Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 stabil bei 5,0 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 wurde am 08.09.2023 verkündet.

Die Verordnung legt die Höhe des Abgabesatzes der Künstlersozialabgabe fest. Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Selbständigen tragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr in der Künstlersozialabgabe-Verordnung festgelegt.

Inflationsrate im August 2023 bei +6,1 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im August 2023 bei +6,1 %. Im Juli 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,2 % gelegen. „Die Inflationsrate bleibt damit weiterhin auf einem hohen Niveau“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln und Energie liegen oberhalb der Gesamtteuerung und halten die Inflationsrate hoch. Im August machte sich noch einmal der Basiseffekt vom 9-Euro-Ticket aus dem Vorjahr bemerkbar, der sich erhöhend auf die Inflationsrate auswirkte und den preisdämpfenden Effekt des Deutschlandtickets überlagerte. Dieser Basiseffekt fällt ab dem nächsten Monat weg“. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im August 2023 gegenüber dem Vormonat Juli 2023 um 0,3 %.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 8,3 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im August 2023 um 8,3 % über dem Niveau des Vorjahresmonats (nach +5,7 % im Juli 2023). Vor allem Strom war im August 2023 mit +16,6 % deutlich teurer als ein Jahr zuvor. Von August 2022 bis August 2023 lagen die Preise für Kraftstoffe um 3,7 % und für Erdgas um 2,2 % höher als ein Jahr zuvor. Unterdurchschnittlich erhöhten sich auch die Preise für Fernwärme (+0,6 %). Zudem verbilligte sich neben den festen Brennstoffen (-6,1 %) vor allem leichtes Heizöl deutlich (-28,1 %).

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Die WEG-Buchhaltung im Überblick – auch für Neu- und Quereinsteiger geeignet am 4. Oktober 2023

Ständig wachsende Ansprüche der Eigentümer einerseits und die sich immer wieder ändernde Rechtsprechung andererseits erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung im Bereich der WEG-Verwaltung. Fundieren Sie mit diesem Crash-Kurs Ihr Wissen rund um die Buchhaltungsthemen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Besonderer Schwerpunkt wird in diesem Seminar auf die Jahresabrechnung gelegt.

Inhalte:

  • WEG – Buchhaltung im Überblick
  • Die wichtigsten Buchungen im Tagesgeschäft
  • Belegprüfung
  • Inhalt und Form der Abrechnung
  • Gesamtabrechnung
  • Einzelabrechnung, Abrechnungsspitze
  • Entwicklung der Rücklagen
  • Geldbestandsnachweis
  • Status

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

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Stornierungswelle im Wohnungsbau markiert neuen Höchststand

Die Krise im deutschen Wohnungsbau spitzt sich weiter zu. Im August berichteten 20,7 Prozent der Firmen von abgesagten Projekten, nach 18,9 Prozent im Vormonat. Das geht aus den Umfragen des ifo Instituts hervor. „Die Stornierungen im Wohnungsbau türmen sich zu einem neuen Höchststand auf. Seit Beginn der Erhebung 1991 haben wir noch nichts Vergleichbares beobachtet. Die Verunsicherung im Markt ist riesig“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

„Infolge der rasant gestiegenen Baukosten und des wesentlich höheren Zinsniveaus sind viele Projekte, die Anfang 2022 noch rentabel waren, aktuell nicht mehr darstellbar. Auch das Zurückfahren der Förderung wegen der verschärften Energiesparvoraussetzungen belastet die Kalkulation der Bauherren“, erklärt Wohlrabe. Derweil geraten die Baufirmen zunehmend in Schieflage. Einige Betriebe verfügen zwar noch über gut gefüllte Auftragsbücher, allerdings melden bereits 44,2 Prozent der Teilnehmenden einen Auftragsmangel, nach 40,3 Prozent im Juli. Zur gleichen Zeit im Vorjahr lag der Anteil lediglich bei 13,8 Prozent. „Einigen Betrieben steht das Wasser bereits bis zum Hals. Aktuell melden 11,9 Prozent der Unternehmen im Wohnungsbau Finanzierungschwierigkeiten. Das ist der höchste Wert seit über 30 Jahren“, ergänzt Wohlrabe. Für das kommende halbe Jahr befürchten die Unternehmen mehrheitlich weitere Geschäftsrückgänge. Die Geschäftserwartungen notieren mit minus 60,1 Punkten auf einem außergewöhnlich schwachen Niveau.

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Fachtagung WohWi im Dialog: 9. bis 11. Oktober 2023

Wir laden Sie herzlich zu unserem Branchentreffen WohWi im Dialog vom 9. bis 11. Oktober 2023 nach Reit im Winkl ein:

Getagt wird im Veranstaltungszelt. Der Festsaal bietet die beste Gelegenheit zum Austausch mit den Partnern, zum Kaffeetrinken und in den Mittagspausen zum kleinen Imbiss.

Selbstverständlich können Sie die Vorträge und Diskussionen der drei Tage auch digital im Livestream verfolgen.

Nach dem Erfolg unserer Abendveranstaltung im vergangenen Jahr, trifft sich die Wohnungswirtschaft am Montag, 9. Oktober 2023 wieder auf der Stallenalm.
Begrüßen können wir in diesem Jahr Django Asül, der uns mit einem maßgeschneiderten Programm unterhält.

Um 17:00 Uhr starten die Busse an der Festhalle in Reit im Winkl. Die Rückfahrt ist gegen 22:30 Uhr geplant.

Informationen zum Programm und zur Abendveranstaltung sowie die Onlineanmeldung stehen Ihnen ab sofort unter folgenden Links zur Verfügung.

Informationen & Anmeldung

Erfolgreicher Abschluss einer Musterregelung über den Glasfaser-Vollausbau mit dem Kabelverband FRK

Nach über einjährigen Verhandlungen legen der GdW und der Kabelverband FRK eine Musterregelung über einen Vier-Faser-Vollausbau durch FRK-Mitgliedsunternehmen vor. Das Verhandlungsergebnis wurde von den Mitgliedern des GdW-Fachausschusses Wohnungswirtschaft 4.0 einstimmig befürwortet. Die in der Regelung durchgesetzten wohnungswirtschaftlichen Positionen gehen teilweise über den mit der Telekom vereinbarten Mindeststandard hinaus. Zeitgleich legt der GdW ein kurzes Erläuterungspapier zu der vereinbarten Regelung vor.

Der FRK wird seinen Mitgliedsunternehmen empfehlen, diese Musterregelung Wohnungsunternehmen anzubieten. GdW und FRK haben dazu am 09.09.2023 eine gemeinsamen Pressetext veröffentlicht. Verhandlungen des GdW über weitere Modelle, wie zum Beispiel die Nutzung von Glasfasernetzen der Wohnungsunternehmen durch FRK-Unternehmen, sind derzeit nicht vorgesehen. Aktuell laufen Verhandlungen des GdW mit weiteren Anbietern und deren Verbänden.

Alle Rahmenbedingungen des GdW sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend.

Download GdW-Schreiben
Download Erläuterungen
Download Mustervertrag
Download Pressemitteilung

Forum WohneG 2023 am 12. Oktober 2023 in Reit im Winkl

Bayerns Wohnungsgenossenschaften stehen in unruhigen Zeiten. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nimmt im Freistaat von Jahr zu Jahr weiter zu; gleichzeitig bricht der Wohnungsneubau ein.

Die bayerischen Wohn-eGs müssen im Jahr 2023 jedoch nicht nur die sich immer weiter verteuernden Baupreise, steigende Zinsen und bezahlbares Wohnen in Einklang bringen. Auch die Klimawende wirft neben gesteigerten Anforderungen an Wohngebäude auch Fragen zur Zukunft der genossenschaftlichen Identität, im Steuerrecht und in der Zusammenarbeit mit Kommunen auf.

Beim Forum WohneG 2023, dem Forum der bayerischen Wohnungsgenossenschaften, möchten wir am Donnerstag, 12. Oktober 2023 in Reit im Winkl und direkt im Anschluss an WohWi im Dialog erneut im Gespräch untereinander und mit Experten nach Antworten suchen, netzwerken, weiterdenken.

Unsere Themen beim Forum WohneG 2023
Wie umgehen mit Veränderungen? Antworten auf diese Frage bringt oft eine “Perspektive von außen” – Dr. Philipp Radlegger, Geschäftsführer der Wohnbau-Genossenschaft Bergland aus Zell am See, Österreich gibt beim Forum WohneG 2023 unter der Überschrift “Wohnungsgenossenschaften und Rahmenbedingungen des genossenschaftlichen Wohnens in Österreich” einen Einblick die wohnungsgenossenschaftlichen Themen und Lösungen des Nachbarlands.

In der anschließenden Podiumsdiskussion möchten wir das Brennglas insbesondere auf die Klimawende richten. Untereinander und mit Experten werden wir diskutieren, welche Auswirkungen dieses gesellschaftliche Megathema und die steigenden Kosten des klimaneutralen Wohnens auf die innere Verfasstheit und die Identität von Wohnungsgenossenschaften hat – aber auch, wo neue Geschäftsmodelle entstehen können.

Zur Klimawende gehört natürlich auch die Energiewende. Hier gehen wir der Frage nach, wie Wohnungsgenossenschaften sich aktiv in die Prozesse rund um die künftig für viele Kommunen verpflichtende Wärmeplanung einbringen und den Planungsprozess auch im eigenen Interesse mitgestalten können.

Gestalten können Wohn-eGs auch im Steuerrecht. Anhand von vier Praxisbeispielen und im Gespräch mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern richten wir den Fokus auf die Frage, wie steuerliche Hürden bei der nachhaltigen Energieerzeugung genommen werden können.

Egal, welche Ansätze man verfolgt: Ohne das richtige Personal kann keine Wohnungsgenossenschaft den aktuellen Anforderungen mehr gerecht werden. Daher wirft das Forum WohneG 2023 unter der Überschrift “Mitarbeiterwohnen bei Wohnungsgenossenschaften – Möglichkeiten und Perspektiven” auch einen Blick auf aktuelle Gestaltungsspielräume bei diesem interessanten Instrument der Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung.

Haben unsere Themen Ihr Interesse geweckt? Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie auch auf unserer Landingpage. Direkt anmelden können Sie sich hier: Anmeldung: Forum WohneG 2023.

Der VdW Bayern freut sich, Sie zu einem spannenden Austausch zu hochaktuellen wohnungsgenossenschaftlichen Themen in Reit im Winkl oder im Livestream beim Forum WohneG 2023 begrüßen zu können.

BID zum Gebäudeenergiegesetz: Regierung muss soziale Verantwortung übernehmen – Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit des Heizungstauschs gewährleisten

Vor der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag appelliert die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft an die Regierung, umgehend ein verlässliches und auskömmlich finanziertes Fördersystem für den geplanten Heizungstausch vorzulegen.

„Die bislang vorgesehene Förderung beim GEG würde Mieter und Vermieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern massiv benachteiligen. Ausgerechnet für vermietete Mehrfamilienhäuser, in denen ein Großteil der Haushalte mit niedrigen Einkommen lebt, soll der Heizungstausch deutlich schlechter als bisher und viel geringer als in Einfamilienhäusern gefördert werden. Das ist eine große soziale Ungerechtigkeit“, sagt Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Die Verbände in der BID rufen die Ampel-Regierung deshalb zu sozial verantwortlichem Handeln für Mieter und Vermieter in Deutschland auf. „Rund 60 Prozent der Haushalte wohnen zur Miete. Mieter und Vermieter dürfen nicht durch eine praxisuntaugliche und sozial ungerechte Förderpolitik zu den Verlierern der Energiewende gemacht werden“, sagt Gedaschko. Neben dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland stehen ansonsten auch die Akzeptanz und der Erfolg der Energiewende insgesamt auf dem Spiel.

Ungerechte Förderung bewirkt unsoziale und nicht tragbare Mehrbelastung von Mietern und Vermietern von Mehrfamilienhäusern
Die Wohnungs- und Immobilienunternehmen arbeiten aktiv und mit Hochdruck an der Dekarbonisierung ihrer Gebäude, um das gesetzte Ziel des klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2045 zu erreichen. Die laut Entschließungsantrag der Ampel-Koalition vorgesehene Förderung sieht aber weder tragbare Lösungen für das bezahlbare Wohnen noch notwendige Investitionsanreize für den Klimaschutz vor. Im Gegenteil: Die generelle Förderobergrenze für vermietete Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist zu niedrig angesetzt und vor allem ist die Degression ab der siebten Wohneinheit völlig unverhältnismäßig und nicht durch eine entsprechende Degression der Kosten gedeckt. Gleichzeitig soll der Geschwindigkeitsbonus ebenso wie der Sozialbonus nicht für Mieter und Vermieter von Mehrfamilienhäusern gelten.

„Die Förderpläne der Regierung kann man nur als Farce bezeichnen, denn ausgerechnet die finanziell schwächer gestellten Mieterhaushalte werden laut aktuellem Entwurf am wenigsten unterstützt. Das ist das Gegenteil einer sozial verantwortlichen Politik“, sagt der BID-Vorsitzende und GdW-Präsident Axel Gedaschko. Damit der vorgesehene Heizungstausch überhaupt finanziert werden kann, müssten beispielsweise die Mieten in einem Mehrfamilienhaus mit 15 Wohneinheiten um 1,14 Euro pro Quadratmeter und Monat steigen. Für einen Haushalt in einer 70-Quadratmeter-Wohnung wäre das eine Mehrbelastung von rund 1.000 Euro pro Jahr. Die allermeisten Mieterhaushalte können sich das nicht leisten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland fordert deshalb:

  • Die Grundförderung für Heizungen muss wie bisher auch die gesamte heizungstechnische Anlage einschließlich Umfeldmaßnahmen umfassen, damit der in der Regel notwendige tiefere Eingriff ins Gebäude mit vorbereitenden Maßnahmen und Baunebenkosten beim Heizungstausch finanzierbar wird.
  • Der Einkommens- bzw. Sozialbonus muss auch den rund 60 Prozent Mieterhaushalten in Deutschland zugutekommen und sollte deshalb allen Vermietern von Mietwohnungen im unteren Preissegment (unter 7 Euro pro Quadratmeter und Monat) gewährt werden.
  • Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sollte auch Mietern in Wohn- und Nichtwohngebäuden zugutekommen, um einen schnellen Austausch fossil betriebener Heizungen zu unterstützen.
  • Die maximalen Förderkosten müssen die realen Investitionskosten berücksichtigen, ab der siebten Wohneinheit 10.000 statt bislang 3.000 Euro Förderung vorsehen sowie als maximale Fördergrenze für die erste Wohneinheit 45.000 Euro für den Regelfall und 60.000 Euro für besonders kostenintensive klimafreundliche Wärmelösungen. Denn der Einbau einer Wärmepumpe bei gleichzeitiger Zentralisierung von dezentralen Heizungen ist deutlich teurer als der Austausch eines Gaskessels durch eine Wärmepumpe.
  • Ein zinsverbilligtes Kreditprogramm mit Tilgungszuschüssen für Einzelmaßnahmen, Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen sollte angesichts der Zinsentwicklung auch für Wohnungs- und Immobilienunternehmen und private Vermieter wieder angeboten werden.
  • Mit einer vorgesehenen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Heizungstausch von 0,50 Euro pro Quadratmeter und Monat sind die notwendigen Umbaumaßnahmen angesichts stark steigender Baupreise nicht finanzierbar. Deshalb ist eine Anhebung auf mindestens einen Euro pro Quadratmeter und Monat sowie eine Dynamisierung durch Indexierung mind. in Höhe der Inflation notwendig – dies auch für die weiteren geltenden Kappungsgrenzen von zwei bzw. drei Euro. Dabei gilt: Die derzeit auch medial diskutierte Behauptung, die Modernisierungsmieterhöhung führe nach Erreichen der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe zu ungerechtfertigten Kosten auf der Mieterseite, ist nicht zutreffend: Die Installation einer Wärmepumpe hebt die Wohnung auf ein technisch höheres Niveau, die Wärmepumpe muss während des Betriebs gewartet und zu einem späteren Zeitpunkt ersetzt werden – was dann keine Modernisierungsmaßnahme mehr ist. Die Lebenserwartung einer Wärmepumpe liegt bei gerade einmal 15 Jahren. Es handelt sich nicht um einen Erwerb der Wärmepumpe durch Ratenzahlung von Seiten der Mieter, sondern um eine Miete des dauerhaften Betriebs einer funktionstüchtigen Wärmepumpe.

Am 04.09.2023 wurde das zum Download beigefügte Schreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages versandt. Wir möchten es hiermit zur Kenntnis geben.

BID-Schreiben zum Download

Zinsänderung in den KfW-Förderprodukten für die Wohnwirtschaft, Bildung und Infrastruktur zum 25.08.2023

Zum 25.08.2023 wurden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

Zinssenkung Wohnwirtschaft:

• Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
• BEG Wohngebäude – Kredit (261)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)

Download Konditionenübersicht

Grundsteuer: FG Nürnberg beurteilt Grundsteuer als verfassungsgemäß

In einem aktuellen Beschluss vom 08.08.2023 hat das Finanzgericht Nürnberg betreffend die neu ergehenden Grundlagenbescheide für die Bayerische Grundsteuer geurteilt, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes bestehen (FG Nürnberg Beschluss vom 08.08.2023, Az. 8 V 300/23). Es ist das erste Urteil eines Finanzgerichts, das zur neuen Grundsteuer veröffentlicht wurde.

Sachverhalt:

Geklagt hatte ein Immobilienbesitzer mit zwei Wohnungen, für die das Finanzamt bereits die neuen Bescheide zu den Grundsteueräquivalenzbeträgen sowie Grundsteuermessbeträgen festgesetzt hatte. Er monierte, dass in Bayern die neuen Grundsteuerwerte flächenorientiert ermittelt werden und keine Differenzierung nach Wohnlagen vorgenommen wird. Eine Wohnung in Bestlage würde genauso bewertet wie „Oma‘s Häuschen“ am Stadtrand. Zusätzlich beantragte der Kläger, die „Vollziehung des Grundsteuerbescheides“ auszusetzen.

Diesem Eilverfahren zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) bei der Grundsteuer haben die Richter nun eine Absage erteilt.

Eine abschließende Entscheidung zur Grundsteuer hat das Gericht nicht getroffen – jedoch kann der schnelle und eindeutige Beschluss der Finanzrichter als richtungsweisend gesehen werden.

Begründung:

Die Richter begründen ihre Entscheidung unter anderem auch damit, dass dem Gesetzgeber bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer ein großer Spielraum zusteht. Das System der Ermittlung der Grundsteuer sei auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells, wie es das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10.12.2021 vorsieht, nicht zu beanstanden. Ein vorläufiger Rechtsschutz und die damit verbundene Aussetzung der Vollziehung sei deshalb abzulehnen.

Das Finanzgericht hat ausdrücklich die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Ob eine baldige Klärung der Rechtsfragen zur Grundsteuer erfolgen wird, ist derzeit offen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen:

Das bayerische Grundsteuermodell ist als wertunabhängiges Flächenmodell ausgestaltet. Das Bundesmodell ist im Vergleich zur bayerischen Grundsteuer als wertabhängige Neubewertung des Grundstücks und der Immobilien ausgestaltet. Gegen die Regelungen zur Grundsteuer im Bundesmodell sind weitere Finanzgerichtsverfahren anhängig, die der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus & Grund eingereicht hat. Zum Bundesmodell sind bislang (noch) keine Finanzgerichtsurteile ergangen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Beitrag der Bavaria Tax GmbH vom 24.04.2023.
Link:
https://www.bavariatax.de/2023/04/24/musterklagen-gegen-das-bundesmodell-der-grundsteuer-angekuendigt/

Zum Download des Urteils des FG Nürnberg Beschluss vom 08.08.2023, Az. 8 V 300/23
klicken Sie bitte hier:
https://www.bavariatax.de/wp-content/uploads/sites/7/2023/08/GrST_FG-Nuernberg_Beschluss_08-08-2023.pdf