Seminarhinweis “Smart Home für Senioren – Wohnungen mit Assistenzfunktionen” am 16.05.2024

Mit zunehmendem Alter wächst durch motorische und kognitive Einschränkungen der Mieter der Bedarf an Assistenzfunktionen. So können smarte Funktionen in der Wohnung die Selbstständigkeit und Sicherheit älterer Menschen erhöhen und sind in der Lage, Pflegekräfte und Familienmitglieder bei der Betreuung zu unterstützen. Auf diese Weise lässt sich die Lebensqualität der Mieter erhöhen und der ungewollte Umzug in ein Heim verzögern. Trotz der wachsenden Verfügbarkeit an smarten Komponenten und sinkenden Preisen werden diese Möglichkeiten der altengerechten Gestaltung der Wohnung in Deutschland bisher noch wenig ausgeschöpft.

In dem Seminar wird ein Überblick über existierende Lösungen und deren Eigenschaften gegeben. Auch werden mögliche Geschäftsmodelle für die Umsetzung durch Wohnungsunternehmen angesprochen.

Inhalte:

  • Überblick über den wachsenden Bedarf an Betreuungslösungen
  • Smart Home Produkte und deren Eigenschaften
  • Installationsvoraussetzungen
  • Mögliche Geschäftsmodelle für Wohnungsunternehmen
Informationen & Anmeldung

Externe Veranstaltung „Dekarbonisieren – aber wirtschaftlich!“, 15. Mai 2024, Coubertin im Olympiapark München

Für die Immobilienwirtschaft ist die Finanzierung der Dekarbonisierung des Immobilienportfolios die größte Herausforderung. Dabei lassen sich gerade im Wohnungsbestand große Synergien nutzen, die ein systemisches Vorgehen und damit betriebswirtschaftlich spannende Skalierungen möglich machen. Der Lösungsansatz: Ein optimales Zusammenspiel von seriell vorgefertigter Gebäudetechnik und intelligenter Software, sektorübergreifend und gemanagt nach einem klaren Entscheidungsprinzip – der Emissionseffizienz.

Als Unternehmen für ganzheitliche gebäudetechnische Systemlösungen in Hard- und Software möchten die Unternehmen SISTEMS und AMPEERS ENERGY, mit intelligenten Lösungen ins Machen kommen! Sie auch?

SISTEMS und AMPEERS ENERGY laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit Entscheiderinnen und Entscheidern aus Politik, Verwaltung, der Bayerischen Wohnungs- und Finanzwirtschaft, dem Verbandswesen sowie Fachplanerinnen und Fachplanern ins Gespräch zu kommen. Dafür machen wir im Rahmen unserer diesjährigen Expertenreise quer durch die Republik am 15. Mai Halt in München.

Eckdaten der Veranstaltung:
Wirtschaftlich dekarbonisieren – Wärmewende meistern:
Intelligente Systemlösungen für eine CO2-neutrale Immobilienwirtschaft

Wann: Mittwoch, 15. Mai 2024, Key Notes & Panel von 18:00 – 20:00 Uhr
Ab 20:00 Uhr: Get together & Networking bei Fingerfood
Wo: Coubertin im Olympiapark, Coubertinpl. 80, 80809 München

Nach einem kurzen Impulsvortrag der gastgebenden Unternehmen wird die langjährige ARD-Börsenkorrespondentin und erfahrene Wirtschaftsexpertin Sissi Hajtmanek durch eine perspektivenreiche Paneldiskussion moderieren. Dafür freuen wir uns bereits auf die Expertise von Hans Meier, Verbandsdirektor des VdW Bayern, und auf Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz der Stadt München.

Zur Anmeldung für das Event füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Das Event ist für Sie kostenfrei.

Link zum Anmeldeformular:

Das EBZ-KlimaCamp 2024 – Stipendien der Wohnungswirtschaft für Azubis

Nach den Erfolgen aus den Jahren 2022 und 2023 ist es eine logische Konsequenz, das dritte „EBZ – KlimaCamp der Wohnungswirtschaft“ vom 05.-08. August 2024 am Campus in Bochum stattfinden zu lassen

Die klimapolitischen Ziele sind weiterhin für die Wohnungswirtschaft eine große Herausforderung. Es gilt die politischen, technischen, ökologischen und sozialen Fragen zu klären. Nicht irgendwann, sondern in sehr naher Zukunft. Dazu werden interessierte, engagierte und gut ausgebildete junge Menschen dringend benötigt. Mit dem „EBZ – KlimaCamp“ möchten wir beides zusammenbringen: die Themen und die Menschen. Konkret: Wir möchten junge Menschen einladen, das Spannungsverhältnis von Klimaschutz und bezahlbarem Wohnen zu erleben und mit uns zu diskutieren. Ein abwechslungsreiches Programm aus theoretischem Wissen, praktischen Erfahrung und das Aufzeigen von Möglichkeiten in der Wohnungswirtschaft warten auf die Teilnehmer*innen am Campus des EBZ in Bochum.

Im Fokus stehen Schüler:innen und Auszubildende der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Informationen rund um das KlimaCamp

Externe Veranstaltung “Betoninstandsetzung und Gebäudeeffizienz” am 17.10.2024 in München

Die Kooperationspartner concrete concepts Ingenieurgesellschaft mbH, Geiger Bauwerksanierung GmbH & Co. KG, ait-deutschland GmbH und Sto SE & Co. KGaA laden zur Veranstaltung „Betoninstandsetzung und Gebäudeeffizienz“ am 17. Oktober 2024 ins Hyperion Hotel München ein.
In den Fachvorträgen werden die Themen Tiefgarage – Fassade – Wärmepumpe behandelt.

Die Veranstaltung richtet sich an Eigentümer und Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die, angeregt durch die Fachvorträge, Erfahrungen austauschen können.

Informationen & Anmeldung

VdW Bayern: Digitaler Jahresbericht 2023/2024 ist abrufbar

Am 7. Mai 2024 findet der Tag der Wohnungswirtschaft Bayern in Lindau statt. Im Vorfeld ist am 30. April der zweite digitale Jahresbericht des VdW Bayern veröffentlicht worden. Die Leistungsbilanz der Verbandsmitglieder, Daten & Trends, die Gremienarbeit und alle Ereignisse rund um die Wohnungswirtschaft Bayern stehen im Mittelpunkt des Berichts.

Der digitale Jahresbericht steht Ihnen unter diesem Link zur Verfügung.

Link

Rat verabschiedet Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)

Nachdem das Europäische Parlament bereits im Februar dieses Jahres der politischen Einigung zur Revision der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) zugestimmt hat, hat nun auch der Rat am 12. April 2024 den überarbeiteten Text angenommen. Damit ist nach mehr als zwei Jahren intensiver Diskussionen eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben für den Gebäudebestand auf europäischer Ebene abgeschlossen. Mit der Richtlinie wird das Ziel verfolgt, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Die Ergebnisse spiegeln sich in den folgenden wesentlichen Punkten wider (s. EU-Info Dezember 2023):

  1. Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) wird es für Wohngebäude nicht geben: Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten nationale Zielvorgaben festlegen, um den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % zu senken. 55 % der Reduzierung des Energieverbrauchs müssen durch die Renovierung der 43 % energieineffizientesten Gebäude in einem Mitgliedstaat erreicht werden.
  2. Nichtwohngebäude: Für Nichtwohngebäude gilt, dass bis 2030 16 % der am wenigsten effizientenNicht-Wohngebäude („worst performing buildings“) und bis 2033 26 % renoviert werden müssen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie den Energieverbrauch durch primäre oder endgültige Messwerte angeben. Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Gebäude auszunehmen.
  3.  Energieausweise: Es wird keine Harmonisierung der Energieausweise auf europäischer Ebene geben.
  4. Solarenergie: Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, müssen die Mitgliedstaaten schrittweise Solarenergieanlagen auf Nichtwohngebäuden und in allen neuen Wohngebäuden ab dem 31.12.2026 installieren. Bei Wohngebäuden gilt diese Pflicht ab dem 31.12.2029.
  5. Heizkessel für fossile Brennstoffe: Die Mitgliedstaaten müssen in ihren nationalen Sanierungsfahrplänen das Verbot von Heizkesseln für fossile Brennstoffe bis 2040 vorsehen. Subventionen für die Installation mit fossilen Brennstoffen betriebenen Einzelkesseln sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulässig.
  6. Renovierungswelle: Die EPBD legt Renovierungsziele fest, die nun in nationale Gebäudesanierungspläne übernommen werden müssen.
  7. Ausnahmen: Landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Richtlinie ausgenommen, und die Mitgliedstaaten können weitere Gebäude aufgrund historischer, religiöser oder anderer Kriterien ausnehmen.

Nach der erfolgten formellen Zustimmung der beiden EU-Gesetzgeber, muss die Gebäuderichtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird die Gebäuderichtlinie u.a. im Gebäudeenergie Gesetz (GEG) umgesetzt.

Download EU-Info April/Mai 2024:

Bundestag beschließt Solarpaket 1

Der Deutsche Bundestag hat am 26.04.2024 das sogenannte Solarpaket 1 beschlossen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft begrüßt die neuen Regelungen, mit denen endlich die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung auf den Weg gebracht wird. Es müssen aber noch weitere große Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden, damit die Energiewende im Quartier gelingen kann.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Mit dem Solarpaket 1 kommen wir einen guten Schritt weiter bei der erneuerbaren Energieversorgung im Quartier. Die neuen Regelungen bedeuten eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Mieterstrom.

Positiv sind im Solarpaket bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vor allem drei Punkte: Die Definition eines Gebäudes wird auch auf ‚baulich verbundene‘ Anlagen erweitert. Und der Gebäudestrom gilt künftig auch für Nebenanlagen desselben Gebäudes. Damit wird bei der künftigen Energieversorgung ein sinnvoller Blick weg vom Einzelgebäude stärker hin zum Quartierszusammenhang ermöglicht. Zu begrüßen ist außerdem, dass mit dem neuen Solarpaket die explizite Möglichkeit geschaffen wird, den Strom aus einer Gebäudestromanlage zwischenspeichern zu können.

Mit dem Solarpaket 1 werden einerseits viele Erleichterungen für die dezentrale Stromerzeugung auf den Weg gebracht, es gibt aber weiterhin große Bremsen, die es zu lösen gilt. Bislang dürfen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen nur einen geringen Teil des Umsatzes durch Mieterstrom erzielen. Diese Grenze ist bei einer Vollausstattung der Wohnung aber sehr schnell überschritten. Danach fällt Umsatzsteuer sowohl für den Strom als auch dann plötzlich für die Miete an, die ansonsten umsatzsteuerbefreit ist. Das bedeutet eine große Benachteiligung.

Darüber hinaus besteht ein schwer kalkulierbares Risiko für die Wohnungsunternehmen darin, dass die Mieter den in ihrem Quartier erzeugten Strom nicht abnehmen müssen. In diesem Fall müsste das Wohnungsunternehmen den vor Ort erzeugten Strom zu geringen Preisen ins öffentliche Netz einspeisen.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass so viel Strom wie möglich vor Ort erzeugt, gespeichert und verwendet werden kann, ohne dass öffentliche Netze in Anspruch genommen werden und Abgaben gezahlt werden müssen. Die Energiewende wird als Gemeinschaftsprojekt letztlich dann gelingen, wenn alle – auch die Mieterinnen und Mieter vor Ort – an ihr teilhaben können. Der jeweils beste und effizienteste Mix aus erneuerbarer Energieerzeugung und energetischer Ertüchtigung im Quartier muss ermöglicht werden. So wird die Energiewende für alle zum Erfolg – und vor allem bezahlbar.“

Information der Bundesregierung zum Solarpaket:

Abgabefristen für Grundsteuer-Änderungsanzeigen

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 17.04.2024 eine Bekanntmachung zu Abgabefristen für Grundsteueränderungsanzeigen für die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 und 01.01.2024 veröffentlicht.

Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern gibt bekannt, dass die Frist zur Abgabe von Grundsteueränderungsanzeigen auf die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 und 01.01.2024 allgemein bis zum 31.12.2024 verlängert wird.

Hier finden Sie die Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Steuern zum Herunterladen:

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