Seminar: Monitoring von Heizungsanlagen am 27.02.2024

Steigende Energiekosten rücken die Bedeutung der energieeffizienten Betriebsführung der Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern in den Fokus. Bislang war eine kontinuierliche Überwachung der Betriebsführung, ausgesprochen personalintensiv und ließ sich für eine größere Anzahl von Liegenschaften schwer umsetzen. Mittlerweile gibt es eine größere Anzahl an Lösungen am Markt, die durch die Einbringung von zusätzlichen Sensoren, zusätzlichen Zählern im Heizungskeller und die Option der Ferneinstellung der Anlagen eine gute Betriebsoptimierung ermöglichen.

In dem Seminar werden Lösungen zum Heizungsmonitoring vorgestellt und deren Eigenschaften diskutiert. Ein besonderer Fokus liegt dabei in dem richtigen Umgang mit diesen neuen Werkzeugen. Aus den erfassten Daten müssen die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden und das Anlagenmonitorring in die aktuellen Betriebsabläufe einbezogen werden. Dazu werden ebenfalls Vorschläge gemacht.

Inhalte:

  • Aufbau von Systemen zum Heizungsmonitoring
  • Welche Funktionen werden dringend gebraucht, was ist „nice to have“?
  • Verfahren für die Auswertung der aufgezeichneten Daten
  • Erkennen von Problemen im Betriebsablauf
  • Praxisbeispiele für die Umsetzung
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Europäischer Wohnungsbau drückt den Bausektor ins Minus

In Europa wird die Zahl der Wohnungsfertigstellungen bis 2026 nur noch bei gut 1,5 Millionen Einheiten liegen (-13% gegenüber 2023). Für Deutschland ist ein Rückgang von 35% zu erwarten. Dies zeigen Prognosen der Forschergruppe Euroconstruct, der das ifo Institut angehört. „Vor allem wegen der stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ist der Wohnungsneubau in Deutschland oftmals nicht mehr möglich. Die Politik hat die Rahmenbedingungen bislang nicht entscheidend verbessert“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister. „Der im Zuge dessen erfolgte Rückgang der Genehmigungszahlen verheißt nichts Gutes für die kommenden Jahre.“

In den meisten der 19 Euroconstruct-Länder kühlt sich das Wohnungsbauklima weiter ab. Vor Deutschland gibt die Fertigstellungszahl bis 2026 in Schweden am stärksten nach, -47% im Vergleich zu 2023. Auf den weiteren Plätzen folgen Frankreich (-22) und Dänemark (-19). „Die Bauexperten berichten insbesondere über die verteuerte Kreditaufnahme und die geschrumpften finanziellen Spielräume der Privathaushalte“, sagt Dorffmeister. Der vielerorts eigentlich ausgeprägte Bedarf zusätzlicher Wohnungen gerät dabei erst einmal in den Hintergrund. Gleichwohl kommen aus Irland (+16%), Slowakei (+14%) und Großbritannien (+12%) positive Signale.

Insgesamt werden in Europa die Investitionen in neue Wohngebäude 2026 um 6,4% niedriger ausfallen als 2023. Die Aufwendungen für Instandhaltung und Wohnungssanierungen sinken bis 2026 lediglich um 1,2%.

Im Gegensatz dazu wird der europäische Tiefbau bis 2026 voraussichtlich um insgesamt 7,5 Prozent wachsen. Besonders für das Energie- und Eisenbahnsegment erwarten die Experten eine überdurchschnittlich starke Dynamik. Auch der Bereich Wassermanagement wird überdurchschnittlich stark wachsen. „Zu den treibenden Kräften zählen dabei die politischen Zielvorgaben im Energie- und Umweltbereich, Kapazitätsanpassungen an der Transportinfrastruktur und die Notwendigkeit zur allgemeinen Netzmodernisierung“, sagt Dorffmeister.

Externe Veranstaltung – 42. Mietrechtstage in Berchtesgaden: Brennpunkte des vertragsgemäßen Gebrauchs

Vom 24. bis 26. April 2024 finden in Berchtesgaden der 42. Mietrechtstage des eid Evangelischer Immobilienverband Deutschland statt. Zentrales Titelthema dieses Jahr: „Brennpunkte des vertragsgemäßen Gebrauchs“.

Die Fachtagung beleuchtet unter anderem die Grenzen der Befugnis, Tiere oder andere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Ferner geht es um die Frage, ob vorhandene Gegenstände in der Wohnung zwingend mitvermietet sind sowie das Recht zum Gebrauch von Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen. Außerdem befasst sich die Tagung mit der Versorgung der Mietsache, mit baulichen Maßnahmen seitens der Mieterschaft und es wird der Frage nachgegangen, ob Vermieterinnen und Vermieter eine Pflicht zur Modernisierung trifft.

Aspekte der Geschäftsraummiete, Vorträge zur Vermietung als Büro und zur teilgewerblichen Nutzung von Wohnraum, Workshops zu Klimaschutz, Elektromobilität und Social-Media-Trends sowie ein Überblick über die Rechtsprechung des BGH zum Wohnungsmietrecht runden die Tagung des eid ab. 17 hochkarätige Vortragenden aus Wissenschaft und Praxis stehen wie gewohnt zur direkten Befragung zur Verfügung – ganz nach dem Motto der eid-Tagungen “Partner im Gespräch”.

Alle Informationen finden Sie hier:

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Bayerns Bauhauptgewerbe Ende Dezember 2023 mit Auftragsbestand im Wert von 14,26 Milliarden Euro

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik verbucht das Bauhauptgewerbe in Bayern Ende Dezember 2023 Auftragsbestände im Wert von insgesamt 14,26 Milliarden Euro. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum bedeutet das eine Mehrung um nominal 352,09 Millionen Euro beziehungsweise 2,5 Prozent.

Der Auftragsbestand im bayerischen Bauhauptgewerbe Ende Dezember 2023 im gewerblichen und industriellen Hochbau sowie im Wohnungsbau erfährt gegenüber Vorjahresgesamtwert eine rückläufige Entwicklung. Für den gewerblichen und industriellen Hochbau bedeutet dies einen nominalen Rückgang des Auftragsbestandes um 14,5 Prozent und für den Wohnungsbau um 13,4 Prozent. Trotzdem entfallen die größten Anteile am gesamten bayerischen Auftragsbestand mit 21,4 Prozent bzw. 19,8 Prozent weiterhin auf diese beiden Bausparten. Im öffentlichen Tiefbau für Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen mit einem Anteil von 16,9 Prozent steigt der Gesamtwert des Auftragsbestandes demgegenüber um 37,3 Prozent und damit nominal am stärksten im Vergleich der Bausparten.

Drei der sieben bayerischen Regierungsbezirke verzeichnen insgesamt höhere Auftragsbestände als vor Jahresfrist. Die relativen Zuwächse liegen dabei zwischen 2,8 Prozent in Oberbayern und 20,6 Prozent in der Oberpfalz. Bei den rückläufigen Auftragsbeständen in vier der sieben bayerischen Regierungsbezirke liegt die Spanne im Vergleich zum Auftragsbestand Ende Dezember 2022 bei minus 1,6 Prozent in Oberfranken und minus 9,4 Prozent in Niederbayern.

In die aktuelle Berichterstattung sind insgesamt 1 801 Betriebe einbezogen. Der Auftragsbestand je Betrieb beläuft sich somit Ende Dezember 2023 durchschnittlich auf 7,92 Millionen Euro gegenüber vergleichbaren 7,74 Millionen Euro Ende Dezember 2022. Dies entspricht einem nominalen Plus von 2,3 Prozent.

GdW zur Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zu Mietwucher

Am 19.02.2024 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher statt. Nach dem Entwurf des Bundesrates soll die Formulierung „infolge der Ausnutzung“ in § 5 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz gestrichen werden. Ausreichen soll künftig allein das objektive Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen. Zudem soll die Geldbuße von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.

„Es ist richtig, dass gegen diejenigen vorgegangen wird, die entgegen der Rechtsordnung und ohne sachliche Gründe eine unverhältnismäßig hohe Miete verlangen. Diese ‚schwarzen Schafe‘ nutzen die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt aus, verhalten sich unsolidarisch und schaden unserer sozial und verantwortungsbewusst handelnden Branche. Der Ansatz des vorliegenden Gesetzentwurfs ist in seiner aktuellen Form allerdings unpraktikabel“, sagtAxel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Der GdW teilt dabei die Bedenken der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, wonach der Gesetzentwurf Fragen mit Blick auf den Schuldgrundsatz aufwirft. Denn das vorgesehene Entfallen des subjektiven Tatbestandmerkmals wirft die Frage auf, ob dann noch ein vorwerfbares Unrecht vorliegt, das eine Sanktion als Ordnungswidrigkeit rechtfertigt. Der vorliegende Gesetzentwurf würde dazu führen, dass eine Ordnungswidrigkeit schneller angenommen werden kann als ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Denn die für die Mietpreisbremse verfassungsmäßig notwendigen Ausnahmen sollen nach dem Entwurf nicht greifen.

„Grundsätzliche Aufgabe muss es sein, angespannte Wohnungsmärkte zu beheben. Dazu müssen endlich die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen konsequent umgesetzt werden. Das Mietrecht kann hierzu keinen Beitrag leisten. Verschärfungen bewirken eher das Gegenteil“, so Gedaschko.

Die Stellungnahme des GdW finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen:

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GdW Information – Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland 2023/2024

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 in einem nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Zwar hat im Verlauf des Jahres die Inflation nachgelassen und sich der Anstieg der Lohneinkommen im Vergleich zum Vorjahr beschleunigt. Allerdings blieb die Erholung beim privaten Konsum bislang aus. In realer Rechnung sind die Einkommen in Deutschland über längere Zeit zurückgegangen.

Diese Publikation ist ausschließlich in digitaler Form als PDF-Download verfügbar. Sie finden sie im Mitgliederbereich unter GdW-Informationen/Arbeitshilfen:

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BMWK: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Februar 2024

Ausgehend von einem schwachen Jahresendquartal deuten aktuelle Frühindikatoren für die deutsche Wirtschaft noch nicht auf eine spürbare konjunkturelle Belebung hin. Laut der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts ist das BIP im vierten Quartal preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,3 % zurückgegangen. Angesichts der rückläufigen Inflationsrate, der gestiegenen Einkommen und der robusten Beschäftigungsentwicklung dürften voraussichtlich positive, wenn auch geringe Impulse von den Konsumausgaben der privaten Haushalte ausgegangen sein. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes waren dagegen vor allem die Investitionen in Bauten und Ausrüstungen zum Jahresende deutlich rückläufig. Neben gestiegenen Material- und Finanzierungskosten beim Bau dürften in der Industrie die erhöhten Energiepreise und die unverändert schwache binnen– und außenwirtschaftliche Nachfrage belastet haben. Auch ein außergewöhnlich hoher Krankenstand der Erwerbstätigen dürfte das Arbeitsvolumen zum Jahresende gedämpft und die BIP-Entwicklung im vierten Quartal belastet haben.

Die Stimmung in den Unternehmen hat sich laut ifo Geschäftsklimaindex im Januar erneut eingetrübt, wobei sowohl die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage als auch die Aussichten auf die kommenden Monate zurückgenommen wurden. Auch die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, abgebildet im GfK-Konsumklima, hat sich zuletzt wieder eingetrübt. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung waren im Januar – nach einem Anstieg im Vormonat – wieder rückläufig.

Zusätzlich dämpfend auf die konjunkturelle Entwicklung könnten sich neben anhaltend hohen Krankenständen auch die Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Jahresbeginn sowie die anhaltenden geopolitischen Spannungen, insbesondere Lieferzeitenverzögerungen und Transportkostensteigerungen infolge der Huthi-Attacken im Roten Meer, bemerkbar machen. In der Summe können diese Faktoren dazu führen, dass sich die erwartete wirtschaftliche Erholung weiter verzögert.

Zur Meldung

VdW Bayern-Seminarhinweis: Praxisworkshop Datenschutz in der Wohnungswirtschaft: Umsetzungen der Anforderungen der DS-GVO am 26. Februar

In der Wohnungswirtschaft spielt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine sehr wichtige Rolle insbesondere bei der Interessentenverwaltung, der Auswahl von Mietern und in der Personalverwaltung.

Die Herausforderungen der gesetzlichen Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), den wohnungswirtschaftlichen Vorgaben und Zielen sowie eines abgewogenen Vorgehens zwischen größtmöglicher Transparenz und Vertraulichkeit führen fast automatisch zu Zielkonflikten. Täglich müssen Sie entscheiden, in welcher Form sie diese Daten verarbeiten bzw. weitergeben dürfen.

Um Haftungsrisiken zu reduzieren, gesetzeskonform und rechtssicher zu agieren, richtet sich dieser Workshop an den Besonderheiten der Wohnungswirtschaft aus.

Ziel dieses Seminars ist eine praktische und fundierte Herangehensweise zur Umsetzung der DS-GVO und soll Sie dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Dazu haben wir die Durchführung in einem Präsenz-Workshop gewählt, um Ihnen mit Methodiken, die individuelles, systematisches, aber auch vertrauensvolles Erarbeiten von Lösungen näher zu bringen.

Gruppen- und Einzelarbeiten wechseln mit Fallbeispielen und fachlichem Input ab. Sie erhalten praxisrelevante Checklisten, Muster-Richtlinien und -Vorlagen sowie die im Workshop präsentierten Unterlagen von uns.

Weitere Vorteile im Vergleich zu einer Online-Veranstaltung erhalten Sie durch einen intensiven persönlichen Austausch mit anderen Teilnehmern aus der Wohnungswirtschaft. Wir bieten Ihnen den Aufbau eines Netzwerks mit den anderen Teilnehmern, dass auch im Nachgang einen Mehrwert für Sie liefert.

In diesem interaktiven und intensiven Seminar werden wir also gemeinsam mit Ihnen aus der Praxis für die Praxis Ansätze erarbeiten und Bestehendes optimieren. Dieser Workshop gibt Antworten.

Informationen & Anmeldung

Inflationsrate im Januar 2024 bei +2,9 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Januar 2024 bei +2,9 %. Im Dezember 2023 hatte die Inflationsrate bei +3,7 % gelegen, im November 2023 bei +3,2 %. Niedriger als im Januar 2024 war die Inflationsrate zuletzt im Juni 2021 (+2,4 %). „Die Inflationsrate hat sich zu Jahresbeginn abgeschwächt“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Die Preissituation bei den Energieprodukten entspannt sich sichtlich und der Preisauftrieb für Nahrungsmittel verlangsamt sich weiter. Er liegt aber weiterhin über der Gesamtteuerung“, so Brand. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2024 gegenüber dem Vormonat Dezember 2023 um 0,2 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 2,8 % gegenüber Januar 2023

Trotz wegfallender Preisbremsen für Energiepreise und die auf die Preise für fossile Brennstoffe wirkende CO2-Preis-Erhöhung von 30 auf 45 Euro pro Tonne lagen die Energiepreise im Januar 2024 um 2,8 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats, was sich dämpfend auf die Inflationsrate auswirkte.

Die Preise für Haushaltsenergie gingen von Januar 2023 bis Januar 2024 um 3,4 % zurück. Auch Kraftstoffe verbilligten sich im gleichen Zeitraum um 2,0 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für feste Brennstoffe (-13,9 %), für Heizöl (-9,3 %), für Strom (-6,8 %) und für Erdgas (-6,2 %) profitieren. Fernwärme war im Januar 2024 dagegen 13,3 % teurer als ein Jahr zuvor.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 3,4 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Januar 2024 um 3,4 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Das bereits seit Mai 2023 gültige Deutschlandticket dämpfte auch im Januar 2024 den Preisanstieg bei Dienstleistungen. Insbesondere verbilligten sich die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches (-23,3 % gegenüber Januar 2023). Weiterhin bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen waren die Nettokaltmieten, die mit +2,1 % ebenfalls dämpfend wirkten. Einige andere Preise für Dienstleistungen erhöhten sich jedoch überdurchschnittlich und wirkten sich somit erhöhend auf die Inflationsrate aus, unter anderem die Preise für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+7,8 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+7,4 %) und für Gaststätten (+6,6 %).

Betriebskostenumlage für den Breitband-/TV-Anschluss endet zum 30.06.2024 – ANGA und GdW legen Muster für eine Mieterinformation vor

Endspurt: Die bisherige Umlage für den Breitbandanschluss, einschließlich TV-Entgelte, läuft gemäß dem zum 01.12.2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz auch für Bestandsanlagen endgültig zum 30.06.2024 aus. Der GdW hatte über Handlungsoptionen bereits in seiner Arbeitshilfe 89 aus Mai 2022 sowie in mehreren virtuellen Veranstaltungen umfassend informiert.

Zur Unterstützung der Mieterkommunikation legen der Breitbandverband ANGA und der GdW, auf Basis eines gemeinsamen Eckpunktepapiers, für ihre jeweiligen Mitgliedsunternehmen ein Muster für eine Mieterinformation zum Ende der TV-Betriebskostenumlage vor. Wohnungsunternehmen sind selbstverständlich frei, das Muster den individuellen Gegebenheiten anzupassen oder auch nicht zu verwenden. Ergänzend kann es sinnvoll sein, Mietern Empfehlungen für den Umgang mit der zunehmenden Haustürwerbung zu geben.

Nachtrag:

Der GdW hat inzwischen Hinweise von einzelnen Mitgliedsunternehmen erhalten, inwiefern einzelne Inhalte des Musterschreibens als Werbung jeglicher Art ausgelegt werden und somit für die erweiterte Kürzung schädlich sein könnten. Wir werden diesen Sachverhalt noch einmal zeitnah prüfen und empfehlen Wohnungsunternehmen, die der erweiterten Kürzung unterliegen, das Musterschreiben noch nicht zu verwenden.

Das Rundschreiben sowie das Eckpunktepapier und das Musterschreiben finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen.

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