Verabschiedung der neuen EU-Verordnung über Bauprodukte (CPR)

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November 2024 die Verordnung über Bauprodukte (CPR) verabschiedet. Diese Verordnung harmonisiert die EU-Vorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, erleichtert ihren freien Verkehr im Binnenmarkt, reduziert den Verwaltungsaufwand und fördert die Kreislaufwirtschaft sowie technologische Innovationen im Bauwesen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess, und die neue Verordnung soll eine einheitliche Grundlage für die Vermarktung von Bauprodukten schaffen.

Die CPR aktualisiert bestehende EU-Vorschriften und will die Normung an technische Entwicklungen anzupassen. Gleichzeitig ermöglicht die Verordnung die Einführung gemeinsamer Spezifikationen, falls der Standardisierungsprozess blockiert ist, und stärkt die Marktüberwachung sowie den Verbraucherschutz. Zudem bleiben die Mitgliedstaaten zuständig für die Regelung von Bauwerken.

Nach der Zustimmung des Rates wird die Verordnung demnächst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und zwanzig Tage danach in Kraft treten. Einige Artikel zur Entwicklung neuer Standards werden bereits einen Monat nach Inkrafttreten angewendet, alle weiteren Artikel nach einem Jahr und Artikel 92, der Sanktionen regelt, zwei Jahre nach Inkrafttreten. Die Verordnung bildet einen wichtigen Bestandteil der Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Förderung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Bauwirtschaft.

Zum GdW-Europabrief:

Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz 2024 zu

Zu ausgewählten inhaltlichen Details des Jahressteuergesetzes 2024 verweisen wir auf den vdw aktuell Beitrag vom 22.10.2024: Link

Das Gesetz kann somit nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erbwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.

Im Wohngeldgesetz (§ 43 Absatz 1) ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) garantiert eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat am 27. September 2024 zugestimmt, so dass das Wohngeld rechtzeitig zum 1. Januar 2025 angepasst wird. Mit der Dynamisierung werden private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert. Wer arbeitet und wenig verdient oder wer eine geringe Rente bekommt, wird vor hohen Nebenkosten und steigenden Mieten geschützt.

Die Dynamisierung in Zahlen
  • Das Wohngeld-Plus steigt zum 1. Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent.
  • Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021–2023.
  • Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte in 2025 um mehr als 100 000 Haushalte sinken, mit der Dynamisierung wird eine Stabilisierung der Empfängerhaushalte erreicht.
Weitere Informationen des BMWSB

Bundesrat verabschiedet Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Der Deutsche Bundesrat hat das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen. Zum 01.01.2025 treten nachfolgende Änderungen im Mietrecht in Kraft, über die der Fachausschuss Recht in seiner Sitzung am 14.11.2024 beraten hat:

  • Belegeinsicht in elektronischer Form bei BK-Abrechnungen,
  • Verzicht auf die Schriftform im Gewerberaummietrecht,
  • Widerspruch gegen die Kündigung in Textform.

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier:

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Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im September 2024: -12,4 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2024 gegenüber dem von umfangreichen Großaufträgen geprägten August 2024 kalender- und saisonbereinigt um 12,4 % gesunken. Dabei nahm der Auftragseingang im Tiefbau um 11,6 % und im Hochbau um 13,6 % ab.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2023 nahm der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang um 11,5 % ab. Der nominale (nicht preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe lag 9,5 % unter dem Vorjahresniveau.

In den ersten drei Quartalen 2024 sanken die kalenderbereinigten Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 2,0 % und nominal um 0,5 %.

Auch der Umsatz nimmt im September ab

Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe nahm im September 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,7 % ab. Der nominale Umsatz sank im gleichen Zeitraum um 1,4 % auf 10,1 Milliarden Euro. Dabei sank der Umsatz im Hochbau real um 11,2 % (nominal: -9,4 %), während er im Tiefbau um 4,5 % anstieg (nominal: +7,3 %).

In den ersten drei Quartalen 2024 sanken die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 1,4 %, nominal nahmen sie um 0,1 % zu.

Die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen nahm im September 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 % ab.

Jedes fünfte Unternehmen nutzt künstliche Intelligenz

Jedes fünfte Unternehmen (20 %) in Deutschland nutzt Technologien der künstlichen Intelligenz (KI). Erfasst sind dabei rechtliche Einheiten mit mindestens zehn Beschäftigten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen für das Jahr 2024 mitteilt, ist damit innerhalb eines Jahres die Nutzung von KI um 8 Prozentpunkte gestiegen. 2023 nutzte etwa jedes achte Unternehmen (12 %) künstliche Intelligenz. 2021 wurde die Nutzung von KI erstmals erhoben, wobei etwa jedes neunte Unternehmen (11 %) angab, diese zu nutzen.

Große Unternehmen ab 250 Beschäftigten setzen im Jahr 2024 deutlich häufiger KI-Technologien ein als mittlere und kleine Unternehmen. So nutzt jedes zweite Großunternehmen (48 %) KI, aber nur jedes vierte (28 %) mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und jedes sechste (17 %) kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten. In allen Größenklassen wird KI im Vergleich zum Vorjahr häufiger genutzt (Großunternehmen: +13 Prozentpunkte, mittlere Unternehmen: +12 Prozentpunkte, kleine Unternehmen: +7 Prozentpunkte).

Unternehmen, die KI einsetzen, nutzen am häufigsten Technologien zur Analyse von Schriftsprache beziehungsweise Text Mining (48 %), Technologien zur Spracherkennung (47 %) sowie Technologien zur Erzeugung natürlicher Sprache (34 %).

Diese Technologien werden vorrangig für Marketing oder Vertrieb (33 %), für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse (25 %), zur Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen oder das Management (24 %) sowie für Buchführung, Controlling oder Finanzverwaltung (24 %) genutzt.

Fehlendes Wissen ist häufigster Grund für Nichtgebrauch von KI

Von den Unternehmen, die bisher keine KI-Technologien nutzen, haben 18 % deren Einsatz bereits in Betracht gezogen. Nach den Gründen für den Nichtgebrauch gefragt, nannten diese Unternehmen: Fehlendes Wissen (71 %), Unklarheit über die rechtlichen Folgen (58 %), Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre (53 %), Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der Daten (45 %), Inkompatibilität mit vorhandenem Bestand an Geräten, Software und Systemen (44 %), zu hohe Kosten (28 %) und ethische Überlegungen (23 %). 21 % dieser Unternehmen schätzen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen als nicht sinnvoll ein.

Seminarhinweis “Belastbar im Job, energievoll in der Freizeit! Berufliches und Privates locker meistern” am 27. November

Haben Sie häufig das Gefühl, eher fremdgesteuert als selbstbestimmt zu agieren? Und wissen Sie vielleicht manchmal gar nicht mehr wie Sie neben Außendienstterminen, Eigentümerversammlungen, Meetings, Telefonaten, Fragen der Kollegen etc. noch Ihre eigentliche Arbeit schaffen sollen? Ständig ist Ihre Aufmerksamkeit gefordert. Pausen fallen aus, weil Sie keine Zeit für die so wichtigen Erholungsphasen haben. Sport oder Treffen mit Freunden? Keine Zeit und keine Energie. Stopp! Dauerstress führt uns an die Leistungsgrenze und langfristig in den Burn-out.

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Inhalte:
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  • Herausforderungen erkennen, Ziele formulieren, Prioritäten setzen
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  • Im Fokus: Konzentration bewahren trotz vielfältiger Störungen
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  • Praktische Übungen, Erfahrungsaustausch, Tipps zum Transfer des Erlernten in den Arbeitsalltag
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Wissenschaftler fordern Kurswechsel in der Klimapolitik des Gebäudesektors

Renommierte Wissenschaftler aus den Bereich Architektur und Ingenieurwesen haben am 14.11.2024 in Berlin ihr Manifest für eine nachhaltige, kosteneffiziente und sozial verträgliche Klimapolitik im Gebäudesektor vorgestellt.

Darin kritisieren sie die seit vielen Jahren einseitige Fokussierung auf immer höhere Energieeffizienzstandards und fordern einen politischen Richtungswechsel. „Die historisch gewachsene, alleinige Fokussierung auf Energieeinsparung im Gebäudesektor ist gescheitert! Nur ein Paradigmenwechsel im Klimaschutz bei Gebäuden auf einen Praxispfad, der die Reduzierung von Treibhausgasemissionen ins Zentrum unseres Handelns rückt, ist finanzierbar, stellt die Erreichung der Klimaschutzziele sicher und gewährleistet bezahlbares Wohnen“, so die Autorinnen und Autoren. Das Manifest ist Gründungsdokument der „Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“. Ziel der Initiative ist es, einen breiten Diskurs in der Öffentlichkeit zu organisieren. Die Initiatoren fordern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Politik dazu auf, der Initiative beizutreten.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt die Initiative der Wissenschaftler und ist ihr offiziell beigetreten. Unterstützen auch Sie die Initiative für bezahlbaren Klimaschutz:

Auf dieser Internetseite kann man der Initiative per Anmelde-Button beitreten: Link. Sie finden auf der Website auch alle Informationen der Initiative und einen Videomitschnitt der Pressekonferenz.

Unser Bundesverband GdW hat sich anlässlich der Initiative mit einem Brief an die Mitglieder der Regionalverbände gewandt. Darin wird um eine Unterstützung der Initiative gebeten. Sollten Sie das Schreiben nicht bekommen haben, schicken wir es Ihnen gerne zu. Bitte melden Sie sich bei Tobias Straubinger (Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de, Tel.: 089 290020-305).

Download Manifest

Vierter Praxisbericht der Initiative Wohnen.2050 erschienen

Der Branchenzusammenschluss Initiative Wohnen.2050 veröffentlichte am „Tag der Wohnungswirtschaft“ des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., seinen vierten Praxisbericht. Der Report 2024/2025 stellt erneut eine Momentaufnahme der sozial orientierten Wohnungswirtschaft auf ihrem Weg in Richtung Klimaneutralität dar. Dabei ein großes Hindernis: Auskömmliche Finanzmittel sind nicht in Sicht!

Auf rund 160 Seiten gewähren bis zu 83 der mittlerweile 240 Partnerunternehmen, 13 Verbände und Institutionen Einblicke in ihre praktische Arbeit. Im Rahmen einer umfassenden Webabfrage wurden zuvor Zahlen, Daten und Fakten ermittelt, individuelle Klimastrategien und realisierte Projekte eingereicht. Neu in dieser Ausgabe: Ein Kapitel mit wissenschaftlichen Perspektiven auf das Spannungsfeld Nachhaltigkeit und finanzielle Rahmenbedingungen sowie ein Kapitel, das die besondere Situation der Wohnungswirtschaft in Ostdeutschland verdeutlicht.

Zum Praxisbericht

Gefahrstoffverordnung: Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen

Mit dem vdw aktuell-Artikel vom 23. Oktober (Link) hatten wir Sie über die Beschlussfassung des Bundesrates zur Gefahrstoffverordnung informiert.

Nun hat am 13.11.2024 auch das Bundeskabinett die Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind damit vom Tisch. Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung
durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

Die gemeinsame Interventionen der Wohnungswirtschaft sowohl in den Bundesministerien wie auch bei den Länderchefs, den Beschluss ohne Aufnahme der Erkundungspflichten für Auftraggeber zu fassen, haben damit Erfolg gehabt.

Wir werden auch bei der Ausgestaltung der nun folgenden technischen Ausführungsbestimmungen mitarbeiten und Sie weiter dazu informieren.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des GdW:

Gefahrstoffverordnung: Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts über eine Änderung der Gefahrstoffverordnung. Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, auf eine Asbestbelastung sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind damit vom Tisch. Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

Gebäudeeigentümer sollen nach der von der Bundesregierung geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung von ihnen beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses, sowie ggf. vorliegende weitere Erkenntnisse informieren. Mit dieser Information können Handwerker dann anhand ihres Fachwissens einschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe mit Asbest-Anteilen zum Einsatz gekommen sein könnten. Umfassende Erkundungspflichten für Eigentümer hätten dagegen bedeutet, dass vor Baubeginn alle zu bearbeitenden Bauteile auf Asbest-Anteile untersucht werden müssten. „Die Zahl an Fachkräften, die das umzusetzen hätten, gibt es gar nicht. Die Erkundungen wären zudem extrem teuer geworden. Notwendige energetische Sanierungen zum Erreichen der Klimaziele wären so in sehr weite Ferne gerückt. Deshalb wären umfassende Erkundungspflichten kontraproduktiv für Mensch und Klima“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Asbest ist für die Wohnungswirtschaft kein neues Thema. Seit 1993, dem Ende der Zulässigkeit des Einsatzes von Asbest, steht beim Bauen für die verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft der sichere Umgang bei Arbeiten an Bauteilen mit Asbest im Vordergrund. Bei Tätigkeiten an und in Gebäuden müssen sowohl für Arbeiter als auch Mieter Asbestexpositionen vermieden werden. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer müssen dazu die notwendigen To-dos vorab abgesprochen werden. Die Erkundung beim Gebäudeeigentümer abzuladen, war aber nicht sinnvoll. Es hätte viele Eigentümer überfordert und letztlich Stillstand bei klimagerechten Gebäudesanierungen bedeutet. Je nach Maßnahmenumfang können aber die Fachfirmen am besten einschätzen, was zu tun ist. „Deshalb ist die heute beschlossene Fassung richtig“, so Gedaschko.