Zinsänderung in den KfW-Förderprodukten für die Wohnwirtschaft

Seit dem 18.06.2024 haben sich für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

• KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
• Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
• BEG Wohngebäude – Kredit (261)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
• Wohneigentum für Familien (300)
• BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Aktuelle Konditionen Wohnungswirtschaft:

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ifo: Geschäftsklima steigt im Wohnungsbau

Im Wohnungsbau ist das Geschäftsklima deutlich angestiegen, aber die Mehrheit der Firmen bleibt pessimistisch. Der Index arbeitete sich von -52,3 auf -46,4 Punkte hinauf. Erwartungen und Lage verbesserten sich auf einem sehr niedrigen Niveau. „Die Wohnungsbauer hoffen, die Talsohle hinter sich gelassen zu haben“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Der Weg zur Erholung ist aber noch lang.“

Ein zentrales Problem ist weiterhin der Auftragsmangel. Im Mai berichteten 51,7% der Unternehmen davon, nach 55% im April. Auch bei den Stornierungen gibt es trotz Rückgang noch keine Entwarnung. Im Mai meldeten 15,1% der Betriebe stornierte Projekte, nach 17,6% im Monat zuvor. „Viele Unternehmen versuchen, mit Preissenkungen dem Auftragsmangel entgegenzuwirken“, sagt Wohlrabe.

Auch im Tiefbau hat sich das Geschäftsklima erholt. Mit -6,7 Punkten, nach -10,2 im April, ist es merklich besser als im Wohnungsbau. Die Tiefbauer sind wesentlich zufriedener mit den laufenden Geschäften. „Die Unternehmen im Tiefbau würden sich über mehr Aufträge freuen“, sagt Wohlrabe.

Baugenehmigungen für Wohnungen im April 2024: -17,0 % zum Vorjahresmonat

Im April 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 17,0 % oder 3 600 Baugenehmigungen weniger als im April 2023. Im Vergleich zum April 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 43,5 % oder 13 500 Wohnungen. Von Januar bis April 2024 wurden 71 100 Wohnungen genehmigt. Das waren 21,0 % oder 18 900 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im April 2024 insgesamt 14 300 Wohnungen genehmigt. Das waren 17,0 % oder 2 900 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis April 2024 wurden 57 100 Neubauwohnungen genehmigt und damit 23,7 % oder 17 800 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 32,5 % (-5 900) auf 12 300 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 18,3 % (-1 000) auf 4 400. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 20,2 % (-9 700) auf 38 500 Wohnungen.

Immobilienmarktbericht Bayern 2024

Der Immobilienmarkt befindet sich im Wandel: Bayerns Bauminister Christian Bernreiter und die Vorsitzende des Oberen Gutachterausschusses Gudrun Eder haben heute den aktuellen Immobilienmarktbericht Bayern 2024 vorgestellt. „Jahrelang sind die Preise für Wohnimmobilien nur gestiegen, im vergangenen Jahr ist ihr Wert nun so stark gesunken wie seit mindestens 60 Jahren nicht mehr“, erklärt Bernreiter. „Der steigende Zuzug und die damit verbundene hohe Nachfrage nach Wohnraum machen die Immobilienpreise bei uns im Freistaat aber immer noch für viele Menschen unerschwinglich. Deshalb brauchen wir weiterhin eine aktive Bautätigkeit. Mit unseren drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften schaffen wir als Freistaat selbst dringend benötigten Wohnraum. Auch mit der Weiterentwicklung unserer Wohnraumförderprogramme leistet der Freistaat einen wichtigen Beitrag, um ausreichend und bezahlbare Wohnungen für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu schaffen.“ Für Bauminister Bernreiter stellt der Bericht eine unverzichtbare Datengrundlage dar, um Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft bei ihren Investitionsentscheidungen zu unterstützen.

Der aktuelle Bericht des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern befasst sich vor allem mit der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt seit dem Jahr 2021. Er enthält aktuelle Zahlen und Auswertungen aus den Jahren 2022 und 2023. Diese belegen, dass sich der Immobilienmarkt gewandelt hat. Nachdem in den Jahren 2021 und 2022 die höchsten Geldumsätze seit Erscheinen des Immobilienmarktberichtes Bayern im Jahr 2015 registriert wurden, waren in 2023 erhebliche Rückgänge zu verzeichnen.

Die Anzahl der Kaufverträge war bereits in den Jahren 2015 bis 2021 leicht rückläufig, fiel jedoch von 2021 auf 2022 um gut 19 % ab. Im Folgejahr 2023 war ein nochmaliger Rückgang um 12 % auf insgesamt 112.751 Transaktionen zu verzeichnen. Der Geldumsatz ging von rund 71 Mrd. Euro im Jahr 2021 bis 2023 um rund 40 % zurück. Nur bei den Ersteinkäufen von Wohnungseigentum sind noch Preissteigerungen zu verzeichnen, ansonsten ist in vielen Bereichen ein Rückgang im Preisniveau erkennbar. Die Wohnungsfertigstellung in Bayern stieg jedoch im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr wieder um 4,6 % an. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede zwischen Landkreisen und Regierungsbezirken.

Grundlage der dargestellten Ergebnisse sind vor allem die bei den Geschäftsstellen der bayerischen Gutachterausschüsse eingegangenen und in der Kaufpreissammlung erfassten und ausgewerteten Kaufverträge. Die umfangreichen Daten werden durch die 96 Gutachterausschüsse bei den Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst, ausgewertet und an den Oberen Gutachterausschuss übermittelt. Durch die Veröffentlichung der ausgewerteten Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen trägt der mittlerweile zum sechsten Mal veröffentlichte Immobilienmarktbericht erheblich zur Markttransparenz bei. „Für künftige Investorinnen und Investoren bietet der aktuelle Immobilienmarktbericht Bayern eine fundierte Übersicht über die Entwicklungen am Grundstücksmarkt“, betont auch Bauminister Christian Bernreiter. „Der Bericht liefert wertvolle Informationen der Gutachterausschüsse und hilft potenziellen Käuferinnen und Käufern bei ihren Zukunftsentscheidungen.“

Der Bericht kann als Printversion erworben oder digital auf der Internetseite des Oberen Gutachterausschusses www.gutachterausschuesse-bayern.de heruntergeladen werden. Zur Steigerung der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und für eine einfache und bürgerfreundliche Handhabung wird die digitale Version des Berichts ab sofort kostenlos im PDF-Format bereitgestellt.

Link Oberer Gutachterausschus

Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) – Webveranstaltung am 1. Juli 2024

Nachhaltiger Wohnungsbau bringt ökologische, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte zusammen. Das Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) schafft den Rahmen, um für den Wohnungsneubau die gelebte Nachhaltigkeit zu dokumentieren und sichtbar zu machen. Darüber hinaus kann durch die Erlangung des NaWoh Siegels im Zusammenspiel mit EH 40 und QNG eine Förderung im KFN-Programm erlangt werden.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat den Verein zur Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus NaWoh als Zertifizierungsstelle zum 28. Mai 2024 akkreditiert. Auch das neue NaWoh-Zertifizierungsprogramm 4.0 wurde zugelassen. Mit den Akkreditierungen von Stelle und System erfüllt NaWoh nun offiziell die Anforderungen für die Konformitätsbewertung von Gebäuden als Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels Nachhaltiges
Gebäude (QNG). Dieses ist Grundlage für den Erhalt von Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Das Ergebnis ist eine tolle Bestätigung unseres hohen Qualitätsanspruchs an neue Wohngebäude und unserer langjährigen Expertise im Bereich der Konformitätsbewertung und Nachhaltigkeit. Zumal es neben unserer Arbeit als Zertifizierungsstelle auch unsere inhaltliche Arbeit für die Wohnungswirtschaft würdigt.

Mit der erfolgreichen Prüfung ist der NaWoh ab sofort in der Datenbank für akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen der DAkkS eingetragen. Bei dem von NaWoh abgeschlossenen Verfahren handelt es sich um eine Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen nach DIN EN ISO/IEC 17065. Das von NaWoh angebotene Zertifizierungsmodell stößt bereits auf große Resonanz. Mehr als 200 Projekte haben sich schon bei NaWoh zusätzlich zur regulären Zertifizierung für eine QNGPrüfung angemeldet.

Weiterführende Informationen gibt es online unter Nachhaltigkeit im Wohnungsbau – NaWoh – Nachhaltiger Wohnungsbau nawoh.de

Zur Einführung des neuen Programms NaWoh 4.0 hat sich der GdW entschieden, am 1. Juli 2024, zusammen mit dem ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt, eine WebVeranstaltung für Interessierte anzubieten.

Darüber hinausist geplant, eine gemeinsame Informationsoffensive mit den Bildungsträgern der Wohnungswirtschaft zu organisieren. Das Online-Seminar widmet sich der Vorstellung des Zertifizierungs-Programms NaWoh 4.0 und beantwortet Fragen zur konkreten Nutzung im Planungsalltag.

Weiterführende Informationen zum Onlineseminar und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie unter: Zertifizierungsprogramm NaWoh: ZEBAU
Das Onlineseminar ist kostenlos und kann bei Bedarf über die Zebau-Mediathek abgerufen werden.

GdW-Info

Ist Public Viewing denn steuerpflichtig?

🎶 ’54, ’74, ’90, 2006 Ja so stimmen wir alle ein, Mit dem Herz in der Hand und der Leidenschaft im Bein, werden wir … 🎶

Der Song der deutschen Band Sportfreunde Stiller und wurde am 5. Mai 2006 veröffentlicht – und war damit der Soundtrack des Fußball Sommermärchens zur Weltmeisterschaft 2006. Das Album hieß „“ You Have to Win Zweikampf“ – und bezieht sich auf einen Ausspruch von Bixente Lizarazu – einem französischen Fußballstar aus dem Baskenland, der damals beim FC Bayern kickte.

Zur Fußball-Europameisterschaft 2008 veröffentlichten die Sportfreunde Stiller das Lied als ’72, ’80, ’96, 2008 – in Anspielung auf die deutschen EM-Titel der Jahre 1972, 1980 und 1996.

Mit dem Umdichten auf die Fußball-Europameisterschaft 2024 (14.06. – 14.07.) wird es wohl schwierig werden – doch die Originalversion kann man auch nach ein paar Bier noch fehlerfrei mitsingen – am liebsten beim Public Viewing. Der Begriff Public Viewing – für gemeinsames öffentliches Fußball Gucken hat sich ebenfalls seit 2006 im deutschen Sprachgebrauch etabliert.

❓ Kollegen und Freunde fragen mich derzeit: „Ist Public Viewing denn steuerpflichtig?“ ⁉ Kurz-Antwort der Steuerberaterin: „Kommt nicht auf die Dauer, sondern auf den Umfang an“

Und hier die Langversion: ⚽ Steuerlich kommt es darauf an, was für einen Umfang an Speisen und Getränken der Geschäftspartner oder der Arbeitgeber beim Public Viewing sponsort. ⚽ 🥉

Sparversion:
Wenn die Mitarbeiter Ihre Brotzeit selber mitbringen oder die Trinkgeldkasse dafür verwenden, dann entstehen dem Arbeitgeber keine Aufwendungen – und damit für die Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil. ⚽ 🥈

Kleinversion:
Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke, Gebäck gelten als Aufmerksamkeiten – und damit nicht als Bewirtung. Fazit: Der Arbeitgeber kann Salzstangerl und Chips, dazu Cola und Wasser steuerfrei für die Mitarbeiter oder Gäste besorgen und als Betriebsausgaben geltend machen. ⚽ 🥇

Bewirtungsversion:
Bei Mahlzeiten und bei Bier und Wein – und anderen alkoholischen Getränken ist das Finanzamt leider weniger großzügig – diese gelten üblicherweise als Bewirtung, mit allen damit verbundenen Regelungen (Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Verbuchung, Arbeitslohn). ⚽ 🏆

Version Betriebsfest:
Ein Public Viewing kann für Mitarbeitende auch als steuerlich günstige Betriebsveranstaltung gestaltet werden – dann kommt auch der lohnsteuerliche Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter in Betracht – oder ermäßigte Lohnpauschalierungen.

Autorin:
Edeltraud Schmid
BayernLB Abteilung Steuern

Bayerisches Bauministerium: Innovative Projekte rund um Digitalisierung im Bauwesen gesucht

Auch in diesem Jahr sucht das BIM-Cluster Bayern unter der Schirmherrschaft von Bauminister Christian Bernreiter wieder inspirierende Vorbilder, die sich um die Digitalisierung im Bauwesen verdient gemacht haben. BIM steht für Building Information Modeling und beschreibt die digitale und vernetzte Planung, den Bau und die Bewirtschaftung von Gebäuden und anderen Bauwerken. „Die Baubranche steht aktuell vor vielen Herausforderungen“, so Minister Bernreiter. „Mit der digitalen Transformation lassen sich zwar nicht alle Probleme lösen, aber sie ist ein wichtiger Baustein für eine moderne und zukunftsorientierte Bauwirtschaft.“

In verschiedenen Kategorien können sich bundesweit Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Projektsteuerer, Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker sowie bayerische Kommunen mit laufenden oder bereits abgeschlossenen Bauprojekten oder Digitalisierungsinitiativen mit Bezug zum Bauwesen in Bayern bewerben.

Es gibt vier Hauptpreise:

1. BIM2field – die digitale Baustelle
2. Wirtschaftliches und ressourcenschonendes Planen & Bauen für bezahlbaren Wohnraum
3. Übergreifende Verwendung von BIM-Modellen
4. Bauen im Bestand

Darüber hinaus gibt es drei Sonderpreise:

1. Ländlicher Raum
2. Digitale Kooperation/Open BIM
3. Effektive und effiziente BIM Implementierung

Bis zum 19. August 2024 können sich Interessierte für den BIM-Preis Bayern 2024 über das Online-Einreichportal bewerben. Die Preisverleihung ist am 2. Oktober 2024 im Rahmen der BIMWeeks am Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in München geplant. Weitere Informationen zum BIM-Preis Bayern 2024 und einen Link zur Bewerbung gibt es hier: https://www.bim.bayern.de/bim-preis-bayern-2024/

Zum BIM-Cluster: Das BIM-Cluster Bayern ist eine vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, der buildingSMART-Regionalgruppen Bayern, der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, dem Bayerischen Bauindustrieverband und dem Landesverband Bayerischer Bauinnungen ins Leben gerufene Initiative.

Das Ziel: Gemeinsam möchten wir die digitale Transformation im Bauwesen vorantreiben und den Einsatz von BIM im Bereich Architektur, Ingenieurwesen und Bauwirtschaft in Bayern fördern.

Seminarhinweis “Modernisierungsmaßnahmen: Berechnen, Erfassen und Buchen” am 20. Juni 2024

Den Immobilienbestand energietechnischen und klimatischen Anforderungen anzupassen, ihn attraktiver zu machen oder eine bessere Vermietung zu ermöglichen, das ist häufig mit umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen verbunden.

Aber in welchem Umfang sind solche Maßnahmen wirtschaftlich wirklich vertretbar, welche handels- und steuerrechtlichen Sachverhalte sind dabei zu beachten? Antworten auf diese Fragen soll das Seminar geben.

Inhalte:

Modernisierung – Ausgewählte rechtliche Grundfragen

  • Lohnt sich die geplante Modernisierung?
  • Wirtschaftlichkeit, Rentabilität und Liquiditätswirkung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Methoden der Investitionsrechnung – Anwendungsmöglichkeiten bei der Beurteilung von Modernisierungsmaßnahmen

Bilanzielle Behandlung von Modernisierungskosten

  • Erfassung von Modernisierungskosten in der Finanzbuchhaltung
  • Behandlung von Abbruchkosten
  • Modernisierungskosten – Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten?
  • Wertfortschreibung der Immobilie nach Modernisierungsmaßnahmen

Grundfragen außerplanmäßiger Abschreibung vor Modernisierung / Sanierung

  • Vollzug der Modernisierung und Wertaufholung (Zuschreibung)
  • Fortsetzung der planmäßigen Gebäudeabschreibung nach Aktivierungen
  • Wirksamwerden „Erhöhter Abschreibungen“ nach Einkommensteuerrecht

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Infos und Anmeldung

Inflationsrate im Mai 2024 bei +2,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Mai 2024 bei +2,4 %. Im April und März 2024 hatte die Veränderungsrate noch jeweils +2,2 % betragen. „Die Inflationsrate zieht damit wieder etwas an, vor allem wegen der weiterhin steigenden Dienstleistungspreise“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Die Energie- und Nahrungsmittelpreise dämpfen dagegen seit Jahresbeginn die Gesamtteuerung“, so Brand. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Mai 2024 gegenüber dem Vormonat April 2024 um 0,1 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 1,1 % gegenüber Mai 2023

Trotz der im Januar 2024 ausgelaufenen Preisbremsen für Energieprodukte bei gleichzeitiger CO2-Preis-Erhöhung sowie dem Ende der Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme im April 2024 verbilligten sich auch im Mai 2024 die Energieprodukte gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,1 % (April 2024: -1,2 %). Die Preise für Haushaltsenergie gingen im Mai 2024 um 3,3 % gegenüber Mai 2023 zurück. Vor allem konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-9,5 %) sowie für Strom (-7,4 %) und Erdgas (-5,2 %) profitieren. Dagegen waren einige Energieprodukte teurer als ein Jahr zuvor, insbesondere Fernwärme (+27,9 %). Auch Mineralölprodukte verteuerten sich (+2,8 %, davon leichtes Heizöl: +9,7 %; Kraftstoffe: +2,2 %).

Nahrungsmittel verteuerten sich um 0,6 % gegenüber Mai 2023

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Mai 2024 um 0,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat (April 2024: +0,5 %). Die Teuerungsrate für Nahrungsmittel lag damit weiterhin deutlich unterhalb der Gesamtteuerung. Von Mai 2023 bis Mai 2024 wurden vor allem Molkereiprodukte (-5,1 %) und frisches Gemüse (-3,5 %) günstiger. Merklich teurer binnen Jahresfrist blieben hingegen Speisefette und Speiseöle (+8,4 %, darunter Olivenöl: +48,5 %) sowie Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+6,9 %). Auch für Obst (+2,9 %), Brot und Getreideerzeugnisse (+1,9 %) sowie Fleisch und Fleischwaren (+1,3 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Mai 2024 mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +3,0 %

Im Mai 2024 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +2,8 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag bei +3,0 %. Diese Kenngrößen verdeutlichen auch, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen über der Gesamtteuerung lag. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex ohne Nahrungsmittel und Energie gegenüber dem Vorjahresmonat hatte im April 2024 ebenfalls 3,0 % betragen und liegt seit Januar 2024 deutlich über der Gesamtteuerung.

Zur vollständigen Meldung:

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GdW-WohnZukunftsTag steht vor der Tür

Der WohnZukunftsTag (WZT) 2024 des GdW steht vor der Tür. Am 26/ 27. Juni findet der WZT auf dem EUREF Campus Berlin statt. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir das Quartier der Zukunft lebenswert, klimafreundlich und sozial gestalten. Erfahren Sie für Ihr Unternehmen, ob die Fernwärme eine Lösung auf dem Weg zur Klimaneutralität ist oder eher ein Problem. Ganz besonders freuen wir uns am diesjährigen WZT auf Dr. Korbinian Weisser vom VdW Bayern. Er wird Ihnen zeigen, ob und wie Sie für Ihr Unternehmen den großen Megatrend KI und im speziellen Chat GPT für sich und Ihr tägliches Tun und Handeln nutzen können.

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