstumschancengesetz – Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Annahme durch Deutschen Bundestag am 23.02.2024

Nachdem der Deutsche Bundestag das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, versagte der Bundesrat seine Zustimmung und rief den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Dieser hat am 21.02.2024 beraten und sich mit einfacher Mehrheit der Vertreter der Ampel-Parteien von SPD, Grünen und FDP auf diverse Änderungen verständigt. Die Union hat diesen Beschluss nicht mitgetragen; das SPD-geführte Bremen und das CDU-geführte Berlin haben sich enthalten.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses wurde am 23.02.2024 im Bundestag beraten. Der Bundestag ist der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses mit 377 Ja-Stimmen, 267 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gefolgt.

Ob der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung am 22.03.2024 dem geänderten Wachstumschancengesetz zustimmen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nach wie vor unsicher.

In einem Rundschreiben hat der GdW die Änderungen gegenüber dem damaligen Gesetzesbeschluss zusammengestellt.

Link GdW-Informationen
Anlage 1: BT Gesetzbeschluss
Anlage 2: Beschlussempfehlung Vermittlungsausschuss

Nachforderungen bei Heizkostenabrechnungen

Aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben für das Heizen können viele Mieterinnen und Mieter auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die etwa mit der Betriebskostenabrechnung mitgeteilten Kosten für das Heizen zu tragen.

Diesbezüglich besteht aber die Möglichkeit, dass das Jobcenter diese Kosten übernimmt. Betroffene können Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Bis zum 31.12.2023 galt die Regelung, dass Mieterinnen und Mieter drei Monate Zeit haben, einen Antrag zu stellen. Nunmehr gilt wieder die Regelung, dass der Antrag in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind.

Einen Vorschlag für die Information an die Mieterinnen und Mieter finden Sie in der Anlage.

Anlage Mieterinfo