Destatis: 0,6 % mehr neue Wohnungen im Jahr 2022

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 295 300 Wohnungen gebaut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1 900 Wohnungen oder 0,6 % mehr als im Vorjahr. Damit stieg die Zahl fertiggestellter Wohnungen nach einem Rückgang im Jahr 2021 (293 400 Wohnungen) wieder leicht, nachdem die Zahl neuer Wohnungen in den Jahren 2011 bis 2020 stetig gestiegen war. Allerdings wurde das Niveau des Jahres 2020 (306 400 Wohnungen) im Jahr 2022 nicht erreicht. In den Zahlen sind sowohl die Baufertigstellungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, jährlich 400 000 neue Wohnungen in Deutschland zu schaffen.

Von den im Jahr 2022 fertiggestellten Wohnungen waren 258 800 Neubauwohnungen in Wohngebäuden. Das waren 1,0 % oder 2 400 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Auf Einfamilienhäuser entfielen davon 77 100 Wohnungen. Damit wurden 1,5 % oder 1 200 Einfamilienhäuser weniger fertiggestellt als im Vorjahr. Dagegen stieg die Zahl neuer Wohnungen in Zweifamilienhäusern stark um 14,1 % oder 2 800 auf 23 000. In Mehrfamilienhäusern wurden 150 200 Neubauwohnungen geschaffen und damit 1,5 % oder 2 200 mehr als im Vorjahr. In Wohnheimen fiel die Zahl fertiggestellter Wohnungen um 14,5 % oder 1 500 auf 8 600. In Nichtwohngebäuden entstanden 4 800 Wohnungen, das waren 9,8 % oder 500 weniger als im Jahr 2021.

Überhang von genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen weiter gestiegen

Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen fiel im Jahr 2022 mit 354 200 um 7,0 % gegenüber dem Vorjahr, war damit aber weiter deutlich höher als die Zahl der fertiggestellten Wohnungen. Dies führte zum Jahresende 2022 zu einem Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von 884 800 (+38 400 gegenüber 2021). Davon befanden sich bereits 462 900 Wohnungen im Bau (davon 240 100 „unter Dach“ beziehungsweise im Rohbau fertiggestellt). Der seit dem Jahr 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs setzte sich damit im Jahr 2022 etwas abgeschwächt fort (2021 lag der Zuwachs bei 67 000 Wohnungen). Der bisher höchste Bauüberhang war im Jahr 1995 mit 928 500 Wohnungen erreicht worden.

22 800 erloschene Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2022

Der verlangsamte Zuwachs des Bauüberhangs dürfte zum Teil an der gestiegenen Zahl erloschener Baugenehmigungen liegen, bei denen in der Regel die mehrjährige Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Diese fließen in die Berechnung nicht mehr ein und haben im Jahr 2022 mit 22 800 den höchsten Stand seit 2006 erreicht. Zugleich ist davon auszugehen, dass im Bauüberhang auch Bauvorhaben enthalten sind, deren Genehmigungen zwar noch nicht erloschen sind, die aber nicht mehr weiter verfolgt werden. Auf der anderen Seite zeigt der Anstieg der Baufertigstellungen auch, dass viele Bauherrinnen und Bauherren ihre Vorhaben trotz Lieferengpässen und Fachkräftemangel sowie deutlichen Preissteigerungen abschließen konnten. Allerdings hat sich der Abschluss teilweise verzögert. So hat sich im Wohnungsbau die durchschnittliche Abwicklungsdauer, also die Zeit von der Genehmigungserteilung bis zur Fertigstellung, seit der Störung globaler Lieferketten durch Ausbruch der Corona-Pandemie um etwa 2 Monate verlängert (von 20 Monaten im Jahr 2020 auf 22 Monate im Jahr 2022).

2,9 % weniger umbauter Raum bei Nichtwohngebäuden

Der zentrale Indikator für die Bauaktivität bei Nichtwohngebäuden ist der umbaute Raum. Bei den im Jahr 2022 fertiggestellten Nichtwohngebäuden verringerte sich der umbaute Raum gegenüber dem Jahr 2021 um 2,9 % auf 184,7 Millionen Kubikmeter. Besonders stark war der Rückgang des umbauten Raumes bei Handelsgebäuden mit -15,7 % und bei Fabrik- und Werkstattgebäuden mit -11,3 %.

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Aktuelle Informationen zur Implementierung der Sparordnung in die Satzung sowie zur Ausübung einer Kündigung durch die Genossenschaft

Mit diesem GdW-Rundschreiben erhalten Sie aktuelle Informationen zur Implementierung der Sparordnung in die Satzung sowie zur Ausübung einer Kündigung durch die Genossenschaft, sofern erfolglos versucht wurde, individuelle Zustimmungserklärungen einzuholen.

GdW-Rundschreiben
Anlage Musterkündigung

Erfolgreicher Abschluss der ersten Verhandlungsphase mit Telekom Deutschland – GdW legt erste Musterregelungen vor

Nach intensiven Verhandlungen mit der Telekom Deutschland konnte der GdW mit Unterstützung der Mitglieder des GdW-Fachausschusses Wohnungswirtschaft 4.0 sehr viele wohnungswirtschaftliche Positionen in Muster-Regelungen für eine künftige Glasfaserausstattung der Gebäude erfolgreich durchsetzen. Die Musterregelungen bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit, die von einzelnen Unternehmen nur schwer zu erzielen gewesen wären. Der GdW legt Ende Mai 2023 ein Erläuterungspapier/FAQ zu den vereinbarten Regelungen vor. Zudem wird kurzfristig die angekündigte fachliche Informationsveranstaltung für die Verbände durchgeführt.

Der ersten Verhandlungsphase schließt sich unmittelbar eine zweite zu technischen und wirtschaftlichen Kooperationsmöglichkeiten im Falle des Eigenausbaus von FTTH-Gebäudenetzen durch Mitgliedsunternehmen sowie zu Rahmenbedingungen für die Übereignung von FTTH-Gebäudenetzen auf Wohnungsunternehmen an. Alle Rahmenbedingungen sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend. Der GdW arbeitet daran, auch mit anderen Anbietern qualitativ und quantitativ vergleichbare Regelungen zu treffen.

Das vorliegende Positionspapier erläutert die zwischen GdW und Telekom bereits verhandelten Eckpunkte für einen vollständig durch die Telekom vorgenommenen Glasfaserausbau bei einem GdW-Mitgliedsunternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen. Es wird ergänzt durch einen Muster-Gestattungs- und Errichtungsvertrag, der beispielhafte Formulierungen für die Umsetzung der verhandelten Punkte enthält. Weitere Aspekte können in die individuellen Vertragsverhandlungen eingebracht werden. Zudem ermöglicht ein verhandelter Vermarktungsvertrag Wohnungsunternehmen die wirtschaftliche Teilhabe an der Vermarktung.

Die Musterregelungen bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit. Zu den Vorteilen zählen unter anderem:

  • Kostenfreier Glasfaseranschluss und Vollausbau der Gebäude mit vier Fasern pro Wohnung.
  • Ausbau anhand einer mit Wohnungsunternehmen abgestimmten technischen Leitlinie.
  • Kostenfreier Betrieb und Service, auf Wunsch über die Vertragslaufzeit hinaus.
  • Zusicherung der Telekom für eine Netznutzung durch Dritte.
  • Angebot einer Vermarktungskooperation an alle interessierten Mitgliedsunternehmen des GdW, die mehr als 100 (einhundert) Wohneinheiten im Bestand haben.

Der GdW wird Ende Mai 2023 als Hilfestellung bei der Entscheidung und vertraglichen Umsetzung eine Erläuterung/FAQ zu wesentlichen Regelungen der Musterverträge vorlegen. Der Fokus liegt insbesondere auf die aus Sicht des GdW erläuterungswürdigen Punkte, insbesondere Kompromisslösungen.

Die Musterregelungen dienen dazu, den Abschluss von Vereinbarungen zu erleichtern. Es wurden Ergebnisse erreicht, die von einzelnen Unternehmen nur schwer zu erzielen gewesen wären. Gleichwohl handelt es sich nur um ein Angebot, um auf ein belastbares Vertragswerk zurückgreifen zu können. Jedes Unternehmen hat selbstverständlich volle Vertragsautonomie. Der GdW arbeitet daran, auch mit anderen Anbietern qualitativ und quantitativ vergleichbare Regelungen zu treffen.

Gemeinsames Positionspapier

Neue Videobeiträge im Bildungsportal

Das Bildungsportal des VdW Bayern wird immer wieder um neue Lehrvideos erweitert, so dass wir mittlerweile 41 Videos zu aktuellen wohnungswirtschaftlichen Themen anbieten. Diese kommen aus den unterschiedlichsten Geschäftsbereichen des VdW Bayern und seiner Tochterunternehmen.

Bei den zuletzt eingestellten Videos geht es um folgende Themen:
– Bauprojekte Teil 3 – Ausschreibung, Angebotseinholung und Vergabe von Bauleistungen
– Alternative Versammlungsformen für Genossenschaften, Teil 1
– Alternative Versammlungsformen für Genossenschaften, Teil 2
– Alternative Versammlungsformen für Genossenschaften, Teil 3

Sie finden im Bildungsportal Videos zu folgenden Bereichen: Recht, Datenschutz, Digitalisierung und IT, Steuern, Wirtschaftsprüfung, Kommunikation, Wohnungswirtschaftliches Management und Personalentwicklung, VdW Bayern Assekuranz, VdW Bayern CAT.

Wer noch kein Abonnement unseres Mitglieder-Bildungsportals ist, kann sich gerne die attraktiven Konditionen auf unserer Website unter  www.vdwbayern.de/Veranstaltungen/Bildungsportal ansehen. Dort können Sie sich auch gleich online registrieren und das Abonnement abschließen. Das Seminarteam wird Ihnen dann das Passwort per E-Mail mitteilen. Haben Sie noch Fragen hierzu oder sind Sie neugierig geworden, dann rufen Sie uns gerne an unter 089/29 00 20 – 640. Übrigens werden halbjährlich immer wieder neue Videos aufgenommen, um das Angebot stets für Sie zu erweitern. Viel Freude mit unserem E-Learning-Programm.

Seminar am 13.06.2023 in München, Hybrid und am 14.06.2023 in Nürnberg, Präsenz mit dem Thema „Bauschäden und Baumängel an Bestandsimmobilien erkennen und beurteilen

Dieses Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter von Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die im Tagesgeschäft immer wieder mit Baumängeln, Bauschäden, aber auch mit Instandhaltungsstau konfrontiert sind.

Ein Bauschaden umfasst oft mehr als das äußerlich erkennbare Schadensbild. Erst mit Kenntnis seiner Ursachen sind daher eine umfassende Beurteilung und eine nachhaltige Beseitigung möglich.

Anhand von typischen Schadensbeispielen werden Sie vom Referenten Dipl.-Ing. (FH) Patrick Rüter, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, durch das Seminar geführt und erhalten Maßnahmen zur Sanierung und Kosten mit auf den Weg.

Inhalte:
Rechtsgrundlagen
Ausgewählte Schadensfälle
• Bauwerksabdichtungen
• Dächer
• Balkone und Korossionsschäden
• Risse
• Fenster
• Schäden an Fußböden
• Tiefgaragen und Parkdecks

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, kaufmännische und technische Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen sowie an Verwalter und Makler.

Zum Seminar