Zweite Berechnungsverordnung (II.BV): Anpassung der Instandhaltungskostenpauschalen für die „Grenzjahrgänge“ 2003 und 1993

§ 28 II. BV bestimmt die Höhe der Instandhaltungskostenpauschale, die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Kostenmiete für preisgebundene Wohnungen angesetzt werden darf.

Neben der alle drei Jahre erfolgenden Anpassung auf Grundlage der Verbraucherpreisindex-Veränderung (zuletzt zum 1. Januar 2023) rücken die jeweiligen „Grenzjahrgänge” der jüngsten und mittleren Baualtersgruppe bei Erreichen der „Altersgrenze” in die nächste, ältere und damit in eine höhere Instandhaltungskostenpauschale auf.

Aktuell gelten für die Baualtersgruppen folgende Instandhaltungskostenpauschalen (§ 28 Abs. 2 S. 1, 5a II. BV):

weniger als 22 Jahre zurückliegend: 10,61 €/m2/a
mind. 22 Jahre zurückliegend: 13,45 €/m2/a
mind. 32 Jahre zurückliegend: 17,18 €/m2/a

Aufgrund dieser Staffelung sind die Wohnungen im Laufe der Zeit und in Abhängigkeit der Bezugsfertigkeit in die nächst höhere Baualtersklasse einzuordnen. Im Jahr 2025 sind hiervon die Wohnungen mit den Baujahren 2003 und 1993 betroffen. Für diese erhöht sich die Instandhaltungskostenpauschale wie folgt:

Bezugsfertigkeit 01.01. bis 31.12.2003 von 10,61 Euro auf 13,45 Euro pro m² Wohnfläche/Jahr
Bezugsfertigkeit 01.01. bis 31.12.1993 von 13,45 Euro auf 17,18 € pro m² Wohnfläche/Jahr

Bei diesen Pauschalen sind gegebenenfalls noch die Zu- und Abschläge gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 und 3, Abs. 3 II. BV zu berücksichtigen.

Zur Erhöhung der Kostenmiete ist eine einseitige Mieterhöhungserklärung gemäß Art. 11 Abs. 1 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG) erforderlich. Die Mieterhöhungserklärung muss dem Mieter bis spätestens zum 15.12.2024 zugegangen sein, damit die Mieterhöhung zum 01.01.2025 wirksam wird (Art. 11 Abs. 2 BayWoBindG).

Erinnerung: Online-Kundendialog mit Dr. Klein WoWi am 18.11.2024

Am 18. November 2024 von 9:30 bis 12:00 Uhr lädt die Dr. Klein Wowi Digital AG gemeinsam mit dem VdW Bayern zu ihrem ersten Online-Kundendialog ein. Dabei erfahren Sie mehr über das Leistungsangebot von Dr. Klein Wowi und das ERP-System des Unternehmens.

Lernen Sie die verschiedenen Lizenzmodelle, Betriebsoptionen und die Möglichkeiten zur Integration der Software mit anderen Systemen kennen.

Wir würden uns freuen, Sie dabei begrüßen zu dürfen.

Zur Anmeldung

GdW: Bei uns ist Zuhause – Die Wir-Kampagne der Wohnungswirtschaft

Bei uns ist Zuhause – die Serie hinter der Fassade der Wohnungswirtschaft. Wir zeigen in sechs Folgen, was der Verbund aus über 3.000 Genossenschaften und Unternehmen für Mensch und Gesellschaft leistet: von verantwortungsvollem, sozialorientierten Handeln über faire Mieten und bezahlbarem Wohnraum bis zu sozialem Engagement und innovativem Klimaschutz.

Sie können die Videos auf Ihren Internetseiten einbinden, für Ihre Social Media-Kommunikation nutzen und Werbung in Ihren Mieterzeitungen machen.
Für die Einbettung der Videos auf der Website empfehlen wir, die Videos auf dem GdW YouTube Kanal zu nutzen: https://www.youtube.com/@GdWBundesverband.

Folge 1: Nicht Steine, auch Menschen

In Folge 1 sind wir in Hannover im Stadtteil Wiesenau, der einst als verrufen galt und seit einiger Zeit wieder aufblüht. Ein Grund dafür ist das Quartiersmanagement der kommunalen Wohnungsgesellschaft KSG, die sich nicht nur um gute Wohnungen kümmert, sondern auch um die Menschen.

Folge 2: Bauen als Gemeinschaft

Sie stehen für bezahlbare Mieten, Sicherheit und viel Tradition: Wohnungsgenossenschaften. Sie gehen aber auch innovative Wege, indem sie ihre Mitglieder bereits bei der Planung von Neubauten stark einbeziehen. Bei dem Projekt wagnisWEST kann man erleben, wie aus diesem Ansatz auch eine Gemeinschaft entsteht.

Was mit wagnis+WEST entstanden ist, sei eine Mikrostadt, erklärt Florian Otto, Professor an der Universität Kassel und Partner des beteiligten Büros bauchplan Landschaftsarchitekten. Deshalb sei es auch wichtig, wie hier eine Art Stadtplatz zu schaffen, „auf dem sich die Bewohner treffen und Feste feiern können“. Er ist sich sicher: Wer sein Wohnumfeld mitgestalten durfte, wird sich auch später für seinen Stadtteil aktiv einsetzen.

Das Projekt wagnis+WEST zeigt, dass es den Wohnungsgenossenschaften und der Wohnungswirtschaft eben um mehr geht als die Bereitstellung von Wohnraum. Im Vordergrund kann auch eine innovative Stadtplanung stehen, die lebendige Quartiere schafft, in denen sich die Menschen wohlfühlen.

Folge 3: Umbau statt Abriss

In Folge 3 sind wir in Aschersleben, wo man mit Abwanderung und Leerstand zu kämpfen hat. Hier hat die AGW Aschersleben ein Modellprojekt angestoßen: die nahezu energieautarke Sanierung dreier Plattenbauten, die so wieder zu attraktivem und nachgefragtem Wohnraum geworden sind.​

Folge 4: Verantwortung vor Profit

In Folge 4 sind wir in Dortmund im Unionviertel. Hier vermietet der Spar- und Bauverein Wohnraum und kümmert sich um das Quartier – und das sieht und spürt man. Dabei handelt es sich um die älteste Wohnungsbau-Genossenschaft der Stadt, die aus Tradition werteorientiert handelt und ihren Mitgliedern bezahlbaren, sicheren Wohnraum bietet. ​

Folge 5: Lebensräume für jeden

In Folge 5 sind wir in Lübeck bei dem städtischen Wohnungsunternehmen TRAVE, das ein breites Spektrum an Wohnraum für nahezu alle sozialen Gruppen anbietet – und darüber hinaus auch viele Angebote zur sozialen Teilhabe und Förderung des Miteinanders macht.​

Die sechste Folge ist noch in Produktion.

Hier geht´s zur Kampagnen-Website des GdW:
www.gdw.de/bei-uns-ist-zuhause/

Jegliches Material (Videos, Texte, Bilder) können Sie hier herunterladen (Sie müssen sich nicht anmelden oder registrieren, einfach entsprechende Popups wegklicken:

Download Link
Kampagnen Konzept

Abschaltung der SD-Satellitensignale der TV-Sender von ARD und ZDF in 2025

ARD und ZDF werden die SD-Satellitensignale ihrer TV-Programme im Jahr 2025 abschalten und alle Programme nur noch im hochauflösenden HD-Format verbreiten. SD steht für Standard Definition, HD für High Definition. Grund der Abschaltung sind bereits vor vielen Jahren ergangene Aufforderungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an die öffentlich-rechtlichen Sender, durch Verzicht auf die SD-Verbreitung Kosten zu sparen. Dies soll jetzt umgesetzt werden.

Die Abschaltung der SD-Varianten der ARD-Sender „Das Erste“ und alle „Dritten“ erfolgt am 07.01.2025. Das ZDF schaltet seine SD-Signale erst zum 18.11.2025 ab. Beim ZDF sind neben dem ZDF-Hauptprogramm auch die Programme ZDFinfo, ZDFneo, 3sat und KiKA umfasst. Betroffen von der Abschaltung sind alle Empfangseinrichtungen, die ihre Signale vom Satelliten beziehen, somit auch der Kabel- und Satellitengemeinschaftsempfang in Mehrfamilienhäusern.
Eine Programmeinbuße ist mit den Abschaltungen nicht verbunden. Alle Programme von ARD und ZDF stehen in HD auf dem Satelliten und in allen Kabelnetzen unverschlüsselt und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.

Der GdW hat zum Sachverhalt die beigefügte FAQ-Liste erarbeitet.

GdW-Info
FAQ-Liste

ifo-Institut: Beschäftigungsbarometer weiter gefallen

Die Unternehmen sind zurückhaltender bei der Personalplanung. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im Oktober auf 93,7 Punkte, nach 94,0 Punkten im September. Das ist der niedrigste Wert seit Juli 2020. „Die Situation am Arbeitsmarkt entwickelt sich seit Monaten negativ, nicht stark, aber kontinuierlich“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die Unternehmen besetzen eher Stellen nicht neu, als dass sie Mitarbeiter entlassen.“

In der Industrie ist das Barometer erneut rückläufig. Aufgrund der schwierigen Auftragslage werden weniger Mitarbeiter benötigt. Ähnliches gilt für den Handel, obwohl dort der Indikator leicht gestiegen ist. Bei den Dienstleistern gleichen sich positive und negative Antworten gegenwärtig nahezu aus. Hier ist von einer konstanten Entwicklung der Mitarbeiterzahlen auszugehen. Gleiches gilt auch für das Bauhauptgewerbe. Mitarbeiter werden weiterhin im Tourismus und der IT-Branche gesucht.

European Responsible Housing Awards 2025: Plattform zur Einreichung online

Bereits im September 2024 haben wir Sie über eine mögliche Teilnahme an den European Responsible Housing Awards informiert. Nun freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Webseite zur Einreichung bei den European Responsible Housing Awards 2025 online ist! Diese Auszeichnungen bieten eine hervorragende Gelegenheit für Wohnungsunternehmen, ihre innovativen Projekte im Bereich nachhaltiges, erschwingliches und gemeinschaftsförderndes Wohnen auf europäischer Ebene zu präsentieren.

Warum sollten Sie teilnehmen? Die European Responsible Housing Awards sind nicht nur eine Plattform für Anerkennung und Austausch, sondern auch eine Chance, Ihr Engagement für das neue Wohnparadigma zu zeigen: vielfältig, bezahlbar und zugänglich. Besonders hervorzuheben ist, dass die Jury zum Großteil aus Vertretern europäischer Mieterverbände besteht – Ihre Projekte werden von den Menschen bewertet, die sie am meisten betreffen!

Was wird ausgezeichnet? Projekte, die sich durch die Einbindung von Mietern in Entscheidungsprozesse, die Nähe zu Dienstleistungen und Arbeitsplätzen, die Bereitstellung von Informationen und Schulungen sowie die langfristige Sicherheit und Erschwinglichkeit auszeichnen, haben die Chance auf eine Auszeichnung.

Jetzt bewerben! Besuchen Sie die Webseite der Awards und reichen Sie Ihre Projekte bis 19. Januar 2025 ein. Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, um sich mit anderen Vorreitern der Branche zu vernetzen, voneinander zu lernen und gemeinsam den gemeinnützigen Wohnungssektor in Europa zu stärken.

Link

Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2025 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im gesamten Bundesgebiet 6,44 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich im Jahr 2025 auf 8.050 Euro im Monat (2024: 7.550 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro im Monat (2024: 5.175 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) auf 6.150 Euro im Monat (2024: 5.775 Euro).

Die allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenzen (§ 6 Abs. 6 SGB V) sollen im Jahr 2025 bei  73.800,00 Euro die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) bei  66.150,00 Euro liegen.

Der Abgabesatz in der Künstlersozialabgabeverordnung beträgt für das Jahr 2025 unverändert 5,0%.

Link BMAS

Sachbezugswerte 2025

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.

Damit sollen die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft auf Grundlage der Verbraucherpreissteigerungen von Juni 2023 bis zum Juni 2024 ab dem 01.01.2025 wie folgt neu festgelegt werden:

Sachbezug Verpflegung

Der Monatswert für Verpflegung wird um 6,5 % auf € 333,00 angehoben (§ 2 Abs. 1 S. 1 SvEV).

Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,30 Euro,
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung soll demnach bei  11,10 Euro liegen.

Sachbezug Unterkunft

Der Monatswert für Unterkunft oder Mieten wird ab 01.01.2025 um 1,3 % auf  282,00 Euro angehoben (§ 2 Abs. 3 S. 1 SvEV).

Gesetzentwurf zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Am 25. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Justiz die Verbändeanhörung über den Referentenentwurf zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn eingeleitet.

Über die wichtigsten Änderungen möchten wir Sie informieren.

1. Verlängerung Mietpreisbremse bis Ende 2028

Der Referentenentwurf sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) vor. Die Mietpreisbremse würde dann mit Ablauf des 31. Dezember 2028 auslaufen. Im Koalitionsvertrag wurde noch die Verlängerung der Mietpreisbremse
bis Ende 2029 vereinbart.

2. Höhe Anforderungen an die Begründung der Rechtsverordnung

Die Anforderungen an die Ausweisungen eines Gebietes mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen verschärft werden. Die Länder sollen künftig darlegen, was sie getan haben, damit das Wohnungsangebot in dem betreffenden Gebiet größer wird.

Nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs sind die im Koalitionsvertrag enthaltene Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 % in drei Jahren in angespannten Wohnungsmärkten und die Verlängerung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel von sechs auf sieben Jahre.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Link BMJ

Zinsänderung in den KfW-Förderprodukten für die Wohnwirtschaft

Zum 30.10.2024 wurden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Die aktuellen Konditionen finden Sie hier:

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