Konjunkturtrends 2024 – Erste Ergebnisse des aktuellen BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die Konjunkturaussichten auf den Immobilienmarkt 2024 und damit erste Ergebnisse des jährlichen BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt veröffentlicht. Weitere Ergebnisse der Gesamtbefragung folgen in Kürze.

Hier geht es zum aktuellen Kurzbericht: Immobilien-Konjunkturtrends 2024 (Link)

Fazit: Die Aufschwungserwartungen am Immobilienmarkt werden zum Jahresauftakt prolongiert

Die Stimmungslage zum Konjunkturniveau bleibt insgesamt pessimistisch. Besonders auffällig ist der erneute Abwärtstrend in der seit Jahren am positivsten bewerteten Logistikbranche, während im Wohnungs- und Einzelhandelsmarkt eine leichte Stimmungsaufhellung zu verzeichnen ist. Beide Märkte bleiben jedoch eingebettet in eine insgesamt rückläufige Konjunkturbewertung der teilnehmenden Expertinnen und Experten. Auf ähnlich niedrigem Niveau bewegt sich der Konjunkturoptimismus im Büromarkt, ein weiteres Mal mit nachgebender Tendenz. Dies zeichnet insgesamt ein trübes Bild zum Jahresauftakt.

Die Erwartungen für das kommende Halbjahr zeigen uneinheitliche Trends für die Neubautätigkeit, wobei der Mietwohnungsmarkt den größten Pessimismus aufweist, aber eine marginale Trendverbesserung verzeichnet. Auch im Büro- und Einzelhandelsmarkt wird auf immer noch negativem Wachstumskurs eine leichte Abschwächung der Dynamik erwartet. Die Hoffnungssignale bleiben allerdings insgesamt zu vage und damit die Frage weiter offen, ob der Neubau seine Schockstarre im ersten Halbjahr 2024 überwinden wird.

Der immense Druck, den fehlende Wohnungen auf den Markt ausüben, bestätigt sich in den Ergebnissen von über 80% der Befragten im Saldo, die weiter steigende Mieten im Wohnungsmarkt erwarten. Die Ausblicke auf die Mieten sind dabei über alle vier Marktsegmente hinweg sehr eindeutig in einem Aufwärtstrend. Sogar im Einzelhandel scheint eine mögliche Talsohle in Bezug auf Mieten durchschritten zu sein.

New Work-Konzepte und eine etablierte Homeoffice-Kultur führen im Büromarkt weiterhin zu einer unsicher bleibenden Flächennachfrage, die aus Sicht der Befragten mittlerweile auf das Niveau der Handelsflächennachfrage gesunken ist (sinkende Nachfrage sehen im Saldo -42% bzw. -45% der Teilnehmenden).

Die Expertinnen und Experten schätzen die Vorhaben von Modernisierung und Sanierung im Bestand wieder positiver ein, wobei die Logistikmarktakteure gegen den Trend eine abnehmende Erwartungshaltung zeigen. Besonders im Mietwohnungssegment sehen die Fachleute im aktuellen Halbjahr wieder mehr Chancen für Sanierungsaktivitäten.

Das BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt bietet einen detaillierten Einblick in die Stimmungslage und die Trendeinschätzungen der verschiedenen Teilmärkte der Immobilienbranche. An der aktuellen Befragung nahmen 427 Personen teil.

 

Wärmepumpen in älteren und größeren Mehrfamilienhäusern – Neuer dena-Praxisleitfaden zeigt, wie es gehen kann

Der Umstieg auf Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern bietet enormes Potenzial, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Ein neuer Leitfaden zeigt, wie sich dieses Potenzial heben lässt und stellt dazu Lösungsansätze und Praxisbeispiele vor. Der Leitfaden entstand im Rahmen des Projekts „Gebäudeforum klimaneutral“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wärmepumpe, dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Diese Kooperation ist eine Maßnahme aus der Wärmepumpen-Offensive der Bundesregierung.

„Mit dem Wärmeplanungs-, dem Gebäudeenergiegesetz und der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist nun der Rahmen für die erforderlichen Investitionen in den Gebäudebestand gesetzt. Wärmepumpen werden eine zentrale Rolle spielen. Dabei bringt es besondere Herausforderungen sie in Mehrfamiliengebäuden im Wohnungsbestand einzusetzen und die Erfahrungen damit sind noch gering. Austausch und Vernetzung der Fachakteure müssen daher weiter intensiviert und ausgeweitet werden, z. B. im Bereich der Betriebsüberwachung und -optimierung. Mit dem neuen Leitfaden bilden wir den derzeitigen Wissens- und Erfahrungsstand der Praxis ab und wollen Fachleute mit den gebündelten Erkenntnissen in der Umsetzung unterstützen“, betont Christian Stolte, Bereichsleiter Klimaneutrale Gebäude bei der dena.

„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen verfolgen mit Hochdruck die Umsetzung der Klimaziele im Gebäudebestand, insbesondere durch den Einsatz von Wärmepumpen. Die technische Expertise ist vorhanden, jedoch stellt die Bezahlbarkeit für Vermieter und Mieter eine große Herausforderung dar. Wohnungsunternehmen und ihre Mieter benötigen dringend bessere finanzielle Unterstützung angesichts der geforderten enormen Investitionen“, so Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).

„Aus technischer Sicht spricht vieles dafür, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden einzusetzen“, so Peter Engelmann, Mitautor und Leiter der Gruppe Gebäudesystemtechnik am Fraunhofer ISE. „Wärmepumpen können etwa mit Bestandsheizkörpern sehr gut arbeiten, die Quellerschließung von Umweltwärme ist häufig problemlos möglich.“

„Hersteller und Installateure sind auf eine stark ansteigende Nachfrage nach Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser eingestellt. Dabei stellt die Branche ein breites Portfolio technischer Lösungen zur Verfügung, von der zentralen Wärmepumpe im Heizungskeller, über dezentrale Lösungen für Etagenheizungen bis hin zu Nahwärmenetzen mit Großwärmepumpen,“ bekräftigt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V., und verweist auch auf die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes, wonach neue Heizungen spätestens ab 2028 mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. „Die Wärmepumpe erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes unmittelbar und verbessert obendrein die Effizienzklasse des neu angeschlossenen Gebäudes.“

Erprobte Wärmepumpenlösungen für die Herausforderungen von Mehrfamilienhäusern

Wärmepumpenprojekte in Mehrfamilienhäusern bringen im Gegensatz zu kleineren Wohngebäuden besondere Herausforderungen mit sich, z. B. die enge Bebauung in innerstädtischen Gebieten oder die Umstellung von dezentralen Systemen wie Gasetagenheizungen oder Einzelöfen sowie die hohen Temperaturen bei zentraler Trinkwarmwassererwärmung. Aber auch für diese Bedingungen gibt es Lösungen mit innovativen Komponenten wie thermisch nutzbare Photovoltaik, dezentrale Wärmepumpen und Wohnungsstationen. Weiterhin bieten sich netzgebundene Quartierslösungen an. Der Leitfaden führt auf, dass auch für Gebäude mit geringem Wärmeschutz und mit Heizkörpernutzung vielfältige Lösungsvarianten mit verschiedenen Wärmequellen aus Luft, Erdreich sowie Wasser bestehen. Ausschlaggebend für den effizienten Betrieb und geringe Betriebskosten ist die Absenkung der Heiztemperaturen. Wärmepumpen können dabei durch Spitzenlastkessel unterstützt werden. Eine Verbesserung des Wärmeschutzes ermöglicht perspektivisch die alleinige Wärmepumpenversorgung. In den acht für diesen Leitfaden untersuchten Projekten war auch die Mieterschaft mit der Umstellung zufrieden. Hier haben sich eine frühe Einbindung und Kommunikation als Schlüsselfaktor herausgestellt.

Der Praxis-Leitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern steht als Download auf der Seite des Gebäudeforums klimaneutral und auf dena.de zur Verfügung.

Über das Gebäudeforum klimaneutral

Mit dem Gebäudeforum klimaneutral hat die dena eine zentrale Anlaufstelle zum klimaneutralen Bauen und Sanieren in Gebäuden und Quartieren initiiert. Es richtet sich an die Fachleute aus diesem Bereich. Die Plattform stellt qualitätsgesicherte Informationen und Arbeitshilfen bereit, sorgt für Wissensaufbau im Themenfeld Innovationen und macht die Energiewende im Gebäudesektor anhand von guten Beispielen sichtbar. Unterstützt wird das Expertenteam der dena im Gebäudeforum von einem kontinuierlich wachsenden Fachpartnernetzwerk aus Branchenverbänden und Vertretern aus allen Regionen Deutschlands. Ziel des Gebäudeforums klimaneutral ist, Wissen zu multiplizieren und so die Fortschritte der Energiewende im Gebäudebereich zu beschleunigen.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 21.02.2024 bestätigt. Der Bundestag war der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses anlässlich in seiner Sitzung am 23.02.2024 bereits gefolgt. Zum Inhalt verweisen wir auf unsere Steuer-Info vom 27.02.2024.

Das Wachstumschancengesetz kann damit nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

In der vdw aktuell 8/2024 berichteten wir über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:

Link zum Artikel

Seminarhinweis: Genossenschaftsrecht und Grundlagen der Wohnungswirtschaft für ehren- und nebenamtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder am 18. und 19. April

Der Erfolg einer Wohnungsgenossenschaft hängt maßgeblich von der kompetenten Leitung durch den Vorstand ab, der strategische und betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen muss.

Ebenso wichtig ist jedoch die Zusammenarbeit zwischen den ehren- bzw. nebenamtlichen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat unterstützt und kontrolliert den Vorstand, damit die komplexen Aufgaben besser bewältigt werden können. Hier ist Augenmaß und Kreativität, aber vor allem die Sachkenntnis aller Beteiligten in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erforderlich.

Die Kenntnis der genossenschaftsrechtlichen Grundlagen ist aber auch für die Minimierung des eigenen Haftungsrisikos der Organmitglieder zwingend erforderlich. Zur störungsfreien Bewältigung des täglichen Kerngeschäfts einer Wohnungsgenossenschaft ist auch das Wissen erforderlich, wo die Fallen im Mietrecht liegen.

In diesem zweitägigen Seminar werden den Teilnehmern daher die wichtigsten Themengebiete aus dem Genossenschaftsrecht sowie die maßgeblichen Aspekte der Wohnraumvermietung erläutert. Zudem wird ein Überblick über das genossenschaftliche Prüfungswesen sowie die Inhalte der Prüfung und der Berichterstattung gegeben.

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Telekom wird erster Platin-Partner des VdW Bayern

München (27.03.2024) – Die vor vier Jahren gestartete Partnerschaft der Telekom Deutschland und des VdW Bayern wächst von Bronze auf Platin. Der VdW Bayern hat erstmals einen Platin-Partner. Die Telekom Deutschland baut die bereits seit 2020 bestehende Partnerschaft mit der Wohnungswirtschaft Bayern aus. Seit dem 27. März ist die Telekom Deutschland der erste Platin-Partner des VdW Bayern. Telekom Fiber Süd Vertriebsleiter für Kommunen & Wohnungswirtschaft Christoph Bernik und Verbandsdirektor Hans Maier sind sich bei der Vertragsunterzeichnung einig: Unsere Platin-Partnerschaft hebt die Zusammenarbeit auf eine neue Ebene.

„Mit diesem Schritt stärken wir unsere Zusammenarbeit in der Kommunikation und erhalten größere Spielräume für die Umsetzung erfolgreicher Mitglieds-Veranstaltungen,“ erläutert Verbanddirektor Hans Maier.

„Neben Wohnungsneubau und Klimaschutz, steht die Digitalisierung ganz oben auf der Agenda des VdW Bayern. Hierfür sind wir der ideale Partner“, sagt Vertriebsleiter Christoph Bernik. „Über die Wohnungswirtschaft können wir eine große Zahl an Kunden direkt ansprechen und sie mit unseren Produkten und Dienstleistungen auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten.“

Mit seinem Partnerschafts-Konzept bindet der VdW Bayern seit 2020 insgesamt 37 Unternehmen in das Verbandsleben ein. Das Konzept beinhaltet Gold-, Silber- und Bronzepartnerschaften. In der neuen Kategorie Platin ist die Telekom Deutschland GmbH der bisher einzige Partner. Insbesondere auf den beiden Hauptveranstaltungen des VdW Bayern, dem Tag der Wohnungswirtschaft Bayern (Verbandstag) sowie der Fachtagung WohWi im Dialog tauschen sich Mitglieder und Partner in einer eigens dafür gestalteten Partner-Lounge aus und diskutieren Lösungen für Herausforderungen rund um die Wohnungswirtschaft.

Bildunterschrift:
Verbandsdirektor Hans Maier (links) und Telekom Fiber Süd Vertriebsleiter Christoph Bernik unterzeichnen den neuen Platon-Partnervertrag.

BMAS: Start der Kampagne „Deutschland wird barrierefrei“

Diese Woche ist eine Kampagne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Bundesinitiative Barrierefreiheit gestartet, über die wir Sie informieren möchten.

Inhaltliche Stoßrichtung der Kampagne ist es, dafür zu sensibilisieren, dass Barrierefreiheit nicht nur ein Menschenrecht ist, sondern gut ist für alle Menschen und darüber hinaus auch wirtschaftliche Vorteile bringt. Die Kampagne steht auch in Zusammenhang mit dem Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März.

Im Zentrum der Kampagne stehen vier Motive aus den Themenbereichen Digitales, Gesundheit, Mobilität und Wohnen/Bauen. Diese vier Motive werden im gesamten Bundesgebiet zwischen dem 26. März und dem 11. April auf Großflächenplakaten und „City-Light-Postern“ zu sehen sein. Schwerpunkte der Plakatierung sind Klein- und Mittelstädte. Außerdem gibt es Anzeigen in verschiedenen Print-Formaten und im digitalen Bereich auf zahlreichen Plattformen/Online-Medien. Hinzu kommen Social Media Aktivitäten.

Die vier Motive finden sich auch auf der Webseite www.deutschland-barrierefrei.de. Die Webseite ist gleichzeitig eine Online-Verlängerung eines Magazins, das an diesem Wochenende (23./24. März) in der Süddeutschen und in der FAZ als Beilage erscheint. Damit die Inhalte des Magazins möglichst allen zugänglich sind, sind sie auf der Webseite auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache zu finden.

Das Magazin können Sie hier außerdem bereits jetzt herunterladen:

Download Magazin

Online-Seminar: Praxislösungen für GEG, HKVO und Messstellenbetrieb – der Weg zum 360˚-Monitoring am 10.04.2024

Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung des BGB, der HeizkostenVO und der BetriebskostenVO und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsVO ist nunmehr zum 1.1. 2024 in Kraft getreten. Neben den zukünftigen Verpflichtungen zum eventuell erforderlichen Einbau von mit einem Anteil erneuerbarer Energien betriebenen Heizungsanlagen ergeben sich auch unmittelbar geltende gesetzliche Änderungen in Bezug auf die Heizungsoptimierung- und Überprüfung. Ersatzweise können die Anlagen auch mit Sensorik und automatischen Optimierung ausgestattet werden. Stichwort ist hier der digitale Heizungskeller. Die Änderungen haben nicht unerhebliche Auswirkungen für Gebäudeeigentümer und Messdienstleister.

Weiterhin wurde im Mai 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) novelliert, mit dem der Einsatz von Smart Meter Gateways beschleunigt und bis 2030 umgesetzt werden soll. Dies hat Auswirkungen auf den Messstellenbetrieb und das sogenannte Liegenschaftsmodell, d. h. die Erfassung der Hausanschlusswerte für Strom, Gas und zukünftig auch Fernwärme und Wasser.

Allen gemeinsam ist eine innovative Messinfrastruktur, die integrierte Lösungen für Transparenz, Abrechnung und Energieeffizienz ermöglicht. Das Zielbild ein 360°-Monitoring für alle Versorgungsbereiche. Wer darüber nachdenkt, einen der Bereiche wie zum Beispiel den Messdienst neu zu strukturieren, sollte immer auch die anderen Bereiche im Auge behalten, um eine effiziente, übergreifende Lösung zu entwickeln.

Inhalte:

  • Regulatorische Rahmenbedingungen GEG, GNDEW, MSBG und HKVO
  • Welche Pflichten ergeben sich bereits jetzt für Gebäudeeigentümer von Mehrfamilienhäusern?
  • Anforderungen an Messinfrastruktur und Servicekonzepte
  • Marktangebot Digitaler Heizungskeller – Lösungskonzepte & Anbieterprofile
  • Gatewavs – gibt es das eine Universale für alle Anwendungsbereiche?
  • Kundenportale und integrierte Datenplattformen
  • Datenaufbereitung für CO2- und ESG-Reporting
  • Anforderungen an Einkauf, Vertragsgestaltung und Qualitätssicherung
Zur Anmeldung

Corona-Schlussabrechnungen: Fristverlängerung bis zum 30. September 2024

Im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz wurde auf Bestreben des Präsidenten der Steuerberaterkammer München und der Bundessteuerberaterkammer, Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab, letztmalig eine Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen vereinbart. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfe) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Pressemitteilung unter
Link

Wohnungswirtschaft: Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG – für Wohnungswirtschaft nicht leistbar – Brief an das BMWK

Aktuell werden Wohnungsunternehmen von ihren Energieversorgern aufgefordert, Selbsterklärungen nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr.2 EWPBG abzugeben. Nach dieser Regelung ist ein Unternehmen, dessen monatlicher Entlastungsbetrag an sämtlichen Entnahmestellen einen Wert von 150.000 EUR übersteigt, zur Abgabe jeweils einer Selbsterklärung an jeden seiner Lieferanten von leitungsgebundenem Erdgas, Wärme und Strom verpflichtet.

Aufgrund der in der Wohnungswirtschaft herrschenden Rechtslage und der sich daraus ergebenden Praxis bei der Erstellung von Betriebs- und Heizostenabrechnungen gibt es diverse signifikante Gründe, warum für Wohnungsunternehmen die vom Gesetzgeber in den §§ 22 EWPBG und 30 StromPBG genannten Fristen zum 31. Mai 2024 schlichtweg nicht eingehalten werden können. Dies gilt erst recht für das von der Prüfbehörde aktuell veröffentlichte Template zur finalen Selbsterklärung, nach der eine Differenzberechnung (= Ausweisung der Mieterentlastung) innerhalb der gesetzten Frist (31. Mai 2024) vorzunehmen ist.

Ein Schreiben von GdW-Präsident Axel Gedaschko an den Bundesminister Dr. Robert Habeck finden Sie zur Information im Mitgliederbereich unserer Website unter Downloads/GdW-Informationen

GdW-Informationen

GdW-Stipendium 2024 für die besten Immobilienkaufleute

Der Bundesverband GdW und die jeweilige Hochschule werden auch dieses Jahr wieder die besten Absolventen der Ausbildung zum/r Immobilienkaufmann/-frau mit der Vergabe von drei Stipendien für ein berufsbegleitendes Studium an einer von den Mitgliedsunternehmen eingerichteten Hochschule durch die Übernahme der anfallenden Studiengebühren in Höhe von 75 % unterstützen.

Weitere Informationen zur Bewerbungsfrist und den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der GdW-Homepage unter https://www.gdw.de/karriere/.