Inflation in Bayern im Juli 2024 bei 2,5 Prozent

Die Inflationsrate, gemessen als prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, liegt im Juli 2024 bei 2,5 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat steigen die Verbraucherpreise im Juli 2024 um 0,3 Prozent.

Die Teuerungsrate des Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beläuft sich in diesem Monat auf 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Preise zum Start in die Sommerferien

Zum Zeugnis die Schülerinnen und Schüler auf ein Eis einladen ist für Eltern deutlich teurer als letztes Jahr: Im Restaurant oder Café sind 14,7 Prozent mehr für den Eisbecher oder das Dessert zu bezahlen als noch im Juli 2023. Dann doch lieber ein Eis im Einzelhandel kaufen? Auch hier ist das Speiseeis um 5,0 Prozent teurer als im Vorjahresmonat. Die Abkühlung an heißen Sommertagen durch den Besuch eines Schwimmbads ist mit 4,4 Prozent ebenfalls im Preis gestiegen. Insgesamt sind im Juli 2024 Sport-, Freizeit- und Erholungsdienstleistungen spürbar teurer als im Vorjahresmonat (+5,2 Prozent).

Nahrungsmittel werden geringfügig teurer

Im Jahresvergleich müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher im Juli 2024 leichte Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln hinnehmen (+1,4 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat zeigt sich hier eine geringfügige Absenkung um 0,1 Prozent. Obst ist 1,6 Prozent günstiger und Gemüse 1,6 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.

Energiepreise steigen im Vergleich zum Juni

Die Preise für Energie liegen im Juli 2024 1,9 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wird Erdgas mit 7,2 Prozent deutlich günstiger. Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-19,2 Prozent) sowie Strom (-4,2 Prozent) können ebenfalls deutlich günstiger bezogen werden, während Heizöl mit +8,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr teurer ist. Kraftstoffe liegen leicht unter dem Wert des Vorjahres (-0,9 Prozent).

Tanken wird zum Start in die Feriensaison im Vergleich zum Vormonat Juni teurer (+0,4 Prozent). Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (+0,1 Prozent), Heizöl (+1,9 Prozent), Gas (+1,1 Prozent) und Strom (+0,2 Prozent) steigen ebenfalls im Vergleich zum Vormonat.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft leicht unterdurchschnittlich im Vergleich zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Juli 2024 um 2,4 Prozent.

3,4 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert

Immer mehr Unternehmen und private Haushalte in Deutschland nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im April 2024 auf Dächern und Grundstücken hierzulande gut 3,4 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 81 500 Megawatt installiert. Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber dem Vorjahresmonat um 29,8 % zu, die installierte Leistung stieg im selben Zeitraum um 20,5 %. Im April 2023 hatte es knapp 2,7 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 67 600 Megawatt gegeben. Erfasst werden alle Photovoltaikanlagen, die in die Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen und über einen Stromzähler verfügen, der die eingespeisten Strommengen misst. Kleinere Anlagen, wie etwa die sogenannten Balkonkraftwerke, fallen daher in der Regel nicht darunter.

Durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen wurden 2023 hierzulande rund 53,6 Millionen Megawattstunden Strom ins Netz eingespeist. Damit entfielen 11,9 % des eingespeisten Stroms in Deutschland auf Photovoltaik – ein neuer Höchstwert. 2022 hatte Photovoltaik einen Anteil von 10,6 % an der gesamten Stromeinspeisung ausgemacht. Rekordmonat für Solarstrom in Deutschland war bisher der Juni 2023: Mit gut 8,5 Millionen Megawattstunden wurde mehr als ein Viertel (27,3 %) des eingespeisten Stroms in jenem Monat mithilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt.

China wichtigster Lieferant von Photovoltaikanlagen für den deutschen Markt

Der Import von Photovoltaikanlagen ist in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 stark zurückgegangen: Von Januar bis Mai sank der Wert der eingeführten Solarzellen und Solarmodule gegenüber dem Vorjahreszeitraum um zwei Drittel (66,0 %) auf knapp 605 Millionen Euro. Auch der Wert der exportierten Photovoltaikanlagen sank in diesem Zeitraum von knapp 616 Millionen Euro auf gut 216 Millionen Euro – ein Rückgang von 64,9 %.

Im Jahr 2023 sind Photovoltaikanlagen im Wert von knapp 3,6 Milliarden Euro nach Deutschland importiert worden, gegenüber dem Vorjahr war der Wert damit bereits um 12,5 % gesunken. China ist das aus deutscher Sicht mit Abstand wichtigste Herkunftsland für Photovoltaikanlagen: 86,4 % der nach Deutschland eingeführten Photovoltaikanlagen kamen 2023 aus der Volksrepublik. Danach folgten mit großem Abstand die Niederlande (5,4 %) und Vietnam (2,6 %).

Der Wert der Importe von Photovoltaikanlagen war 2023 mehr als dreimal so hoch wie der Wert der Exporte dieser Waren aus Deutschland. Exportiert wurden im vergangenen Jahr Photovoltaikanlagen im Wert von gut 1,1 Milliarden Euro – knapp ein Viertel (23,5 %) weniger als ein Jahr zuvor. Diese gingen zu einem großen Teil in europäische Staaten. Die wichtigsten Abnehmer waren 2023 Österreich (17,8 %), Italien (11,4 %) und die Schweiz (9,0 %).

Produktion von Solarmodulen 2023 rückläufig

Die Produktion von Solarmodulen für Photovoltaikanlagen ist in Deutschland im 1. Quartal 2024 ebenfalls deutlich gesunken: Gegenüber dem Vorjahresquartal ging die Anzahl der produzierten Solarmodule um mehr als die Hälfte (52,8 %) auf knapp 495 600 Stück zurück. Noch stärker als bei Solarmodulen fiel der Produktionsrückgang bei Solarkollektoren aus. Diese wandeln Sonnenenergie in Wärme um, sowohl für die Warmwassererzeugung als auch zum Heizen. Während im 1. Quartal 2023 noch knapp 64 800 Solarkollektoren hergestellt wurden, waren es von Januar bis März 2024 rund 21 300. Das entspricht einem Rückgang von 67,1 %.

Bereits im vergangenen Jahr ist die Produktion von Solarmodulen hierzulande zurückgegangen. 2023 wurden gut 3,4 Millionen Solarmodule zum Absatz produziert. Das waren 12,8 % weniger als im Vorjahr. 2022 waren knapp 4,0 Millionen solcher Module hergestellt worden. Ein stärkerer Rückgang zeigt sich auch hier bei den Solarkollektoren: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland knapp 192 000 Stück produziert, mehr als ein Viertel (28,4 %) weniger als noch ein Jahr zuvor (268 100).

Solarstrom war 2022 Einnahmequelle für knapp 5 % der Haushalte

Private Haushalte erzeugen Solarstrom nicht nur für den Eigenbedarf – sie speisen ihn auch ins Netz ein. Im Jahr 2022 hatten 4,7 % der privaten Haushalte (rund 1,8 Millionen) in Deutschland Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom. Der Anteil hat in den vergangenen Jahren zugenommen: 2015 waren es 3,1 % (1,2 Millionen Haushalte).

Die Einnahmen dieser privaten Haushalte aus dem Stromverkauf lagen 2022 bei durchschnittlich 183 Euro im Monat und sind somit im Vergleich zu 2015 mit monatlich 266 Euro um knapp ein Drittel (31,2 %) gesunken. Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang dürfte die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkende Einspeisevergütung für neuinstallierte Photovoltaikanlagen sein.

Neue Fortbildungslehrgänge der AWI im 2. Halbjahr 2024

16. September: Immobilien-Techniker/in – Bautechnik und Architektur für Kaufleute: Link
10. Oktober: Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in: Link
11. November: Geprüfte Fachkraft für Gebäudemanagement: Link
21. November: Geprüfte/r Immobilien-Verwalter/in:Link

Seminarhinweis: Außenanlagen und Verkehrswege betreuen – was verlangt die Verkehrssicherungspflicht? – am 11.09 in München und am 12.09. in Nürnberg

Schlagzeilen wie „Klettergerüst eingestürzt – Kontrollpflichten verletzt?“ lenken den Blick auf eine Pflicht des Hauseigentümers/Verwalters: die Verkehrssicherungspflicht! Diese gilt für alle Außenanlagen, Treppenhäuser und auch Keller.

Mit den sogenannten privilegierten Maßnahmen Nutzung von Ladestationen für Elektroautos und Balkonkraftwerke stellen sich für die Unternehmen neue Fragen.

Der Vorort – Mitarbeiter hat es als erster im Blick und in der Hand etwas zu unternehmen, um Schnee- und Glätte zu beseitigen, Gefahrenstellen zu sichern und Firmen zu beauftragen.
Was ist bei maroden Bäumen zu tun?

Inwieweit interessieren mich Gehwege, Auffahrten, Kellerzugänge und was sind die häufigsten Gefahrenquellen?
Welche Möglichkeiten gibt es im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung, vorbeugende Vereinbarungen zu treffen?

Inhalte:

  • unbebaute Grundstücke
  • Baumkontrollen
  • Schnee- und Glättebekämpfung
  • Spielplätze
  • Grünanlagen
  • Treppenhaus und Hof
  • Rollstühle und Gehhilfen
  • Wohin mit dem Kinderwagen?
  • Fußmatten und Schränkchen im Treppenhaus und im Flur
  • Fahrräder im Treppenhaus
  • Sperrmüll im Keller
  • Balkone und Balkonkraftwerke
  • Haftung und Schadensersatz
  • Betriebssicherheitsverordnung und Aufzüge
  • Trinkwasserverordnung – was gibt es Neues

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Anmeldung München (hybrid)
Anmeldung Nürnberg

Externe Veranstaltung: Energiesprong on tour: #Erlangen am 24. September in Erlangen

Im September lädt Sie Energiesprong, ein Marktentwicklungsteam der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zu einer exklusiven Energiesprong-Exkursion nach Erlangen ein.

Im Rahmen der Energiesprong-Exkursion in Erlangen haben Interessierte die Gelegenheit, serielles Sanieren live mit fliegenden Fassaden und der Montage vor Ort zu erleben, einen Blick hinter die vorgefertigten Fassaden eines fertiggestellten Bauabschnitts zu werfen und die Best Practices & Lessons Learned mit den beteiligten Akteuren zu diskutieren.

Information & Anmeldung

Wohnungswirtschaft begrüßt Ankündigung eines EU-Kommissionsmitglieds für Wohnungsbau

Am 18. Juli 2024 wurde Ursula von der Leyen vom Europäischen Parlament mit einer überzeugenden Mehrheit von 401 Stimmen für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission bestätigt. Zuvor hatte Ursula von der Leyen in ihrer Bewerbungsrede angekündigt, erstmals ein Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für Wohnungsbau zu ernennen.

Die Aufgabe des neuen Kommissionsmitglieds soll es sein, das soziale und bezahlbare Wohnen zu fördern, die Nutzung von Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu koordinieren sowie die Wettbewerbs- und Beihilferegeln für die Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus mithilfe eines neuen Plans für bezahlbares Wohnen anzupassen.

Eine solche Kontaktstelle in der Kommission, die explizit für die Anliegen des sozialverantwortlichen Wohnungsbaus zuständig ist, existiert bislang nicht und wäre hilfreich. Insbesondere auch, um die Ideen und Wünsche anderer Zuständigkeitsbereiche der EU-Kommission mit Blick auf ihre Bedeutung für das bezahlbare Wohnen zu bewerten und zu sinnvollen Ergebnissen zu kommen.

Auch wenn der Wohnungsbau keine originäre Kompetenz der EU, sondern der Mitgliedstaaten ist, ist gerade angesichts der unglaublichen Dimension des Themas bezahlbarer Wohnraum in ganz Europa eine solche Unterstützung auf europäischer Ebene sinnvoll. Die Tätigkeit des neuen Kommissionsmitglieds muss sich auf die Unterstützung des Wohnungsbaus in den Mitgliedstaaten und Regionen konzentrieren – und nicht auf neue Regulierungen.

Von der europäischen rechtlichen Organisation her dürfte der zuständige Kommissar oder die zuständige Kommissarin ähnlich angesiedelt sein wie die bisherigen Kommissare für Sozial-, Beschäftigungs- und Gesundheitsfragen. Alles Politikbereiche, die in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fallen und von der EU-Kommission politisch unterstützt werden.

In einem nächsten Schritt wird von der Leyen in den kommenden Wochen die Mitgliedstaaten auffordern, zwei Kandidaten – einen Mann und eine Frau – für das Amt des Kommissars vorzuschlagen. Damit soll eine geschlechterparitätische Besetzung des Kollegiums sichergestellt werden, sofern nicht ein amtierender EU-Kommissar wieder ernannt wird. Die Bewerbungsgespräche finden ab Mitte August statt. Bereits im September soll die neue Kommission von der Leyen vorgestellt werden. Im Herbst sollen dann die Anhörungen der designierten Kommissare im Europäischen Parlament stattfinden, bevor sie voraussichtlich im Dezember ihr Amt antreten.
Es wird damit gerechnet, dass seitens des Europäischen Parlaments ein Ausschuss oder Unterausschuss eingerichtet, der sich mit dem Thema Wohnungsbau befasst.

Am 17. Juli 2024 hat das EP den Vorschlag für die zahlenmäßige Zusammensetzung der zwanzig Ausschüsse und vier ständigen Unterausschüsse für die erste Hälfte der zehnten Legislaturperiode bereits angenommen.

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sind mit 90 Mitgliedern die größten Ausschüsse. Weitere für die Wohnungswirtschaft relevante Ausschüsse wie Wirtschaft und Währung (ECON) sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) haben jeweils 60 Mitglieder. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wird 52 Mitglieder haben.

Die Namen der Europaabgeordneten, die in die einzelnen Ausschüsse berufen werden, werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Die erste Sitzung der Ausschüsse ist für den 23. Juli 2024 geplant.

Gemeinsamen Umfrage von GDW und BSW-Solar zur Photovoltaik-Nutzung in der Wohnungswirtschaft

Der GdW und der BSW-Solar (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.) haben in den vergangenen Jahren wiederholt Vorstöße zur Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für eine verstärkte Photovoltaik-Nutzung in der Wohnungswirtschaft und für Erleichterungen beim Auflegen solarer Mieterstrom-Angebote unternommen. Diese Bemühungen waren zuletzt teils von Erfolg gekrönt, u. a. im Rahmen des vom Bundestag verabschiedeten Solarpakets I.

Es ist an der Zeit für eine aktuelle Bestandsaufnahme, um deren Mithilfe wir Sie mit dieser kurzen Umfrage bitten möchten. Ziel beider Verbände ist es, mit Hilfe Ihres Feedbacks die Einschätzung und Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft aufzunehmen und anschließend in die Politik zu spiegeln. Dies soll nicht zuletzt dazu dienen, die solartechnische Investitionsbereitschaft der Wohnungswirtschaft zu signalisieren, zugleich aber auch unverhältnismäßige politische Eingriffe zu vermeiden.

In diesem Sinne bitten wir um Ihre kurze Mitwirkung (Dauer ca. 4-6 Minuten) und eine Teilnahme an der nachfolgenden Umfrage bis spätestens zum 01.08.2024.
Link

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

GdW Information 171 – Software-Landschaften und Einsatz von digitalen Lösungen in Wohnungsunternehmen

Ergebnisse einer Umfrage bei den Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Der GdW hat in Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden im Zeitraum vom 18.03. – 15.04.2024 deutschlandweit Wohnungsunternehmen befragt, in welchen wohnungswirtschaftlichen Anwendungsfällen sie bereits Software- und digitale Lösungen nutzen und welche Anbieter dabei zum Einsatz kommen.

Über 1.000 Wohnungsunternehmen haben sich an der Befragung beteiligt und ermöglichen mit ihren Antworten erstmals einen Einblick in den Verbreitungsgrad von Software-Lösungen sowie zum Einsatz von Technologieanbietern in unserer Branche.

Diese Umfrage sieht sich als ein Informationsbaustein für Unternehmen, um Software-Landschaften gezielt zu optimieren und weiter zu entwickeln. Die Erkenntnisse dieser Studie tragen auch dazu bei, um weitere Handlungsempfehlungen, bzgl. der Gestaltung von Software-Landschaften und den darin enthaltenen Anwendungsdomänen, zu entwickeln.

Download Studie

Bundesbauministerium legt Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen vor (Gebäudetyp E)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet federführend an Lösungen und neuen Wegen, um das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Konzepte und Ideen der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer aufgreifend, hat das BMWSB die Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E erarbeitet. Daran haben sich die benannten Kammern, weitere Institutionen und die Länder beteiligt. Entstanden ist ein über 70-seitiges Praxisdokument, das hilfreiche Hinweise von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose gibt.

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: “Bauen muss wieder einfacher und preisgünstiger gemacht werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Hier wird der Gebäudetyp E greifen. Die Vertragspartner können künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten. Davon werden beide Seiten profitieren; die Baubranche, weil Bauen kostengünstiger wird, und die Nutzerinnen und Nutzer, weil es preiswerter wird.”

Die Bundesregierung wird nun die erforderlichen Änderungen im BGB auf den Weg bringen, die das einfache und kostengünstige Bauen im Zivilrecht unterstützen werden. Zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat sich das BMWSB im Rahmen des Bündnisses zum Ziel gesetzt, den Bau von bezahlbaren Wohnungen signifikant zu fördern. Eine wichtige Maßnahme dies zu erreichen, stellt die Etablierung des „Gebäudetyp E“ dar.

Den Entwurf des BMWSB „Einfach Bauen – Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlung“ finden Sie hier:

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Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

DasWohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.

Der Verordnungsentwurf wird jetzt in der Bundesregierung abgestimmt. Er bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes zügig vorzulegen.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Die Reform war angesichts der kräftig steigenden Energiepreise im Laufe des Jahres 2022 wichtiger denn je. Das Wohngeld-Plus sorgt als staatliche Unterstützungsleistung dafür, dass Menschen mit niedrigem Einkommen auch in Zeiten von Inflation und gestiegener Gas- und Strompreise ihre Miete bezahlen können. Nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist die Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Das Wohngeld-Plus leistet als stabilisierender Faktor einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unseres Landes und stellt gleichzeitig die Wahrung von Arbeitsanreizen sicher. Denn das Wohngeld ermöglicht, dass auch Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche haben, als Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld.

Im Wohngeldgesetz [WoGG (§ 43 Absatz 1)] ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) garantiert eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Mit der Dynamisierung werden private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert.