Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind. Dazu gibt es ein Informationsschreiben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen.
Kategorie: vdw aktuell
GdW-Update über aktuelle Gesetze und Richtlinien aus dem Bereich Energie und Klimaschutz
Ende 2023 haben wir Ihnen eine GdW-Information über neue Bundesgesetze aus dem Bereich Energie und Klimaschutz zur Verfügung gestellt.
Mit einem neuen Rundschreiben informiert der GdW nun über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Energie- und Klimaregelwerke sowie über die Entwicklung der Förderung in diesem Bereich.
Das Rundschreiben nimmt konkret Bezug zu folgenden Regelwerken:
- Gebäudeenergiegesetz GEG
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude– Einzelmaßnahmen BEG EM
- Wärmeplanungsgesetz WPG
- Bundes-Klimaanpassungsgesetz KAnG
- Energieeffizienzgesetz EnEfG
- Netzdienliche Steuerung von Wärmepumpen, Ladepunkten und Stromspeichern
- Solarpaket 1
Das vollständige Rundschreiben finden Sie hier:
Rahmenvereinbarung 2.0 zum seriellen und modularen Bauen – Seminartermine
Der GdW hat nach dem Erfolg der ersten Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen eine neue Rahmenvereinbarung 2.0, wieder im Rahmen eines europaweiten vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens, an den Start gebracht. 20 Bieter erhielten am 17. Oktober 2023 den Zuschlag für insgesamt 25 innovative Wohnungsbaukonzepte, die Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW künftig realisieren können.
In einem siebenmonatigen, komplexen und kostenintensiven Verfahren wurden von einer fachkundigen Jury unter Einbeziehung der Partner Bundesbauministerium und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer die 25 besten seriellen und modularen Konzepte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgewählt. Der GdW führt damit nach seiner Pionierleistung von 2018 das serielle und modulare Bauen jetzt in die nächste Generation.
In Zusammenarbeit mit ZEBAU – Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt werden die Angebote in einer zweiteiligen Sonderveranstaltung vorgestellt. Das Doppelseminar stellt die beteiligten Unternehmen vor, erläutert deren Konzepte und erörtert die vielfältigen Potenziale für den Wohnungsbau der Gegenwart.
Die Seminare finden online, Teil 1 am 24.01.2024 und Teil 2 am 14.02.2024 jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei und auf 500 Teilnehmende begrenzt. Die Veranstaltung kann danach jedoch auf dem Youtubechannel von ZEBAU angesehen werden: https://www.youtube.com/channel/UCy3lDEMwvm512msXIxXPEKA
Links zur Anmeldung finden Sie hier:
https://seminare-live.de/seminar/serielles-bauen-innovativ-1/
https://seminare-live.de/seminar/serielles-bauen-innovativ-2/
Online-Seminare „Gebäudetechnik für Kaufleute und Quereinsteiger“ am 23.01., am 01.02. und am 08.02.2024
In diesen Seminaren mit dem Referenten Dipl.-Kfm. (FH) Angelo Lo Voi, Master of Engineering, Leiter für Energiemanagement/Technische Gebäudeausrüstung, geht es um die Vermittlung von Grundwissen für die technische Objektbewirtschaftung, mit dem Ziel die Potenziale und Möglichkeiten zu erkennen und erste notwendige Arbeitsschritte einzuleiten.
Die Seminare können alle einzeln gebucht werden. Sie richten sich an Kaufleute, Führungskräfte, Projekt- und Objektleiter in der Gebäudebewirtschaftung, in Instandhaltungsabteilungen und allen Dienstleistungsbereichen im Gebäudelebenszyklus einer Immobilie oder Liegenschaft, an Bauingenieure und Architekten. Es ist auch für Quereinsteiger geeignet.
Online-Seminar am 23.01.2024
Einführung und Grundlagen der Heizungstechnik
Informationen & Anmeldung:
Link
Online-Seminar am 01.02.2024
Einführung und Grundlagen der Sanitärtechnik
Informationen & Anmeldung:
Link
Online-Seminar am 08.02.2024
Einführung und Grundlagen der Klima- und Lüftungstechnik
Informationen & Anmeldung:
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11. Forum Personal vom 05. – 06.03.2024 als Präsenzveranstaltung im Hotel Meliá in Düsseldorf
Neue Wege gehen für eine zukunftssichere Belegschaft
In unserem 11. Forum Personal, organisiert von der EBZ Akademie, den Regionalverbänden sowie dem Arbeitgeberverband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, wollen wir uns gemeinsam mit aktuellen Fragestellungen aus dem Bereich Personal beschäftigen.
Der Fachkräftemangel und die dadurch bedingten Herausforderungen sind nach wie vor ein brennendes Thema. Wir benötigen dringend Lösungen für einen zukunftssicheren Personalbestand. Politische und wirtschaftliche Hebel wie Verbundsausbildungen und Fachkräftekooperationen können erste Ansatzpunkte liefern. Doch welche Funktionen und Kompetenzen werden zukünftig relevant sein? Die EBZ Zukunftsstudie 2023 liefert Ihnen dazu erste Ergebnisse. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, um den Wissenstransfer zwischen Generationen strategisch anzugehen und den richtigen Ton in der Kommunikation zu treffen. Gemeinsam möchten wir mit Ihnen diskutieren, wie Mitarbeiterbindungsprogramme und die Einbindung von Quereinsteiger:innen dazu beitragen können, zukunftsfähige Belegschaftsstrukturen zu sichern.
Die Veranstaltung ist exklusiv für Entscheider und Personalverantwortliche aus der Immobilienwirtschaft konzipiert. Freuen Sie sich darauf mit Gleichgesinnten aus der Branche Ihre Perspektiven zu erweitern, vorausschauende Strategien zu entwickeln und den Mut zu finden, neue Wege zu beschreiten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Anmeldung hierzu nehmen Sie bitte über folgenden Link direkt beim EBZ vor: Link
Hier finden Sie auch das detaillierte Programm.
Bei Fragen hierzu können Sie sich auch gerne an das Referat für Berufliche Bildung, Frau Katja Kaiser-Himmelsbach, unter Tel: 089/29 00 20 – 302, wenden.
VdW Bayern-Umfrage „Ausblick 2024 der bayerischen Wohnungswirtschaft“
Vom 12. bis 18. Dezember hat der VdW Bayern eine Mitgliederbefragung unter dem Titel Ausblick 2024 der bayerischen Wohnungswirtschaft durchgeführt. An der Befragung haben sich 152 Mitgliedsunternehmen mit ca. 185.000 betreuten Wohneinheiten beteiligt. Die Beteiligung der Rechtsformen und Regierungsbezirke kann als repräsentativ für die Mitgliederschaft des VdW Bayern gelten. Herzlichen Dank für Ihr Engagement.
Eine Auswertung der Umfrage-Ergebnisse finden Sie im Anhang dieses Beitrags.
Kurzzusammenfassung
Die Mitglieder des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen werden 2023 rund 4.500 Wohnungen fertigstellen. Damit wird die seit 2015 andauernde Wachstumsphase bei den Fertigstellungszahlen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft zu Ende gehen. Ein weiterer Einbruch bei den Wohnungsbauzahlen zeichnet sich bereits ab: Für das Jahr 2024 planen 40 Prozent der 506 Verbandsmitglieder ihre Investitionen in den Neubau zu reduzieren. Von den Streichungen sind auch die Modernisierungsmaßnahmen betroffen. Fast jedes dritte Unternehmen wird hier kürzen, ergab die Mitgliederbefragung des Verbandes. Als größte Baubremsen benannten die Unternehmen die gestiegenen Finanzierungszinsen, fehlende Verlässlichkeit bei der Förderung und unzureichende Fördermittel.
Eine große Herausforderung stellt außerdem nach wie vor die Klimawende im Gebäudebereich dar. Die Wohnungswirtschaft fühlt sich bei dieser Mammutaufgabe nicht ausreichend unterstützt. Förderprogramme, Fördermittelausstattung, Infrastruktur, Handwerkermangel sowie Unklarheit bei den Energieträgern der Zukunft sind die größten Hürden für die Unternehmen. Nur die hohen Kosten stehen fest. Die Warmmieten werden aufgrund der energetischen Modernisierungen deutlich ansteigen müssen, davon sind 63 Prozent der befragten Unternehmen überzeugt.
- Als größte Investitions- und Baubremsen des Jahres 2023 nennen die Wohnungsunternehmen gestiegene Finanzierungskosten, eine unsichere Fördersituation und unzureichende Fördermittel.
- Entsprechend groß schätzen die Unternehmen die positiven Effekte einer langfristig stabilen Fördermittelausstattung auf ihren Wohnungsneubau ein. Mehr als 50% aller Unternehmen geben an, ihren Neubau dann ausweiten zu können.
- Ebenfalls sehr positiv würden sich nach Ansicht der Unternehmen eine Erweiterung der Zuschuss-Förderung sowie eine zusätzliche Dynamisierung in den Förderprogrammen auswirken – etwa, indem die Höhe der zumutbaren Miete entlang allgemeiner Preisindizes regelmäßig angepasst wird.
- 90% der Unternehmen geben darüber hinaus an, bei einer Absenkung der energetischen Standards mehr Neubau unternehmen zu können. 40% der Unternehmen gehen davon aus, infolge verringerter Stellplatzanforderungen mehr Wohnungen errichten zu können.
Der VdW Bayern hat auf Grundlage der Ergebnisse zwei Pressemitteilungen versendet. Diese finden Sie ebenfalls im Anhang.
ifo-Institut: Geschäftsklima im Wohnungsbau auf Allzeittief
Im Wohnungsbau ist das ifo-Geschäftsklima auf ein Allzeittief seit 1991 gefallen. Die Stimmung im Dezember erreichte nur noch -56,8 Punkte, nach -54,4 im Vormonat. Das ist der niedrigste Stand seit Beginn der Erhebung 1991. Die Unzufriedenheit mit der aktuellen Lage greift immer weiter um sich. Außerdem befürchten die Unternehmen für das erste Halbjahr 2024 weitere Geschäftseinbußen. „Obwohl die Zinsen für Baufinanzierungen zuletzt wieder gesunken sind, ist noch keine Entspannung in Sicht“, sagt Klaus Wohlrabe, der Leiter der ifo-Umfragen. „Die außergewöhnlich schwachen Erwartungen zeigen, dass die Firmen aktuell keine Hoffnung haben. Die Perspektiven für 2024 sind düster“, sagt Wohlrabe.
Im Dezember klagten mehr Unternehmen über Auftragsstornierungen. „Die Verunsicherung der potenziellen Bauherren sitzt tief“, ergänzt Wohlrabe. 22,1% der Befragten beklagten im Dezember gestrichene Projekte, nach 21,5% im Vormonat. Über zu niedrige Auftragsbestände klagten 56,9% der Unternehmen.
„2023 war ein ausgesprochen schwieriges Jahr für den Wohnungsbau, das Neugeschäft blieb weit unter dem Niveau der Vorjahre zurück. Dies war eine Folge der drastisch gestiegenen Bau- und Zinskosten sowie der schwächeren Fördermöglichkeiten. Nur der hohe Auftragsbestand, mit dem die Betriebe in die Krise gestartet waren, sowie die langen Projektlaufzeiten hatten einen noch stärkeren Einbruch der Bautätigkeit verhindert“, sagt Wohlrabe.
Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen bereits rückwirkend zum 01.01.2023
Die EU-Kommission hat am 17.10.2023 einen delegierten Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen und Gruppen erlassen. Mit der Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie werden die bisherigen monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“, die für die Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens (§§ 267 f. HGB) relevant sind, inflationsbereinigt und damit um ca. 25% angehoben. Ebenso werden die Schwellenwerte für die größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht (§ 293 HGB) um 25 % angehoben.
Die Schwellenwerte für große Unternehmen werden von EUR 20 Mio. auf EUR 25 Mio. (Bilanzsumme) bzw. EUR 40 Mio. auf EUR 50 Mio. (Umsatzerlöse) angehoben.
Die monetären Schwellenwerte legen fest, ob ein Unternehmen von einem „Kleinstunternehmen“ zu einem „kleinen“ Unternehmen, von einem „kleinen“ zu einem „mittelgroßen“ Unternehmen und von einem „mittelgroßen“ zu einem „großen“ Unternehmen im Sinne des Handelsbilanzrechts eingestuft wird. Von der Anhebung der Schwellenwerte profitieren Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften.
Am 21.12.2023 wurde die delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europäischen Kommission zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am 24.12.2023 in Kraft getreten.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22.12.2023 eine Formulierungshilfe zu Änderungen des Handelsgesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch veröffentlicht (vgl. Anlage). Die Änderungen dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie im Handelsbilanzrecht.
Der Referentenentwurf zur Änderung des Handelsbilanzrechts sieht vor, dass die angepassten Größenkriterien bereits auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte sowie Konzernlageberichte für das nach dem 31.12.2022 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden dürfen. Den Unternehmen wird somit das Wahlrecht eingeräumt, die Schwellenwertanhebung bereits für das Geschäftsjahr 2023 zu berücksichtigen. Eine Pflicht zur vorgezogenen Berücksichtigung der angepassten Schwellenwerte ist damit nicht verbunden. Macht ein Unternehmen von dem Wahlrecht Gebrauch, so ist bei der Einstufung stets auf zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre abzustellen.
Erinnerung an unseren Workshop Technik 2024 – Bausteine auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand
Der Workshop Technik 2024 „Jetzt zukunftsfähig modernisieren – Bausteine auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand“ findet am Donnerstag, 25. Januar im Veranstaltungsforum Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck) statt.
Als Entscheider in unseren Wohnungsunternehmen stehen Sie vor noch nie dagewesenen Herausforderungen, um die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes voranzutreiben. Es gibt keinen Königsweg, keine eindeutigen und schnellen Lösungen. Von großer Bedeutung ist stattdessen der gemeinsame Austausch über Vorgehensweisen und Erfahrungen, um als Branche Antworten auf die vielen Fragen zu finden.
Beim Workshop Technik 2024 geht es um die Schritte zur wirtschaftlichen Dekarbonisierung eines gesamten Gebäudeportfolios und um drei Bausteine der Bestandsentwicklung: das Energiemanagement, die Serielle Modernisierung und die Wärmeversorgung. Wie immer diskutieren wir kontrovers mit den Beratern, Systemanbietern und Herstellern über ihre Strategien, Konzepte und Produkte.
Der Workshop Technik, gemeinsam konzipiert mit den Mitgliedern des Fachausschuss Technik, wird von Prof. Dr. Viktor Grinewitschus, Technische Gebäudeausrüstung und Energiefragen der Immobilienwirtschaft, EBZ Business School, Bochum, inhaltlich begleitet und moderiert.
Das Veranstaltungsprogramm erhalten Sie anbei. Zur Anmeldung kommen Sie mit einem Klick auf den nachfolgenden Link:
Umfrage zur Unterstützung bei Masterarbeit: Wie der Wohnungsbau in Deutschland wieder angekurbelt werden könnte!
Die Studentin Leonie Weber hat den GdW gebeten, sie bei Ihrer Masterarbeit im Bereich Projektentwicklung in Deutschland zu unterstützen. Gern kommen wir Ihrer Bitte nach Unterstützung nach, denn die Thematik dieser Masterarbeit ist für die Wohnungswirtschaft sehr interessant. Diese befasst sich im Kern mit der Komplexität und Bürokratie der Bebauungsplanverfahren und deren Auswirkungen auf die Projektentwicklung in Deutschland – Wie kann der Wohnungsbau durch Erleichterungen im Planungsrecht wieder angekurbelt werden?
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an dieser Umfrage unter nachstehendem Link beteiligen würden.