Online-Seminar: “Gebäudebegrünung für die Klimaanpassung – Dach- und Fassadenbegrünung rechtzeitig planen” am 27. April

Klimawandel, Wetterextreme wie Starkregenereignisse, Hitze- und Dürreperioden – Themen die die Medien, Politiker, Bauherren und Planer des Wohnungsbaus sowie Stadtbewohner immer stärker beschäftigen. Der hohe Versiegelungsgrad trägt zudem zur Wärmeinsel Stadt bei. Klimawandel und Wärmeinsel Stadt treffen in den vulnerablen Städten aufeinander!

Grüne Infrastruktur ist ein zentraler Baustein zur Entwicklung der klimaresilienten Stadt. Bäume mildern die Auswirkungen des Klimawandels, aber auch Kletterpflanzen können wie eine natürliche Klimaanlage wirken: Begrünte Wände benötigen extrem wenig Grundfläche bei großer verdunstender Oberfläche und reduzieren zudem die Wärmespeicherung von Fassaden und Mauern durch ihre Verschattung. Das trifft selbstverständlich auch auf die Dachbegrünung zu. Die Notwendigkeit zur Erweiterung grüner Infrastrukturen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels verschärft den Wettbewerb um Boden zusätzlich. Intensiv begrünte und genutzte Dächer können zur Entschärfung beitragen.

Was kann Gebäudebegrünung außerdem noch leisten? Was für Umsetzungsmöglichkeiten gibt es? Sind PV-Anlagen und Begrünung gleichzeitig realisierbar? Gibt es Förderungen? Auf diese Fragen soll das Seminar mit dem Referenten Dipl.-Ing. Wolfgang Heidenreich Antworten geben.

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Bundeskabinett beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Die Bundesregierung hat am 19.04.2023 die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Novelle des GEG wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet. Mit dem Gesetzentwurf wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Kurzüberblick über die GEG-Novelle (Quelle: Presseinformation der Bundesministerien):

  • Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044
  • Die Regelung ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungen zu erfüllen, können die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65%) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie. Außerdem gibt es die Möglichkeit von sog. „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, aber nur, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).
  •  Es gibt ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vorübergehend kann eine (ggf. gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
  • Aufgenommen wurde auch eine Befreiung von der Heizen-mit- Erneuerbaren-Vorgabe für hochbetagte Gebäudeeigentümer. Für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen.
  • Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein.
  • Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften. Ein Förderkonzept erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird sich durch die Kombination aus Förderung und perspektivisch günstigen Betriebskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen. In den entsprechenden Berechnungen des BMWK ist ein Nutzungszeitraum von 18 Jahren zugrunde gelegt.

Das Gebäudeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Den Regierungsentwurf finden Sie hier:

GEG-Gesetzentwurf
Bewertung GdW

Gegenüber der Verbändeanhörung (vdw aktuell 14/2023)  sind nur wenige inhaltliche Änderungen enthalten, z. B. geänderte Definition des Gebäudenetzes, Wegfall der geplanten Dämmung neuer kalter Trinkwasserleitungen und eine Verordnungsermächtigung zum Einsatz von Kältemitteln in elektrischen Wärmepumpen.

Eine ausführlichere Information finden Sie hier:

GdW-Info

Der GdW hat am 19.04.2023 auch eine Pressemitteilung zur verabschiedeten GEG-Novelle verschickt: Link

Terminerinnerung: Online-Mitgliederdialog am 26. April 2023

Der Termin für den nächsten Online-Mitgliederdialog des VdW Bayern steht fest. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen guten Austausch.

Wann:
26.04.2023
10:00 bis 12:00 Uhr

Wie:
Der Mitgliederdialog findet weiter über den gleichen Link auf der Plattform Zoom statt.
https://us06web.zoom.us/j/84559393079?pwd=VzZ5Z3FtcllDV2xqZVkrbXJhM0VpQT09
Meeting-ID: 845 5939 3079
Kenncode: 506664

Was:
• Aktuelle Themen aus den Vorstandsressorts
• Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Wohnungswirtschaft

Wenn Sie Themenvorschläge haben, können Sie sie gerne an den VdW Bayern schicken (tobias.straubinger@vdwbayern.de). Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Zur Information: Im Mai wird wegen dem Tag der Wohnungswirtschaft am 10.05. kein Online-Mitgliederdialog stattfinden.

Bezahlbarer Wohnraum für junge Menschen: Sonderprogramm Junges Wohnen gestartet!

500 Millionen Euro in 2023 für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende – dazu weitere zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau

In den letzten Jahren wurde es für junge Menschen zunehmend schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb wurde das Förderprogramm „Junges Wohnen“ gestartet, mit dem die Länder mit 500 Millionen Euro Wohnraum für junge Studierende und Auszubildende schaffen können. Das geht sowohl für den Aus-, Neu- oder Umbau von Wohnheimplätzen. Voraussetzung für den Programmstart, ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die mit der letzten Unterschrift 24. März 2023 geschlossen wurde und in Kraft getreten ist.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Zum ersten Mal gibt es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ein Förderprogramm nur für junge Menschen in Ausbildung. Sie sollen sich vor allem auf ihre Ausbildung konzentrieren und nicht wochen- oder gar monatelang auf Wohnungssuche sein. Mit einer halben Milliarde Euro können die Länder jetzt Wohnheimplätze neu- oder umbauen, um junge Menschen in die Region zu holen oder zu halten. Damit wird der Standort Deutschland insgesamt attraktiv für junges Knowhow, aber auch die einzelnen Regionen profitieren erheblich. Wer einmal da ist, bleibt vielleicht. Wie gut man Wohnraum findet, den sich jeder leisten kann, ist dabei ein entscheidender Faktor. Mit diesem gezielten Fokus auf Junges Wohnen werden wir sicher schnell Erfolge erzielen.”

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: “Die Bundesregierung setzt mit ihrem Bund-Länder-Programm für junges Wohnen ein gutes Zeichen. Uns ist wichtig, dass mit diesem Vorhaben bundesweit attraktiver und bezahlbarer Wohnraum entsteht – und zwar für Auszubildende und für Studierende gleichermaßen. Preisgebundene und qualitativ hochwertige Wohnheime für Azubis und Studierende müssen endlich flächendeckend eingerichtet werden, damit selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen möglich ist. Wenn unsere Gesellschaft mehr Fachkräfte braucht, dann muss sie auch dafür sorgen, dass Auszubildende und Studierende mobil sein können und sich in der Nähe des Ausbildungsbetriebs oder ihres Studienortes eine Miete leisten können.”

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks: “Als Verband der Studierendenwerke, die 195.000 Wohnheimplätze für Studierende betreiben, begrüßen wir das Bund-Länder-Programm ‚Junges Wohnen‘ ausdrücklich. Nach Jahrzehnten, in denen die Zuständigkeit dafür allein den Bundesländern überlassen worden war, steigt der Bund wieder ein in den Wohnheimbau für Studierende! Wir freuen uns, dass Frau Ministerin Klara Geywitz dieses Programm mit einem Bundes-Anteil von 500 Millionen Euro startet; das ist das größte Förderprogramm seit der deutschen Wiedervereinigung. Wir appellieren an die Bundesländer, ihrerseits Fördermittel bereit zu stellen und dem Programm noch mehr Kraft zu verleihen. Die Studierendenwerke stehen bereit, um mit den Mitteln auch unter schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen und bei rasant steigenden Baupreisen neuen, bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen und zu modernisieren.”

Darüber hinaus gibt es weitere zwei Milliarden Euro in 2023 für den sozialen Wohnungsbau. Auch hier ist die entsprechende Verwaltungsvereinbarung durch Unterzeichnung aller Länder in Kraft getreten. Die zwei Milliarden sind Teil einer Offensive für bezahlbaren Wohnraum. Bis 2026 stellt der Bund den Ländern insgesamt 14,5 Milliarden für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Baugenehmigungen für Wohnungen im Februar 2023: -20,6 % gegenüber Vorjahresmonat

Im Februar 2023 wurde in Deutschland der Bau von 22.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 20,6 % oder 5.800 Baugenehmigungen weniger als im Februar 2022. Die Zahl der Baugenehmigungen ist somit seit Mai 2022 jeden Monat zurückgegangen, seit Oktober 2022 betrug der Rückgang jeweils mehr als 10 %. Von Januar bis Februar 2023 wurden damit insgesamt 44.200 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt und damit 23,4 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Februar 2022: 57.700 Baugenehmigungen). Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem hohe Kosten für Baumaterialien und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis Februar 2023 insgesamt 37.500 Wohnungen genehmigt. Das waren 25,6 % oder 12.900 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 28,4 % (-3.700) auf 9.300 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen sogar um 52,4 % (-2.900) auf 2.600. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um 23,0 % (-7.100) auf 23.700 Wohnungen.

dena – Energy Efficiency Award 2023

Auch in diesem Jahr sucht die dena wieder Erfolgsprojekte zur Energie- und CO2-Einsparung, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann. Im Fokus stehen Ideen und Ansätze, die sich gut auf andere Unternehmen übertragen lassen. Die besten Wettbewerbsbeiträge prämiert die dena mit dem Energy Efficiency Award 2023, der mit Preisgeldern von insgesamt 30.000 Euro dotiert ist. Die Nominierten und Preisträger erhalten außerdem ein Siegel für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Der Award steht unter der Schirmherrschaft von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck.

Die vier Wettbewerbskategorien
Interessierte Unternehmen können sich bis 12. Juni 2023 über die Webseite www.EnergyEfficiencyAward.de in einer der vier Wettbewerbskategorien bewerben. Teilnehmen können Unternehmen jeglicher Größe und Branche aus dem In- und Ausland in den folgenden Kategorien:

Think Big! – Komplexe Energiewendeprojekte: In dieser Kategorie sind systemisches Denken und integrierte Lösungen für die Energiewende gefragt. Bewerber können Projekte einreichen, in denen eine Vielzahl von Maßnahmen aufeinander abgestimmt wurden. Hierzu gehört der Einsatz erneuerbarer Energien ebenso wie Elektromobilität oder systemische Maßnahmen.

Von clever bis digital! – Die Bandbreite der Energieeffizienz: In dieser Kategorie können sich Unternehmen bewerben, deren Projekte Energieeffizienzsteigerung in der Umsetzung zeigen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Digitalisierung, zur Steuerungs- und Regelungstechnik, zu energieeffizienten Querschnittstechnologien oder Softwarelösungen zum Energiecontrolling und -management.

Gemeinsam mehr erreichen! – Energiedienstleistungen als Enabler der Energiewende: In dieser Kategorie werden Energieeffizienz- oder Energiewendeprojekte von Unternehmen ausgezeichnet, bei denen eine gute Kooperation im Vordergrund steht. Der Beitrag des Energiedienstleisters kann zum Beispiel in der Konzeption und Finanzierung einer hocheffizienten Anlage oder der energieeffizienzsteigernden Betriebsführung liegen.

Moving forward! – Konzepte für eine klimaneutrale Zukunft: In dieser Kategorie können Unternehmen ihre Konzepte einreichen, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann. Der Preisträger dieser Kategorie wird als Publikumspreis auf dem dena Energiewende-Kongress ermittelt.

Preisverleihung auf dem dena Energiewende-Kongress
Eine Expertenjury wählt die vielversprechendsten Projekte und Konzepte aus, die in einer Shortlist Anfang Oktober bekannt gegeben werden. Die Gewinner der vier Kategorien werden auf dem dena Energiewende-Kongress am 13. November 2023 in Berlin bekannt gegeben. Die drei nominierten Unternehmen für den Publikumspreis werden ihre Konzepte zur Klimaneutralität vor Ort auf dem Kongress präsentieren. Das Publikum wird dann in einer Abstimmung entscheiden, welches Konzept den Preis erhält. Zusätzlich vergibt die dena unter allen Bewerbungen einen Sonderpreis für innovative Lösungen an ein kleines oder mittelständisches Unternehmen.

Alle Informationen zur kostenfreien Teilnahme am Wettbewerb, die Teilnahmebedingungen, das Onlinebewerbungsformular, Antworten auf häufig gestellte Fragen, Informationen zu den Preisträgern der letzten Jahre sowie die Good Practice-Beispiele zur Erdgaseinsparung finden sich unter

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