Ehrungen des VdW Bayern

Für engagierte Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft, für Mitglieder von Verbandsorganen und Fachgremien sowie für ehrenamtliche Organmitglieder und hauptamtliche Geschäftsführer/Vorstände von Mitgliedsunternehmen hat der VdW Bayern ein Ehrenstatut ausgearbeitet.

Bei den ersten beiden Kategorien (Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft sowie Mitglieder von Verbandsorganen und Fachgremien) werden die Auszeichnungen durch den Gesamtvorstand des VdW Bayern verliehen.

Die Auszeichnungen für ehrenamtliche Organmitglieder und hauptamtliche Geschäftsführer/ Vorstände erfolgen auf Antrag des Mitgliedsunternehmens durch den Verbandsvorstand.

Folgende Auszeichnungen bei Mitgliedsunternehmen sind im Ehrenstatut geregelt:

Für Tätigkeit im Aufsichtsrat / als nebenamtlicher Vorstand eines Mitgliedsunternehmens

Ehrennadel
Für mindestens fünfzehn Jahre nebenamtliche Tätigkeit in Aufsichtsrat / Vorstand

Große Ehrennadel
Für mindestens fünfundzwanzig Jahre nebenamtliche Tätigkeit in Aufsichtsrat / Vorstand

Für hauptamtliche Geschäftsführer / Vorstandsmitglieder

Ehrenring
Für hervorragende Verdienste des hauptamtlichen Geschäftsführers / Vorstandes

Ehrenurkunde
Als Alternative zu Ehrennadel, Große Ehrennadel und Ehrenring

Des Weiteren besteht die Möglichkeit für folgende Ehrungen:

Urkunden für langjährige Mitgliedschaft
Urkunden für Mitarbeiter – Dienstjubiläum

Ihre Ansprechpartnerin beim VdW Bayern für Ehrungen ist Frau
Sonja Schaupp, Tel. 089-290020-308, E-Mail: sonja.schaupp@vdwbayern.de

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WohWi FachKon 2023 – vom 26. bis 28. Juni 2023 in Bamberg

Vom 26. bis 28. Juni findet die WohWi FachKon in Bamberg statt. Mit einem umfangreichen Vortragsprogramm aus den Bereichen Recht, Consulting, Versicherungsservice, Prüfung und Prüfungsnahe Beratung sowie Steuern und Altersversorgung. Alle Informationen zur Fachveranstaltung finden Sie auf der Landingpage:

Landingpage WohWi FachKon

Wohnungswirtschaft einig mit Mieterbund: Mieter und Vermieter beim Heizungstausch nicht im Stich lassen!

Mieterbund und sozial orientierte Wohnungswirtschaft legen gemeinsames Konzept vor, wie eine Förderung der GEG-Vorhaben aussehen muss

Der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW appellieren gemeinsam an die Bundesregierung, die offenkundige Benachteiligung von Mietern und Vermietern beim geforderten Heizungstausch im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sofort zu beenden.

„Mieter und Vermieter müssen dringend den Eigentümern von privat genutztem Wohnraum gleichgestellt werden. Dazu muss die angekündigte Förderung für privaten Wohnraum eins zu eins auf die sozial orientierten Wohnungsunternehmen übertragen werden und eins zu eins den Mietern zu Gute kommen. Es kann nicht sein, dass im Mieterland Deutschland die Mehrzahl der Haushalte – und ausgerechnet diejenigen mit niedrigeren Einkommen – bei den Kosten des Klimaschutzes komplett im Stich gelassen werden. Denn Klimaschutz ist eine notwendige Gemeinschaftsaufgabe von gigantischem Ausmaß. Die Bundesregierung darf die dringend erforderliche, umfängliche Förderung deshalb nicht nur auf die Selbstnutzer von Wohnraum einschränken, sondern hier muss gleiches Recht für alle gelten. Alles andere ist sozialer Sprengstoff und die Akzeptanz des Klimaschutzes wird sich in Luft auflösen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Das neue Gebäudeenergiegesetz schützt Mieterinnen und Mieter weder vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungswechsels, noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien. Mieter und Vermieter werden zudem systematisch gegenüber privaten Eigentümern benachteiligt, indem sie von der angekündigten Förderung des „Klimaboni” ausgeschlossen werden sollen – ein völlig inakzeptabler Zustand für ein Land, in dem 58 % der Haushalte zur Miete leben. Zudem steht es Vermieterinnen und Vermietern nach wie vor frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Es muss jetzt klar geregelt werden, dass der gesamte vermietete Gebäudebestand gefördert wird und Vermieterinnen und Vermieter die Fördermittel von den umgelegten Kosten abziehen müssen – und zwar unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Das gemeinsame Förderkonzept des Deutschen Mieterbundes und des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW finden Sie hier.

Förderkonzept zum Download

Smart Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt

Bis 2032 sollen Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen

Der Bundesrat hat am 12.05.2023 das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie schaffen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung voran. Sie greift auch Kritikpunkte des Bundesrates auf, die dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angebracht hatte.

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.

Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.

Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.

Pressemitteilung BMWK

Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2023: -29,6 % gegenüber Vorjahresmonat

Im März 2023 wurde in Deutschland der Bau von 24 500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 29,6 % oder 10 300 Baugenehmigungen weniger als im März 2022. Die Zahl neu genehmigter Wohnungen war damit seit Mai 2022 geringer als im jeweiligen Vorjahresmonat, seit Oktober 2022 betrug der Rückgang jeweils mehr als 10 % und seit Januar 2023 sogar mehr als 20 %. Einen stärkeren Rückgang als im März 2023 hatte es zuletzt im März 2007 (-46,5 % gegenüber März 2006) gegeben. Von Januar bis März 2023 wurden insgesamt 68 700 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, das waren 25,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis März 2022: 92 500 Baugenehmigungen). Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem hohe Kosten für Baumaterialien und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis März 2023 insgesamt 57 700 Wohnungen genehmigt. Das waren 28,4 % oder 22 900 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 31,1 % (-6 500) auf 14 300 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen sogar um 51,9 % (-4 400) auf 4 100. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um 25,2 % (-12 500) auf 37 200.

Einladung Teilnahme Pilotphase Musterbewertungssystem zur Weiterentwicklung des Qualitätssiegeln Nachhaltiges Gebäude

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Mustersystems zur Nachhaltigkeitsbewertung von Wohngebäuden (Neubau und Sanierung) und von Anforderungen für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) möchten wir Sie herzlich zur Teilnahme einladen. Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aus Mitteln der Zukunft Bau Forschungsförderung gefördert und vom Fachgebiet Bauklimatik der Hochschule München von Prof. Dr.-Ing. Natalie Eßig in Zusammenarbeit mit dem Bauinstitut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN) GmbH sowie dem Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF e.V.) durchgeführt.

Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Bewertungssystems für die Nachhaltigkeitsbewertung von Wohngebäuden, das den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für Wohngebäude (Einfamilien- und Zweifamilienwohnhäuser und Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten) entspricht. Hierfür werden Anforderungen sowohl für den Neubau als auch für Sanierungen, Anbauten, Umbauten, Aufstockungen und Mischnutzungen untersucht, entwickelt und erprobt.

Die Pilotphase hierfür findet von Mai 2023 bis Januar 2024 statt. Wir suchen Wohngebäude, die gerade in der Planungs- oder Bauphase stehen oder deren Inbetriebnahme nicht länger als drei Jahre zurückliegt und laden Sie als Bauherr, Bauträger, Projektsteuerer, Nachhaltigkeitsauditor, Architekt oder Ingenieur herzlich dazu ein, aktiv an der praktischen Umsetzung des Nachhaltigkeitsbewertungssystems mitzuwirken.

Um an der Pilotphase teilzunehmen, senden Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular bis zum 20.05.2023 an phase0@hm.edu. Bei erfolgreicher Auswahl Ihres Projekts erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung sowie weitere Informationen zu benötigten Unterlagen. Das Anforderungsprofil und den Anmeldebogen zur Einreichung Ihres Projektes finden Sie in den Anlagen.

Weitere Informationen können Sie der Ausschreibung (siehe Anlage) entnehmen.

Ausschreibung
Anmeldeformular

Online-Seminar am 24.05.2023 „Kleininstandhaltungen managen – trotz Handwerkerknappheit alles im Griff?“

Aus der Kleininstandhaltung ziehen sich die Handwerker mehr und mehr zurück oder verlangen immer höhere Preise. Die fehlenden Kapazitäten bei den Wohnungsmodernisierungen führen zudem zu verspäteten Wiedervermietungen besonders in angespannten Wohnungsmärkten. Das macht die Mieter unzufrieden und belastet die Instandhaltungsbudgets.
Wohnungsunternehmen müssen also um externe Handwerker werben. Viele denken über die Wiederbelebung oder Neuentwicklung von Regiebetrieben nach. Diese werden zunehmend als wirtschaftliche Profitcenter wieder auf- oder ausgebaut. Mit einem zusätzlichen Lieferantenmanagement festigt man zudem die Beziehung zu externen Handwerkern. Die Referentin Dipl.-Ing. (FH) Brigitte Wiblishauser zeigt auf wie es geht.

Inhalte:

• Verbesserung der externen Handwerkerbindung
• Werbung um externe Handwerkerkapazitäten
• Prozessoptimierung in der Instandhaltung
• Wirtschaftliche Tätigkeitsbereiche von Regiebetrieben im Wettbewerb zu extern eingekauften Handwerkerleistungen
• Abschätzung der möglichen gewerkespezifischen Personalkapazitäten
• Marktgerechte Vergütung von Handwerkern

Ihre Vorteile:

• Sie erfahren wie eigene Handwerker die Instandhaltungskosten senken können
• Sie vermeiden die Fehler der 90er Jahre beim Regiebetriebsaufbau 2.0.
• Sie erhalten praxiserprobte Empfehlungen für die Absicherung Ihres Tagesgeschäftes der laufenden Instandhaltung.

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände und Entscheidungsträger in Immobilienunternehmen sowie an Führungskräfte aus der Bautechnik und den Regiebetrieben.

Zum Seminar

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Bund und Länder haben sich hinsichtlich der Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern auf eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Die Härtefallhilfen können auch von Vermietern für die Mieter in Anspruch genommen werden. Sie gelten für Haushalte bzw. Gebäude, die mit Öl oder Pellets heizen und bei denen die Mehrkosten über eine Verdoppelung des Preisniveaus 2021 hinausgehen. Die Hilfe wird rückwirkend für das Jahr 2022 gewährt.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen

  • dem Merkblatt für Mieter/innen und Vermieter/innen sowie Wohnungseigentümer/innen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer https://www.bmwk.de//Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten
  • den FAQs des BMWK zu den Härtefallhilfen
  • der beigefügten Anlage, die die zuständigen Stellen der Länder benennt

Nachdem das BMWK im Vorfeld mit dem GdW über die Weiterleitung der Hilfen an die Mieter gesprochen hatte können wir berichten, dass diese sehr einfach gehandhabt wird: Der Vermieter informiert die Mieter mit dem „Informationsblatt Zentralantragstellende“, das von der Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellt wird, und leitet die Hilfe mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an die Mieter weiter.

Das Bayerische Staatsministerium hat einen Rechner für die Härtefallhilfen online gestellt: Link

Alle Informationen auf einer BMWK-Seite zusammengestellt finden Sie auch hier: Link

Anlage

VdW Bayern: Positionen zur bayerischen Landtagswahl 2023

Bauen muss wieder bezahlbar werden!

Die Wohnungswirtschaft Bayern bietet nahezu 1,5 Millionen Menschen ein bezahlbares Zuhause. Dabei geht es um mehr als das buchstäbliche Dach über dem Kopf. Für die Wohnungswirtschaft mit ihrem sozial orientierten nachhaltigen Geschäftsmodell steht der Mieter als Mensch im Mittelpunkt.

Das Wohnen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. In ganz Bayern sind bezahlbare Wohnungen knapp geworden und die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft haben sich massiv verschlechtert

Die Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft sind groß. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen fordern deshalb einen starken Schub für den Wohnungsbau – den „WohWi-Booster“ auf allen Ebenen. Die zentrale Botschaft unseres Positionspapiers an die Politik: Bauen muss wieder bezahlbar werden!

Sie finden das Positionspapier hier zum Herunterladen. Zusätzlich gibt es eine eigene Landingpage zur Landtagswahl.

Positionspapier
Landingpage Landtagswahl

Wohnungswirtschaft: Der Zenit ist erreicht

Bayerische Wohnungsunternehmen bauen 5.267 Wohnungen und rechnen für 2023 mit einem Rückgang

München (09.05.2023) – Die bayerische Wohnungswirtschaft hat im Jahr 2022 kräftig in Wohnungsneubau und Modernisierung investiert. Die Gesamtinvestitionen stiegen auf 2,57 Mrd. Euro (+2,8%). Insgesamt wurden 5.267 Wohnungen errichtet, darunter 3.506 Sozialwohnungen. Die Durchschnittsmiete für die rund 546.000 Wohnungen der sozial orientierten Wohnungsunternehmen beträgt 6,75 Euro pro Quadratmeter (+2,4%). „Unsere Mitgliedsunternehmen haben in schwierigen Zeiten ihren Beitrag zum Wohnungsbau in Bayern geleistet“, sagt Verbandsdirektor Hans Maier. Für das Jahr 2023 rechnet der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen mit rückläufigen Fertigstellungszahlen.

Die 502 Mitglieder des VdW Bayern, darunter 356 Wohnungsgenossenschaften und 107 kommunale Wohnungsunternehmen, haben im Jahr 2022 rund 2,6 Mrd. Euro investiert. Mit 1,6 Mrd. Euro floss ein Großteil in den Neubau von 5.267 Wohnungen, darunter 3.506 Sozialwohnungen. Die Investitionen in die Modernisierung des Wohnungsbestands legten um 8,7 Prozent auf 352,5 Mio. Euro zu. Für die Instandhaltung wurden 586,7 Mio. Euro (-5,3%) ausgegeben. „Die Mittel für Modernisierungsmaßnahmen haben in den letzten fünf Jahren um 30 Prozent zugelegt“, erläutert der Verbandsdirektor. Das sei vor allem auf energetische Maßnahmen zurückzuführen.

Der Verband fordert bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. „Unsere Mitglieder können jährlich mehr als 5.000 Wohnungen bauen und einen sehr großen Beitrag im Marktsegment der bezahlbaren Mietwohnungen leisten. Damit sind wir aber weit von der Zielmarke des Freistaats von jährlich insgesamt 70.000 neuen Wohnungen entfernt “, sagt Maier. Für dieses Ziel müsse der Wohnungsbau wieder für alle Akteure attraktiv werden. Denn der Bedarf sei ungebrochen hoch und die guten Zahlen der Verbandsmitglieder würden nicht den generell negativen Trend beim Bau neuer Wohnungen widerspiegeln. Der drastische Rückgang bei den Baugenehmigungszahlen zeige eine andere Realität. „Wir befinden uns in einer Bau- und Wohnungskrise“, warnt Maier.

Im Jahr 2022 sind laut dem VdW Bayern vor allem begonnene Projekte fertig gestellt worden. „Inzwischen sind die Wohnungsunternehmen bei den Neubauplanungen zurückhaltender“, berichtet Maier. Die Fertigstellungen werden deutlich zurückgehen.

Investitionen 2022

Baufertigstellungen 2022

Wohnungsmangel sorgt für steigende Mitgliederzahlen

Der VdW Bayern hat in den letzten zehn Jahren fast 50 neue Mitgliedsunternehmen hinzugewonnen. Im Februar 2023 konnte der Verband offiziell das 500. Mitglied begrüßen. Aktuell beträgt die Mitgliederzahl 502 Wohnungsunternehmen. Vor allem neu gegründete Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen sind dem Verband beigetreten. „Das ist die größte Gründungswelle von Wohnungsunternehmen seit der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg“, erklärt Maier. „Diese Entwicklung zeigt, wie groß der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen im Freistaat ist“, sagt der Verbandschef. Die größte Hürde für junge Unternehmen sei der Zugang zu bezahlbarem Bauland. Für den Verbandsdirektor steht fest: „Bezahlbarer Wohnraum kann nur entstehen, wenn auch der politische Wille vorhanden ist.“

Wohnungswirtschaft fordert den WohWi-Booster

Hohe Baukosten, der Mangel an preiswerten Grundstücken und die gestiegenen Bauzinsen erschweren aus Sicht des Verbandes den Wohnungsbau. Hinzu komme die Mammutaufgabe Klimaschutz im Gebäudesektor. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen fordern deshalb einen starken Schub für den Wohnungsbau. „Das Bauen muss wieder bezahlbar werden“, betont der Verbandsdirektor. Die wesentlichen Forderungen der Wohnungswirtschaft sind dabei eine Eindämmung der seit Jahren steigenden Baukosten, die Vergabe von öffentlichem Bauland nach dem besten Konzept statt nach dem höchsten Preis sowie eine verlässliche und wirtschaftliche Wohnraumförderung.

Klimaschutz effektiv und bezahlbar umsetzen

Beim Klimaschutz im Gebäudebereich erwartet sich der Verband bessere Förder- und Rahmenbedingungen. „Wir beobachten einen Zielkonflikt zwischen Klimaschutzmaßnahmen und bezahlbaren Mieten. Die Idee, dass es bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen nur Gewinner gibt, ist vollkommen realitätsfremd“, beklagt der Verbandschef. So dürfe etwa bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes mit dem geplanten Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien die Förderung von vermieteten Wohnungen nicht vergessen werden.

„Unser Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bei gleichzeitig bezahlbaren Mieten“, erläutert Maier. Die Wohnungswirtschaft fordert eine Abkehr von nicht realisierbaren Standards für Bestands- und Neubauten, vereinfachte Mieterstromangebote und einen stärkeren Fokus auf sektorübergreifende Konzepte für erneuerbare Energien.

Die Lösung könne auf keinen Fall darin bestehen, dass Wohnungsunternehmen bezahlbare Wohnungen verkaufen müssen, um mit den Erlösen die Klimaschutzmaßnahmen beim verbleibenden Bestand realisieren zu können.

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